ERA-Einführung Bisher: Unterschiedliche Entgeltsysteme für Arbeiter und Angestellte Mit ERA (Entgelt-Rahmen-Abkommen): Einheitliches 12 stufiges Entgeltsystem
ERA-Einführung Allgemeine Eingruppierungskriterien: fachliche Qualifikation und Handlungsspielraum (aufgabenbezogen) Summarik (Gesamtbetrachtung der niveauprägenden Anforderungen) Eingruppierungsmaßstab: Entgeltgruppentexte 70 Orientierungsbeispiele
ERA-Einführung Aufbau Orientierungsbeispiele: Aufgabenbezeichnung mit zugeordneter EG Beschreibung der Aufgabe (personenunabhängige Beschreibung der Anforderungen) Bewertungsbegründung (Gegenüberstellung Anforderung und erforderliche Qualifikation )
ERA-Einführung ERA-Ersteingruppierung: Beschreibung der einzugruppierenden Arbeitsaufgabe Summarische Betrachtung und Ermittlung der wertprägenden Anforderungen Bewertung gemäß Eingruppierungskriterien Vergleich mit Entgeltgruppentext und Orientierungsbeispielen Arbeitsaufgabe der passenden ERA-Entgeltgruppe zuordnen
ERA-Einführung Leistungszulage Spanne: bisher: 0 – 19 % mit ERA: 0 – 28% Umrechnungsformel: exakt: vereinfacht (für VerdienstgradALT = 109,5) :
ERA-Einführung Beispiel: VII(4), 50 Leistungspunkte -> ERA-EG 12B Bisher: mit ERA: Grundgehalt: 4302 € 4120 € Leistungszulage: 408 € (9,5%) 576 € (14%) __________________________________________ Summe: 4710 € 4696 €
ERA-Einführung Altes Tarifgehalt < ERA-Tarifgehalt (Unterschreiter) Anpassungsregelung Altes Tarifgehalt > ERA-Tarifgehalt (Überschreiter) Besitzstandsregelung
ERA-Einführung Altes Tarifgehalt < ERA-Tarifgehalt (Unterschreiter) Anrechnung von übertariflichen Sonderzulagen Anpassungsbetrag Anpassungsbetrag = GehaltERA - GehaltALTges (bei ERA-Einführung) tariffähig jährlich werden 100 € in Auszahlungsbetrag umgewandelt evtl. verbleibender Rest wird nach spätestens 5 Jahren zu Auszahlungsbetrag Auszahlungsbetrag tariffähig steigt jährlich um 100€, bis Anpassungsbetrag verbraucht ist entspricht spätestens 5 Jahre nach ERA-Einführung dem vollen ERA-Tarifgehalt
ERA-Einführung Altes Tarifgehalt > ERA-Tarifgehalt (Überschreiter) Ausgleichszulage nicht tariffähig, wird gegen Tariferhöhungen verrechnet, max. 10% des bisherigen Tarifgehalts, Überschreiterzulage tariffähig, wird bei Höhergruppierung gegen Erhöhungen von Grund- und Leistungsentgelt verrechnet
ERA-Einführung Nächste Schritte: Tarifkonformes Verhalten des Arbeitgebers durchsetzen Fragebogenaktion zur Aufgabenbeschreibung Interviews Widersprüche zur ERA-Eingruppierung entwerfen