MAV der LaienmitarbeiterInnen

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 Präsentation transkript:

MAV der LaienmitarbeiterInnen MitarbeiterInnenversammlung 2015

MAV der LaienmitarbeiterInnen Geld – Gesundheit – Alter Woher haben wir unsere Informationen? Bei alle, was wir hier erzählen werden nicht alle Einzelheiten erzählt. Wenn dich etwas besonders interessiert mußt du nachlesen oder nachfragen… „Die MAV hat aber gesagt“ gilt nicht…..

MAV der LaienmitarbeiterInnen Grundsatz der Eingruppierung DVO = TVÖD/TV-L 1 Jahr Entwicklungsstufe 1 danach 2 Jahre Entwicklungsstufe 2 danach 3 Jahre Entwicklungsstufe 3 danach 4 Jahre Entwicklungsstufe 4 danach 5 Jahre Entwicklungsstufe 5 danach Entwicklungsstufe 6 (15 Jahre) Bis zum Erreichen der Entwicklungsstufe 6 braucht man also 15 Jahre

MAV der LaienmitarbeiterInnen Grundsatz der Eingruppierung Höhergruppierung in eine höhere Entgeltgruppe Entwicklungsstufe, die mindestens das bisherige Entgelt enthält Mindestens 60,- mehr

MAV der LaienmitarbeiterInnen Grundsatz der Eingruppierung Die Stufenlaufzeit beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung Eine vorzeitige Höhergruppierung kann zu deinem Nachteil sein! Das heißt, wenn du seit drei Jahren in der Entgeltgruppe 10, Entwicklungsstufe 4 bist, kommst du bei der Entgeltgruppe 11, Entwicklungsstufe 4 in das erste Jahr der Laufzeit, obwohl du in der Entwicklungsstufe 4 schon drei Jahre durchlaufen hast.

MAV der LaienmitarbeiterInnen „Verzicht macht reich!“ am Beispiel eines Gemeindereferenten ab 1.8.2015 am 1.10.2015 am 1.10.2016 am 1.10.2017 am 1.10.2018 1.10.2019 E 10 Stufe 4 (3. Jahr) E11 Stufe 4 (1. Jahr) E 11 Stufe 4 (2. Jahr) (3.Jahr) (4. Jahr) E 11 Stufe 5 (1.Jahr) 3625,36 3863,07 4380,13 Pastoraler Raum Abschluss Weiterbildung Variante „Verzicht“ ab 1.8.2015 am 1.10.2015 1.8.2016 am 1.8.2017 1.12.2017 am 1.12.2018 am 1.12.2019 E 10 Stufe 4 (3. Jahr) E10 Stufe 4 (4.Jahr) E10 Stufe 5 (1. Jahr) E11 Stufe 5 (1.Jahr) E 11 Stufe 5 (2. Jahr) (3.Jahr) 3625,36 4077,03 4380,13 Variante 1 Stell dir vor, es ist der 1.8.2015. Du bist in der Entgeltgruppe 10 und hast in der Entwicklungsstufe 4 das dritte Jahr erreicht Zum 1.10.2015 ist aber nun euer pastoraler Raum zur Pfarrei erhoben. Da du alle sonstigen Voraussetzungen erfüllst, wirst du zum 1.10.2015 in die Entgeltgruppe 11, Entwicklungsstufe 4 eingestuft. In der Entwicklungsstufe 4 beginnst du nach den Regeln im 1. Jahr. Monatsverdienst 3863,07 Du siehst auch die weitere Lohnentwicklung. Variante 2 Stell dir vor es ist der 1.8.2015. Du bist in der Entgeltgruppe 10 und hast in der Entwicklungsstufe 4 das dritte Jahr erreicht. Zum 1.10.2015 ist aber nun euer pastoraler Raum zur Pfarrei erhoben. Eigentlich würdest du jetzt in die Entgeltgruppe 11 kommen, soweit du alle Voraussetzungen erfüllst. Da du aber noch nicht die Weiterbildung für den Pastoralen Raum mitgemacht hast, bleibst du in der Entgeltgruppe 10 Wir sehen die weitere Lohnentwicklung In der Variante Verzicht verzichtest du auf eine Lohnerhöhung zum 1.10.2015. Du kommst allerdings fast zwei Jahre eher in die Entgeltgruppe 11, Entwicklungsstufe 5 Das Ergebnis haben wir auf der nächsten Seite ausgerechnet.

MAV der LaienmitarbeiterInnen Auf einen Urlaub verzichtet einen Kleinwagen gewonnen! MAV der LaienmitarbeiterInnen (Nicht berücksichtigt: Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt) Beispielrechnung Normaler Weg Höhergruppierung verschoben 1.8.2015 – 1.10.2015 7250,72 1.8.2015 – 1.8.2016 43504,32 1.10.2015 -1.10.2016 46356,84 1.8.2016 – 1.8.2017 1.10.2016 – 1.10.2017 1.8.2017 – 1.12.2017 14501,44 1.10.2017 – 1.10.2018 1.12.2017 – 1.12.2018 52561,56 1.10.2018 – 1.10.2019 1.12.2018 – 1.12.2019 1.10.2019 – 1.10.2020 1.12.2019 – 1.12.2020 1.10.2020 – 1.10.2021 1.12.2020 – 1.10.2021 43801,30 Summe 297801,20 302996,06 Differenz 5194,86 Wir sehen hier, dass in diesem Beispiel durch die Variante 2 gut 5000,- € gewonnen werden.

MAV der LaienmitarbeiterInnen Wie geht Verzichten mit Gewinn? Ausrechnen der eigenen Laufbahn (evtl. mit Hilfe der MAV). Gemeinsames Meckern …… Auf einer Höhergruppierung zu verzichten geht nicht. Die qualifizierende Weiterbildung erst später machen – soweit möglich. Wahrscheinlich macht für 15.000 € Sinn, sich einmal hinzusetzen und seine Laufbahn auszurechnen. Beim Ausrechnen muss man bedenken, dass der Kurs nicht im August, sondern zum Jahresende abschließt – dadurch verringert sich der Gewinn. Auch muss man berücksichtigen, zu welchem Datum der Pastorale Raum zur Pfarrei erhoben wird.

MAV der LaienmitarbeiterInnen Vorschüsse / Darlehen Auf Antrag kann ein Vorschuss gewährt werden; Beispiele und Bedingungen finden sich in den entsprechenden Richtlinien (Homepage: ABC); max. 2.556,46 € Die PKW-Darlehens-Höchstgrenze beträgt 3.834,69 €, wobei bei einem Betrag über 2.556,46 € der Zinsgewinn als geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Ein Nebeneinander eines PKW-Darlehens und eines Vorschusses ist möglich.

MAV der LaienmitarbeiterInnen Soziale Leistungen gesetzlich geregelt freiwillige Leistungen vertraglich geregelt

MAV der LaienmitarbeiterInnen Soziale Leistungen Gesetzliche Regelungen Betriebliches Eingliederungsmanagement Augenuntersuchung Bildschirmarbeitsplatzbrille BEM – Mitarbeiter die innerhalb eines Jahres 6 Wochen krank sind Augenuntersuchung – haben wir im Info geschrieben Bildschirmarbeitsplatzbrille – kommt gleich

MAV der LaienmitarbeiterInnen Soziale Leistungen Vertraglich geregelt (DVO) Sabbatzeit Vermögenswirksame Leistungen, Sterbegeld, Geburtszuwendung, Beihilfe (Zähne) (Jubiläumszuwendung), ein freier Tag Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Reisekosten (KODA) Umzugskosten (TVöD) Fortbildungsrichtlinien (KODA) Sabbatzeit – kommt gleich Jubiläumszuwendung gab es bis September letzten Jahres Umzugskosten bei dienstlich begründeten Umzügen Fortbildungsrichtlinien gelten auch für Lehrer

MAV der LaienmitarbeiterInnen Soziale Leistungen Freiwillige Leistungen Supervision Exerzitien Rekreation Darlehen (z.B. PKW) Mietkostenzuschuss Mietkostenzuschuss gibt es als Ausgleich zur Residenzpflicht der pastoralen Mitarbeiter. Wer nicht residenzpflichtig ist, bekommt auch keinen Mietzuschuss. Einige Freiwillige Leistungen werden wir uns jetzt näher ansehen

MAV der LaienmitarbeiterInnen Soziale Leistungen Fortbildung DVO - § 5 Qualifizierung Teil der Personalentwicklung Verpflichtung zur Teilnahme an fachlichen und religiösen Fort- und Weiterbildungen Anspruch auf regelmäßiges Gespräch mit Führungskraft Kosten verpflichtender Qualifizierungsmaßnahmen trägt Dienstgeber zu 100 % Qualifizierungsvereinbarungen möglich

MAV der LaienmitarbeiterInnen Fortbildung Richtlinien zur Fortbildung von Mitarbeiter(inne)n im kirchlichen Dienst (seit 1989 gültig) Konsequenz der Überschrift: Recht für alle von der MAV vertretenen Mitarbeiter(inne)n, Fortbildungen, die im dienstlichen Interesse stehen, entsprechend der Richtlinien abzurechnen in der Regel mindestens 75% der entstehenden notwendigen Kosten

MAV der LaienmitarbeiterInnen Beihilfen Beihilfen im Krankheitsfall Gemäß DVO Anlage 12 § 13a Abs. 2 können Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis im Erzbistum Hamburg vor dem 1. April 1999 begonnen hat, Beihilfe im Krankheitsfall beanspruchen. Das gilt in bestimmten Fällen auch für Zahnbehandlungen; Auskunft: Hr. Lohmann. Geburtsbeihilfe DVO § 23 Abs. 2a: Aus Anlass der Geburt eines Kindes erhält der Mitarbeiter eine Zuwendung. Das Gleiche gilt, wenn der Mitarbeiter ein Kind, das das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als Kind annimmt oder mit dem Ziel der Annahme in seinen Haushalt aufnimmt und die hierfür erfor­derliche Einwilligung (§§ 1746 ff. BGB) erteilt ist.

MAV der LaienmitarbeiterInnen Supervision Neue Supervisionsrichtlinien für pastorale MitarbeiterInnen und ReligionslehrerInnen i.K. Einzelsupervision 10,- /40,- pro Sitzung Gruppensupervision 5,-/40,- pro Sitzung Teamsupervision 5,-/ 40,- pro Sitzung Supervision in der Berufseinführung Mentoren und Anleiter Teamberatung durch Supervision Veränderungen im Team Prozess Pastoraler Raum Alle Angaben findet man auf der Homepage des Erzbistms Neue Supervisionsrichtlinien seit Juli 2014 auf der Homepage des Erzbistums Beteiligung der MAV Ergebnis des Arbeitsgerichtes Es gibt verschiedene Möglichkeiten: Einzelsupervision, Gruppensupervision und Teamsupervision Supervision in der Berufseinführung ist verbindlich Ebenfalls Regelung für Mentoren und Anleiter

MAV der LaienmitarbeiterInnen Supervision Leitungsberatung Diözesanbeauftragter Robert Olbricht 040-24877366 Kontrakt Dienstbefreiung (außer Lehrer) Leitungsberatung bei der Übernahme einer Leitungsfunktion

MAV der LaienmitarbeiterInnen Supervisoren Siewert Brandt Margit Braun Elisabeth Frost Birgit Henseler Margit Braun Elisabeth frost Birgit Henseler Barbara Meier Veronika PielkenMichael Wrage

MAV der LaienmitarbeiterInnen Supervisoren Barbara Meier Veronika Pielken Michael Wrage

MAV der LaienmitarbeiterInnen Sabbatzeit DVO Anlage 4 Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung durch Ansparen von Arbeitszeit Beispiel auf 7 Jahre 6 Jahre arbeiten (Gehalt 6/7) 7. Jahr nicht arbeiten (Gehalt 6/7) Andere Modelle sind frei verhandelbar Einigung zwischen Dienstnehmer Dienstgeber notwendig Beiträge zur Sozialversicherung werden (vermindert) gezahlt

MAV der LaienmitarbeiterInnen Rekreation Neben Supervision und Exerzitien eine weitere Möglichkeit zur Reflexion und geistlichen Vertiefung im Rahmen einer qualifizierten Auszeit für Pastorale MitarbeiterInnen Möglichkeiten für 4 Wochen Klosteraufenthalt 30-tägige Exerzitien ….

MAV der LaienmitarbeiterInnen Rekreation Bedingungen 15 Jahre im Dienst Fortzahlung der Bezüge 30 Tage Freistellung unter Anrechnung Möglichkeiten Nicht im Zusammenhang mit einer gesundheitlichen Rehabilitation Max. Förderungshöhe 2000,- € Absprachen über Einzelheiten mit dem Personalreferat

MAV der LaienmitarbeiterInnen Rekreation Bedingungen 15 Jahre im Dienst Fortzahlung der Bezüge 30 Tage Freistellung unter Anrechnung Möglichkeiten Nicht im Zusammenhang mit einer gesundheitlichen Rehabilitation Max. Förderungshöhe 2000,- € Absprachen über Einzelheiten mit dem Personalreferat

MAV der LaienmitarbeiterInnen Altersteilzeit Bedingungen Geboren vor dem 30.6.1959 Mindestalter 60 Jahre bei Beginn der Altersteilzeit Gilt nicht für Minijobber Drei Monate vorher beantragen Vereinbarung muss vor dem 1.7.2019 beginnen Vereinbarung max. für 5 Jahre bis zum Beginn der Rente

MAV der LaienmitarbeiterInnen Altersteilzeit Die Vereinbarung von Altersteilzeit ist möglich In Restrukturierungs- und Stellenabbaubereichen Im Übrigen auf Antrag des Mitarbeiters Wie hoch ist das Einkommen? 50% deines Regelentgeltes Plus 20% Aufstockung durch den Arbeitgeber

MAV der LaienmitarbeiterInnen Altersteilzeit Zwei Modelle 50% Arbeiten während der gesamten Dauer (Teilzeitmodell) 1. Hälfte arbeiten, 2. Hälfte frei (Blockmodell) Keine Nebentätigkeit erlaubt

MAV der LaienmitarbeiterInnen Altersteilzeit Beispiel Norbert Klix für 5 Jahre Altersteilzeit Vor dem 30.6.1959 geboren? Ja Max. Dauer 5 Jahre Vereinbarung muss vor 1.7.2019 beginnen 1.3.2019 Beginn Mindestens 60 Jahre bei Beginn Spätestens drei Monate vorher beantragen Spätestens am 1.12.2018 Ende der Arbeit im Blockmodell 1.9.2021

MAV der LaienmitarbeiterInnen Altersteilzeit - FALTER Regelung zum flexiblen Übergang in den Ruhestand Zwei Jahre vor Rentenbeginn beginnt ein Teilarbeitszeitverhältnis zu 50% + 50% Teilrente Zwei Jahre nach Rentenbeginn endet das Teilzeitarbeitsverhältnis Kein Rechtsanspruch auf FALTER

MAV der LaienmitarbeiterInnen Entgeltumwandlung Zusätzliche Zahlung in die Rentenkasse (in der Regel KZVK) zur Erhöhung der späteren Zusatzrente Zahlungen steuer- und sozialabgabenfrei aber Spätere Rentenzahlungen steuerpflichtig und gesetzliche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Mehr Information: KZVK

MAV der LaienmitarbeiterInnen Sonderurlaub (DVO § 28) Freistellung ohne Fortzahlung der Bezüge Voraussetzung: Wichtiger Grund Rechtsanspruch bei der Erziehung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger andere Gründe Praxis im Erzbistum

MAV der LaienmitarbeiterInnen Mietzuschuss Voraussetzung: Erfüllung der Residenzpflicht Mietzuschuss für Kaltmiete GR in HH/SH über 5,11 €/qm PR in HH/SH über 6.14 €/qm Obergrenze 8,69 €/qm GR in Meckl. über 4,42 €/qm PR in Meckl. über 5,30 €/qm Obergrenze 7,52 €/qm Mietzuschuss ist eine typische freiwillige soziale Leistung. Der Mietzuschuss ist ein Ausgleich für die Residenzpflicht. Er soll denjenigen Erleichterung bringen, die wegen der Residenzpflicht in einer teuren Wohngegend wohnen. neurolle - Rolf /pixelio.de

MAV der LaienmitarbeiterInnen Mietzuschuss anerkannte Wohnraumgröße 1 Person 50 qm 2 Personen 60 qm 3 Personen 70 qm 4 Personen 90 qm 5 Personen 100 qm 6 Personen 110 qm Wichtige Gründe können sein: Berufliche Ausbildung Umschulung

MAV der LaienmitarbeiterInnen Mietzuschuss Steuer- und sozialversicherungspflichtig Regelung im berufspraktischen Jahr: Miete über 20% des Bruttoeinkommens Rolf Handke / pixelio.de

MAV der LaienmitarbeiterInnen Umzug aus dienstlichen Gründen Bundes- Umzugskosten- gesetz Wer kennt das nicht? Jutta Grashof / pixelio.de

MAV der LaienmitarbeiterInnen Umzug aus dienstlichen Gründen schriftlichen Antrag stellen Entfernung zwischen neuem Dienstort und bisheriger Wohnung über 30 km Kostenübernahme Umzugskosten (Unternehmen oder privat) Reisekosten Dienstantritt Mietentschädigung (Doppelmiete)

MAV der LaienmitarbeiterInnen Umzug aus dienstlichen Gründen Maklergebühr (auch Hauskauf) Umzugskostenpauschale Fahrtkosten Wohnungssuche 50% Häufigkeitszuschlag innerhalb 5 Jahre unabhängig von Residenzpflicht Trennungsgeld

MAV der LaienmitarbeiterInnen Proficard

MAV der LaienmitarbeiterInnen Bildschirmarbeitsplatzbrille Kostenübernahme durch den Dienstgeber ca. 95,- Herr Lohmann 04024877245 Wer die Überschrift nicht lesen kann, für den ist diese Seite vielleicht besonders wichtig

Ziel ist der Schutz von Arbeitnehmern Arbeitszeitgesetz MAV der LaienmitarbeiterInnen Ziel ist der Schutz von Arbeitnehmern Rahmenbedingungen Tägliche Arbeitszeit max. 10 Stunden Ruhezeit max. 11 Stunden Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen durchgeführt werden, dürfen kirchl. MitarbeiterInnen an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden Mindestens 15 Sonntage beschäftigungsfrei Nichtanwendung des Gesetzes im liturgischen Bereich Es handelt sich hier um ein Gesetz (jeder muss sich fragen: Welche Bedeutung habe für mich Gesetze) Das Gesetzt dient dem Schutz von Arbeitnehmern. Soweit es sich um Gesundheitsschutz handelt wird so auch verhindert, das die Sozialkassen unnötig belastet werden. Ich zeige hier nur einen ganz groben Rahmen des Gesetzes § 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck dieses Gesetzes, an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen. (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen.Die Nachweise sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

MAV der LaienmitarbeiterInnen Arbeitszeitgesetz MAV der LaienmitarbeiterInnen § 22 Bußgeldvorschriften § 23 Strafvorschriften (1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen 1. vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder 2. beharrlich wiederholt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft. Für mich stellt sich immer wieder die Frage: Wie ist Vertrauensarbeitszeit, die beruflich hohen Anforderungen und die gesetzlichen Bestimmungen gut zusammenzubringen? Welche Verantwortung für eine angemessenen Umgang mit der Arbeitszeit habe ich als Mitarbeiter? Welche Verantwortung für eine angemessenen Umgang mit der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber? Wo muss der Arbeitgeber z.B. Grenzen setzen?

MAV der LaienmitarbeiterInnen Schwerbehinderung (50%) Dienstgeber informieren Ausgleichsabgabe Besonderer Kündigungsschutz Bevorzugung bei der Stellenbesetzung Eine Woche Zusatzurlaub Keine Mehrarbeit Steuerfreibetrag Altersrente früher Wenn ich den Dienstgeber informiere:

MAV der LaienmitarbeiterInnen Arbeitsbefreiung bei Erkrankung der Kinder  Bei der Erkrankung eines Kindes erhalten die MitarbeiterInnen nach den Regelungen des SGB V § 45 für jedes erkrankte Kind zur Pflege und Beaufsichtigung längstens für 10 Tage im Kalenderjahr frei und haben Anspruch auf Krankengeld Weitere Regelungen z.B. für Alleinerziehende etc. kannst du im § 45 nachlesen. Wenn ich den Dienstgeber informiere:

MAV der LaienmitarbeiterInnen Arbeitsbefreiung bei Erkrankung der Kinder  Hinweis der Personalverwaltung: Bitte den Krankenschein des Kindes (blau) an das Personalreferat mit ausgefüllter Rückseite schicken (Tage, Kontodaten etc.). Dieser wird dann von der Verwaltung an die Krankenkasse weitergeleitet. Wenn ich den Dienstgeber informiere:

MAV der LaienmitarbeiterInnen Arbeitsbefreiung bei Erkrankung der Kinder Ist dieses Kontingent ausgeschöpft, werden den MitarbeiterInnen nach DVO § 29 bei Erkrankung des Kindes (bis 12 Jahre alt) und wenn kein Anspruch auf Krankengeld nach SGB V § 45 im laufenden Kalenderjahr besteht oder bestanden hat bis zu 4 Tage arbeitsfrei (bezahlt) im Kalenderjahr gewährt. Wenn ich den Dienstgeber informiere:

MAV der LaienmitarbeiterInnen Krankmeldung Ich bin krank. Wann brauche ich eine ärztliche Bescheinigung?   Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 musst du dem Dienstgeber eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, falls deine Krankheit länger als drei Tage dauert Der Dienstgeber kann allerdings auch verlangen, dass du diese Bescheinigung schon eher vorlegst. Weiteres kannst du auf unserer Homepage im Entgeltfortzahlungsgesetz § 5 nachlesen. Wenn ich den Dienstgeber informiere:

MAV der LaienmitarbeiterInnen Krankmeldung Krankmeldung (gelber Schein)- Wohin damit? Folgende Vorgehensweise wurde von der MAV mit dem Dienstgeber vereinbart: du informierst den Dienstvorgesetzten unverzüglich über deine Erkrankung und nimmst – soweit möglich - die notwendigen Absprachen vor. Die nach dem 3. Krankheitstag notwendige Krankmeldung (gelber Schein) schickst du an die Personalverwaltung. Wenn ich den Dienstgeber informiere:

MAV der LaienmitarbeiterInnen Krankmeldung Soweit im Einzelfall der Dienstvorgesetzte/Pfarrer eine Krankmeldungsbescheinigung möchte, kann er diese bekommen. Er muss dies seinerseits dann anmel­den und ist dann allerdings auch für die zügige Weiterleitung der Krankmeldung verantwort­lich. Wenn ich den Dienstgeber informiere:

MAV der LaienmitarbeiterInnen Dienstunfall – was nun? Bei Arbeitgeber melden auch Wegeunfall Leistungen der Verwaltungsberufs- genossenschaft: Heilbehandlung und Rehabilitation ohne zeitliche Begrenzung Wiedereingliederung in das Erwerbsleben und die soziale Gemeinschaft

MAV der LaienmitarbeiterInnen Dienstunfall – was nun? Geldleistungen bei wirtschaftlichen Folgen eines Arbeitsunfalls Pflegegeld Persönlicher Pflegemanager zur Unterstützung der beruflichen und sozialen Rehabilitation

MAV der LaienmitarbeiterInnen