Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) Herzlich Willkommen!

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Schulungsveranstaltung zur Anwendung des EU-Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) Aufforderung zur Rechtfertigung, Zustellung und Vollstreckung IMI-Startseite:
 Präsentation transkript:

Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) Herzlich Willkommen! Das Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) in Rheinland-Pfalz/Deutschland Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) Herzlich Willkommen!

Was ist IMI? IMI ist eine kostenlose Internetanwendung für die Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten, um die Verwaltungsarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten zu verbessern, die Sprachbarrieren zu überwinden und den Austausch von Informationen – die für die Anwendung des Binnenmarktrechts erforderlich sind – zu unterstützen.

IMI – Funktionen Meinungsverschiedenheiten -> Berufungsverfahren möglich Datenbank – Online Register Nachrichten hinzufügen – z.B. „Erinnerung, die Anfrage zu akzeptieren“ verschiedene Suchmöglichkeit nach zuständigen Behörden vorformulierte Fragen-/Antwortkataloge Verzeichnis der Kontakte Transparente Verfahren für Anfragen Übersetzungsmodus Elektronischer Dokumentenaustausch (Anhänge) Ausnahme im Einzelfall: Verfahren wie bei Anfrageerstellung (E-Mail vom 26.02.2010) (Art. 35 II, 35 III + VI DLR); Voraussetzungen: Art. 18 DLR vorliegend Vorwarnungsmechanismus: separates Verfahren, wofür eine Freischaltung benötigt wird; Verweis auf Leitfaden (Online); keine nähere Erklärung und auf übersendete E-Mail vom 09.02.2010 verweisen; (Art. 29 III, 32 I DLR); SGDs + Landesamt für Geologie und Bergbau, sowie Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht *Vorwarnmechanismus auch im Bereich der Berufsqualifikation ab dem 18.01.2016 verpflichtend. DLR: Vorwarnungsmechanismus* (d.h. schwerer Schaden für die Gesundheit oder Sicherheit von Personen oder für die Umwelt verursachen und Ausnahmen im Einzelfall (d.h. Ausnahmen vom Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit) Splitten von Anfragen möglich

Verpflichtung zur gegenseitigen Amtshilfe Art. 28 Abs. 1 DLR Auf elektronischen Wege Bereitstellung von Informationen bei konkreten Zweifelsfällen – kein systematisches Auskunftsersuchen alle zulässigen Mittel ausschöpfen, um die benötigten Informationen zu erhalten soweit erforderlich, Durchführung von Kontrollen und Information über Ergebnisse näheres regelt die IMI-Verordnung (seit 04.12.2012 in Kraft)

IMI-Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 seit 04.12.2012 in Kraft verbindliche Rechtsgrundlage für den Einsatz von IMI Anwendungsbereich und Erweiterungsmodalitäten IMI-Akteure Datenschutz, insbesondere Schutz personenbezogener Daten

IMI-Verordnung – wichtigste Regelungen Anfragen angemessene und zeitnahe Antworten (Art. 7 Abs. 1 IMI-VO) Rechtswirkung der Dokumente (Art. 7 Abs. 2 IMI-VO) > Beweismittel > Gleichstellung mit nationalen Dokumenten Vertraulichkeit (Art. 10 IMI-VO) > Wahrung des Berufsgeheimnisses oder vergleichbarer Verpflichtungen im Einklang mit nationalem Recht > Ersuchen anderer IMI-Akteure um vertrauliche Behandlung von über das IMI ausgetauschten Informationen nachkommen

IMI-Verordnung – Anwendung des IMI Anhang gemäß Art. 3 IMI-VO RL 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt RL 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen RL 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung VO (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums Empfehlung der Kommission vom 07. Dezember 2001 über Grundsätze der Nutzung von „SOLVIT“, dem Problemlösungsnetz für den Binnenmarkt

IMI-Verordnung – Anwendung des IMI ergänzend: RL 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen RL 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informations-gesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“) Notifizierungen im Bereich der DLR ab 01.10.2013 Änderung der BQR – RL 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 (elektronische Berufsausweise und Vorwarnmechanismus ab 18.01.2016) Nationale Nutzung des IMI (Art. 22 IMI-VO) auf Antrag bei der Kommission und wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind Durchführungsbeschluss der Kommission vom 14. Februar 2014 für ein Pilotprojekt zur Umsetzung der in der Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Verwaltungs-zusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („Fahrerlaubnis der Triebfahrzeugführer“) Anfrageerstellung innerdeutsch -> bisher keine Rechtsgrundlage für EU-System zu nutzen

IMI-Verordnung – Datenschutz Zweckbindung (Art. 13 IMI-VO) Speicherung von personenbezogenen Daten (Art. 14 IMI-VO) > Sperrung der verarbeiteten personenbezogenen Daten 6 Monate nach dem förmlichen Abschluss > gesperrte Daten in IMI werden 3 Jahre nach dem förmlichen Abschluss automatisch gelöscht > personenbezogene Daten können auf Antrag vor Ablauf der geltenden Speicherzeit gelöscht werden > gesperrte personenbezogene Daten werden mit Einwilligung nur zum Zwecke des Nachweises verarbeitet Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Art. 16 IMI-VO) (Versendung von sensiblen Daten) > z.B. Disziplinarverfahren, verwaltungs- oder strafrechtlicher Sanktionen > nur wenn in einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehen > nur wenn für Entscheidung unabdingbar

IMI-Verordnung – Datenschutz Information der betroffenen Person und Transparenz (Art. 18 IMI-VO) > betroffene Personen müssen umgehend informiert werden > Formular bei Anfrageerstellung möglichst nutzen (Zukunft: Überarbeitung des Formulars steht aus) Recht auf Auskunft Berichtigung und Löschung (Art. 19 und 20 IMI-VO) > es muss sichergestellt sein, dass betroffene Personen ihr Auskunftsrecht, das Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten, sowie Löschung ausüben können Beachtung des Datenschutzes (IMI-Startseite der Europäischen Kommission/ Datenschutz)

Aufbau der IMI-Anwendung in Rheinland-Pfalz Europäische Kommission DG Binnenmarkt (E3) EU Rechenzentrum Zentraler Helpdesk NIMIC = National IMI Coordinator = Bundesverwaltungsamt Köln Mitgliedstaat Nationaler Koordinator zukünftige Bezeichnung: Coordinator Länderebene Landeskoordinator S-DIMIC = Super Delegated IMI Coordinator = Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Fachkoordinator [DIMIC* = Delegated IMI Coordinator = PQ: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Heilberufe)] Rangfolge der Anfragestellung erläutern Ansprechpartner hinweisen E-Mail EU-Kommission (IMI-Helpdesk@ec.europa.eu): keine E-Mails senden DIMIC zukünftig wegfallend Zuständigkeiten der Funktionen in der IMI-VO geregelt Zukünftig keine speziellen Bezeichnungen mehr für Koordinatoren, sondern nur noch NIMIC + Koordinatoren Registrierte Behörden CAs = Competent Authorities

IMI in Rheinland-Pfalz Richtlinie ……….. Patientenrechte-richtlinie S-DIMIC ….. CA 2 CAs IMI-Notifizierungsworkflow für Dienstleistungen (Art. 15 Abs. 7, 39 Abs. 5 DLR) Dienstleistungs-richtlinie Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern 258 CAs Nur in IMI erfasste Rechtsbereiche für S-DIMIC. 1 CA 255 CAs z. Zt. Bundesfinanz-direktion West

IMI in Rheinland-Pfalz S-DIMIC (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Phone +49 651 9494 224, imi@add.rlp.de) -> Alle Richtlinien Bezirksverband Pfalz (SD/PQ) 24 Landkreise (PQ/SD) 12 kreisfreie Städte (SD/PQ) 161 Verbandsgemeinden (SD/PQ) 37 verbandsfreie Städte und Gemeinden (SD/PQ) (davon 8 große kreisangehörige Städte) 4 Handwerkskammern (SD/PQ) Architektenkammer RLP (SD/PQ) Steuerberaterkammer RLP (SD/PQ) 2 Rechtsanwaltskammern RLP (SD/PQ) Landestierärztekammer RLP (SD) Ingenieurkammer RLP (SD/PQ) Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen (PQ) Ministerium der Finanzen (SD/PQ) Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (SD) Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (PQ) Ministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (PQ) Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (SD N) Oberlandesgerichte (SD/PQ) Landgericht (SD) Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (PQ/SD/PR ) Landesuntersuchungsamt (PQ) Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (SD) Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (SD/PQ) Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SD) Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SD) Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (SD/PQ/PR) Landesamt für Geologie und Bergbau (SD) 262 CAs: Aufbau RLP Anfragen können direkt an die Mitgliedsländer versendet werden. Reinkommende Anfragen aus den Mitgliedsländern werden im Bereich der Dienstleistungen vom S-DIMIC an die CAs zugewiesen (Grund: richtige Stelle zugewiesen, Service gewährleistet). Durch Registrierung fast aller Behörden in RLP ist eine Erweiterung des IMI für neue Bereiche relativ unproblematisch (nur Rechtsbereich neu festlegen).

IMI-Startseite der Europäischen Kommission Internetseite der EU-Kommission erklären Danach IMI-System einloggen und erklären i.d.R. Login über übersandte E-Mail mit Zugangsdaten oder Internetseite EU oder ADD http://ec.europa.eu/internal_market/imi-net/index_de.htm oder http://www.add.rlp.de/Aktuelles/Binnenmarkt-Informationssystem-IMI/

IMI-System IMI-System einschließlich einloggen erklären

Angabe des Rechtsbereichs Schritte einer Anfrage 1. Schritt: Angabe des Rechtsbereichs Schritt 1: entfällt bei Behörden, die jeweils nur für einen Rechtsbereich frei geschaltet sind. Erstellen Dokumentation einer Anfrage (Personendaten, Dienstleistung, Kennung der Schulungsversion, Fall, etc.)

Ermittlung der antwortenden Behörde Schritte einer Anfrage 2. Schritt: Ermittlung der antwortenden Behörde

Auswahl eines Fragenkomplexes Schritte einer Anfrage 3. Schritt: Auswahl eines Fragenkomplexes

Festlegung der Antwortfrist Schritte einer Anfrage 4. Schritt: Festlegung der Antwortfrist Schritt 4: Ab hier kann die Anfrage gespeichert und später weiter bearbeitet werden.

Angaben zum Dienstleister + Begründung Schritte einer Anfrage 5. Schritt: Angaben zum Dienstleister + Begründung

Schritte einer Anfrage Auswahl der Fragen

Schritte einer Anfrage Anlage hinzufügen

Schritte einer Anfrage Anfrage abschicken

Anfrage versandt Hinweis: Speicherung einer Anfrage ab dem Zeitpunkt der „Auswahl der Frist“ möglich. Anlagen hinzufügen: Bei nachträglichen Anlageversendung bitte ggf. Nachricht erstellen und versenden. Nachrichten hinzufügen: Wenn Nachrichtenübersicht auf ist, jeweils eine „Art der Nachricht“ auswählen und bei der „Nachricht eingeben“ die geschriebene Amtssprache eingeben (Hinweis: Amtssprache nicht korrekt, dann kann Übersetzungsmaschine nicht übersetzen) und das Kommentarfeld mit mindestens einem Leerschritt befüllen. Danach wird der Speichern-Button aktiv und im Hintergrund wird Nachricht an die andere Behörde versendet. Bericht ausdrucken: Datenschutz beachten; Sperrfristen; Neue geplante „DS-Erklärung/-Unterrichtung“ zeigen

Lebenszyklus einer Anfrage 1. Anfrage erstellen und versenden Status: Anfrage versandt, noch nicht akzeptiert 2. Anfrage akzeptieren Status: Anfrage akzeptiert 3. Anfrage beantworten und Antwort versenden Status: Anfrage offen, Informationen übermittelt 4. Übermittelte Informationen akzeptieren Status: Anfrage geschlossen Zwischen 3. und 4. Punkt können noch „weitere Informationen“ bei der antwortenden Behörde angefordert werden. Nach Erhalt der weiteren Informationen kann dann die Anfrage geschlossen werden. Verweis IMI-Verordnung wegen Dauer einer Anfrage.

Anfragebeispiel Fall: Der Arzt John Mustermann, London, möchte in Rheinland-Pfalz als Arzt tätig werden. Er legt Ihnen Unterlagen von seinen Abschluss als General Practitioner (GP) aus England vor. Aufgrund der vorgelegten Dokumente können Sie nicht erkennen bzw. feststellen, ob Herr Mustermann in Deutschland tatsächlich berechtigt ist der Ausübung als Arzt nachzugehen. Erläuterung am Schulungsversion, Zugriffe vergeben für Schulungsversion GP = Hausarzt

Anfragebeispiel erstellen Zugang über Schulungsversion Einloggen in die Schulungsversion (DE- und UK-Kennungen)

Fragen? Hinweis: Mitteilung wenn Erstnutzer sich innerhalb der Behörde ändert (E-Mail versandt) Zuweiserfunktion LDV kann auch Passwörter zurück setzen

Vielen Dank! Claudia Kreten Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Referat 13 – Organisation, Haushalt, IuK-Technik Kurfürstliches Palais Postfach 13 20 54203 Trier Tel. 0651/9494-224 Fax 0651/9494-77224 Claudia.Kreten@add.rlp.de imi@add.rlp.de