Öffentliches Wirtschaftsrecht

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 Präsentation transkript:

Öffentliches Wirtschaftsrecht Rahmenbedingungen Produzentenrecht (Unternehmensrecht) Produktrecht Produktionsrecht (Anlagenrecht) Wirtschaftslenkung Agrarmarktrecht Versorgungssicherung Wirtschaftliche Tätigkeiten des Staates

Wirtschaftslenkung Wirtschaftsordnung, -aufsicht, -lenkung Ergebnissteuerung der Wirtschaft direkte Wirtschaftslenkung Ersatz unternehmerischer Entscheidungen durch staatliche Entscheidungen Indirekte Wirtschaftslenkung – „Global-steuerung“ Beeinflussung von Entscheidungsgrundlagen der Unternehmen zB Inflation, Zinsen, Steuern, Subventionen, Budget

Wirtschafts- und Währungsunion Ziele Art 2 EGV – allgemeine Ziele Art 4 (2) EGV – offene Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb Art 4 (3) EGV – Grundsätze: Preisstabilität, gesunde öffentliche Finanzen Mittel Art 4 (2), 105 ff EGV – einheitliche Währung Art 104 EGV – Kontrolle der Haushaltspolitik der MS Art 4 (1), 98 ff EGV – Koordinierung der Wirtschaftpolitik der MS

Währungsunion (1) Sinn Vertrag von Maastricht – stufenweise Einführung Beginn 3. Stufe 1999 – Eurozone – nachträgliche Aufnahme anderer MS Kriterien – Art 121 EGV und Protokoll Unabhängigkeit der Zentralbank Wechselkursstabilität Grenzen für Inflation, Staatsschulden und Zinsen

Währungsunion (2) Einheitliche EG-Geld-, Devisen- und Währungspolitik Hauptakteur Europäisches System der Zentralbanken – Art 107 ff EGV, Satzung EZB, nationale Regelungen EZB und nationale Zentralbanken (zB ÖNB) Weisungsbindung gegenüber EZB Unabhängigkeit aller Zentralbanken

Währungsunion (3) Ziel Preisstabilität – Art 105 (1) EGV Unterstützung Wirtschaftspolitik nur subsidiär Aufgaben – Art 105 (2)(4), 106 EGV Zinsfestlegung, Mindestreserven Handel mit Fremdwährungen Verwaltung von Währungsreserven Unterstützung grenzüberschreitender Zahlungssysteme Mitwirkung bei Bankenaufsicht Ausgabe von Banknoten und Münzen

Haushaltskontrolle (1) Sinn Verschuldungs- und Haftungsverbote – Art 101-103 EGV Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite der MS – Art 104 EGV u. Protokoll 3% des BIP Budgetdefizit ergänzt durch Stabilitäts- und Wachstumspakt 1997/2005 Bandbreite von Defizit 1% BIP bis Überschuss Sonderausgaben nicht berücksichtigt 60% des BIP Gesamtverschuldung

Haushaltskontrolle (2) Überwachung Art 104 (3 ff) EGV VO 1466 f/97 idF 1055 f/2005 jährliche Stabilitäts-/Konvergenzprogramme der MS „Frühwarnung“ durch Rat bei drohendem Verstoß Kommissionsberichte Feststellung übermäßigen Defizits und Empfehlungen durch Rat Sanktionen für Euroteilnehmer ua Kautionen und Geldbußen

Koordinierung der Wirtschaftspolitik (1) Sinn Bindung der MS an Ziele der Art 2 und 4 EGV – Art 98 EGV Koordinierung – Art 99 EGV Grundzüge der Wirtschaftspolitik Empfehlung des Rates nach Befassung des Europäischen Rates Grundzüge 2005-2008 mit 16 Leitlinien Zusammenhang mit Lissabon-Strategie

Koordinierung der Wirtschaftspolitik (2) Überwachung Art 99 (3 ff) EGV VO 1466/97 idF 1055/2005 jährliche Stabilitäts-/Konvergenzprogramme der MS Zusammenhang mit Nationalem Reform-programm im Rahmen der Lissabon-Strategie Kommissionsberichte Stellungnahmen und Empfehlungen des Rates keine Verbindlichkeit – keine Sanktionen

Wirtschaftspolitik – Österreich (1) Ziele Art 13 (2) B-VG: gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht § 2 (2) BHG: hohe Beschäftigung, Geldwert-stabilität, Wachstum, außenwirtschaftliches Gleichgewicht Vorgaben EG

Wirtschaftspolitik – Österreich (2) Mittel Haushaltsrecht – Bund: Art 50 ff B-VG, BHG, BFG Finanzausgleich – F-VG, FAG Konsultationsmechanismus und Stabilitätspakt Bund-Länder-Gemeinden – Art 15a B-VG Konsultationen über Kostentragung vor Rechtssetzungsmaßnahmen Stabilitätsbeiträge der Gebietskörperschaften BVG über Ermächtigungen des Gemeindebundes und Städtebundes