Änderungen im Mehrwertsteuerrecht (Testregime ab 1. 2 Änderungen im Mehrwertsteuerrecht (Testregime ab 1.2.2015, de facto ab 1.7.2015)
Hintergründe zur Änderung Motivation zur Änderung der Mehrwertsteuerverwaltung Anteil MwSt an Staatseinnahmen ca. 40% Geschätzter jährlicher Verlust durch Mehrwertsteuerbetrug 20 Mrd. UAH Status Dezember 2013: „Steuerverlust über Scheinfirmen" – ca. 3,4 Mrd. UAH Mehrwertsteuervolumen „Transitfirmen“: 101,5 Mrd. UAH Hintergrund und Auswirkungen Kompliziertes Verwaltungssystem für den Staat Mehrwertsteuererstattung nur für „Ausgewählte“ Korruption Ständige Streitigkeiten zwischen Steuerverwaltung und „normalen“ Firmen bzgl. Zulieferscheinfirmen bzw. Scheingeschäfte
Übergang zur vollständigen elektronischen Mehrwertsteuerverwaltung Bausteine des neuen elektronischen Systems: Zentrales elektronisches Mehrwertsteuerregister: Mehrwertsteuerscheine (nalogovaya nakladnaya) ausschließlich in elektronischer Form seit 1.1.2015 Seit 1.2.2015 ist jedweder mehrwertsteuerpflichtiger Vorgang innerhalb von 15 Tagen online zu registrieren Bei Registrierungsfristverletzung (gültig ab 1.7.2015): bis 15 Tage – 10% der MwSt-Summe 16 - 30 Tage – 20%, 31 - 60 Tage – 30%, > 61 Tage – 40% > 180 Tage – 50% Staatskassenbank (Goskasnacheystvo) Automatische Eröffnung eines Mehrwertsteuerkontos für alle Mehrwertsteuerzahler bereits in Gang Keine Kontoführungskosten für Firmen Einbezug Zolldaten Zolldatenbank wird zur automatischen Berücksichtigung der Einfuhrumsatzsteuer ins zentrale System einbezogen
Kernelemente des neuen Systems De facto ab 1.7.2015 (Testregime ab 1.2.2015): Vorauszahlung Mehrwertsteuersaldo durch Lieferant (Ausnahme: „Overdraft“) Nahezu vollständige Verlagerung des Mehrwertsteuerrisikos auf die Firmen (Nahezu) vollständige automatische Erfassung aller Mehrwertsteuervorgänge: Automatische Berücksichtigung von Mehrwertsteuer in Eingangsrechnungen als Mehrwertsteuerkontoguthaben Automatische Berücksichtigung von Einfuhrumsatzsteuer als Mehrwertsteuerkontoguthaben Vorauszahlung Mehrwertsteuersaldo auf Mehrwertsteuersonderkonto: Ausnahme „Overdraft“ in Höhe der durchschnittl. Mehrwertsteuerzahlungen der letzten 12 Monate Ergebnis Ab 1.7.2015 Mehrwertsteuersonderkontoguthaben (aus Vorsteuer oder Vorauszahlung auf Sonderkonto) + „Overdraft“ (Mehrwertsteuerzahlungen der letzten 12 Monate) = Voraussetzung zur zentralen Onlineregistrierung von Ausgangsrechnungen
Mehrwertsteuersonderkonto Steuerzahler füllt das Mehrwertsteuersonderkonto nach Bedarf auf; Überzahlungen können auf Antrag auf Basis der Mehrwertsteuererklärung zurückgefordert werden Guthabenbuchungen Sollbuchungen (Mittelverwendung) Vorsteuer aus erhaltenen Lieferungen und Leistungen welche durch Lieferant zentral registriert wurden Gezahlte Einfuhrumsatzsteuer Überweisungen vom laufenden Konto auf Mehrwertsteuersonderkonto Abbuchung gemäß Mehrwertsteuererklärung Einzug Restbestand im Falle Annullierung Mehrwertsteuerregistrierung Rücküberweisungen vom Mehrwertsteuersonderkonto auf Antrag möglich
Mehrwertsteuerdeklaration und -zahlung Keine Änderungen bzgl. Abgabe- und Fälligkeitsfristen Steuererklärung Steuerzahlung Ausschließlich elektronische Mehrwertsteuererklärung Als Anlage Verzeichnis mehrwertsteuerpflichtiger Vorgänge für welche kein Mehrwertsteuersonderschein ausgestellt wird (Barkäufe, Übernachtungsrechnungen etc.) Einbezug zentral nicht registrierter Ausgangsrechnungen Kein Einbezug nicht registrierter Eingangsrechnungen Steuerämter führen Abgleich von Steuererklärung mit zentralem Register durch: Bei Abweichung außerplanmäßige Steuerprüfung möglich Ausschließlich vom Mehrwertsteuersonderkonto (schon ab 1.2.2015) Abbuchung ohne Beteiligung des Steuerzahlers
Bestehender Vorsteuerüberhang zum 1.2.2015 Verwendung (Vortrag) nicht zur Erstattung beantragtes Vorsteuerguthaben Vorsteuererstattung Der Vortrag von „altem“ bis zum 31.1.2015 deklariertem Vorsteuerguthaben ins neue System erfolgt über Mehrwertsteuererklärung für Februar 2015 Übertrag ins neue System ohne Prüfung Prüfungsmöglichkeit nur im Rahmen üblicher Steuerprüfungen Bis zum 31.01.2015 zur Erstattung beantragte Summen, werden nach dem alten Verfahren (Stand 31.1.2014) erstattet.
Отрицательное значение, которое задекларировано до 01.02.2015 года Отрицательное значение, задекларированное до 01.02.2015г. включает: заявленные и не возвращенные из бюджета суммы бюджетного возмещения до 01.02.2015г. - строка 23.1 декларации задекларированные суммы БВ в счет будущих периодов до 01.02.2015г. - строка 23.2 декларации отрицательное значение за последний отчетный период до 01.02.2015г. - строка 20.2 декларации отрицательное значение за предыдущие периоды - строка 24 декларации и учитывается по заявлению налогоплательщика в следующем порядке : или без проведения проверок увеличить сумму «лимита» для регистрации НН в едином реестре. В декларацию за февраль 2015 года переносятся все вышеуказанные суммы. Заполняется специальный раздел IV и приложение 2 к декларации (30.01.15г. утверждена новая форма декларации). или подлежат возврату в порядке, действовавшем по состоянию на 31.01.2014г. (ст.200 НКУ) после проведения проверок и подтверждения заявленной к возмещению суммы.
Vorsteuerüberhang nach dem 1.2.2015 Nicht zur Erstattung beantragtes Vorsteuerguthaben Vorsteuererstattung Auf Antrag Automatisch gemäß folgender Kriterien: Exportanteil der letzten 4 Monate > 40% oder Investitionsvolumen > 3 Mio. UAH Und Summe Anlagevermögen mind. 3-fache der Erstattungssumme (oder Bankbürgschaft) (Beschränkung durchschnittlich mind. 2,5 Minimalgehälter weggefallen) Vortrag auf Folgeperioden Verrechnung mit Steuerschuld aus Vorperioden (jedoch maximal bis Guthaben auf Mehrwertsteuersonderkonto) Achtung: Einmal zum Vortrag deklarierte Beträge können später nicht mehr zur Erstattung beantragt werden.
Zusammenfassung Signifikante Änderung des Mehrwertsteuerverwaltungssystems Hauptnachteil: Einfrieren von liquiden Mitteln auf dem Mehrwertsteuersonderkonto wenn „Overdraft“ ausgenutzt Mehrwertsteuerzahlung durch Vorauszahlung sichergestellt, erst dann Vorsteuerabzugsberechtigung möglich Mehrwertsteuererstattung für Nichtexporteure auf Antrag vorgesehen Automatische Erstattung bei Investitionen (schaun mer mal) Vorteile: Verminderung Diskussion über fiktive Geschäftsvorfälle Streichung Vorsteuer wegen Nichtzahlung bei Vorlieferanten systembedingt nicht mehr möglich Geringerer Prüfungs- und Verwaltungsaufwand
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