Umweltförderungen in Österreich 04. Februar, Linz Norbert Peherstorfer
Umweltförderungen in Österreich Umweltförderung im Inland Abwicklungsstelle: Kommunalkredit Public Consulting (KPC) Thematischer Fokus: Klima&Energie; Wasserver- Abwasserentsorgung inkl. Gewässerökologie, Altlasten Klima- und Energiefonds Abwicklungsstellen: KPC, FFG, AWS, SCHIG Thematischer Fokus: Markteinführung (KPC), Forschung (FFG), Verkehr (SCHIG). Details siehe Jahresprogramm 2010 (noch nicht veröffentlicht) Abwicklunsstelle für Ökostrom Oemag Abwicklungsstelle: Oemag, Gutachtenerstellung Wasserkraft KPC Thematischer Fokus: Tarifgeförderte Ökostromanlagen (Wind, PV, Biogas, Biomasse KWK, Deponiegas) Investförderungen: Fossile KWK, Ablauge KWK, Wasserkraft bis 20 MW
Umweltförderungen in Österreich Klimaaktiv: mobil Abwicklungsstelle: Kommunalkredit Public Consulting (KPC) Thematischer Fokus: Verkahrsmaßnahmen in Betrieben, Gemeinden Fernwärme- und Kälteleistungsausbaugesetz Einreichstelle: BMWFJ Thematischer Fokus: Fernwärmeausbau auf Basis fossiler ET Forschungsförderungen Abwicklungsstelle: Forschungsförderungsgesellschaft FFG Thematischer Fokus: Forschungsförderungen Wirtschaftsförderungen, Sonstige Z.B. Austrian Wirtschaftsservice (AWS) Z.B. Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
Kommunalkredit Public Consulting Umweltförderungen (Abwicklung von Förderungsprojekten im Bereich von Klima und Energie, Wasser und Abwasser, Altlasten) Nationales Consulting (z.B. Gutachten für Wasserkraftwerke gemäß Ökostromgesetz) Internationales Consulting (Projekte in Süd-Osteuropa internationaler Auftraggeber) Österreichisches JI / CDM Programm (internationale Klimaschutz-Projekte)
Entwicklung der Betrieblichen Umweltförderung im Inland
Rechtliche Rahmenbedingungen Betriebliche Umweltförderung Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen „Umweltleitlinien“ Jänner 2008 veröffentlicht Umweltförderungsgesetz 2009 (UFG) Förderungsrichtlinie 2009 ab 01.10.2009 (Förderungsrichtlinie 2002 bis 30.09.2009 gültig) Informationsblätter gemäß der Richtlinien 2009 ab 01.10.2009 Handbuch zur Umweltförderung im Inland Rechtsgrundlagen siehe: www.publicconsulting/umweltfoerderung_ufi.htm
Fördervoraussetzungen Allgemeine Voraussetzungen: entspricht dem Stand der Technik ist preislich angemessen (Vergleichsangebote, Ausschreibung) amortisiert sich nicht zu schnell (> 5 Jahre, bei de-minimis Förderung > 3 Jahre) vor Beginn der Maßnahme eingereicht (Ausnahme: Pauschalen) ist NICHT von einer anderen Bundesförderstelle gefördert (Beispiel: AWS etc.) Förderschwerpunkt-spezifische Voraussetzungen: Bagatellgrenzen Umwelteffektbezogene Förderobergrenzen (CO2-abhängige Förderbasis vielfach als Technikdeckelung) Weitere Förderschwerpunktspezifische Voraussetzungen siehe Infoblätter
Förderwerber bzw. Zielgruppe Gewerblich tätige Unternehmen Einzelunternehmer, „Freiberufler“ (z.B. Architekt, Notar) Kleinunternehmen (z.B. Gastgewerbebetrieb) Mittel- und Großunternehmen (z.B. Energieversorgungsunternehmen, Industriebetrieb) Gemeinnützige Vereine Staatlich anerkannte Konfessionsgemeinschaften Öffentliche Gebietskörperschaften (in Form eines Betriebes mit marktbestimmter Tätigkeit)
Förderungsabwicklung nach UFG Kommunalkredit Public Consulting GmbH BMLFUW Umweltminister Antragseingang (direkt; über Land) Kommission (Beratungsorgan des Ministers) Vertreter der parlamentarischen Parteien, Interessen-vertretungen und fachlich verwandte Ministerien Formale und inhaltliche Prüfung Erstellung Fördervorschlag Beratung in der Kommission und Empfehlung an den Bundesminister Ministergenehmigung Ausstellung Fördervertrag Begleitung, Kontrolle bei Umsetzung; Anforderung Fördermittel und Überweisung an Treuhandkonto der Kommunalkredit Public Consulting Endabrechnung Auszahlung Fördermittel
Die Entscheidung über die Art der Förderung trifft der Förderwerber. Ermittlung der förderbaren Kosten Zu unterscheiden sind Förderungen oberhalb und unterhalb der "de-minimis-Grenze". „De-minimis-Beihilfen“ – vereinfachte Abwicklung bis zu einem Förderungsbetrag von EUR 200.000,- innerhalb von 3 Jahren pro Unternehmen. Ausgenommen sind: Landwirtschaft und Fischerei Verkehrsbereich hat Rahmenbetrag von EUR 100.000,- Ist der De-Minimis Rahmen ausgeschöpft Behandlung als Nicht De-Minimis Beihilfe „Nicht De-minimis-Beihilfen“ auch über EUR 200.000,- Förderungshöhe Berücksichtigung von Referenzkosten max. Förderhöhe: EUR 1,5 Mio. Die Entscheidung über die Art der Förderung trifft der Förderwerber.
Ermittlung der förderbaren Kosten "de-minimis"- bzw. max. Förderung Förderung über "de-minimis" Eingereichte Investitionskosten Keine umwelt- relevanten Investitions-kosten - nicht förderungsfähig Keine umweltrelevanten Investi-tionskosten, nicht förderungsfähig Kosteneinsparungen aus Neben-produkten in den ersten 5 Jahren Investitionskosten einer technisch vergleichbaren Anlage, aber ohne den gleichen Umweltschutzeffekt Förderungsfähige umweltrelevante Investitionskosten (Förderbasis) Förderungsfähige umwelt-relevante Mehrinvestitions-kosten (Förderbasis) Maximum über de-minimis max. 30 % der Förderbasis Max. 40 % + Zuschläge der Förderbasis
Projektbeispiel Wärmepumpe Großunternehmen plant den Neubau eines Bürogebäudes, die Beheizung soll mittels WP erfolgen elektrische Leistung: 120 kW thermische Leistung: 492 kW COP 4,1 Wärmeerzeugung: 541 MWh/a Stromverbrauch: 132 MWh/a beantragte Investitionskosten: EUR 321.500,00 CO2-Emissionsreduktion gegenüber HEL-Kessel (Neuanlage) 152,6 t/a
Projektbeispiel Wärmepumpe Sole-Wasser Wärmepumpe EUR 321.500,00 beantragte Projektkosten - EUR 3.430,00 nicht förderfähig (Sonstiges, Behördenabgaben) = EUR 318.070,00 umweltrelevante Investitionskosten (< Deckel: EUR 343.350 = 152,6 tCO2 x 2.250 €/tCO2) - EUR 223.046,00 Referenzkosten (HEL-Kessel + Kosteneinsparungen ggb. Heizöl in 5 Jahren) EUR 95.024,00 Mehrinvestitionskosten "de-minimis" 15% EUR 47.710,50 max. 40% + 0% EUR 38.010,00
Förderungsschwerpunkte im Überblick
Förderbereiche (1 von 4) Erneuerbare Energieträger Biomasse Einzelanlagen Biomasse Mikronetze Biomasse Nahwärme Biomasse Kraft Wärme Kopplungen Wärmeverteilung (z.B. Erweiterung von bestehenden Nahwärmenetzen) Geothermie Solaranlagen Stromproduzierende Anlagen (z.B. PV-, Wind-, Biogasanlagen) in Insellagen ohne Netzzutritt
Förderbereiche (2 von 4) Erneuerbare Energieträger Energetische Verwertung biogener Roh- und Reststoffe (z.B. Substitution von Heizöl durch Papierreststoffe in der Zementindustrie) Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe (z.B. Herstellung von Pflanzenöl) Stoffliche Nutzung von Produkten aus nachwachsenden Rohstoffen (Nawaros) (z.B. Umrüstung von Druckmaschinen zur Verwendung von pflanzlichen Farbstoffen)
Förderbereiche (3 von 4) Effiziente Energienutzung Betriebliche Energiesparmaßnahmen Wärmerückgewinnung, gebäudebezogenen Haustechnik, prozessorientierte Maßnahmen Thermische Gebäudesanierung Neubau in Niedrigenergiebauweise Wärmepumpen Anschluss an Fernwärme Klimatisieren und Kühlen (z.B. solare Kühlung, Fernwärme) Fossile Kraft Wärme Kopplungen (z.B. Erdgas BHKW zur Stromeigenversorgung)
Förderbereiche (4 von 4) Effiziente Energienutzung Ressourcenmanagement Verkehr und Mobilität Betriebliche Verkehrsmaßnahmen (z.B. Umrüstung auf Pflanzenöl) seit 02.05.2007 parallel klima:aktiv mobil Luft-Abfall Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen (inklusive Staub z.B. freiwilliger Einbau von Filteranlagen) Partikelfilter für Bau- und Sonderfahrzeuge Vermeidung und Verwertung von gefährlichen Abfällen
Ausgewählte Förderungsschwerpunkte im Detail
Pauschalen für Standard-Projekte Biomasse-Einzelanlagen bis 400 kW Anschluss an Fernwärme bis 400 kW Wärmepumpen bis 400 kWtherm Solaranlagen bis 100 m² Antragstellung NACH Umsetzung Förderungsansuchen spät. 6 Monate ab Rechnungslegung (inkl. Rechnungen) bei KPC Als „De-Minimis“-Beihilfe ausbezahlt Keine Mindestinvestitionssumme, Beratungsbonus
Pauschalen für Standardförderprojekte Förderschwerpunkt Pauschale Beratungsbonus Biomasse-Einzelanlagen (<400kW) € 120,- / kW (0 – 50 kW) € 60,- / kW (51 - 400) € 300,00 Anschluss an Fernwärme (<400kW) € 56,- / kW (0 – 100 kW) € 28,- / kW (101 - 400) Halbiert bei fossiler FW Wärmepumpen (<400kWth) Wasser/Wasser € 85,- / kW (0 – 80 kWth) € 45,- / kW (81 – 400 kWth) Luft/Wasser € 70,- / kW (0 – 80 kWth) € 35,- / kW (81 – 400th) Solaranlagen (<100m²) € 100,- / m² (Standard) € 150,- / m² (Vakuum)
Thermische Gebäudesanierung Förderungsgegenstand Verbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden (Dämmung der Außenwände, oberster und unterster Geschossdecken, etc..) Sanierung bzw. Austausch der Außenfenster und Türen Verschattungssysteme LüftungsWRG Voraussetzungen: Umweltrelevante Investitionskosten (UIK) EUR 35.000,- Baubewilligung vor 1.1.1990 Energieausweis vorher / nachher
Thermische Gebäudesanierung Standardförderungssatz max. 30 % der UIK bei Unterschreitung des Heizwärmebedarfs nach OIB-RL um mind. 25% und Kühlbedarf um 20% max. 20 % der UIK bei Unterschreitung des Heizwärmebedarfs nach OIB-RL um mind. 15% und Kühlbedarf um 10% max. 15% der UIK bei Verringerung des Heizwärmebedarfs um mind. 50% gegenüber dem Bestand (falls triftige Gründe gegen Unterschreiten der OIB-RL vorhanden, z.B. Denkmalschutz)
Biomasse Einzelanlagen > 400 kW Förderungsgegenstand Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen (Feuerungsanlage, Beschickung, Rauchgasreinigung); zur Versorgung eines betrieblich genutzten Objekts (privat genutzte Flächen sind nicht förderungsfähig) Nebenkosten (z.B. Heizhaus, Kamin, Pufferspeicher, Heizungstechnik, stationärer Zerspaner bzw. Hacker etc.) im Ausmaß von maximal 75% der Kosten der Biomassefeuerungsanlage;
Biomasse Einzelanlagen > 400 kW Emissionen Behördliche Grenzwerte Grenzwerte UFI Standardförderungssatz 25 % der förderungsfähigen Kosten Zuschlag von 5 % bei Einsatz von regionalem WHG
Biomasse Mikronetze Förderungsgegenstand Automatisch beschickte Biomassefeuerungsanlagen (Feuerungsanlage, Beschickung, Rauchgasreinigung, Kamin, Nebeneinrichtungen) Baumaßnahmen Mikronetze Extern - kleinräumige primäre Verteilnetze zur Versorgung des eigenen Betriebes + mind. einem weiteren Abnehmer, - max. umweltrelevante Investitionskosten: EUR 200.000,- Mikronetze Innerbetrieblich (min. 2 Objekte) Übergabestation bei Abnehmern
Biomasse Mikronetze Emissionen Behördliche Grenzwerte Grenzwerte UFI Standardförderungssatz 25 % der förderfähigen Kosten 5% Zuschlag bei Einsatz von regionalem Waldhackgut Kofinanzierung durch das Land erforderlich ab 4 Abnehmern
Biomasse-Nahwärme Förderungsgegenstand Heizzentrale inkl. maschineller Ausrüstung, angepasstes Brennstofflager Wärmeverteilnetz mit Übergabestationen Baumaßnahmen Emissionen Behördliche Grenzwerte Grenzwerte UFI
Biomasse-Nahwärme Standardförderungssatz 25 % der förderungsfähigen Kosten 5% Zuschlag bei Einsatz von regionalem Waldhackgut Sonstige Voraussetzungen Wärmebelegung des Verteilnetzes > 900 kWh/m Trasse Netzverlust < 20 % Anwendung qm-heizwerke bei: > 400 kW Kesselnennleistung (Bestand + Ausbau) > 1.000 m Trasse (Bestand + Ausbau) Kofinanzierung durch das Land erforderlich
Wärmeverteilung Förderungsgegenstand Wärmeverteilleitungen (Bau- und Anlagekosten) aus Biomasse-Nahwärmeanlagen Wärmeverteilleitungen (Bau- und Anlagekosten) bei netzgekoppelten Ökostromanlagen, sonstigen biogenen KWK-Anlagen, Geothermieanlagen NICHT förderungsfähig: Netzerweiterungen bestehender Fernwärmeverteilnetze bei fossilen Kraftwerken NICHT förderungsfähig: Anlagenteile, die im Rahmen des Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetzes gefördert werden.
Wärmeverteilung Standardförderungssatz 25 % der förderungsfähigen Kosten 5% Zuschlag bei Einsatz von regionalem Waldhackgut Kofinanzierung durch das Land erforderlich Sonstige Voraussetzungen Wärmebelegung: Bestand < 900 kWh/Trm Verbesserung nach Ausbau Bestand > 900 kWh/Trm > 900 kWh nach Ausbau Anwendung qm-Heizwerke > 1.000 m Trasse (Bestand + Ausbau) Netzverlust < 20 %
Effiziente Energienutzung – Wärmerückgewinnung (WRG) Förderungsgegenstand Abluft-WRG in best. Gebäuden (Zentrallüftungsgerät inkl. Regelung) WRG bei best. oder neu installierten Kälteanlagen WRG bei best. oder neu installierten Druckluftsystemen Voraussetzungen Min. Investitvolumen: EUR 5.000 Max. Investvolumen: EUR 50.000 Standardförderungssatz = 30% Vereinfachte Abwicklung
Effiziente Energienutzung - Gebäudebezogene Haustechnik Förderungsgegenstand Effizienzsteigerung bei heizungs- und raumlufttechnischen Anlagen (Nachrüstung von Abluft-Wärmerückgewinnung, Drehzahlregelungen von Ventilatoren und Pumpen etc.) Innerbetriebliche Abwärmenutzung bei Abwässern und Klimaanlagen Beleuchtungsoptimierung (sensorgeführte Beleuchtung) Voraussetzungen Mindestinvestition: EUR 10.000,- Mind. 10% Einsparung von eingesetzten Energieträgern Standardförderungssatz = 30%
Effiziente Energienutzung - Prozessorientierte Maßnahmen Förderungsgegenstand Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie aus gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen Industrielle Abwärmenutzung Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturwärme Regelungstechnische Optimierung von industriellen Prozessen Prozess- und Verfahrensumstellungen auf alternative, besonders energieeffiziente Technologien ... Voraussetzungen Mindestinvestition: EUR 10.000,- Standardförderungssatz = 30%
Klimatisierung und Kühlung Förderungsgegenstand Klimatisierung Ab- bzw. Adsorptionskältemaschinen mit Antrieb aus erneuerbaren Energie-trägern, Fernwärme oder industrieller Abwärme (max. 750 kW Kälteleistung) Free Cooling Systeme Bereitstellung von Prozesskälte Prozesskühlanlagen mit Verwendung von alternativen Kältemitteln (z.B. CO2 oder Ammoniak) Nicht gefördert werden Anlagen, die im Rahmen des Wärme- und Kälteleitungsausbau-gesetztes förderungsfähig sind. Standardförderungssatz: 30% Voraussetzungen Mindestinvestition: EUR 10.000,-
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