Die Finanz- und Vorsorgeberatung Vermögen bilden Pensionsplanung Vorsorgeplanung Anlageplanung
Finanz- und Vorsorgeberatung? Was heisst Finanz- und Vorsorgeberatung? Planung der finanziellen Wünsche Vermögen bilden Steuern sparen Pension planen Vorsorgeplanung Anlageplanung Analyse der finanziellen Risiken Todesfall Invalidität Detailplanung/Detailanalyse Renditerwartung Risikobereitschaft Liquiditätsbedürfnisse Steuerliche Auswirkungen Budgetplanung Produkteberatung
Lebensphasen und Kernsegmente Vermögen bilden Pensions- und Vorsorgeplanung Anlageplanung Jung, Single Verheiratet Vermögend Pension Vermögen bilden Pensions- & Vorsorgeplanung Anlageplanung Jung Single / Ledig ohne Kinder ohne Vorsorgedenken Konkubinat Familie / Kinder Vorsorgegedanke Vermögend Renditeorientiert Ordentlich Frühzeitig Anlagefonds Privat- vorsorge Anlagefonds Anlagefonds Einmaleinlagen Leibrenten BVG Rendite / Risiko Spar- versicherung Gemischte/Risiko Gebundene (3a) Gemischte Vers. Gebundene (3a) AHV Sparkonto 20 30 40 50 Pensionierung
Vermögen bilden Wunsch/Ziel: Inhalt und zentrale Kriterien: Sicher Vermögen bilden Definition des finanziellen Wunsches Zielkonflikt Rendite und Sicherheit Flüssigkeit Zeithorizont Produkteberatung Sicher Vermögen bilden Anlagefonds Renditemöglichkeiten +++++ Sicherheit + Versicherungsschutz Flüssigkeit +++ Rendite Spar- versicherung Rendite ++++ Sicherheit +++++ Versicherungsmöglichkeiten +++++ (je nach Wunsch) Flüssigkeit ++ Sicherheit Rendite / Risiko Sparkonto/ Lohnkonto Rendite Sicherheit ++++ Versicherungsschutz Flüssigkeit +++++ Flüssigkeit 20 30 40 50 Pensionierung Verteilen Sie Ihre Investitionsmittel und profitieren Sie von den unterschiedlichen Produktvorteilen
Pensions- und Vorsorgeplanung Wunsch/Ziel: Pensions- und Vorsorgeplanung Inhalt und zentrale Kriterien: Pensionsplanung Finanzieller Bedarf Zeitpunkt der Pensionierung Leistungen der Vorsorgewerke Problemfelder in der Pensionsplanung Kürzungen bei Vorbezug Invalidität Todesfall Produkteberatung Steueroptimierung Übersicht Vorsorgeplanung Erwerbsausfall Invalidität Todesfall Alter Krankheit Unfall Krankheit Unfall Krankheit Unfall KKV UVG BVG UVG BVG UVG BVG IV IV AHV AHV AHV
Anlageplanung Wunsch/Ziel: Inhalt und zentrale Kriterien: Vermögen sicher anlegen Sicherheit Rendite Flüssigkeit Zeithorizont Finanzieller Bedarf Steueroptimierung Vermögenspyramide Futures Optionen Rendite Risiko Aktien Aktienfonds Gemischte Fonds Obligationen Rendite Sparversicherungen Einmaleinlagen Sicherheit Lohnkonto Sparkonto Flüssigkeit
Finanz- und Vorsorgecheck Wunsch/Ziel: Finanz- und Vorsorgecheck Finanzielle Wünsche: Vermögen bilden Steuern sparen Pensionsplanung/Vorsorgeplanung Anlagen optimieren Finanzielle Risiken: Todesfall Invalidität Detailplanung/Detailanalyse: Betragliche Planung Renditerwartung, Risikobereitschaft Steuerliche Auswirkungen Produkteberatung Erwerbsausfall Invalidität Todesfall Alter Krankheit Unfall Krankheit Unfall Krankheit Unfall KKV UVG BVG UVG BVG UVG BVG IV IV AHV AHV AHV
Sicher Vermögen bilden
Zentrale Fragen zum Vermögensaufbau Definition: Finanzielle Wünsche (Autokauf, Immobilien, etc.) Zeitlicher Horizont Zielkonflikt: Rendite, Sicherheit, Flüssigkeit Betragliche Ziele Betragliche Bereitschaft Wahl der Produkte Aufteilung der Investitionen ……………………………………. Sicher Vermögen bilden Anlagefonds Renditemöglichkeiten +++++ Sicherheit + Versicherungsschutz Flüssigkeit +++ Rendite Rendite / Risiko Spar- versicherung Rendite ++++ Sicherheit +++++ Versicherungsmöglichkeiten +++++ (je nach Wunsch) Flüssigkeit ++ Sicherheit Sparkonto/ Lohnkonto Rendite Sicherheit ++++ Versicherungsschutz Flüssigkeit +++++ Flüssigkeit 20 30 40 50 Pensionierung
Tipps zur sicheren Vermögensbildung Frühzeitig mit Sparen beginnen Kleinere aber regelmässige Beiträge Mittel- bis langfristige Planung Verteilen der Investitionen Flüssigkeit sicherstellen Sicherheit vor Rendite Definition der finanziellen Wünsche Vermögenspyramide Futures Optionen Rendite Risiko Aktien Aktienfonds Gemischte Fonds Obligationen Rendite Sparversicherungen Einmaleinlagen Sicherheit Lohnkonto Sparkonto Flüssigkeit
Frühsparen lohnt sich! Frühsparer investiert CHF 200.-- / Monat während 10 Jahren Das Kapital bleibt dannach im Anlagefonds zu 6 % liegen Sparbetrag nach 30 Jahren CHF 104 751.-- Investiertes Kapital CHF 24 000.-- Spätsparer beginnt mit dem Sparen 10 Jahre später Spätsparer investiert auch CHF 200.-- / Monat aber während 20 Jahren Sparbetrag nach 20 Jahren CHF 91 115.-- Investiertes Kapital CHF 48 000.-- kleinere aber regelmässige Beiträge bauen langfristig auch Vermögen auf kleinere und regelmässige Investitionen belasten das Budget weniger Mittel- und langfristige Vermögensplanung birgt geringere Risiken als eine kurzfristige Planung
Vermögen aufbauen mit einer gemischten Sparversicherung Sichere Kapitalanlage Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Prämienbefreiung bei Invalidität Sanfter Sparzwang Steuerliche Vorteile Erwerbsausfallrente als Zusatzversicherung Todesfallkapital Überschuss Auszahlungs- summe Versicherungs- summe Investition 20 30 40 50 60 65 Prämienbefreiung bei Invalidität Warte- frist Erwerbsausfallrente
gemischten Sparversicherung Die Vorteile der gemischten Sparversicherung Sparkapital Sanfter Sparzwang Garantierte Verzinsung Sichere Kapitalanlage Rendite Steuerliche Vorteile Rückzugsmöglichkeiten (nach Karrenzfrist) Todesfallkapital Kreditinstrument Konkursprivileg Nachversicherungsgarantie Individuelle Zusatzversicherungen
Produktelösungen Vermögen bilden Sparversicherung Sparen 100
Warum mit einer Spar-/Lebens- versicherung Vermögen bilden? Sicherste Geldanlage Garantierte Verzinsung, kein Kursrisiko Sanfter Sparzwang Steuerliche Vorteile Rückzugsmöglichkeiten (nach Karrenzfrist) Nachversicherungsgarantie Individuelle Zusatzversicherungen Kauftkrafterhaltung Notgroschen Übersicht Kaufkraft Aktien + 57% Sparversicherung + 25% Gold +21% Obligationen +3% Festgeld -15% Sparbuch -31% Werte 1970-2000 nach Abzug Inflation und Steuern +57% +25% +21% +3% -15% -31%
Mittelfristig Vermögen bilden - Die Sparversicherung Kernziele: Sicher Vermögen bilden Sanfter Sparzwang fördern Garantierte Verzinsung Steuerliche Vorteile geniessen Rückzugsmöglichkeiten (Karrenzfrist) Die gemischte Sparversicherung Überschuss Todesfallkapital Auszahlungs- summe Versicherungs- summe Investition 20 30 40 50 60 65 Prämienbefreiung bei Invalidität
Mittelfristig Vermögen bilden und Vorsorge für die Pension – Die gestaffelte Versicherung Sparversicherung Todesfallversicherung Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Prämienbefreiung bei Invalidität Förderung des sanften Sparzwanges Steuerliche Vorteile Erwerbsausfallrente als Zusatzversicherung Überschussbeteiligung Todesfallkapital Überschuss Auszahlungs- summe Versicherungs- summe Investition 20 30 40 50 60 65 Prämienbefreiung bei Invalidität Warte- frist Erwerbsausfallrente bei Invalidität (Krankheit oder Unfall)
Berechnungsbeispiel – Sparen 300 (3600.--/Jahr) Gemischte Sparversicherung Prämienbefreiung 12 Monate Ohne Erwerbsausfallrente Berechnungsbeispiele (Alter 25, männlich) nach 10 nach 15 nach 20 Jahren Jahren Jahren Auszahlungs- summe* 38 134.-- 61 104.-- 86 780.-- Investitionen 36 000.-- 54 000.-- 72 000.-- Ertrag 2 134.-- 7 104.-- 14 780.-- * inklusive Überschussanteil Vorteile/Nutzen: Erträge Einkommens- und Verrechnungssteuerfrei Versicherungsschutz (Prämienbefreiung) Sanfter Sparzwang Sichere Geldanlage
Sparen 100/200/300 Gemischte Sparversicherung Prämienbefreiung 12 Monate Ohne Erwerbsausfallrente Ungefähre Berechnungen Alter Sparen 100 (1200.--/Jahr) Sparen 200 (2400.--/Jahr) Sparen 300 (3600.--/Jahr) nach nach nach nach nach nach 10 Jahren 20 Jahren 10 Jahren 20 Jahren 10 Jahren 20 Jahren in CHF in CHF in CHF in CHF in CHF in CHF 20 12 420.-- 28 212.-- 25 375.-- 57 953.-- 38 144.-- 86 918.-- 21 12 420.-- 28 212.-- 25 375.-- 57 953.-- 38 144.-- 86 918.-- 22 12 420.-- 28 212.-- 25 375.-- 57 953.-- 38 144.-- 86 918.-- 23 12 420.-- 28 212.-- 25 375.-- 57 953.-- 38 144.-- 86 918.-- 24 12 420.-- 28 212.-- 25 375.-- 57 953.-- 38 144.-- 86 918.-- 25 12 420.-- 28 209.-- 25 375.-- 57 948.-- 38 143.-- 86 909.-- 26 12 419.-- 28 165.-- 25 375.-- 57 846.-- 38 143.-- 86 773.-- 27 12 419.-- 28 165.-- 25 375.-- 57 846.-- 38 143.-- 86 773.-- 28 12 419.-- 28 165.-- 25 375.-- 57 846.-- 38 143.-- 86 773.-- 29 12 419.-- 28 165.-- 25 375.-- 57 846.-- 38 143.-- 86 773.-- 30 12 419.-- 28 165.-- 25 375.-- 57 846.-- 38 143.-- 86 773.-- 31 12 418.-- 28 012.-- 25 372.-- 57 528.-- 38 139.-- 86 295.-- - alle Summen ohne Gewähr (individuelle Klassifizierung aufgrund objektiver und subjektiver Risiken - alle Summen inklusive der Überschussanteile
Pensions- und Vorsorgeplanung
Pensions- & Vorsorgeplanung – Die zentralen Kriterien Pensionsplanung Zeitpunkt der Pensionierung Leistungen 1. und 2. Säule Finanzieller Bedarf Todesfall Finanzieller Bedarf der Hinterbliebenen Leistungen der Vorsorgewerke Invalidität Übersicht Vorsorgeplanung Erwerbsausfall Invalidität Todesfall Alter Krankheit Unfall Krankheit Unfall Krankheit Unfall KKV UVG BVG UVG BVG UVG BVG IV IV AHV AHV AHV
Die zentralen Kriterien Pensionsplanung – Die zentralen Kriterien Zentrale Kriterien: Ordentliche Pensionierung Frühzeitige Pensionierung Die Leistungen der 1. Säule AHV Die Leistungen der 2. Säule BVG Kürzungen bei Vorbezug Änderungen im Sozialversicherungssystem Finanzieller Bedarf Individuelle Vorsorge (3. Säule) Steueroptimierung Übersicht Pensionseinkommen 1. Säule AHV Einfache Altersrente CHF 2 150.— Altersrente Partner CHF 2. Säule BVG Altersrente CHF 2. Säule BVG Altersrente Partner CHF 3. Säule Rente aus Kapital CHF Totales Einkommen nach Pensionierung CHF 1. Säule AHV 2. Säule BVG 3. Säule Privat
Pensionsplanung - Die Problemfelder Problemfelder u.a.: Pensionsalter Ungünstige Alterstruktur AHV Umlageverfahren AHV; kein Zinstragendes sparen Mindestverzinsung BVG Reduktion Rentenumwandlungssätze BVG keine Mindestgarantien im überobligatorischen Bereich BVG Beispiel Pensionseinkommen Mann 35 Jahre, alleinstehend, Pension mit 65 Aktuelles Jahreseinkommen CHF 80 600.– (inkl. Nebeneinkünfte) Monatseinkommen im Durchschnitt CHF 6 716.70 (inkl. Nebeneinküfte) Leistungen aus 1. Säule AHV: Maximalrente CHF 2 150.— Leistungen aus 2. Säule BVG: Altersrente CHF 2 513.75 Leistungen aus 3. Säule: Keine CHF 0.— Totales Pensionseinkommen CHF 4663.75 in % 69.43% Differenz zu bisherigem Einkommen CHF 2052.95
Früh sparen lohnt sich! Ziel: mit Alter 65 Auszahlung von CHF 200 000.— Alter 25: Investition monatlich ca. CHF 270.— Alter 50: Investition monatlich ca. CHF 1 000.— Früh sparen lohnt sich! 200 000.— 150 000.— 100 000.— 50 000.— Alter 20 25 50 65 Frühsparer Spätsparer
Die finanziellen Risiken Todesfall Erwerbsausfall Invalidität Invalidität Krankheit Invalidität Unfall 100% 100% 2. Säule UVG KKV UVG 2. Säule BVG 1. Säule IV 1. Säule IV 0 720 Tag 0 720 Tag Todesfall Krankheit Todesfall Unfall 100% 100% 2. Säule BVG 2. Säule UVG 2. Säule BVG 2. Säule UVG 1. Säule AHV 1. Säule AHV 1. Säule AHV 1. Säule AHV Mit Kinderrenten ohne Kinderrenten Mit Kinderrenten ohne Kinderrenten
Vorsorgelösungen Gemischte Versicherung Gestaffelte Versicherung Gebundene Vorsorge Todesfallversicherungen Erwerbsausfallrente
Die Gemischte Versicherung als gebundene oder freie Vorsorge Sparversicherung Todesfallversicherung Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Prämienbefreiung bei Invalidität Förderung des sanften Sparzwanges Steuerliche Vorteile Erwerbsausfallrente als Zusatzversicherung Überschussbeteiligung Todesfallkapital Überschuss Auszahlungs- summe Versicherungs- summe Investition 20 30 40 50 60 65 Prämienbefreiung bei Invalidität Warte- frist Erwerbsausfallrente bei Invalidität (Krankheit oder Unfall)
Die gestaffelte Versicherung als freie Vorsorge Sparversicherung Todesfallversicherung Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Prämienbefreiung bei Invalidität Förderung des sanften Sparzwanges Steuerliche Vorteile Erwerbsausfallrente als Zusatzversicherung Überschussbeteiligung Todesfallkapital Überschuss Auszahlungs- summe Versicherungs- summe Investition 20 30 40 50 60 65 Prämienbefreiung bei Invalidität Warte- frist Erwerbsausfallrente bei Invalidität (Krankheit oder Unfall)
Gemischten Versicherung Die Vorteile der Gemischten Versicherung Sparkapital Sanfter Sparzwang Garantierte Verzinsung Sichere Kapitalanlage Rendite Steuerliche Vorteile Rückzugsmöglichkeiten (nach Karrenzfrist) Todesfallkapital Individuelle Zusatzversicherungen Kreditinstrument Konkursprivileg Nachversicherungsgarantie
Todesfallversicherung Die konstante Todesfallversicherung als freie oder gebundene Vorsorge konstantes Todesfallkapital Absichern der Hinterbliebenen Prämienbefreiung bei Invalidität Erwerbsunfähigkeitsrente als Zusatzversicherung Überschussansammlung Möglichkeit der Überschussverrechnung Überschuss Todesfallkapital Versicherungs- summe 20 30 40 50 60 65 Prämienbefreiung bei Invalidität Warte- frist Erwerbsausfallrente bei Invalidität
Todesfallversicherung Die sinkende Todesfallversicherung als freie oder gebundene Vorsorge sinkendes Todesfallkapital Absichern der Hinterbliebenen Prämienbefreiung bei Invalidität Erwerbsunfähigkeitsrente als Zusatzversicherung Überschussansammlung Möglichkeit der Überschussverrechnung Überschuss Todesfallkapital Versicherungs- summe 20 30 40 50 60 65 Prämienbefreiung bei Invalidität Warte- frist Erwerbsausfallrente bei Invalidität
Die Erwerbsausfallversicherung als gebundene oder freie Vorsorge Wartefrist ab 3 Monaten Prämienbefreiung bei Invalidität als Hauptversicherung als Zusatzversicherung zu anderen Tarifen Erwerbsaufall- rente Investition 20 30 40 50 60 65 Warte- frist Prämienbefreiung bei Invalidität
Die Gebundene Vorsorge (3a) - Nutzen & Einsatzmöglichkeiten Nutzen der gebundenen Vorsorge: Steuern sparen Pension absichern Absichern der Familie Absichern bei Invalidität Planung von Wohneigentum Amortisieren Todesfallkapital Überschuss Auszahlungs- summe Versicherungs- summe Investition 20 30 40 50 60 65 Prämienbefreiung bei Invalidität Warte- frist Erwerbsausfallrente bei Invalidität (Krankheit oder Unfall)
Gebundene / Freie Vorsorge Die Unterschiede Gebundene / Freie Vorsorge Gebundene Vorsorge Freie Vorsorge Investitionen können vom Einkommen in Abzug gebracht werden Angestellte bis CHF 6 192.-- Selbständige bis CHF 30 960.-- Vertragsdauer Altersleistungen dürfen frühstens 5 Jahre vor Erreichen des AHV- Alters ausbezahlt werden Rückzug Nur unter gewissen Bedingungen Verpfändung Nur zur Sicherstellung einer Hypothek Abtretung Nicht möglich Begünstigung Begrenzt Einkommenssteuer Erlebensfall ja Todesfall ja Invalidenrenten ja Vermögenssteuer nein Investitionen können nicht vom Einkommen in Abzug gebracht werden Vertragsdauer frei wählbar Rückzug möglich, nach Karenzfrist Verpfändung möglich Abtretung Begünstigung Einkommenssteuer Erlebensfall nein Todesfall ev. Erbschaft Invalidenrenten ja Vermögenssteuer Ja, Rückkaufswert
Steuern sparen mit der gebundenen Vorsorge Steuersparberechnung: Jährliche Investition in Säule 3a: CHF 6 077.-- Ohne Säule 3 a Mit Säule 3 a Steuerbares Einkommen CHF 70 000.-- CHF 63 923.-- Steuer für dieses Einkommen CHF 17 504.-- CHF 15 594.-- Steuerersparnis pro Jahr CHF 1 910.-- Angenommen die jährliche Steuerersparnis wird zu 4 % angelegt. Wie sieht die Wertentwicklung aus? nach zwei Jahren CHF 3 896.-- nach drei Jahren CHF 5 962.-- nach fünf Jahren CHF 10 345.-- nach acht Jahren CHF 17 599.-- nach zehn Jahren CHF 22 932.--
Bank oder Versicherung? Flexible Einzahlungen Gute Rendite Versicherung: Fixe Einzahlungen Garantierte Rendite Versicherungsschutz Prämienbefreiung Bank Versicherung
Amortisieren mit der gebundenen Vorsorge Direkte Amortisation Merkmale: Schuldzinsen Baramortisation kein Versicherungsschutz Indirekte Amortisation Merkmale: Schuldzinsen Amortisation in Säule 3 Versicherungsschutz Auswirkungen der direkten Amortisation: Auswirkungen der indirekten Amortisation: Sinkende Hypothek Konstante Hypothek Sinkende Hypothekarzinsen Konstante Hypothekarzinsen Steigende Steuerbelastung Konstante Steuerbelastung
Die Begünstigung Freie Vorsorge (Säule 3b): Begünstigung frei wählbar Begünstigungsprivileg Gebundene Vorsorge (Säule 3a): Begünstigung eingeschränkt Veränderung der Reihenfolge ab Punkt 3 Erbvertrag zwingend Im Erlebensfall: Der Versicherungsnehmer Im Todesfall: 1. Der überlebende Ehegatte 2. direkte Nachkommen sowie Personen, für deren Unterhalt die verstorbene Person in massgeblicher Weise aufgekommen ist 3. die Eltern 4. die Geschwister 5. die übrigen Erben
Anlageplanung Sicherheit und Rendite
Anlageplanung 50 + Zentrale Kriterien: Sicherheit Rendite Flüssigkeit Finanzieller Bedarf Steueroptimierung Produktmöglichkeiten: Einmaleinlagen Leibrenten Prämiendepot Vermögenspyramide Futures Optionen Rendite Risiko Aktien Aktienfonds Gemischte Fonds Obligationen Rendite Sparversicherungen Einmaleinlagen Sicherheit Lohnkonto Sparkonto Flüssigkeit
Die zentralen Fragen in der Anlageplanung 50 + Wie lege ich mein Erspartes an In welche Produkte lege ich mein Geld an Sicherheit der Anlagen Rendite/Risikobereitschaft Steuerliche Auswirkungen Flüssigkeit Finanzielle Wünsche im Alter Ordentliche Pensionierung mit 65/63 Frühzeitige Pensionierung
Die Kaufkraft Wie behält Ihr Erspartes Ihren Wert? Viele Geldanlagen bringen netto nur Verluste. +85% Aktien + 85% Sparversicherung + 25% Gold +9% Obligationen +3% Festgeld -15% Sparbuch -31% Wert 1970-95, netto abzüglich Inflation und Steuern Quelle JML +25% +9% +3% -15% -31%
Anlageplanung- Anlagelösungen Einmaleinlagen Leibrenten
Die Einmalprämienversicherung Kapitalanlage mit Sicherheit Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Steuerliche Vorteile, keine Einkommenssteuer falls: - Laufzeit über 5 Jahre - Auszahlung über 60 Jahre - Abschluss vor dem 66 Altersjahr - genügend Vorsorgeschutz vorhanden - Versicherungsnehmer auch versicherte Person ist Todesfallkapital Überschuss Auszahlungs- summe Versicherungs- summe Investition 50 60 65
Einmalprämienversicherung Die Vorteile der Einmalprämienversicherung Maximale Sicherheit Garantierte Verzinsung Optimierung und Diversifikation des Portfolios Steuerliche Vorteile (*Bedingungen müssen erfüllt sein) Rückzugsmöglichkeiten (Karrenzfristen) Kreditinstrument Konkursprivileg Erbrechtliche Vorteile Begünstigungsprivileg
Sparbüchlein/Einmaleinlage Produktevergleich Sparbüchlein/Einmaleinlage Kapital CHF 50 000.— Dauer 10 Jahre Sparbüchlein mit 2.5 % Zins Einmaleinlage mit 2.0 % technischem Zinssatz Berechnung Sparbüchlein mit 2.5 % (!) Zins: Jahr Kapital Zinssatz Brutto- Ver.rech.- Netto- Einkommens- zins steuer zins steuer (35%) (20% Grenzs.) 50 000.-- 2.5 % 1 250.-- 437.50 812.50 250.-- 01 50 812.50 2.5 % 1 270.30 444.60 825.70 254.05 02 51 638.20 2.5 % 1 290.95 451.85 839.10 258.20 03 52 477.30 2.5 % 1 311.95 459.20 852.75 262.40 04 53 330.05 2.5 % 1 333.25 466.65 866.60 266.65 05 54 196.65 2.5 % 1 354.90 474.20 880.70 271.-- 06 55 077.35 2.5 % 1 376.95 381.95 895.— 275.40 07 55 972.35 2.5 % 1 399.30 489.75 909.55 279.85 08 56 881.90 2.5 % 1 422.05 497.70 924.35 284.40 09 57 806.25 2.5 % 1 445.15 505.80 939.35 289.-- 10 58 745.60 Total 58 745.60 13 454.80 4 709.20 8 746.60 2 690.95 Vergleichsberechnung: Sparbüchlein Einmaleinlage Investiertes Kapital 50 000.-- 50 000.— Schlusskapital inklusive Bruttozins/Überschussanteil 63 454.80 60 588.— - Verrechnungssteuer 35% 4 709.20 0.— Schlusskapital inklusive Nettozins 58 745.60 60 588.— - Einkommenssteuer (20% Grenzsteuersatz) 2 690.95 0.— Nettokapital nach Einkommens-/Verrechnungssteuer 56 054.65 60 588.—
Leibrentenversicherung Die sofort beginnende Leibrentenversicherung Maximale Sicherheit Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Lebenslange Rente Steuerliche Vorteile Mit oder ohne Rückgewähr möglich Flexible Gestaltung (ein oder zwei Leben) Mit Einmalprämie finanzierbar Vertragsabschluss ohne Gesundheitsnachweis Jährliche Rente Investition/ Einmaleinlage 60 65
Leibrentenversicherung Die aufgeschobene Leibrentenversicherung Maximale Sicherheit Garantierte Verzinsung (technischer Zinssatz) Lebenslange Rente Steuerliche Vorteile Mit oder ohne Rückgewähr möglich Flexible Gestaltung (ein oder zwei Leben) Mit Einmalprämie oder Jahresprämie finanzierbar Vertragsabschluss ohne Gesundheitsnachweis Jährliche Rente Investition/ Einmaleinlage oder Jahresprämie 50 60 65
Leibrentenversicherung Die Vorteile der Leibrentenversicherung Maximale Sicherheit Garantierte Verzinsung Flexibel in der Gestaltung (ein oder zwei Leben) Optimierung und Diversifikation Ihres Porfolios keine Verwaltungs- und Entscheidungsaufgaben Erbschaftsprivileg Begünstigungsprivileg Konkursprivileg Lebenslange Rente Steuerliche Vorteile - nur 40% der Rente ist steuerliches Einkommen - Kapital in den meisten Kantonen steuerfrei Vertragsabschluss ohne Gesundheitsnachweis
Die Sozial- versicherungen im Überblick
Die drei Säulen 1. Säule 2. Säule 3. Säule Staatliche Vorsorge AHV IV EO ALV Existenz- sicherung 2. Säule Berufliche Vorsorge BVG UVG Lebens- haltung 3. Säule Private Vorsorge Säule 3 a Freie Vor- sorge Individual- vorsorge
1. Säule – AHV/IV Ziel der 1. Säule: Existenzsicherung Umlageverfahren Beitragspflicht ab dem 18. Altersjahr Alter Altersrente Pensionierten- Kinderrente Invalidität Invalidenrente Kinderrente Todesfall Witwenrente Witwerrente Waisenrente Durchschnittliches Einkommen hat bis zur Höhe von CHF 77 400.-- Einfluss auf die Leistungen.
2. Säule - BVG Ziel der 2. Säule: gewohnte Lebenshaltung sichern Kapitaldeckungsverfahren Alter Altersrente/ Alterskapital Pensionierten- Kinderrente Invalidität Invalidenrente Kinderrente Todesfall Witwenrente Witwenab- findung Waisenrente Versichert sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer mit einem Jahresgehalt ab CHF 19 350.-- Minimalverzinsung 2.5%
2. Säule - UVG Versichert sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer gegen: Berufsunfälle Berufskrankheiten Nichtberufsunfälle (>8 Stunden) Pflegeleistungen Ärztliche Behandlung Spitalaufenthalt Kuren Hauspflege Invalidität Taggeld 80 % ab 3. Tag Invalidenrente Integritäts-/ Hilflosenleistung Todesfall Witwenrente Witwerrente Halbwaisenrente Vollwaisenrente Kostenvergütung Rettungskosten Transportkosten Bergungskosten Bestattungskost.
Die Grenzbeträge Minimale einfache Altersrente AHV CHF 12 900.— IV Minimale einfache Altersrente AHV CHF 12 900.— Maximale einfache Altersrente AHV CHF 25 800.— Ehepaaraltersrente (150% v. Maximum) CHF 38 700.— UVG Maximaler UVG Lohn CHF 106 800.— Maximale UVG Rente CHF 85 440.— BVG Mindestjahreslohn BVG CHF 19 350.— Koordinationsabzug BVG CHF 22 575.— Obere Limite Jahreslohn BVG CHF 77 400.— Maximaler koordinerter Lohn BVG CHF 54 825.— Minimaler koordinierter Lohn BVG CHF 3 225.— Säule 3 a Gebundene Vorsorge mit 2. Säule CHF 6 192.-- Gebundene Vorsorge ohne 2. Säule CHF 30 960.-- (max. 20% des Einkommens)
Überblick Sozialversicherungen Obligatorisch versicherte Personen Prämienberechnung Heilungskosten Hilfsmittel AHV IV Personen mit… - Wohnsitz Schweiz - Erwerbstätigkeit in d. Schweiz - Freiwillige Versicherung für Auslandschweizer Einkommen hat bis Fr. 77 400.– Einfluss auf Leistungen Alle Erwerbstätigen ab dem 18. Altersjahr. Arbeitnehmer: Einkommen bis Fr. 106800.-- je 6.05% über Fr. 106800.-- je 5.05% Selbständigerwerbende: Sinkende Beitragsskala 5.116% bis 9.5% Hilfsmittel: - Fuss- und Beinprothesen - Fahrstühle - Hörapparate,Sprechhilfegeräte - Hauspflege (Eingliederung) - Hilfsmittel gemäss bundes- rätlicher Liste Heilungskosten: - bei Geburtsgebrechen bis 20 - bei Eingliederungsmaßnahmen UVG Arbeitnehmer: - Berufsunfälle - Berufskrankheiten - Nichtberufsunfälle (+8h/Wo.) Selbständigerwerbende: - Freiwillige Versicherung Versicherter Jahreslohn: - Maximal Fr. 106 800.-- Arbeitnehmer: Prämien abgestuft nach Berufstätigkeit und Gefahren- klassen: Prämien NBU -> Arbeitnehmer Prämien BU -> Arbeitgeber Selbständigerwerbende: Freiwillige Versicherung Heilungskosten: - bei Berufskrankheiten - bei Unfällen - Allgemeine Abteilung, ohne SB Hilfsmittel: - gemäss bundesrätlicher Liste - Beiträge an Reise-, Transport-, Rettungs- und Hauspflege- kosten BVG Arbeitnehmer: für den koordinierten Lohn: Obere Limite Fr. 77 400.— Koord.abzug Fr. 22 575.— Vers. J.Lohn Fr. 54 825.— Minimum Fr. 3 225.— Selbständigerwerbende: Freiwillige Versicherung Altersgutschriften (ab 25): - 7% bis 18% vom koord. Lohn Risikoprämien: - zirka 3% vom koord. Lohn Sondermassnahmen: - abgeschafft per 01.01.2005 Sicherheitsfonds: - 0.1% vom koord. Lohn Arbeitnehmer bezahlt höchstens die Hälfte des Aufwandes Keine Heilungskosten Keine Hilfsmittel KV Obligatorium für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz - Obligatorium gilt für die Krankenpflegeversicherung - Anmeldung inner drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt Krankenversicherung: Differenzen nach Wohnort und Krankenkasse Krankentaggeldvers. (KKV): Beiträge vom betriebsarten- klassifikation abhängig. Arbeitnehmer können an den Prämienkosten beteiligt werden Heilungskosten: - Krankheitsbedingt - Unfallbedingt wenn nicht UVG - Zusatzversicherungen Halbprivat/Privatabteilung
Überblick Sozialversicherungen Invalidität Todesfall Alter AHV IV Invalidenrente IV: - Wartefrist in der Regel 1 Jahr - Maximalrente CHF 2 150.— ab 40% IV-Grad -> Viertelsrente ab 50% IV-Grad -> Halbe Rente ab 60% IV-Grad -> Dreiviertelsr. ab 70% IV-Grad -> Vollrente Kinderrente: - bis 18/25 (Ausbildung) - Maximalrente CHF 860.-- Witwenrente - Witwe mit Kindern, - ohne Kinder: 45 Jahre und 5 Jahre verheiratet - Maximalrente CHF 1 720.— Witwerrente: - bis z. 18. Aj. jüngstens Kindes Kinderrenten: - bis 18/25 (Ausbildung) - Maximalrente CHF 860.-- Rentenalter Mann: 65 Jahre Rentenalter Frau: 63 Jahre Altersrente: - Maximalrente CHF 2 150.— Altersrente / Ehepaare: - Splitting, max. CHF 3 225.— Kinderrente: - bis 18/25 (Ausbildung) UVG Taggeld: - 80% ab 3. Tag - Maximum CHF 7 120.-- Invalidenrente UVG: - Vollrente 80% vom Lohn - Maximum CHF 7 120.— - Komplementärrente zur IV 90% des letzten Jahreslohnes Witwenrente: - 40% vom versicherten Lohn Witwerrente: Halbwaisenrente: - 15% vom versicherten Lohn Vollwaisenrente: - 25% vom versicherten Lohn Besteht kein Anspruch auf Witwenrente: -> Abfindung von 1-5 Jahresrenten (nach Ehedauer) Allfällige Invalidenrente UVG wird über das AHV-Alter hinaus ergänzend weiter ausgerichtet BVG Invalidenrente BVG: ab 40% IV-Grad -> Viertelrente ab 50% IV-Grad -> Halbe Rente ab 67% IV-Grad -> Volle Rente Berechnung: Aufgerech. AK o. Zins x 6.8% Kinderrente BVG: - 20% der Invalidenrente Witwenrente: - 60% der Invalidenrente BVG oder laufenden Altersrente Witwerrente: Waisenrente: - 20% der Invalidenrente BVG Besteht kein Anspruch auf Witwenrente: -> Abfindung von 3 Jahresrenten Altersrente BVG: - Altersgutschriften x 6.8% Kinderrente BVG: - Altersgutschriften x 1,44% KV Obligatorium für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz - Obligatorium gilt für die Krankenpflegeversicherung - Anmeldung inner drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt Eventuell Kapitalleistungen, je nach Vereinbarungen Keine Altersleistungen aus der Krankenversicherung
Versicherte Personen AHV IV UVG BVG KV Obligatorisch versichert sind unter anderem: Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Personen mit Erwerbstätigkeit in der Schweiz Freiwillige Versicherung für Auslandschweizer UVG Arbeitnehmer Obligatorisch versichert sind die Arbeitnehmer gegen: - Berufsunfälle - Berufskrankheiten - Nichtberufsunfälle (mindestens 8 Wochenstunden) Die Versicherung endet 30 Tage nach Aufhören des halben Lohnanspruches. Abredeversicherung für 180 Tage möglich Selbständig-Erwerbende Freiwillige Versicherung Arbeitslose Obligatorische Versicherung bei Taggeldanspruch BVG Arbeitnehmer Obligatorisch versichert sind die Arbeitnehmer für den koordinierten Lohn: Obere Limite Jahreslohn: CHF 77 400.-- Koordinationsabzug: CHF 22 575.-- Versicherter Jahreslohn: CHF 54 825.— Selbständig-Erwerbende Freiwillige Versicherung KV Obligatorium für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz Obligatorium gilt für die Krankenpflegeversicherung Anmeldung innert drei Monaten nach Wohnsitznahme oder Geburt
Prämienberechnung AHV IV UVG BVG KV Arbeitnehmer Lohn bis CHF 106 800.-- 12,1 % vom AHV Lohn (Arbeitnehmer: 6,05%) Lohn über CHF 106 800.-- 10,1 % vom AHV Lohn (Arbeitnehmer: 5,05%) Selbständigerwerbende Sinkende Beitragsskala zwischen 5,116% bis 9,50 % vom AHV pflichtigen Einkommen (Rein-Erwerbseinkommen ohne Wertschriftenertrag oder ähnliches) UVG Arbeitnehmer (Prämien in % vom AHV-Lohn bis höchstens CHF 106 800.--) - Prämien Nichtberufsunfallversicherung (NBU) zulasten Arbeitnehmer - Prämien Berufsunfallversicherung (BU) zulasten Arbeitgeber Selbständigerwerbende Freiwillige Versicherung, je nach Berufszweig BVG Altersgutschriften - ab 25. Altersjahr - 7% bis 18% vom koordinierten Lohn Männer Frauen Beitrag 25 - 34 25 - 34 7 % vom koord. Lohn 35 - 44 35 - 44 10 % vom koord. Lohn 45 - 54 45 - 54 15 % vom koord. Lohn 55 - 65 55 - 64 18 % vom koord. Lohn Risikoprämie zirka 3 % vom koordinierten Lohn Sondermaßnahmen Abgeschafft per 01.01.2005 Sicherheitsfonds 0,1% vom koordinierten Lohn Arbeitgeber bezahlt mindestens die Hälfte, Arbeitnehmer bezahlt höchstens die Hälfte des Gesamtaufwandes BVG KV Differenzen nach Wohnort und Krankenkasse Prämienverbilligungen für Versicherte in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen
Wer bezahlt Heilungskosten und Hilfsmittel? AHV IV Hilfsmittel - Fuss- und Beinprothesen - Fahrstühle - Hörapparate - Sprechhilfegeräte - Bei Ergänzungsleistungen auch Zahnarzt - Hauspflege (Eingliederung) - Hilfsmittel gemäss bundesrätlicher Liste - Reisekosten Heilungskosten - Medizinische Massnahmen für Behandlung von Geburtsgebrechen gemäss besonderer Liste bis zum 20. Altersjahr - Medizinische Massnahmen für die berufliche Eingliederung UVG Heilungskosten Bei Berufskrankheiten oder Unfällen Allgemeine Abteilung, keine Kostenbeteiligung des Versicherten Hilfsmittel - gemäss bundesrätlicher Liste - Beiträge an Reise-, Transport-, Rettungs- und Hauspflegekosten BVG keine Heilungskosten keine Hilfsmittel KV Heilungskosten - Krankheitsbedingte Massnahmen - Unfallbedingte Massnahmen (wenn nicht UVG, IV oder MV leistungspflichtig ist) - Zusatzversicherung (Halbprivat/Privat)
Wer bezahlt bei Invalidität? AHV IV Invalidenrente IV (Wartefrist in der Regel 1 Jahr) Invaliditätsgrad ab 40% Viertelsrente Invaliditätsgrad ab 50% Halbe Rente Invaliditätsgrad ab 60% Dreiviertelrente Invaliditätsgrad ab 70% Volle Rente (maximal CHF 2150.--/Monat) Kinderrenten bis 18/25 (Ausbildung) (maximal CHF 860.--/Monat) UVG Invalidenrente UVG (Unfall) Vollrente 80 % des letzten Jahreslohnes im Maximum monatlich CHF 7 120.-- Als Komplementärrente zu IV Renten 90 % des letzten Jahreslohnes Integritätsentschädigungen bis maximal CHF 106 800.-- BVG Invalidenrente BVG (Krankheit) Invaliditätsgrad ab 40 % Viertelsrente (Aufgerechnetes Alterskapital ohne Zins x 6.8%) Invaliditätsgrad ab 50 % Halbe Rente (Aufgerechnetes Alterskapital ohne Zins x 6.8%) Invaliditätsgrad ab 66 2/3 % Volle Rente (Aufgerechnetes Alterskapital ohne Zins x 6.8 %) Kinderrente 20 % der Invalidenrente BVG KV Eventuell Kapitalleistungen, je nach Vereinbarung
Wer bezahlt bei Invalidität? Durch Krankheit (Arbeitnehmer) Einkommen KKV Kollektive Kranken- taggeld 80% vom Lohn 2. Säule BVG Invalidenrente Kinderrente 1. Säule IV IV-Rente IV-Kinderrente 1 720 65 Durch Unfall (Arbeitnehmer) Einkommen max. 90 % 2. Säule UVG Invalidenrente Kinderrente UVG Kollektive Unfall- versicherung 80% vom Lohn 1. Säule IV IV-Rente IV-Kinderrente 1 720 65
Lohnfortzahlung nach OR 324 a Art. 324a des OR verpflichtet den Arbeitgeber, den Arbeitnehmern bei Krankheit oder Unfall den Lohn während einer beschränkten Zeit weiterhin zu entrichten. In der Gerichtspraxis haben sich kantonal unterschiedliche Handhabungen durchgesetzt. Als Beispiel für den Kanton Bern gilt die Bernerskala. Anstellungsdauer Anzahl Tage 21 1. Jahr 30 2. Jahr 60 3. – 4. Jahr 90 5. – 9. Jahr 120 10. – 14. Jahr 150 15. – 19. Jahr 180 20. – 25. Jahr
Wer bezahlt im Todesfall? AHV IV Witwenrente maximal CHF 1 720.--/Monat Witwerrente maximal CHF 1 720.--/Monat Witwerrente/Witwenrente bis zum 18. Altersjahr des jüngsten Kindes Witwenrente dauernd, wenn Kinder (auch des anderen Ehegatten im gleichen Haushalt) oder 45 Jahre vollendet und mindestens 5 Jahre verheiratet Kinderrenten bis 18/25 maximal CHF 860.--/Monat UVG Unfalltod Witwenrente UVG 40 % vom versicherten Lohn Witwerrente UVG 40 % vom versicherten Lohn Halbwaisenrente UVG 15 % vom versicherten Lohn Vollwaisenrente UVG 25 % vom versicherten Lohn Voraussetzung für Witwenrente: Kinder oder älter als 45 oder 2/3 invalid Besteht kein Anspruch auf Witwenrente: Abfindung 1 - 5 Jahresrenten je nach Ehedauer im Maximum 70 % vom versicherten Lohn BVG Krankheitstod (ev. auch bei Unfalltod -> Überentschädigung) Witwenrente BVG 60 % der Invalidenrente BVG / laufenden Altersrente Witwerrente BVG 60 % der Invalidenrente BVG / laufenden Altersrente Waisenrente BVG 20 % der Invalidenrente BVG Voraussetzung für Witwenrente: Kind oder 45 Jahre plus mindestens 5 Jahre verheiratet Besteht kein Anspruch auf Witwenrente: Abfindung von 3 Jahresrenten KV Eventuell Kapitalleistungen, je nach Vereinbarung
Wer bezahlt im Todesfall? Durch Krankheit (Arbeitnehmer) Einkommen 2. Säule BVG Witwenrente Waisenrente 1. Säule AHV Witwen-/Witwerrente Waisenrente inkl. 2 Waisenrenten inklusive 1. Waisenrente ohne Waisenrente Durch Unfall (Arbeitnehmer) Einkommen max. 90 % 2. Säule UVG Witwen-/Witwerrente Waisenrente 1. Säule AHV Witwen-/Witwerrente Waisenrente inkl. 2 Waisenrenten inklusive 1. Waisenrente ohne Waisenrente
Wer bezahlt wieviel im Alter? AHV IV Ordentliches Rentenalter Frau 64 Jahre / Mann 65 Jahre Altersrente (Vollrente) maximal CHF 2 150.--/Monat Altersrenten zusammen maximal CHF 3 225.--/Monat (150%) Kinderrente bis 18/25 maximal CHF 860.--/Monat Vorbezug 1 Jahr Vorbezug: Kürzung von 6,8% 2 Jahre Vorbezug: Kürzung von 13,6% Rentenaufschub 1 Jahr + 5,2% 2 Jahre + 10,8% 3 Jahre + 17,1% 4 Jahre + 24,0% 5 Jahre + 31,5% UVG Allfällige Invalidenrente UVG wird über das AHV-Alter hinaus ergänzend weiter ausgerichtet. BVG Altersrente BVG Altersgutschriften x 6.8 % ergeben die Altersrente Kinderrente BVG Altersgutschriften x 1,44 % ergeben die Kinderrente KV Keine Altersleistungen aus der Krankenkasse
Zusammen mit dem Ehepartner im Maximum 150% Wer bezahlt im Alter? Ordentliche Pensionierung mit Alter 65 Einkommen 2. Säule BVG Altersrente 1. Säule AHV Einfache Altersrente Zusammen mit dem Ehepartner im Maximum 150% 1. Säule AHV Altersrente Ehepartner 60 65 Vorbezug AHV: Kürzung 6.8% pro Jahr Aufschub AHV: plus 5.2% bis 31.5% pro Jahr
Was gilt für den geschiedenen Ehegatten? AHV IV Witwenrente (befristet) nach Hinschied des Ex-Gatten bis das jüngste Kind 18 ist (auch ohne Unterhaltspflicht) Witwerrente (befristet) Unbefristete Witwenrente nach Ehescheidung wenn, - Kinder im gemeinsamen Haushalt und Ehedauer zehn Jahre - 45 Jahre und das jüngste Kind noch nicht 18 Jahre alt - Ehedauer 10 Jahre und Ehescheidung nach 45. Altersjahr Eigener Anspruch auf Ergänzungsleistungen UVG Witwenrente (20 % des versicherten Lohnes, höchstens Unterhaltsbeitrag) Der geschiedene Ehegatte ist der Witwe gleichgestellt, sofern der Verunfallte zu Unterhaltsbeiträgen verpflichtet war. Witwerrente (20% des versicherten Lohnes, höchstens Unterhaltsbeitrag) Der geschiedene Ehegatte ist dem Witwer gleichgestellt, sofern der Verunfallte zu Unterhaltsbeiträgen verpflichtet war. BVG Witwenrente Die geschiedene Frau ist nach dem Tod ihres geschiedenen Ehemannes der Witwe gleichgestellt, sofern die Ehe zehn Jahre gedauert hat und der geschiedenen Frau im Scheidungsurteil eine Rente oder eine Kapitalabfindung für eine lebenslängliche Rente zugesprochen wurde. Die Leistungen können aber um jenen Betrag gekürzt werden, den sie zusammen mit den Leistungen der übrigen Versicherungen übersteigen. KV