1 Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe Sozialstaffel Stand:
2 Beschlusslage Gem. Beschluss des Kreistages vom auf Empfehlung des JHA vom sind folgende Eckpunkte zu berücksichtigen: Die einkommensunabhängige Geschwister- ermäßigung ist auf mindestens 50 % der Regeleltern- beiträge heraufzusetzen. Der Bericht des Landesrechnungshofes vom ist auszuwerten und die Ergebnisse im Rahmen der neu zu erarbeitenden Richtlinien zu würdigen. Die neuen Sozialstaffel-Richtlinien (SozStRL) sind zum Kindergartenjahr 2008/2009 in Kraft zu setzen.
3 Geschwisterermäßigung Die Geschwisterermäßigung wird unabhängig von einer Einkommensüberprüfung gewährt und beträgt für jedes beitrags- oder gebührenpflichtige Geschwisterkind 50 % (Nr. 5.1 der SozStRL)
4 Veränderungen aufgrund der Empfehlung des LRH Festlegung des maximalen erstattungsfähigen Regelelternbeitrages (Nr. 5.2 SozStRL) - 35 % der anerkannten Betriebskosten - Zwecks annähernd gleicher Beteiligung der Personensorgeberechtigten an den Betriebskosten - Zur besseren Planbarkeit der finanziellen Belastung Regelung der Rückforderungsmodalitäten (Nr. 4, 6.5 SozStRL) - Bei Abwesenheit des Kindes von mehr als 4 Wochen - Rückforderungsansprüche gegen den Personensorgeberechtigten (nicht gegen die KiTa) Geltungsbereich (Nr. 2 SozStRL) - Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem gewöhnlichen Aufenthalt (g. A.) des Personensorgeberechtigten Prüfungsrechte (Nr. 7 SozStRL) - Jährliche fachaufsichtliche Prüfungen bei den Bewilligungsbehörden
5 Weitere Veränderungen Herauslösen der Kinderbetreuungsstellen (Kibs) aus den Sozialstaffelrichtlinien – Neuzuordnung zu den Tagespflegerichtlinien gemäß § 23 SGB VIII – Fachliche Betreuung und Betriebserlaubnis zukünftig über die Tagespflegebörse Grundsätzliche Ermäßigungsgewährung im Rahmen der Regelgruppenöffnungszeit (4 Std./Tag) – Gewährung im Falle verlängerter Öffnungszeiten vorrangig in den gesetzlich begründeten Ausnahmefällen (bei Erwerbstätigkeit, Eingliederung in Arbeit, Schulmaßnahmen, berufliche Bildungsmaß- nahmen, etc.) – Möglichkeit der Gewährung einer Ermäßigung über den Regelfall hinaus wurde eröffnet.
6 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !