Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen

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 Präsentation transkript:

Einführung in das Öffentliche Recht für Nichtjuristen Priv. Doz. Dr. Thilo Rensmann LL.M.

Öffentliches Recht und Privatrecht Gesamtrechtsordnung Öffentliches Recht Sonderrecht des Staates Privatrecht „Jedermannsrecht“ PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Öffentliches Recht Verfassungs- und Verwaltungsrecht Strafrecht Prozessrecht PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Öffentliches Recht und Privatrecht Privatrecht (Zivil-/Bürgerliches Recht) Gleichordnung (→Privatautonomie) Keine Selbsthilfe Rechtsverfolgung durch Gerichte und Vollstreckungsbehörden →(„staatliches Gewaltmonopol“) PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Öffentliches Recht und Privatrecht Staat darf einseitig gegen Bürger vorgehen Eingriff in Freiheit und Eigentum Grenzen Art. 20 III GG (Vorbehalt des Gesetzes), Art. 1 III GG (Grundrechte) PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Öffentliches Recht und Privatrecht Staat darf einseitig gegen Bürger vorgehen Eingriff in Freiheit und Eigentum Grenzen Art. 20 III GG (Vorbehalt des Gesetzes), Art. 1 III GG (Grundrechte) PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Öffentliches Recht und Privatrecht Verhältnis des Staates zum Bürger Eingriffe Leistungen Staatsorganisation PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Öffentliches Recht und Privatrecht Problem der Abgrenzung zum Privatrecht Praktische Relevanz § 40 I VwGO § 1 VwVfG Art. 1 III GG § 839 BGB/34 GG PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Öffentliches Recht und Privatrecht Privatrechtliches Handeln des Staaten Hilfsgeschäfte Erwerbswirtschaftliche Betätigung Daseinsvorsorge PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Öffentliches Recht und Privatrecht Interessentheorie Öffentliches R., w. im öffentlichen Interesse Subordinationstheorie Öffentliches R., w. Über-/Unterordnung Modifizierte Subjektstheorie ÖR = Inbegriff der Rechtssätze, bei denen ausschließlich ein Träger hoheitlicher Gewalt Zurechnungssubjekt ist → „Sonderrecht des Staates“ PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Öffentliches Recht und Privatrecht Vertiefungshinweise Arndt/Rudolf, Rn. 14 ff. Detterbeck, S. 212 ff. PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht

Verfassungs- und Verwaltungsrecht Verfassungsrecht Formell: GG + Landesverfassungen Art. 20 III, 1 III GG („Vorrang“) Materiell: z.B. auch BWahlG und ParteienG Verwaltungsrecht Alle übrigen Normen des Öffentlichen Recht, außer Strafrecht Straf- und Zivilprozessrecht → § 40 I VwGO PD Dr. Thilo Rensmann LL.M. Öffentliches Recht