Thema: Unternehmenstransaktionen unter besonderer Berücksichtigung Tschechiens und Österreichs Veranstaltung am Eine Veranstaltung der deutsch-tschechischen Anwalts- und Steuerberatervereinigung und der CPP Stuttgart bei der IHK Passau
Vorbereitungs- und Prüfungshandlungen erstmalig formalisiert im US Securities Art of 1933 Ermittlung der wertbestimmenden Chancen und Risiken Due Diligence – Verfahren erforderliche, angemessene, gebührende Sorgfalt detaillierte und systematische Analyse von Daten einer Unternehmung und seiner beeinflussenden Umwelt Ziel: umfassendes Gesamtbild über die betrachtete Gesellschaft
Typische Ausgangssituationen Verschmelzung, Vermögensübertragung oder Umwandlung Neuer Gesellschafter - Wert der Gesellschaften ermitteln und das neue Anteilverhältnis bestimmen testamentarische Aufteilung – soll die einheitliche, kontinuierliche und erfolgreiche Fortführung des Unternehmens gewährleisten Erbstreitigkeiten, Kapitalentnahmen oder Scheidungsverfahren Enteignung
Obliegenheit der Durchführung einer DD ? Nach österreichischem Recht besteht grundsätzlich keine Obliegenheit zur Prüfung des Kaufgegenstandes vor Vertragsabschluss,also zur Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung In Deutschland: wie in Österreich, Schadenersatzpflicht des Vorstands gem. § 93 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 AktG In CZ: wie in Österreich
Checkliste für Due Dilligence (DD) vereinbaren je nach Branche des Unternehmens verschiedene Schwerpunkte In der Praxis - nur einzelne Schwerpunkte interessant - z.B. die wirtschaftliche DD (u.a. Markt- und Wettbewerbsstruktur) rechtliche sowie steuerrechtliche Situation „ Teil-Bereichs-Due Diligence(Limited Scope Due Diligence) Voll-Bereichs-Due Diligence (Full ScopeDue Diligence)
Gewährleistung In Deutschland und Österreich: Verkauf eines 100 %- Anteils bringt eine gewisse Gewährleistungspflicht Informationspflichten werden u.a. durch DD erfüllt ggf. selbständiges Garantieversprechen (§880a ABGB) grob fahrlässige Unkenntnis des Mangels führt zum Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen ausdrückliche Zusicherung der Mangelfreiheit Gewährleistung bei grob sorgfaltswidrigen, nicht erkannten Mängeln grundsätzlich ausgeschlossen grobes Verschulden der Experten – nach Grundsätzen des § 1313a ABGB zuzurechnen.
Nachhaltige Gewinne und Cashflows der vergangenen Jahre werden mit den Prognosen im Business Plan abgeglichen Aufdeckung stiller Reserven hoher Monopolisierungsgrad der Kundenseite ? hoher Umsatzanteil, der mit Produkten erzielt wird, die sich am Ende ihres Lebenszyklus befinden fehlende Existenz von internen Kontrollsystemen, um Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen ? größere Anzahl wichtiger Mitarbeiter, die kurz vor der Pensionierung stehen ? Financial DD
Legal DD langfristige Abnahme- und Lieferverträge ? hohe Abhängigkeit von Lieferanten, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ? gesellschaftsrechtliche Strukturen – z.B. Selbstkontrahierungsverbot? arbeitsrechtliche Verhältnisse anhängige Rechtsstreitigkeiten Immobilien- und bestandrechtliche Verhältnisse, Kreditverträge, Haftungen und gewerbe- und umweltrechtliche Risiken kartellrechtliche Aspekte
Tax DD ●Betriebsprüfungsergebnisse ●Latente Steuern ●Steuerliche Risiken der vergangenen Jahre, z.B. Scheinselbständigkeit ●Steuerliche Ausgestaltung einer Aquisitionsstruktur
Risiken ●keine noch so sorgfältige Vorbereitung kann Risiken ausschliessen ●Dokumentation und Planung als prima facie Nachweis notwendiger Sorgfalt ●was ex ante als Risiko behandelt wird, hat weniger Wahrscheinlichkeit ex post als Fahrlässigkeit behandelt zu werden
Wissen beherrschen ●Unternehmenstransaktionen lassen Zusammenhänge entstehen die in einem laufenden Geschäft nicht zu Tage treten ●dementsprechend werden Organisationen überfordert, die bisher mit informellem Wissensmanagement gut bedient waren ●im Ablauf einer Unternehmenstransaktion kann man sich nicht verlassen, dass die Verantwortlichen ○das notwendige Wissen haben ○oder dass sie es sich holen müssen, um sicher agieren zu können ●Abhilfe: relevante, saubere, kommunizierbare Dokumentation und Planung; so kann Wissen aus entlegenen Bereichen in Lösungen umgesetzt werden
Praktische Tipps ● Planung “finish-to-start” o Endzustand klar definieren, anhand von dummy-Dokumenten (Bilanz, Steuererklärung, Verträge...); werden schrittweise mit Inhalt gefüllt und konkretisiert o Ordner von Anfang an in der kompletten Struktur anlegen und diese im Verlauf des Projektes füllen und anpassen o Meilensteine im Projekt als konkrete Zustände von Unterlagen definieren (Meilenstein erfüllt = Dokument freigegeben) ● Überblick immer erhalten o Aufgabenzuordnung, Terminverfolgung und Einleitung von Korrekturmaßnahmen als eigenständige Verantwortung
Oberster Grundsatz
Verkauf/Übernahme einer Firma als laufendes Unternehmen - Einordnung der „regulatory compliance“ in übrige Aspekte von due diligence - Risiko mangelnder Sicherung und Dokumentation Käufer übernimmt Verantwortung bei Übergang, die Maßnahmen kann er jedoch erst ab Übergang des Unternehmens beeinflussen Übergang ist oft mit personellen Änderungen verbunden, die „weichen“ Bestandteilte des Wissens gehen verloren Stand dokumentieren nach Risiken (Folgen, Eintrittswahrscheinlichkeit, Kosten der Vorbeugung, realistische Reduzierung strukturieren Programm zur Sicherung des optimalen (nicht maximalen – Risiko ist zulässig, wenn es von Schlamperei auseinanderzuhalten ist) - Niveaus festlegen ·
Fragen ?!?! Vielen Dank ! Wir freuen uns auf das gemeinsame „Come together“
Fragen ?!?! Vielen Dank ! Wir freuen uns auf das gemeinsame „Come together“