Aktuelles Befristungs- und Teilzeitrecht

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Aktuelle Entwicklungen im Recht der Befristung
Advertisements

Wesentliche arbeitsgerichtliche Entscheidungen – 1. Halbjahr 2011 Reinbek – 30. Juni 2011.
Neue Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
Befristete Arbeitsverträge
Begründung des Arbeitsverhältnisses
Dienst- und Arbeitsrecht der Professoren
Kündigung Recht zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft Dauerschuldverhältnis: Geschuldet ist ein dauerndes Verhalten.
Vertriebsrecht (Fortsetzung)
Inhalt Auswirkungen Unsere Vorgehensweise
Teilzeitarbeitsverhältnisse
Aushilfsarbeitsverhältnis und Probearbeitsverhältnis
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
II. Teil: Individualarbeitsrecht
Aushilfsarbeitsverhältnis und Probearbeitsverhältnis
Falltraining – SS 2011 Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici Falltraining Fall 3:Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben Wiss. Mit. RA Dr. Bernhard Ulrici.
vertragliche/tarifvertragliche Altersgrenzen Altersdiskriminierung?
Nicht neu Geregeltes gilt fort.
Arbeitszeitverkürzung Antrag Dauer Verteilung der Lage Ablehnung braucht die Zustimmung der Mitarbeitervertretung. Keine Extra-Vertragsänderung! Nächster.
Zukunft im Beruf Ihr gutes Arbeits-Recht
Das Teilzeit - Befristungsgesetz
Praktikanten – Volontäre – Auszubildende
Betriebsübergang, 613 a Sinn und Zweck der Vorschrift
Wirtschaftsstrafrecht
Arbeitsrecht – BAGS KV Mag. Susanne Anderwald 1.
Aktuelles aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte
Rechtsanwälte Salfeld & Kollegen
Wie setze ich meine Weiterbildungsrechte durch?
Vertragsschluss und Vertragsauslegung
Aktuelle Brennpunkte der Arbeitnehmerüberlassung
Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin Weller
Ein kurzer Blick ins das SGB IX Marc-Patrick Homuth, Arbg Elmshorn
Flexible Arbeitszeiten:
V. Unterteilung der Arbeitnehmer
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit IHK
Berufliche Weiterbildung und Qualifizierung
Vortrag von Rechtsanwältin Bianka Schmetz am
In den Landeskirchen Braunschweig Hannover Oldenburg in der Konföderation evang. Kirchen in Niedersachen Arbeitsrechtsregelung sowie.
XIII. Arbeitgeberpflichten
XII. Arbeitnehmerpflichten
ist für den Arbeitnehmer belastend.“
Daniela Riva unter Mitwirkung von Valérie Leuba 24. Januar 2008
Titel des Quiz Spielmodus umschalten: Mehrere Spieler
Befristete TV-H Verträge
Dachverband Selbstorganisierter Kinderbereuung Einführung in das Arbeitsrecht Mag. Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 26. Jänner 2012.
Verein Selbstorganisierter Kindergruppen Einführung in das Arbeitsrecht Dr. Silke Heinz-Ofner Innsbruck, 3. November 2010.
Neues aus dem Urlaubsrecht und kein Ende …
Befristung von Arbeitsverträgen
Hochbau - BAG AZR 454/06, juris
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung,
Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz
Das Recht der Ausbildungsverhältnisse
Begriff: § 1 I S. 1BetrAVG  Zusage, die einem Versorgungszweck dient  Leistungspflicht aufgrund eines biologischen Ereignisses: ◦ Alter (Altersversorgung)
Mittelstandsrecht SoSe 2015 ra-freimuth. de Vorlesung vom
Befristung von Arbeitsverhältnissen im Spiegel der Rechtsprechung
Arbeitsverträge.
Ein paar Grundlagen zum Arbeitsrecht
Werkvertrag und Leiharbeit – Neues aus dem Urlaubs- und Befristungsrecht Hamburg – 11. Dezember 2015.
Arbeitsrechtsforum Hannover
Der Weg in den Beruf Herzlich willkommen! Tipps zum Berufseinstieg
Werkvertrag  Arbeitsvertrag
Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche.
Von Marc Hessling, Rechtsanwalt in Mülheim an der Ruhr.
Ordnung zur Sicherung von Mitarbeitern bei Rationalisierungsmaßnahmen (Rationalisierungs-Sicherungs-Ordnung - RSO) vom 25. November 1994  § 1 Geltungsbereich.
IG Metall Esslingen Die IG Metall - eine starke Gewerkschaft IG Metall 1.
1 IG Metall Pforzheim | Pforzheim Herzlich willkommen zur Betriebsratsvorsitzendenbesprechung am 30. März 2012.
Das Allgemeine Gleichbehandlungs-gesetz (AGG)
Fortfall der Vertragsbindung Teil II. Vorlesungsgliederung I. Begriff des Vertrages II. Abschluss und Inkrafttreten von Verträgen III. Auslegung von Verträgen.
 Präsentation transkript:

Aktuelles Befristungs- und Teilzeitrecht Bonn – 24. April 2015

Aktuelle Entwicklungen im Befristungsrecht Formalien bei der Befristungen von Arbeitsverträgen Befristungen ohne Sachgrund Befristungen mit Sachgrund Sonstige Fragen des Befristungsrechts Teilzeit

I. Aktuelle Entwicklungen im Befristungsrecht

Aktuelle Entwicklungen und Tendenzen: keine gesetzgeberische Aktivität im Befristungsrecht Vorsitzendenwechsel am 7. Senat des BAG Nutzung der Zeitbefristung als verlängerte Probezeit – wo arbeitsmarkttechnisch noch möglich wenig Streit unter Mitbestimmungsgesichtspunkten – vorrangig bei Leiharbeit und Werkvertrag

II. Formalien bei der Befristung von Arbeitsverträgen

Sachgrundlose Befristung trotz Sachgrundangabe – BAG Urt. v. 29.06.2011 – 7 AZR 774/09 sachgrundlose Befristung kann vertraglich ausgeschlossen werden vertragliche Regelung muss ausdrücklich Festlegung auf den Grund und Ausschluss aller anderen ergeben Angabe eines konkreten Sachgrundes bindet grundsätzlich nicht für späteres Gerichtsverfahren kein Mitbestimmungsrecht von Personalräten bei der Befristung von Arbeitsverträgen (BPerVG) 1

Vereinbarung der ordentlichen Kündbarkeit – BAG Urt. v. 04.08.2011 – 6 AZR 436/10 Vereinbarung der Geltung der „ordentlichen Kündigungsfristen nach Ablauf der Probezeit“ reicht für Annahme der Kündigungsmöglichkeit bei Befristungen aus Ankreuzlösung mit ausgefülltem Kreuz reicht als transparente Vereinbarung aus 2

Rückgabe vor Arbeitsbeginn erforderlich Schriftform der Befristung – Rückgabe des Vertrags nach Arbeitsaufnahme BAG Urt. v. 16.04.2008 – 7 AZR 1048/06 AG kann befristeten Arbeitsvertrag von Unterzeichnung der Vertragsurkunde abhängig machen keine konkludente Vertragsannahme des befristeten Vertrags durch bloße Arbeitsaufnahme, wenn bis dort keine Unterzeichnung und Rückgabe der Urkunde Rückgabe vor Arbeitsbeginn erforderlich 3

Schriftform der Befristung – Arbeitsaufnahme zunächst ohne Befristung BAG Urt. v. 13.06.2007 – 7 AZR 700/06 war zunächst keine Befristung beabsichtigt und auch nicht vereinbart, ist die formwahrende Nachbefristung zulässig gilt auch bei vorausgegangenem Verstoß gegen das Formerfordernis der schriftlichen Befristung 4

III. Befristungen ohne Sachgrund

Vorbeschäftigungsverbot – 3-Jahres-Grenze BAG Urt. v. 06.04.2011 – 7 AZR 716/09 zeitliche Beschränkung des Vorbeschäftigungsverbots des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG auf 3 Jahre nach Ende des vorangegangenen Arbeitsverhältnisses kein lebenslanges Vorbeschäftigungsverbot erforderlich, nur Verhinderung von Befristungsketten 5

Vorbeschäftigungsverbot LAG Baden-Würt. Urt. v. 26.09.2013 – 6 Sa 28/13 das Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG besteht uneingeschränkt die Norm ist nicht auslegbar 7

Vorbeschäftigungsverbot – Umgehung BAG Urt. v. 15.05.2013 – 7 AZR 525/11 grundsätzlich keine Umgehung, wenn Vertragsarbeitgeber aneinander gereiht werden auch Konzernzugehörigkeit grundsätzlich unbeachtlich auch kein Missbrauch bei Identität von Arbeitsplatz und Tätigkeit aber: Prüfung von bewusstem und gewolltem Zusammenwirken zwecks Umgehung Folge aber nicht unbefristeter Arbeitsvertrag mit letztem Vor-Arbeitgeber 8

Darlegungslast bei Rechtsmissbrauch BAG Urt. v. 04.12.2013 – 7 AZR 290/12 rechtsmissbräuchliche Ausnutzung sachgrundloser Befristung führt zur Entfristung unredlicher Vertragspartner kann sich nicht auf sachgrundlose Befristung berufen Darlegungs- und Beweislast: Arbeitnehmer aber: abgestuft!

Berufsausbildung ist keine Vorbeschäftigung – BAG Urt. v. 21.09.2011 – 7 AZR 375/10 9

Tarifvertragliche Befristungsregelungen BAG Urt. v. 15.08.2012 – 7 AZR 184/11 Befristungshöchstdauer und Befristungshäufigkeit können kumulativ auf tariflicher Grundlage geändert werden keine schrankenlose Änderung 42 Monate und 4-malige Verlängerung sind wirksam 10

Verlängerung sachgrundloser Befristung – Veränderung von Arbeitsbedingungen BAG Urt. v. 18.01.2006 – 7 AZR 178/05 nur Verlängerung der Vertragsdauer möglich, nicht übriger Arbeitsbedingungen einvernehmliche Änderung noch während der Laufzeit ist dagegen zulässig 11

Verlängerung sachgrundloser Befristung – Änderung der Lohnhöhe BAG Urt. v. 23.08.2006 – 7 AZR 12/06 tarifliche vorgesehene Lohnanpassung darf vertraglich umgesetzt werden Anpassung an geltende Rechtslage immer möglich weitere, anlasslose Veränderungen bewirken Verstoß gegen das Vorbeschäftigungsverbot 12

IV. Befristungen mit Sachgrund

keine Beschränkung der Prüfung auf Vertretungsgrund allein Zulässigkeit einer Kettenbefristung (Vertretung) – Rechtsmissbrauchskontrolle (Kücük) BAG Urt. v. 18.07.2012 – 7 AZR 443/09 keine Beschränkung der Prüfung auf Vertretungsgrund allein Missbrauchskontrolle nach Grundsätzen des „institutionellen Rechtsmissbrauchs“ 13

Kausalzusammenhang und mittelbare Vertretung BAG Urt. v. 06.11.2013 – 7 AZR 96/12 Abwesenheitsvertretung setzt Kausalzusammenhang zwischen Abwesenheit und Einsatz des Vertreters voraus bei mittelbarer Vertretung Darstellung der Kausalkette erforderlich – in allen Tätigkeitsdetails, für jedes „Kettenglied“ falls Rückkehr des Abwesenden fraglich, kein Sachgrund „Vertretung“

Zuweisung von Mehr-Aufgaben in einer Vertretungsbefristung – Weisungsrecht ggü. Vertretenem BAG Urt. v. 14.04.2010 – 7 AZR 121/09 keine Notwendigkeit der direkten Vertretung der Stammkraft durch Vertretungskraft kein Sachgrund Vertretung aber bei nicht möglicher Zuweisung der erledigten Aufgaben an Stammkraft aufgrund mangelnden Weisungsrechts oder fehlender Qualifikation 15

Prognose bei Befristungsvereinbarung (vorübergehender Bedarf) BAG Urt. v. 11.09.2013 – 7 AZR 107/12 bloße Möglichkeit des Entfalls einer Aufgabe reicht nicht für Befristungsprognose aus die zunächst bestehende Ungewissheit über das Fortbestehen einer Aufgabe rechtfertigt keine Befristung des Arbeitsvertrags Optionskommunen-Fall 16

Übertragung von Daueraufgaben bei unzureichender Personalausstattung Übertragung von Daueraufgaben bei unzureichender Personalausstattung BAG Urt. v. 17.03.2010 – 7 AZR 640/08 kein Rückgriff auf nur vorübergehenden Bedarf bei Übertragung von Daueraufgaben bei ansonsten unzureichender Personalausstattung (ÖD) mehr befristete Einstellung als für Abarbeitung von Rückständen notwendig kann Sachgrund erschüttern 17

Wirksamkeit einer Zweckbefristung BAG Urt. v. 15.05.2012 – 7 AZR 35/11 Befristungskontrollklage erst nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber nach § 15 Abs. 2 TzBfG über den Zeitpunkt der Zweckerreichung möglich Zeitpunkt der Zweckerreichung muss vertraglich zweifelsfrei feststellbar sein bereits bei Vertragsschluss muss deutlich werden, dass Zweck zu irgendeinem Zeitpunkt erreicht werden kann; je weiter in die Zukunft, je höher die Prognoseanforderungen 18

keine wirksame Befristung durch Vergleich im schriftlichen Verfahren Befristung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs – Ausschluss von § 278 Abs. 6 ZPO – BAG Urt. v. 15.02.2012 – 7 AZR 734/10 keine wirksame Befristung durch Vergleich im schriftlichen Verfahren keine ggf. schützende Mitwirkung des Gerichts am Zustandekommen eines solchen Vergleichs 19

Befristung durch tarifliche Altersgrenzenregelung BAG Urt. v. 21.09.2011 – 7 AZR 134/10 tarifliche Regelungen orientiert an der Regelaltersgrenze sind wirksam kein Verstoß gegen Diskriminierungsschutzvorschriften 20

Befristung durch betriebliche Altersgrenzenregelung BAG Urt. v. 05.03.2012 – 1 AZR 417/12 Regelungen in Betriebsvereinbarungen orientiert an der Regelaltersgrenze sind wirksam kein Verstoß gegen Diskriminierungsschutzvorschriften 21

Befristete Fortsetzung nach Renteneintritt BAG Urt. v. 11.02.2015 – 7 AZR 17/13 befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit Sachgrund nach Erreichen des Renteneintrittsalters zulässig, wenn AN Altersrente bezieht und die Fortsetzung der Einarbeitung der Nachwuchskraft dient 21

V. Sonstige Fragen des Befristungsrechts

Befristung einer Arbeitszeiterhöhung – erheblicher Umfang BAG Urt. v. 15.12.2011 – 7 AZR 394/10 befristete erhebliche Erhöhung der Arbeitszeit folgt AGB-Recht und nicht dem TzBfG TzBfG-Grundsätze zur Sachgrundbefristung sind aber entsprechend anzuwenden

Befristung und Maßregelungsverbot – BAG Urt. v. 21.09.2011 – 7 AZR 150/10 nicht angebotener Folgevertrag wegen Rechteausübung kann Maßregelung i.S.v. § 612 a BGB sein verschafft aber keinen Anspruch auf Vertragsabschluss ggf. Entschädigung nach § 15 Abs. 6 AGG 23

Befristung und Betriebsratsamt – BAG Urt. v. 25.06.2014 – 7 AZR 847/12 Befristung von Arbeitsverträgen mit Betriebsratsmitgliedern grundsätzlich zulässig Ablehnung eines Anschlussvertrags unzulässig, wenn wegen Betriebsratsamt erklärt (nur) dann Anspruch auf Abschluss eines Folgevertrags

Weiterbeschäftigung nach Wegfall des Weiterbeschäftigungstitels – BAG Urt. v. 25.06.2014 – 7 AZR 847/12 kein Arbeitsverhältnis bei Beschäftigung aus Weiterbeschäftigungstitel zur Abwendung der Zwangsvollstreckung im Kündigungsrechtsstreit wird das titulierende Urteil aufgehoben und setzten die Parteien gleichwohl die Weiterbeschäftigung fort, schließen Parteien konkludent Arbeitsvertrag unbefristet, wenn Voraussetzung des TzBfG nicht vorliegen

VI. Teilzeit

Urlaub bei Wechsel in TZ mit weniger Arbeitstagen – BAG Urt. v. 10.02.2015 – 7 AZR 9 AZR 53/14 (F) keine verhältnismäßige Kürzung des Urlaubs, wenn Urlaub vor Wechsel in TZ nicht mehr genommen werden konnte Rechtsprechungsänderung