Hilfen des Amtes für Jugend und Familie

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 Präsentation transkript:

Hilfen des Amtes für Jugend und Familie K. Gressel, Dipl. Sozialpädagogin (FH) ASD Team Süd Bezirke Bütthard, Giebelstadt Forum Ehrenamt, 01.10.2012

Hilfespektrum Beratung Unterstützung und Begleitung Installation von Hilfen Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Beratung bei Trennung und Scheidung (§17,18 SGB VIII) bei grundlegenden Erziehungsfragen (§§ 27,28 SGB VIII) für Minderjährige – auch ohne Wissen der Eltern (§8 SGB VIII) Weitervermittlung an spezialisierte Fachberatungsstellen (z.B. Erziehungs- oder Schuldnerberatungsstellen)

Unterstützung und Begleitung Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII) Das Netzwerk frühe Kindheit (KoKi) unterstützt und begleitet speziell Schwangere, Eltern von Kleinkindern und Alleinerziehende Zuschuss zu Familienfreizeiten und Familienbildung (§ 16 SGB VIII) Unterhaltsvorschuss (UVG)

Unterstützung und Begleitung Vermittlung von ehrenamtlichen „Familienpaten“ über die KoKi Projekt Haushaltsorganisations-Training (HOT) Hilfsfond Familien (HFF) – Beratung durch den ASD Individualförderung – Zuschüsse für Kindergarten, Krippe oder Hort

Installation von Hilfen Prinzip: Hilfe zur Selbsthilfe +Sozialraumorientierung Installierung von Hilfen zur Erziehung (§27 ff. SGB VIII) z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe (§27,31 SGB VIII) Örtliche Hilfen in den Gemeinden, die mit den Hilfen des Jugendamtes im jew. Einzelfall verbunden werden (Hilfeplan)

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII) Familien stützen -/- Kinder schützen vor körperlicher, seelischer oder sexueller Misshandlung und Gewalt Erarbeitung von Schutzkonzepten in Familien Inobhutnahme (§ 42 SGB VIII) Beantragung von Sorgerechtsentzügen über das Familiengericht

Weitere Informationen finden Sie unter: www.kreisjugendamt-wuerzburg.de E-mail: kreisjugendamt@lra-wue.bayern.de