Die Verwaltungsgerichtsbarkeit

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Unterbringungsähnliche Maßnahmen in der rechtlichen Betreuung und Pflege 04. Februar 2009 Veranstalter ISGE (Institut für Soziale Arbeit und Gesundheit.
Advertisements

Verwaltungsprozessrecht
IV. 2. Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges
IV. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
„Hoheitliche Beistandsleistungen“
Sitzung der Arbeitsgruppe EFRE 20
Deutsches und Brandenburgisches UVP-Recht – im Überblick
Hoheits- und Leistungsverwaltung
Schulrecht - Ebenen Gesetze: BayEUG Schulfinanzierungsgesetz
Lernarrangement 3 Seite 33/34 Übungen
Das Subsidiaritätsprinzip Grundlage der Kommunalen Selbstbestimmung & der gesetzlichen Vorrangstellung der freien Wohlfahrtspflege Erstellt von der.
Und Führung Verantwortung.
Sozialgerichtsbarkeit
Exkurs: Rechtsöffnungsbegehren
Übungen im öffentlichen Prozessrecht Prof. Dr. Isabelle Häner 7. November 2008.
Grundsätze des Verwaltungsrechts im Zusammenhang mit der Verfügung
DIE ORDENTLICHE GERICHTSBARKEIT NACH DEUTSCHEM RECHT
Änderungen im ZPO nach Vor dem Prozess Oblig. Güteverhandlung Einzelrichter im LG mündl. Vorbereitung Klagerücknahme Im Prozess Urteilsformel.
Aus.
ZÜCHTERTAGUNG RECHTSFRAGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER ZÜCHTUNG UND DEM KAUF/VERKAUF VON HUNDEN Von RA Daniel Haeberli und lic. iur. Janine Hofmann Sonntag,
Rechtsverhälntissen Probleme der Anwendung des Verwaltungsrechts
Öffentliches Wirtschaftsrecht
POCKET TEACHER Politik Sozialkunde
Datenschutz?!?!.
Juristenausbildung und juristische Berufe in Deutschland
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Pflichtübung aus Europarecht 9. Mai 2013
Haftung eines MS für die Verletzung von Unionsrecht
3. Energierechtstag 11. April 2013.
ZGB-Inhaltsübersicht
Bekanntgabe.
Falsch stehender Grenzstein
Neue Gestaltung der ungarischen Verwaltungsgerichtsbarkeit oder Neuregelung des ungarischen Verwaltungsgerichtsverfahrens? Dr. Péter Darák Oberstes Gericht,
Das gerichtliche Mahnverfahren
Der juristische Streit um die UN-Behindertenrechtskonvention
SchÖffen im strafverfahren
Rechtsquellen und Normenhierachie auf
Zeugnisverweigerungsrecht Minderjähriger
Einführung in das Staatsrecht PD Dr. Martin Kment, LL.M.
2. FALL Mag. Marie-Therese Richter. 2 Sachverhalt EU 200 Mio Euro.
Unternehmen und Unternehmensmerkmale
Rechtsstaat und Gerichtsbarkeit
2. Teil: Europäisches Kartellrecht C Kartellverfahrensrecht § 11 Wesentliche Regelungen des Kartellverfahrensrechts der VO 1/2003 im Überblick I. Die Zuständigkeit.
Aufbau der Rechtsordnung
法學德文名著選讀(一) Lektion 3 Text 1
Rechtsordnung und Rechtsschutz
1 Verjährung des Vergütungsanspruchs – Prozessuale Besonderheiten RA Hans Christian Schwenker.
Modul A-05 Register 10 und 11 USB-Stick
RA/Lehrbeauftragter, LL.M.
Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen
Der Sachverhalt - F.R. AG seit 1967 um Erteilung einer Konzession bemüht -Wurde von der saarländischen Regierung nicht erteilt, daher Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Prof. Häner, Üb. öff. Prozessrecht, Fall A und B, Übungen im öffentlichen Prozessrecht Prof. Dr. Isabelle Häner 19. September 2008.
Übungen im öffentlichen Prozessrecht Prof. Dr. Isabelle Häner 5. Dezember 2008.
Übungen im öffentlichen Prozessrecht Prof. Dr. Isabelle Häner 24. Oktober 2008.
Gerichtsorganisation
Herzlich Willkommen zur 11
Weber1 Behörden- struktur Wettbewerbs- kommission Sekretariat Organisation Zuständigkeit Organisation Zuständigkeit Kommission Kammern.
Verwaltungsrecht – Fall 2
Verwaltungsrecht – Fall 6
Ρ. ri x ecker.recht Die auserwählte Oberstudienrätin Worum geht es? O erhebt Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen von VG und OVG im Eilrechtsschutz!
Ρ. ri x ecker.recht Erziehung zur Mündigkeit Vorüberlegung: Worum geht es?  T (15 Jahre) erhebt Verfassungsbeschwerde gegen die (behördlichen?) und gerichtlichen.
Vortrag : Generalvorsorgevollmacht Jutta Siempelkamp, Notarin und Rechtsanwältin Bundesallee Berlin Tel: 030/ Fax: 030/
A. Langmeier 1 Stadtschulrat für Wien " Die Aufgabe der Schulbehörde im Rechtsschutz “ Dr. Arno Langmeier, Abteilungsleiter Rechtsabteilung Stadtschulrat.
1 Symposium Der K(r)ampf um das Recht in der Schule
Übertragung öffentlicher Planungs- und Bauaufgaben auf Private lic. iur. Christian Bär, Rechtsanwalt, LL.M.
Zusammenhänge zwischen eingreifender, leistender und “ermöglichender” Verwaltung: Am Beispiel des Jugendamtes Lt Koch; OFR Gerdeman.
Repetitorium im öffentlichen Recht
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Die wichtigsten Rechtsbehelfe im Steuerrecht.
REVISION Rechtsmittel gegen Urteile
 Präsentation transkript:

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit Eine Präsentation von Christopher Radam und Mandy Schäricke

Gliederung Definition Privatrechtlich und Hoheitlich Verwaltungsakt Beispiele des Verwaltungsaktes Instanzen Erläuterung der Instanzen Instanzenzug Quellen

Definition Verwaltungsgerichtsverfahren dient der Überprüfung staatlichen Handelns Einzelner Bürger soll vor fehlerhafter Ausübung staatlicher Gewalt geschützt werden Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung kann privatrechtlich oder hoheitlich sein

Privatrechtlich und Hoheitlich Was ist das? Privatrechtlich: Verhältnis der Gleich- ordnung Käufer und Verkäufer stehen sich auf gleicher Ebene gegenüber Hoheitlich: Verhältnis der Über- und Unterordnung Staat steht über dem Bürger Hoheitsakt -> eine Anordnung die der Staat von oben herab (hoheitlich) beschließt

Verwaltungsakt … jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalles auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist, bezeichnet man als VERWALTUNGSAKT.

Beispiele zum Verwaltungsakt Erteilung einer Baugenehmigung Ernennung eines Beamten Erlass eines Hundesteuer- oder Rentenbescheides Zulassung zum Rechtsanwalt

Instanzen Verwaltungsgerichte (VG) = 1. Instanz Verwaltungsgerichtsbarkeit wird gem. § 2 VwGO ausgeübt durch: Verwaltungsgerichte (VG) = 1. Instanz Oberverwaltungsgerichte (OVG) = 2. Instanz Bundesverwaltungsgerichte (BVerwG) = 3. Instanz

Verwaltungsgerichte 1. Instanz entscheidet durch Kammern Besetzt mit 3 Berufsrichtern und 2 ehrenamtlichen Richtern Oberverwaltungsgerichte entscheiden durch Senate über Rechtsmittel der Berufung gegen Urteile der 1. Instanz sowie über Beschwerden i.d.R. besetzt mit 3 Berufsrichtern und 2 ehrenamtlichen Rrichten Bundesverwaltungsgerichte entscheiden in Senaten über Rechtsmittel der Revision gegen Urteile der 1. oder 2. Instanz sowie über Sprungrevision der Verwaltungsgerichte Senate besetzt mit 5 Berufsrichtern

Berufung, Revision und Sprungrevision Rechtsmittel, das grundsätzlich gegen Urteile des 1. Rechtszuges zur Verfügung steht ist in allen Gerichtszweigen, mit Ausnahme der Finanzgerichtsbarkeit, vorgesehen Überprüfung des erstinstanzlichen Urteils sowohl in rechtlicher als auch tatsächlicher Hinsicht Revision führt lediglich zu einer Überprüfung des angefochtenen Urteils auf Rechtsfehler hin Sprungrevision kann anstatt der Berufung eingelegt werden besondere Voraussetzungen: schriftliche Einwilligung des Gegners gerichtliche Zulassung (durch das Revisions- oder das erstinstanzliche Gericht) Binnen 1 Monat nach Zustellung des Urteils an das Revisionsgericht

Instanzenzug Kammern Senate Senate Berufung Sprung- revision Revision Verwaltungsgerichte Oberverwaltungsgerichte Bundesverwaltungsgerichte Kammern Berufung Sprung- revision Senate Revision Senate Ehrenamtlicher Richter Berufsrichter

Quellen Buch: Internet: Rechtsanwalt: Recht für Wirtschaft und Verwaltung Internet: Wikipedia.de Valuenet.de Berlin-Recht.de Rechtsanwalt: Dr. Andreas Schneider