Änderungen im Mehrwertsteuerrecht (Testregime ab 1. 2

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Lions Clubs International
Advertisements

Stiftung Pro Wettbewerb Die Wirkung der kommunalen Mehrwertsteuer-“Privilegien“ am Beispiel der Abfallwirtschaft.
Kunde – Empfehlungsgeber - Filialpartner
Prozessleittechnik und Web 2.0
Informationen zur Bachelorarbeit
15.Jun.2010 Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz; Ref. 32 Förderinitiative Ländliche Entwicklung in Thüringen 2007.
Sitzung der Arbeitsgruppe EFRE 20
Das Bayerische Klärschlammnetz
WIRTSCHAFTSPRÜFER · STEUERBERATER Autor: Michael Peters Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Aktuelles Steuerrecht.
Auswirkungen des PfWG auf den Reha-Bereich Änderungen in den Gesetzen
AGOF facts & figures: Branchenpotenziale im Internet Q4 2012: Möbel & Wohnen Basis internet facts
Akademischen Mittelbau
AGOF facts & figures: Branchenpotenziale im Internet Q3 2013: Bücher Basis internet facts
1 1.Betroffene Bereiche Finanzierung AHV/IV : Bund / 45 Mio. – 0 Mio EL AHV/IV : Änderung des Systems / 40 Mio – 45 Mio Kantonaler Beschäftigungsfonds.
SCHULBUCHAUSLEIHE AN GRUNDSCHULEN.
Altersklassenwechsel
Vergessene Liquidität vor dem Verfallsdatum rechtzeitig ohne irgendein Kostenrisiko vereinnahmen … … mit anderen Worten Der Kreditoren-Audit (Recovery.
Inkontinenz-Pauschalen
Die Zukunft in der Buchführung hat schon begonnen!
10-15 % des Einkaufsvolumens führen zu % der Prozesskosten %
Die.BAVExperten.in/Österreich Die Clevere Abfertigungsvorsorge aus Sicht kleiner Unternehmen.
Das Finanzpolitik Quiz Humboldt-Universität zu Berlin Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Institut für Wirtschaftspolitik I Makroökonomie, Geld und Kapitalmärkte.
Ihr Goldlieferant – die Value Trade Das Gold der Value Trade Das Besondere.
AGOF facts & figures: Branchenpotenziale im Internet Q3 2012: Versicherungen Basis internet facts
Thermische Sanierung von Eigenheimen und Wohnungen im Privateigentum Förderung mittels Annuitätenzuschuss zu Bauspardarlehen.
Präsentation OBTG 2 OBTG Ostschweizerische Bürgschaftsgenossenschaft CH-9006 St. Gallen Rorschacherstrasse 150 Tel: Fax:
Mediadaten Bibel TV.
AGOF facts & figures: Branchenpotenziale im Internet Q2 2012: Gesundheit Basis internet facts
AGOF facts & figures: Branchenpotenziale im Internet Q2 2012: Parfum & Kosmetik Basis internet facts
Der KMU-Sektor in der Ukraine: Überblick und aktuelle Lage
SEPA Oliver Kroppen Stefan Kortus.
Von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Ausgestaltung der 6. Klasse
Grundlage: Gesetzentwurf der Landesregierung vom , Drucksache 16/3207
AGOF facts & figures: Branchenpotenziale im Internet Q1 2014: Reise & Touristik Basis: internet facts / mobile facts 2013III.
Die Zukunft in der Buchführung hat schon begonnen!
Die einzelnen Module werden im Webportal angeboten, datenbankgestüztes Webportal Ab Downloadfunktion des Antragsformulars in elektronischer Form.
Das NÖ Kreditsicherungsmodell und laufende Aktionen der NÖBEG Mag. Christian Berki 26. Februar 2009.
Energiecontrolling der Georg-August-Universität Göttingen
Militär- und Polizeidepartement Informationsveranstaltung vom 27. Januar 2010 in Rothenthurm Passbüro Kanton Schwyz.
AGOF facts & figures: Branchenpotenziale im Internet Q1 2014: Mode & Schuhe Basis: internet facts / mobile facts 2013-III.
Sie investieren - wir finanzieren: KfW!
Subvention von holzartigen Energieplantagen
SOFTWARE SOLUTIONS Label Design ERP/Host Connectivity Data Management November 2008 Was ist ein SMA?
Vorsorgekonzept IndexSelect:
AGOF facts & figures: Branchenpotenziale im Internet Q1 2014: Computer Basis: internet facts / mobile facts 2013-III.
Der Übergang vom Studium in den Vorbereitungsdienst Informationen für Studierende der UHH 20. Januar 2014 G. Kandzora LIA / S. Hartung ZLH.
Umfangreiche Änderungen im Mehrwertsteuerrecht zum 1. Januar 2015
ü Bildung einer Rückstellung Darstellung: Buchung: Aufwandskonto Rückstellungen Bildung einer Rückstellung Auflösung 1 (Rückstellung = Zahlung) Auflösung.
AGOF facts & figures: Branchenpotenziale im Internet Q2 2014: Parfum & Kosmetik Basis: internet facts / mobile facts 2014-I.
ü Anzahlungen, Vorauszahlungen; Umsatzsteuer und Vorsteuer Anzahlung
Steuerterminkalender 2015 Die Steuertermine 2015 im Überblick
Herzlich willkommen Die Berechnung der Körperschaftsteuer und
AGOF facts & figures: Branchenpotenziale im Internet Q2 2014: FMCG Food & Beverages Basis: internet facts / mobile facts 2014-I.
Warum vorsorgen ? Rainer Steger 11. November 2014.
Neuregelung geringfügige Beschäftigung – von –
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule
Abitur 2014/15 Die 5. Prüfungskomponente im Abitur
Informationsveranstaltung zum Mittleren Schulabschluss
Datum:17. Dezember 2014 Thema:IFRS Update zum Jahresende – die Neuerungen im Überblick Referent:Eberhard Grötzner, EMA ® Anlass:12. Arbeitskreis Internationale.
Wer will vom Staat Geld geschenkt bekommen?
Umsatzsteuer Mehrwertsteuer
AGOF facts & figures: Branchenpotenziale im Internet Q3 2014: Versicherungen Basis internet facts / mobile facts 2014-II.
Einkauf - Kreditoren Artikel einkaufen
INTERN Interne Abstimmung SAP Business One Version 9.0.
Umsatzsteuer.
Sichere Signaturerstellungseinheiten gemäß RKSV Hans G. Zeger, e-commerce monitoring gmbh Wien, WKO 30. Oktober 2015 GLOBALTRUST CERTIFICATION SERVICE.
Mehrwertsteuererklärungen - Abgabe im Wege der elektronischen Dateiübertragung.
Herzlich willkommen Administrierung von Steuerpflichten unter gesetzgeberischen und praktischen Aspekten 23. Februar 2016 Dr. Wilfried Serles.
Belege als Grundlage der Aufzeichnung (Buchung)
US GAAP Update German CPA Society e.V. Dipl.-Kfm. Jörg Müller WP/StB/CPA -Vice President - 1. jährliche Fachtagung Heidelberg, 15. April 2005.
 Präsentation transkript:

Änderungen im Mehrwertsteuerrecht (Testregime ab 1. 2 Änderungen im Mehrwertsteuerrecht (Testregime ab 1.2.2015, de facto ab 1.7.2015)

Hintergründe zur Änderung Motivation zur Änderung der Mehrwertsteuerverwaltung Anteil MwSt an Staatseinnahmen ca. 40% Geschätzter jährlicher Verlust durch Mehrwertsteuerbetrug 20 Mrd. UAH Status Dezember 2013: „Steuerverlust über Scheinfirmen" – ca. 3,4 Mrd. UAH Mehrwertsteuervolumen „Transitfirmen“: 101,5 Mrd. UAH Hintergrund und Auswirkungen Kompliziertes Verwaltungssystem für den Staat Mehrwertsteuererstattung nur für „Ausgewählte“ Korruption Ständige Streitigkeiten zwischen Steuerverwaltung und „normalen“ Firmen bzgl. Zulieferscheinfirmen bzw. Scheingeschäfte

Übergang zur vollständigen elektronischen Mehrwertsteuerverwaltung Bausteine des neuen elektronischen Systems: Zentrales elektronisches Mehrwertsteuerregister: Mehrwertsteuerscheine (nalogovaya nakladnaya) ausschließlich in elektronischer Form seit 1.1.2015 Seit 1.2.2015 ist jedweder mehrwertsteuerpflichtiger Vorgang innerhalb von 15 Tagen online zu registrieren Bei Registrierungsfristverletzung (gültig ab 1.7.2015): bis 15 Tage – 10% der MwSt-Summe 16 - 30 Tage – 20%, 31 - 60 Tage – 30%, > 61 Tage – 40% > 180 Tage – 50% Staatskassenbank (Goskasnacheystvo) Automatische Eröffnung eines Mehrwertsteuerkontos für alle Mehrwertsteuerzahler bereits in Gang Keine Kontoführungskosten für Firmen Einbezug Zolldaten Zolldatenbank wird zur automatischen Berücksichtigung der Einfuhrumsatzsteuer ins zentrale System einbezogen

Kernelemente des neuen Systems De facto ab 1.7.2015 (Testregime ab 1.2.2015): Vorauszahlung Mehrwertsteuersaldo durch Lieferant (Ausnahme: „Overdraft“) Nahezu vollständige Verlagerung des Mehrwertsteuerrisikos auf die Firmen (Nahezu) vollständige automatische Erfassung aller Mehrwertsteuervorgänge: Automatische Berücksichtigung von Mehrwertsteuer in Eingangsrechnungen als Mehrwertsteuerkontoguthaben Automatische Berücksichtigung von Einfuhrumsatzsteuer als Mehrwertsteuerkontoguthaben Vorauszahlung Mehrwertsteuersaldo auf Mehrwertsteuersonderkonto: Ausnahme „Overdraft“ in Höhe der durchschnittl. Mehrwertsteuerzahlungen der letzten 12 Monate Ergebnis Ab 1.7.2015 Mehrwertsteuersonderkontoguthaben (aus Vorsteuer oder Vorauszahlung auf Sonderkonto) + „Overdraft“ (Mehrwertsteuerzahlungen der letzten 12 Monate) = Voraussetzung zur zentralen Onlineregistrierung von Ausgangsrechnungen

Mehrwertsteuersonderkonto Steuerzahler füllt das Mehrwertsteuersonderkonto nach Bedarf auf; Überzahlungen können auf Antrag auf Basis der Mehrwertsteuererklärung zurückgefordert werden Guthabenbuchungen Sollbuchungen (Mittelverwendung) Vorsteuer aus erhaltenen Lieferungen und Leistungen welche durch Lieferant zentral registriert wurden Gezahlte Einfuhrumsatzsteuer Überweisungen vom laufenden Konto auf Mehrwertsteuersonderkonto Abbuchung gemäß Mehrwertsteuererklärung Einzug Restbestand im Falle Annullierung Mehrwertsteuerregistrierung Rücküberweisungen vom Mehrwertsteuersonderkonto auf Antrag möglich

Mehrwertsteuerdeklaration und -zahlung Keine Änderungen bzgl. Abgabe- und Fälligkeitsfristen Steuererklärung Steuerzahlung Ausschließlich elektronische Mehrwertsteuererklärung Als Anlage Verzeichnis mehrwertsteuerpflichtiger Vorgänge für welche kein Mehrwertsteuersonderschein ausgestellt wird (Barkäufe, Übernachtungsrechnungen etc.) Einbezug zentral nicht registrierter Ausgangsrechnungen Kein Einbezug nicht registrierter Eingangsrechnungen Steuerämter führen Abgleich von Steuererklärung mit zentralem Register durch: Bei Abweichung außerplanmäßige Steuerprüfung möglich Ausschließlich vom Mehrwertsteuersonderkonto (schon ab 1.2.2015) Abbuchung ohne Beteiligung des Steuerzahlers

Bestehender Vorsteuerüberhang zum 1.2.2015 Verwendung (Vortrag) nicht zur Erstattung beantragtes Vorsteuerguthaben Vorsteuererstattung Der Vortrag von „altem“ bis zum 31.1.2015 deklariertem Vorsteuerguthaben ins neue System erfolgt über Mehrwertsteuererklärung für Februar 2015 Übertrag ins neue System ohne Prüfung Prüfungsmöglichkeit nur im Rahmen üblicher Steuerprüfungen Bis zum 31.01.2015 zur Erstattung beantragte Summen, werden nach dem alten Verfahren (Stand 31.1.2014) erstattet.

Отрицательное значение, которое задекларировано до 01.02.2015 года Отрицательное значение, задекларированное до 01.02.2015г. включает: заявленные и не возвращенные из бюджета суммы бюджетного возмещения до 01.02.2015г. - строка 23.1 декларации задекларированные суммы БВ в счет будущих периодов до 01.02.2015г. - строка 23.2 декларации отрицательное значение за последний отчетный период до 01.02.2015г. - строка 20.2 декларации отрицательное значение за предыдущие периоды - строка 24 декларации и учитывается по заявлению налогоплательщика в следующем порядке : или без проведения проверок увеличить сумму «лимита» для регистрации НН в едином реестре. В декларацию за февраль 2015 года переносятся все вышеуказанные суммы. Заполняется специальный раздел IV и приложение 2 к декларации (30.01.15г. утверждена новая форма декларации). или подлежат возврату в порядке, действовавшем по состоянию на 31.01.2014г. (ст.200 НКУ) после проведения проверок и подтверждения заявленной к возмещению суммы.

Vorsteuerüberhang nach dem 1.2.2015 Nicht zur Erstattung beantragtes Vorsteuerguthaben Vorsteuererstattung Auf Antrag Automatisch gemäß folgender Kriterien: Exportanteil der letzten 4 Monate > 40% oder Investitionsvolumen > 3 Mio. UAH Und Summe Anlagevermögen mind. 3-fache der Erstattungssumme (oder Bankbürgschaft) (Beschränkung durchschnittlich mind. 2,5 Minimalgehälter weggefallen) Vortrag auf Folgeperioden Verrechnung mit Steuerschuld aus Vorperioden (jedoch maximal bis Guthaben auf Mehrwertsteuersonderkonto) Achtung: Einmal zum Vortrag deklarierte Beträge können später nicht mehr zur Erstattung beantragt werden.

Zusammenfassung Signifikante Änderung des Mehrwertsteuerverwaltungssystems Hauptnachteil: Einfrieren von liquiden Mitteln auf dem Mehrwertsteuersonderkonto wenn „Overdraft“ ausgenutzt Mehrwertsteuerzahlung durch Vorauszahlung sichergestellt, erst dann Vorsteuerabzugsberechtigung möglich Mehrwertsteuererstattung für Nichtexporteure auf Antrag vorgesehen Automatische Erstattung bei Investitionen (schaun mer mal) Vorteile: Verminderung Diskussion über fiktive Geschäftsvorfälle Streichung Vorsteuer wegen Nichtzahlung bei Vorlieferanten systembedingt nicht mehr möglich Geringerer Prüfungs- und Verwaltungsaufwand

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Steuerberatung Controlling Kosten- und Leistungsrechnung IFRS-Transfer Financial Due Diligence Personalvermittlung Finanzfachkräfte Interim-Management Outsourcing Buchhaltung TOV Otten Consulting vul. Turgenevska 38 01054 Kiew, Ukraine Tel: +380-44-492 7 708 Fax: +380-44-492 7 709 th.otten@otten-consulting.de www.otten-consulting.de