Missbrauch von Marktmacht: Update über die jüngsten Urteile und Entwicklungen Dr. Stephanie Pautke Baker & McKenzie, Frankfurt.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Titel der Präsentation The consequences of bribery Who has the standing to sue? 2009 Annual Meeting of the International Distribution Institute Dr. Stephan.
Advertisements

Wirtschaftspartnerschaften zwischen
Telephone Briefing Post-M&A-Streitigkeiten: Schadensersatz bei Garantieverletzung Dr. Jan Kraayvanger März 2013 Partner Tel
Kurzpräsentation der Bewerbung September 2005
Fusionen in der Musikindustrie
Schäden durch Kartelle: Die theoretische Perspektive
Unternehmen: ZF Friedrichshafen AG
Die deutsche Satzstellung
22. Oktober 2009 Strengthening European SMEs in the defence sector Berlin Stärkung der europäischen kleinen und mittelständischen Unternehmen der Wehrtechnik.
Begleitausschusssitzung FILET, Erfurt 15. Juni 2010 Auswertung der Befragung zur Partnerschaftlichkeit.
Wettbewerbspolitik in der EU
WORKSHOP Arbeitsrecht Humboldt-Universität Berlin 7. Mai 2010 Dr. Alexander Wolff Baker & McKenzie Berlin.
Stadt Frankfurt am Main – Der Magistrat / Bürgeramt, Statistik und Wahlen Ralf Gutfleisch Design und Umsetzungskonzept koordinierter kommunaler Umfragen.
Große Umfrage zum Thema Unternehmensbeteiligungen / Geschlossene Fonds Online- und telefonische Befragung Dezember 2005 / Januar Teilnehmer.
Verdrängungsmissbräuche unter Art. 82 Dr
Von den horizontalen zu den nicht-horizontalen Fusionen
1 10. Beurteilung von Marktverhältnissen Referenzsystem vollständige Konkurrenz: Pareto-optimale Entscheidung: –beste Verwendung der Ressourcen –beste.
1 Entwurf der EU – DienstleistungsRL – Gefahr der Aushöhlung von Umweltstandards? Dr. Fritz Kroiss, ÖKOBÜRO 20. Mai 2005.
EU-Projekt Adrisk: Jugendliche, Unfallgeschehen und Risikokompetenz
Deutsches und Europäisches Kartellrecht II
Deutsches und Europäisches Kartellrecht II Prof. Dr. Daniel Zimmer, LL.M. Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht, Univ. Bonn Vorlesung vom 31. Mai.
REACH in der Druckfarbenindustrie: 7 Thesen zum Praxisstand und zur Umsetzungsfrist 2018 Stuttgart, 09. Dezember 2013 Andreas Tüschen.
Wettbewerbsrechtliche Aspekte der Umstrukturierung der ÖBB Arbeitsausschuss für Verkehrsrecht Wien, 22. April 2005 a.Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl Universität.
© 2009 Burghof 1 Zum Versagen der Ratingunternehmen in der Finanzkrise: Was muss sich ändern? Prof. Dr. Hans-Peter Burghof Lehrstuhl für Bankwirtschaft.
Projekte lösungs"agil" planen und managen
Projekte "agil" planen und managen
Warum ist Vereinbarkeit ein Thema?
China Consulting Weilburg
Europarecht Materielles Recht
RA Dr. Andreas Weitbrecht - Deutsches und Europäisches Kartellrecht - Universität Trier, SS Sanktionen und Verfahren Sanktionen Verwaltungsrecht.
Unternehmensteuerreform 2008 Steuerberatungsgesellschaft Schongau GmbH Referentin: Johanna Lodes Steuerberater.
Vortrag am 4. Dezember 2006 Josef von Sonnenfels-Center Universität Wien Prof. Dr. Dr. Christian Kirchner, LL.M. (Harvard) Humboldt Universität zu Berlin.
Unternehmensnachfolge strategisch gestalten
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühlingssemester 2014

1. Bedürfnisse Bedürfnisse sind Ausdruck eines subjektiv empfundenen Mangels, verbunden mit dem Wunsch, diesen Mangel zu beseitigen. Bedürfnisbefriedigung.
RA Dr. Andreas Weitbrecht, LL. M
§ 14 Eingreifkriterien I.Prüfungsmaßstab: Erhebliche Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs (Substantial Impediment to Effective Competition = SIEC-Test),
Breitband: Basis der Digitalisierung
Using Relative Clauses
Team Deutschland ist Vize-Europameister!
Befristete TV-H Verträge
Art. 81 und 82 EG: Sanktionen, Verfahren, Rechtsmittel - Überblick -
Sprachneuerungen des .NET Frameworks 3.5
FH-GELSENKIRCHEN || EJÖ || PROF. OBERMEIER || JTK SS 2005 || STEFAN GEWECKE PR FÜR FORTGESCHRITTENE INTERNATIONALE PR || MARKETING UND PR ||
RA Dr. Andreas Weitbrecht, LL. M
Teil: Europäisches Kartellrecht
Kartelle sind verboten (Neues Kartellgesetz seit )
B Das Missbrauchsverbot nach Art. 102 AEUV
RA Dr. Andreas Weitbrecht - Deutsches und Europäisches Kartellrecht - Universität Trier, SS Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Überblick.
Deutsches Kartellrecht
RA Dr. Andreas Weitbrecht - Deutsches und Europäisches Kartellrecht - Universität Trier, SS 2008 Aufbauschema Prüfung Art. 81 EG Verstößt der Vertrag/das.
Arbeiten in einem agilen Team mit VS & TFS 11
Dr. Jürgen Kühnen Vors. Richter am OLG
Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht 1 Übungen im Handels- und Wirtschaftsrecht Frühlingssemester 2015 Fall 5 – Wettbewerbsrecht PD Dr. iur. Simon.
3. Missbrauch marktbeherrschender Stellung - Überblick -
„Der Gang nach Europa von IT-Unternehmen gefördert durch die EU und das eTEN Programm“ – Info-Day Iwona Hamulecka 17. März 2006 eTEN - Praktische Hinweise.
Adjektive + Komparativ
Gefährdung von Rechtsstaat und Demokratie durch Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen Rechtsstaatliche Grundsätze in internationalen Schiedsverfahren?
bengin 1 © 2003 bengin.com Unternehmen und Werte bengin Unternehmen und Werte unternehmen_und_werte010 bengin Expanding classic mindset New this.
Kapitel 2 Grammar INDEX 1.Subjects & Verbs 2.Conjugation of Verbs 3.Subject Verb Agreement 4.Person and Number 5.Present Tense 6.Word Order: Position of.
Kapitel 8 Grammar INDEX 1.Command Forms: The Du-Command Form & Ihr- Command 2.Sentences & Clauses.
Kommunikation 2020: Wie wirkt sich die digitale Transformation auf Journalismus, Marketing und PR aus? Tim Cole Internet-Publizist Salzburg/München.
Das „Segreto di Pulchinella“ Kommunikation und Privatheit im Zeitalter der Digitalen Aufklärung Tim Cole Internet-Publizist Salzburg(München
0 16. Oktober 2007 Basel Dr. Maxi Scherer Wilmer Cutler Pickering Hale and Dorr LLP London Rechtsvergleichung in der Praxis -- Konkrete Beispiele aus der.
1 © 2016 KPMG International Cooperative (“KPMG International”), a Swiss entity. Member firms of the KPMG network of independent firms are affiliated with.
Vorlesung Völkerrecht Diplomatischer Schutz
School supplies.
Lawyering Peter Konwitschka. lawyering Peter Konwitschka.
 Präsentation transkript:

Missbrauch von Marktmacht: Update über die jüngsten Urteile und Entwicklungen Dr. Stephanie Pautke Baker & McKenzie, Frankfurt

©2007 Baker & McKenzie 2 Artikel 82 Neuer Ansatz der Kommission: Das Diskussionspapier – wie geht es weiter? Die Europäischen Gerichte: Auffällig unauffällig – British Airways/Virgin Der Blick nach Bonn: Bisherige Entscheidungspraxis noch nicht in Bewegung

©2007 Baker & McKenzie 3 Warum bedarf es einer Reform? Zugrunde liegende Wettbewerbstheorie gilt nicht mehr als zeitgemäß Folge: „Verkrustet“ empfundene Per-Se Verbote Kluft zwischen europäischem und amerikanischem Recht Einheit des Beurteilungsansatzes – „more economic approach“ auch für einseitige Verhaltensweisen

©2007 Baker & McKenzie 4 Der Reformansatz der Kommission Diskussionspapier im Dezember 2005 Grundgedanke: Auswirkungsanalyse anhand mikro- ökonomischer Ansätze Versuch des Regelentwurfs für Verdrängungsmissbrauch Dafür zentral: Einführung des Konzepts des „ebenso effizienten Wettbewerbers“ (as efficient competitor) Missbräuchlich sind nur solche Verhaltensweisen, die geeignet sind, ein Unternehmen mit ebenso effizienten Kostenstrukturen, wie die es Marktbeherrschers, aus dem Markt zu drängen oder dessen Marktzutritt zu verhindern.

©2007 Baker & McKenzie 5 Der Reformansatz der Kommission (cont.) Probleme des Diskussionspapiers: - komplexe unbestimmte Rechtsbegriffe „non constable portion of the market“, “commercially viable amount“, „effective price“ - Einführung detaillierter Kostenmodelle -Aussparung des Diskriminierungsaspekts Derzeit: Substantielle Überarbeitung, Leitlinien im Herbst?

©2007 Baker & McKenzie 6 Die Europäischen Gerichte „In diesem Zusammenhang spielt es übrigens keine Rolle, wie die Kommission ihre Wettbewerbspolitik im Hinblick auf Artikel 82 EG für die Zukunft auszurichten gedenkt. Denn zum einen können etwaige neue Akzente in der Handhabung von Artikel 82 EG nur für künftige Entscheidungen der Kommission von Belang sein, nicht aber für die rechtliche Beurteilung einer bereits ergangenen Entscheidung. Und zum anderen müsste sich die Kommission auch im Falle einer Änderung ihrer Verwaltungspraxis weiterhin in dem Rahmen bewegen, den ihr Artikel 82 EG in der Auslegung des Gerichtshofes vorgibt.“ Generalanwältin Kokott in Sachen British Airways:

©2007 Baker & McKenzie 7 Die Europäischen Gerichte (cont.) Grundsätzlich konservative Linie, insbesondere im Zusammenhang mit Rabatten Kein Abrücken von dieser Linie in jüngster Entscheidung in Sachen British Airways vom 15. März 2007 Anders als Generalanwältin: Bisher keine Bezugnahme auf Reformprozess der Kommission Entscheidung in Sachen Microsoft in Kürze erwartet

©2007 Baker & McKenzie 8 Die Europäischen Gerichte (cont.) EuGH British Airways, 7. März 2007: -Kein auswirkungsbasierter Ansatz, vielmehr abstrakt generellere Beurteilung des wettbewerbsbeschränkenden Potentials von Ziel- und Mengenrabatten -Keine Korrektur des EuG hinsichtlich strikter Haltung zu Mengenrabatten -Damit bei Mengenrabatten objektive Rechtfertigung durch echte Kostenersparnisse nötig -Kluft zum neuen Kommissionsansatz, der Mengenrabatt als grundsätzlich unproblematisch einstuft

©2007 Baker & McKenzie 9... und was passiert in Bonn? Keine vergleichbare Häufigkeit von Missbrauch- Entscheidung (anders als z.B. OFT) Bisher sehr „konventioneller Ansatz“, öffentlich bekräftigt durch ehemaligen Vorsitzenden Böge Bußgelder gering Achtung: „marktstarke Unternehmen“ als deutsche Besonderheit -hohe praktische Relevanz

©2007 Baker & McKenzie und was passiert in Bonn? (cont.) Bundeskartellamt Beschluss in Sachen „Praktiker“, vom 8. Mai Bezugsverpflichtung ohne Weitergabe von Einkaufsverteiler als Behinderung -Unzulässige Bonifizierung der Einhaltung von „Dauerniedrigpreisen“ -Fordern unangemessener Bezugspreise beim Wareneinkauf

©2007 Baker & McKenzie und was passiert in Bonn? (cont.) Bundeskartellamt Beschluss in Sachen „Rossmann“, vom 8. Februar Bußgeld in Höhe von EUR Verkauf von 55 Produkten unter Einstandspreis: Verdrängung von kleinen und mittleren Wettbewerbern -Deutsche Besonderheit spezifisch für Handelsunternehmen -Daraus keine generellen Konsequenzen im Hinblick auf (Hersteller) Kostenanalyse bei anderen Verhaltensweisen ableitbar

©2007 Baker & McKenzie 12 Fazit Kein einheitliches Bild für Beurteilung von Missbrauch: -Kommission plant „großen Wurf“ -Europäische Gerichte sind bislang unbeeindruckt -Bundeskartellamt geht „deutschen“ Weg Bis Klarheit auf europäischer Ebene herrscht, bleiben Experimente gefährlich

Missbrauch von Marktmacht: Update über die jüngsten Urteile und Entwicklungen Dr. Stephanie Pautke Baker & McKenzie, Frankfurt Baker & McKenzie - Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Solicitors is a professional partnership under German law with its registered office in Frankfurt/Main, registered with the Local Court of Frankfurt/Main at PR No It is associated with Baker & McKenzie International, a Verein organized under the laws of Switzerland. Members of Baker & McKenzie International are Baker & McKenzie law firms around the world. In common with terminology used in professional service organizations, reference to a "partner" means a professional who is a partner, or equivalent, in such a law firm. Similarly, reference to an "office" means an office of any such law firm.