Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
1. Allgemeines Gründung von Gewerbetreibenden oder Freiberuflern Kann von min. 2 Gesellschaftern gegründet werden --> Personengesellschaft Gegenseitige Verpflichtung durch Gesellschaftsverträge (mündlich oder schriftlich) --> Anpassung an individuelle Bedürfnisse ( Verantwortung, Entscheidung, ) Muss im Handelsregister eingetragen werden
2. Rechtliche Grundlagen Unkomplizierte Form der Geschäftspartnerschaft, z.B. : -> Freiberufler zu einer Praxisgemeinschaft -> Bauunternehmen mit gemeinsamen Bauvorhaben -> Wohngemeinschaft, Fahrgemeinschaft ( gemeinsame Zweck muss nicht von beruflicher Natur sein ) Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben
Personengesellschaft ( = Gesellschafter haften mit Privatvermögen) GbR wird automatisch zur OHG, wenn Handelsgewerbe betrieben wird (=kaufmännischer Geschäftsbetrieb) Name des Unternehmens muss die Vor – und Familiennamen der Gesellschafter erhalten mit „GbR“ Bezeichnung
3) Vorteile und Nachteile keine Registerpflicht keine Formpflichten bei Gesellschaftsverträgen - günstige und schnelle Gründung flexible Unternehmensführung, - hohes Ansehen, weil die Gesellschafter mit ihrem privat Vermögen haften
Nachteile: unbeschränkte Haftung der Gesellschafte bei hohem Geschäftsrisiko und unübersichtlichen Umsätzen ungeeignet GbR kein Gesellschaftsvertrag: negativer Aspekt interne Streitigkeiten der Gesellschafter können zur Auflösung der GbR führen.
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