1. Vorarlberger Immobilien-Tag

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 Präsentation transkript:

1. Vorarlberger Immobilien-Tag Herzlich Willkommen zum Impulsvortrag Schenkung von Immobilien Vortragender: Rechtsanwalt Mag. Patrick Piccolruaz akad. gepr. Immobilienfachberater Rankweil, am 03.10.2014

Gegenleistung / Sicherheiten Beratungsthemen Schenkung von Immobilien Möglichkeiten Motive Gegenleistung / Sicherheiten Steuern Erbrecht Pflegekostenregress

Unentgeltliche Übertragungsarten Testament Schenkung Schenkung auf den Todesfall Form (Übergabe oder Notariatsakt) Beglaubigung der Unterschriften Grundbuchseintragung Schenkung von Geld– Schenkungsmeldegesetz

Motive für Schenkungen Vorweggenommene Erbfolge unter Lebenden (kein Widerruf möglich) Erbstreitigkeiten vermeiden (begleitende Maßnahmen) Vermögen im Familienbesitz erhalten Vermögen sichern (Regress von Pflegekosten) Steuern sparen? (keine Schenkungssteuer, andere Steuerklasse)

Gestaltungsmöglichkeiten Gegenleistungen & Sicherheiten Belastungs- und Veräußerungsverbot Wohnungsgebrauchsrecht Fruchtgenussrecht (Wohnen + Vermieten) Besitznachfolgerecht (fideikomm. Substitution) Ausgedinge (Pflege + sonstige Leistungen) Leibrente (gemischte Schenkung, Steuern) Übernahme anderer Verpflichtungen (Darlehen...)

Gestaltungsmöglichkeiten Gegenleistungen & Sicherheiten Rechte für Dritte einräumen, z.B. Vorkaufrecht? Grundstücksteilung (Besonderheiten beachten) Gehen allenfalls Rechte des Beschenkten verloren, z.B. Wohnbeihilfe, Ausgleichs-zulage, sonstige Sozialleistungen Belohnende Schenkung (Pflegekostenregress) Anstandsschenkung (aus sittlicher Pflicht)

Steuern Auswirkungen & Gestaltungsmöglichkeiten derzeit keine Schenkungssteuer (Erbschaftssteuer) Grunderwerbsteuer Normalsteuersatz 3,5% ermäßigt im Familienverband nur 2% Geschenknehmer ist Ehegatte, eingetragene Partner, Lebensgefährte, Elternteil, Kind, Enkelkind, Stiefkind, oder Wahlkind Bemessungsgrundlage Außerhalb Familienverband: Wert der Liegenschaft Innerhalb Familienverband: dreifacher Einheitswert

Steuern Auswirkungen & Gestaltungsmöglichkeiten Grundbuchseintragungsgebühr Gebührensatz: 1,1% Bemessungsgrundlage Außerhalb Familienkreis: Wert der Gegenleistung Innerhalb Familienkreis: 3-facher Einheitswert (Familienkreis: Übertragung an Ehegatte, eingetragener Partner, Lebensgefährte, Verwandte oder Verschwägerte in gerader Linie, Kinder, Stief-, Wahl oder Pflegekind, Ehegatte, Geschwister, Nichte oder Neffe der Übergebers.) Weitere Steuern: Immobilienertragssteuer, Umsatzst.

Beispiel steuerliche Gestaltung Eltern möchten an Sohn und Schwiegertochter eine Wohnung schenken Wert der Wohnung: € 400.000,00 Steuersatz für Lebensgefährtin: 3,5% Bemessungsgrundlage: halber Wert der Wohnung Grunderwerbsst. für Schwiegertochter: € 7.000,00 Grunderwerbsst. für Sohn: 2% vom dreifachen EW Varianten: Gesamte Wohnung an Sohn, dann ½ Anteil von Sohn an Tochter

Beispiel steuerliche Gestaltung Übertragung mit Ausgleichszahlung Vom Vater wird eine Liegenschaften im Wert von € 1.000,00 an den Sohn übertragen. Der Sohn verpflichtet sich im Gegenzug, eine Ausgleichszahlung iHv € 600,00 an seine Schwester zu leisten. Lösung: Da die Ausgleichszahlung mindestens 50% des Grundstückswertes beträgt, liegt eine Veräußerung durch den Vater vor. Beim Vater kommt es – unter den allgemeinen Voraussetzungen – zum Anfall von ImmoESt.

Erbrechtliche Aspekte Schenkungsobjekt fällt nicht in Nachlass! Pflichtteilsberechtigt sind Kinder, Ehegatten und Eltern, wenn keine Kinder vorhanden sind Anrechnung von Schenkungen: Unbefristet, wenn Geschenknehmer pflichtteilsberechtigt nur 2 Jahre rückwirkend, wenn nicht pflichtteilberechtigt Anrechnungsvereinbarung / Auflagen im Schenkungsvertrag Geltendmachung von (Schenkungs-) Pflichtteilsansprüchen Begleitende Verträge: Testament, Erb-/Pflichtteilsverzichtsvertrag, Auszahlungsvereinbarungen

Pflegekostenregress Pflegekosten werden im Rahmen der Mindestsicherung übernommen, soweit eigenes Einkommen + Vermögen nicht ausreichen (Freibetrag: € 10.000,00 und 20% Einkommen) Mindestsicherung: subsidiär (Achtung bei Vertragsgestaltung) Regress an Geschenknehmer (unabhängig von Verwandtschaft) Kein Regress bei Schenkungen außerhalb von 10 Jahren Regress in der Höhe 4% (Schenkungszinsen) Vertragliche Gegenleistungen werden abgezogen „kleines Eigenheim“ ausgenommen (Freilassungsbestimmung)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!