Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK

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 Präsentation transkript:

Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK Was ist Nachteilsausgleich? Was soll mit Nachteilsausgleich erreicht werden? Welche Formen von Nachteilsausgleich gibt es? Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK

Was ist Nachteilsausgleich? Form zur Wahrung der Chancengleichheit Angebot zur Verhinderung von Benachteiligung verankert im Grundgesetz, im Behindertengleichstellungsgesetz in der Schule ein Instrument zur Leistungsunterstützung Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK

Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK

Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK SGB IX, § 126 (1) Die Vorschriften und Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen (Nachteilsausgleich) werden so gestaltet, dass sie unabhängig von der Ursache der Behinderung der Art oder der Schwere der Behinderung Rechnung tragen. Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK

Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt § 8 Benachteiligungsverbot Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf eine ungehinderte Entfaltung ihrer Persönlichkeit im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt, eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und eine selbstbestimmte Lebensführung. Sie dürfen nicht benachteiligt werden. Menschen mit Behinderung haben Anspruch auf die Verhinderung und die Beseitigung von benachteiligenden Maßnahmen und Regelungen. Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK

Schüler, für die diese Begriffsbestimmung zutrifft, sind Kinder und Jugendliche mit Funktionsbeeinträchtigungen (z.B. Armbruch) Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben, Rechnen Schüler mit Behinderungen Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK

Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK Grundsatz: Was nicht gleich ist, kann nicht gleich behandelt werden. Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK

Was soll mit Nachteilsausgleich (NA) erreicht werden? Anwendung von Nachteilsausgleich ist keine Form der Förderung, sondern eine Unterstützung der vorhandenen Leistungsmöglichkeit NA Bestandteil eines barrierefreien Unterrichts NA soll Einschränkungen durch Behinderungen oder Beeinträchtigungen ausgleichen oder verringern NA soll Zugang zur Aufgabenstellung und damit die Möglichkeit ihrer Bearbeitung gewährleisten Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK

mittels Nachteilsausgleich sollen Schüler mit besonderen Lernbedürfnissen ihre Leistungsfähigkeit ausschöpfen sollen Bedingungen entstehen, die die Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen lässt werden die inhaltlichen Leistungsanforderungen nicht grundlegend verändert erbrachte Leistungen gelten als gleichwertig Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK

Für Anwendung von NA gilt: eine mit Nachteilsausgleich erbrachte Leistung ist eine zielgleiche Leistung NA ist stets auf den Einzelfall abzustimmen bei gleichen Erscheinungsformen nicht immer gleiche Formen des Formen des NA angemessen Festlegungen zur Form notwendig Festlegungen zum Anwendungszeitraum Festlegungen regelmäßig prüfen Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK

Formen von Nachteilsausgleich mehr Zeit zum Erfassen und zum Bearbeiten von Aufgaben Nutzung apparativer Hilfen oder von Assistenz akustische Unterstützung (Vorlesen, ggf. mit Betonung, statt elektronischer Sprache-menschliche Sprache) Hervorheben wesentlicher Wortmarken andere Aufgabenanordnung Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK

Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK weitere Formen: größere Schrift dickeres Papier Querformat statt Hochformat Punktschrift statt Schwarzschrift Textadaption schriftlich statt mündlich und umgekehrt zeitweilige „Befreiung vom Notendruck“ Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK

Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK weitere Formen: Bereitstellen oder Zulassen spezieller technischer oder didaktischer Hilfs- oder Arbeitsmittel (z.B. Wörterbuch, Computer, Recorder,…) differenzierte Aufgabenstellung (z.B. Reduktion des Aufgabenbereichs) unterrichtsorganisatorische Veränderungen (z.B. individualisierte Pausen, Arbeitsplatzorganisation, Verzicht auf Mitschriften,…) differenzierte Hausausgabenstellung Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK

d.h. Nachteilsausgleich hat einen Rechtsanspruch kann eingeklagt werden ist zu gewähren, nur die Formen sind individuell anzupassen wird beantragt wird durch Klassenkonferenz beschlossen ist nach Beschluss verbindlich für alle Lehrkräfte Nachteilsausgleich /Dr. Greve/MK