System der sozialen Sicherheit Die Arbeitslosenversicherung 1 Tobias Ehrit, Dennis Böhmer, Marcel Schmidt, Benedikt Scholtes
Inhalt Geschichte der Arbeitslosenversicherung Versicherungsträger 2 Geschichte der Arbeitslosenversicherung Versicherungsträger Versicherungspflichtige / Leistungsberechtigte Gruppen Beitragsfinanzierung / Beitragshöhe Auszahlungsdauer des ALG1 Höhe des ALG1 Versicherungsleistungen Probleme und Lösungsansätze
1927: Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Geschichte 1927: Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Zuständig: Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Zuvor gab es Unterstützung durch Erwerbslosenfürsorge Seit 1923: Beitragspflicht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer 26.02.13
Der Versicherungsträger 4 Träger der Arbeitslosenversicherung: Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg Aufsichtführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Der Versicherungsträger 5 Bundesagentur für Arbeit Nürnberg
Versicherungspflichtige / Leistungsberechtigte 6 Arbeitnehmer (außer geringfügige Beschäftigte) und Azubis Seit Februar 2006: Wehr- und Zivildienstleistende Selbstständige Pflegepersonen die außerhalb der EU beschäftigt sind
Beitragsfinanzierung / Beitragshöhe 7 Beitragsbemessungsgrenze: = Grenze für monatliches Bruttoeinkommen ab der der Beitrag nichtmehr steigt alte Bundesländer: 5.800 € brutto / Monat neue Bundesländer: 4.900 € brutto / Monat
Beitragsfinanzierung / Beitragshöhe 8 Leistungen werden Hauptsächlich aus Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Beitrag durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt (50 / 50) Beitragssatz: 3% d. beitragspflichtigen Bruttoentgelt Beitragssatz kann jährlich variieren
Auszahlungsdauer des ALG I Dauer des Bezugs: Abhängig von: - dem Lebensalter des Versicherungspflichtigen - der Länge des Versicherungspflichtigen Verhältnisses (Länge der „Einzahlung“) Mindestdauer der Einzahlung: 12 Monate 26.02.13
Auszahlungsdauer des ALG I nach Versicherungspflicht-Verhältnis von mindestens … Monaten maximale Bezugsdauer in Monaten 12 6 16 8 20 10 24 26.02.13
Auszahlungsdauer des ALG I 26.02.13
Höhe des ALG I Höhe des ALG I richtet sich nach Bemessungsentgelt Bemessungsentgelt = Bruttoarbeitsentgelt Bemessungsentgelt abzüglich: -Beiträge zur Sozialversicherung, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag = Leistungsentgelt Arbeitslosengeld = Leistungsentgelt x Leistungssatz Leistungssatz mit Kind = 67 %, ansonsten = 60% 26.02.13
Höhe des ALG II Leistungsberechtigte Personen in Bedarfsgemeinschaft Regelbedarf ab 1. Januar 2013 Erwachsene alleinstehende Person 382 € Erwachsene alleinerziehende Person Erwachsene Person mit minderjährigem Partner 382€ Alleinstehende Personen bis 24 Jahre 306€ erwachsene Partner einer Ehe, Lebenspartnerschaft, eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft 345€ Kind unter 6 Jahren 224€ Kind zwischen 6 und 13 Jahren 255€ Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren 289€ 26.02.13
ALG II Auszahlung beginnt mit dem Tag der Antragsstellung Bei vorherigen ALG I Bezug: Mit Ende des Bezugs von ALG I 26.02.13
Versicherungsleistungen 15 Berufsberatung und Arbeitsmarktberatung Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget Leistungen zur Berufswahl und Berufsausbildung Berufsorientierungsmaßnahmen Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
Versicherungsleistungen 16 Leistungen zur beruflichen Weiterbildung Übernahme von Weiterbildungskosten Leistungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungs- und Gründungszuschuss Leistungen der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben Berufsausbildungsbeihilfe
Probleme und Lösungsansätze 17 Probleme: Gesetzgeber „zwingt“ jeden Beschäftigten zur Einzahlung Einzahlungen kommen nur im Notfall als Leistung zurück evtl. Dämpfung der Motivation durch staatliche Arbeitslosenversicherung
Quellen 18 Wikipedia 2013 www.helpster.de