Inhaltsübersicht Einführung 2. Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen

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Inhaltsübersicht Einführung 2. Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen
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 Präsentation transkript:

Unternehmensnachfolge Vorausschauende Planung schafft die Basis für eine erfolgreiche Umsetzung

Inhaltsübersicht Einführung 2. Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen 3. Unentgeltliche Unternehmensnachfolge 4. Entgeltliche Unternehmensnachfolge 5. Empfehlung/Fazit

Inhaltsübersicht Einführung 1.1 Unternehmensnachfolge: Warum und für wen? 1.2 Psychologische Schwierigkeiten 1.3 Streit-/Problempotentiale 1.4 Vorbereitende Aufgaben für den Unternehmer 2. Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen 3. Unentgeltliche Unternehmensnachfolge 4. Entgeltliche Unternehmensnachfolge 5. Empfehlung/Fazit

1.1 Unternehmensnachfolge: Warum und für wen? Sicherung des Fortbestands des Unternehmens Unternehmer hat es selber in der Hand, seine(n) Nachfolger zu bestimmen und damit die Fortführung des Unternehmens zu prägen

1.1 Unternehmensnachfolge: Warum und für wen? Nachfolger (Kinder) Familie Kunden Unternehmens-nachfolge – für wen? Belegschaft Banken Geschäfts- partner

1.2 Psychologische Schwierigkeiten Hat der Unternehmer eine gerechte Entscheidung getroffen? Hat der Unternehmer eine sachgerechte Entscheidung getroffen? Kann der Unternehmer sich von seinem Lebenswerk lösen? Hält der Übernehmende dem Druck und den Erwartungen stand?

1.3 Streit-/Problempotentiale Gerangel um Führungsnachfolge und Führungsstil (Unternehmer und Nachfolger; potentielle Nachfolger untereinander) Streit um Geld Streit um gesellschaftsrechtliche Beteiligung Liquiditätsprobleme steuerliche Umsetzung

1.4 Vorbereitende Aufgaben für den Unternehmer Ermittlung des Status quo: Unternehmenssituation Vermögenssituation rechtliche Ausgangssituation Nachfolgesituation Unternehmer erkennt und macht sich vertraut mit seinen eigenen Vorstellungen zur Unternehmens- nachfolge und kommuniziert diese offen

Inhaltsübersicht Einführung Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen 2.1 Unternehmertestament oder vorweggenommene Erbfolge 2.2 Instrumente der erbrechtlichen Nachfolgeplanung 2.3 Pflichtteilsrecht 2.4 Folgen des Erbfalls 2.5 Erbrechtliche Nachfolge in Unternehmensbeteiligungen 3. Unentgeltliche Unternehmensnachfolge 4. Entgeltliche Unternehmensnachfolge 5. Empfehlung/Fazit

2. Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen Hat der Erblasser seine Nachfolge nicht geregelt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Beispiel: Unternehmer U, verwitwet, drei Kinder A, B und C. Kind A soll nach dem Tod des U das Unternehmen fortführen. Kinder B und C wären auch gerne im Unternehmen tätig, sind aber dazu aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage. U stirbt ohne lebzeitige Regelung und Testament.

2. Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen (Fortsetzung) Da kein Testament vorliegt, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Danach erben A, B und C zu gleichen Teilen (1/3). Zunächst Auseinandersetzung über den Nachlass, ehe A das Unternehmensvermögen erhält. Abfindung an B und C. Kommt es nicht zur Einigung unter den Kindern, wird sich der Wille des U nie realisieren lassen.

2.1 Unternehmertestament oder vorweggenommene Erbfolge jüngerer Unternehmer Unternehmertestament  i.d.R. noch kein Nachfolger vorhanden  Sicherung des Vermögensbestands und des Unternehmens für die Familie älterer Unternehmer vorweggenommene Erbfolge, ergänzend Testament  Nachfolger ist auserkoren ggf. noch kein endgültiger Ausstieg gewollt zu Lebzeiten wird Nachfolger schon mit aufgenommen

2.2 Instrumente der erbrechtlichen Nachfolgeplanung gewillkürte Erbfolge: Einzeltestament gemeinschaftliches Testament Erbvertrag weitere Gestaltungsmittel: vorweggenommene Erbfolge Schenkung von Todes wegen

2.3 Pflichtteilsrecht Pflichtteil = Hälfte des gesetzlichen Erbteils, Geldschuld Pflichtteil, Zusatzpflichtteil, Pflichtteilsergänzungsanspruch Anspruchsberechtigte: Abkömmlinge Eltern Ehegatte ebenspartner

2.3 Pflichtteilsrecht (Fortsetzung) Gefahr: nicht mit unternehmerischem Vermögen Bedachter macht Pflichtteil geltend; Unternehmenserbe muss Liquidität aufbringen, um den Pflichtteil zu bezahlen (Stundungsmöglichkeit) Vermeidung eines Pflichtteilsanspruchs durch Pflichtteilsverzicht Pflichtteilsverzicht kann vollständig erfolgen oder gegenständlich oder auf Höchstbetrag beschränkt.

2.4 Folgen des Erbfalls Vermögen des Erblassers (Erbschaft) geht auf Erben als Ganzes über → positives und negatives Vermögen bei mehreren Erben: Erbengemeinschaft Erbschaft kann binnen sechs Wochen von einem oder allen Erben ausgeschlagen werden Möglichkeit, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken (Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz)

2.5 Erbrechtliche Nachfolge in Unternehmensbeteiligungen Zu unterscheidende Fallgruppen Nachfolge in Einzelunternehmen Nachfolge in Gesellschaftsanteile einer Personen-gesellschaft Nachfolge in Gesellschaftsanteile einer GmbH

2.5 Erbrechtliche Nachfolge in Unternehmensbeteiligungen Bei Nachfolge in eine Personengesellschaft: unterschiedliche Möglichkeiten der Nachfolge, abhängig von gesellschafts- rechtlicher Nachfolgeklausel Gesellschaftsvertrag Nachfolgeklausel (reine) Fortset-zungsklausel Nachfolge-klausel Eintrittsklausel

Inhaltsübersicht Einführung Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen Unentgeltliche Unternehmensnachfolge 3.1 Erbschaftsteuerrecht 3.2 Ertragsteuerliche Besonderheiten 3.3 Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten 4. Entgeltliche Unternehmensnachfolge 5. Empfehlung/Fazit

3. Unentgeltliche Unternehmensnachfolge Erbfall oder vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten (Schenkung) Steuerliche Vorschriften sind inhaltlich vielfach identisch.

3.1 Erbschaftsteuerrecht Besondere Begünstigung des unternehmerischen Vermögens Grundsystematik (Betriebsvermögen ab 3 Mio. €): Verschonungsabschlag 85 % (100 %, besondere Anforderungen!) steuerpflichtig 15 % Ausnahme (Betriebsvermögen bis 1 Mio. €): Verschonungsabschlag 85 % zusätzlich: Abzugsbetrag 15 % (= vollständig steuerfrei) Betriebsvermögen zwischen 3 und 1 Mio. €: Abzugsbetrag teilweise, Rest steuerpflichtig

3.1 Erbschaftsteuerrecht (Fortsetzung) Was ist unternehmerisches Vermögen? Anteile an Kapitalgesellschaften, sofern sie mehr als 25 % darstellen (Deutschland, EU, EWR) land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Deutschland, EU, EWR) Betriebsvermögen (Deutschland, EU, EWR)

3.1 Erbschaftsteuerrecht (Fortsetzung) Ausnahmsweise keine Begünstigung: Betriebsvermögen > 50 % Verwaltungsvermögen oder Betriebsvermögen besteht erst weniger als zwei Jahre Weiterleitungsverpflichtung

3.1 Erbschaftsteuerrecht (Fortsetzung) Erbschaftsteuerrecht: Was ist Verwaltungsvermögen? Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn unmittelbare Beteiligung am Nennkapital 25 % oder weniger In- und ausländische Beteiligungen an Gesellschaften sowie Anteile an o.g. Kapitalgesellschaften, wenn das Verwaltungsvermögen bei ihnen weniger als 50 % beträgt Wertpapiere und vergleichbare Forderungen Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine usw., wenn der Handel mit diesen nicht Hauptzweck des Gewerbebetriebs ist

3.1 Erbschaftsteuerrecht (Fortsetzung) Berechnung der 50-%-Grenze des Verwaltungsvermögens Anteil des Verwaltungsvermögens = Verkehrswerte der einzelnen WG des Verwaltungsvermögens gemeiner Wert des Betriebs

3.1 Erbschaftsteuerrecht (Fortsetzung) Was ist die Lohnsumme? Summe aller Gehälter, Löhne und aller sonstigen Bezüge und Vorteile, wie z.B. Sozialbeiträge, Einkommensteuer, Sondervergütungen und Prämien, Gratifikationen, Abfindungen, Familienzulagen, Provisionen usw.

3.1 Erbschaftsteuerrecht (Fortsetzung) Unter welchen Voraussetzungen wird der Verschonungsabschlag gewährt? Lohnsummenregelung, zusammengesetzt aus: Lohnsummenfrist Mindestlohnsumme Ausnahme von Lohnsummenregelung: Betrieb hat </= zwanzig Beschäftigte Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Lohnsummenregelung: anteilige Kürzung des Verschonungsabschlags  Nachversteuerung

3.1 Erbschaftsteuerrecht (Fortsetzung) 2. Fünfjährige Behaltensfrist Rechtsfolgen bei Verstoß: Kürzung des Verschonungsabschlags zeitanteilig entsprechend der tatsächlich gehaltenen Dauer (nur volle gehaltene Jahre werden berücksichtigt)  Nachversteuerung. Achtung bei Überentnahmen von mehr als 150.000 €!

3.1 Erbschaftsteuerrecht (Fortsetzung) Beispiel zur Kürzung des Verschonungsabschlags: Erbfall am 04.05.2010, Veräußerung der geerbten Beteiligung am 27.04.2013. Die Beteiligung wurde zwei Jahre und mehr als elf Monate gehalten. Wegen der nur vollen zwei Jahre Kürzung des Verschonungsabschlags um 3/5.

3.1 Erbschaftsteuerrecht (Fortsetzung) Ein Beispielsfall zur Behaltensfrist: V stirbt am 01.06.2010 und hinterlässt seinem Sohn als einziges Vermögen ein Unternehmen mit einem Steuerwert von 5 Mio. €. Die Lohnsumme der letzten fünf endenden Jahre betrug im Durchschnitt 500.000 €. Am 06.06.2014 veräußert der Sohn das Unternehmen. Zu diesem Zeitpunkt hat er bereits eine kumulierte Lohnsumme von über 2,25 Mio. € und damit über 400 % erreicht.

3.1 Erbschaftsteuerrecht (Fortsetzung) Lösung: Erbschaftsteuerliche Konsequenzen im Erwerbszeitpunkt: Wert des Unternehmens: 5 Mio. € abzgl. Verschonungsabschlag 85 %: 4,25 Mio. € verbleiben: 750.000 € abzgl. persönlicher Freibetrag: 400.000 € steuerpflichtiger Erwerb: 350.000 € Steuersatz 15 %  Steuer: 52.500 €

3.1 Erbschaftsteuerrecht (Fortsetzung) Beispielsfall: Nachversteuerung im Veräußerungszeitpunkt: Wert des Unternehmens: 5.000.000 € abzgl. gekürzter Verschonungsabschlag Kürzung um 1/5, verbleiben 4/5 = 3.400.000 € verbleiben: 1.600.000 € abzgl. persönlicher Freibetrag: 400.000 € steuerpflichtiger Erwerb (abgerundet): 1.200.000 € Steuersatz 19 %  Steuer: 228.000 € Bereits gezahlte Steuer: 52.500 €

3.1 Erbschaftsteuerrecht (Fortsetzung) Voraussetzungen für 100 %igen Verschonungsabschlag Die Lohnsummenfrist beträgt sieben Jahre. Die Mindestlohnsumme beträgt 700 %. Die Behaltensfrist beträgt sieben Jahre. Der Verwaltungsvermögensanteil darf nicht mehr als 10 % betragen.

3.1 Erbschaftsteuerrecht (Fortsetzung) Bewertung des unternehmerischen Vermögens Anteile an Kapitalgesellschaften: vorrangig Kurswert wenn nicht börsennotiert, zeitnahe Verkäufe (ein Jahr) Wenn keine zeitnahen Verkäufe, dann vereinfachtes Ertragswertverfahren oder andere übliche Methoden (Untergrenze: gemeinsamer Wert der Wirtschaftsgüter)

3.1 Erbschaftsteuerrecht (Fortsetzung) Bewertung des unternehmerischen Vermögens (Fortsetzung) Anteile an Personengesellschaften, Einzelunternehmen: zeitnahe Verkäufe oder vereinfachtes Ertragswertverfahren oder andere übliche Methoden (Untergrenze: gemeiner Wert der Wirtschaftsgüter)

3.2 Ertragsteuerliche Besonderheiten Erbfall stellt grundsätzlich keine Betriebsveräußerung oder -aufgabe dar Fortführung der Buchwerte des Erblassers/Schenkers Erbauseinandersetzung entsprechend der Quote auch regelmäßig ertragsteuerneutral

3.3 Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten Verwaltungsvermögen überschreitet 50-%-Grenze ständige Kontrolle des Verwaltungsvermögens Lohnsumme erreicht nicht die erforderliche Grenze: bereits zu Lebzeiten, insbesondere in den Jahren vor einer vorweggenommenen Erbfolge, Lohnsumme gering halten.

3.3 Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten (Fortsetzung) 25-%-Grenze sollte beim Erblasser/Schenker bei der Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaft überschritten bleiben; ggf. zu erreichen über Stimmenpooling Voraussetzungen für Betriebsaufspaltung sollten erhalten bleiben Mitübertragung des Sonderbetriebsvermögens, da sonst Aufdeckung stiller Reserven etwaiger Verlust von Verlustvorträgen

3.3 Fallstricke und Gestaltungsmöglichkeiten (Fortsetzung) Berliner Testament Abstimmung mit Gesellschaftsvertrag Übertragung gegen Versorgungsleistungen Abzugsmöglichkeit des Nießbrauchs nutzen Kettenschenkung Freistellung des Zugewinnausgleichs

Inhaltsübersicht Einführung Rechtliche Möglichkeiten und Grenzen Unentgeltliche Unternehmensnachfolge Entgeltliche Unternehmensnachfolge 4.1 Arten der entgeltlichen Unternehmensnachfolge 4.2 Steuerfolgen der Übertragung 5. Empfehlung/Fazit

4.1 Arten der entgeltlichen Unternehmensnachfolge Unternehmensverkauf als Share Deal (Anteile am Unternehmen werden veräußert) oder als Asset Deal (Wirtschaftsgüter des Unternehmens werden veräußert) Management-Buy-out Management-Buy-in

4.2 Steuerfolgen der Übertragung Veräußerung eines Betriebs oder eines Mitunternehmeranteils steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn Einkommensteuerliche Begünstigung der Gewinne bei der Veräußerung des gesamten Betriebs

4.2 Steuerfolgen der Übertragung (Fortsetzung) Veräußerung wesentlicher Anteile an Kapitalgesellschaften steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei Beteiligung von 1 % oder mehr in den letzten fünf Jahren vor Veräußerung (Teileinkünfteverfahren)

5. Fazit/Empfehlung Die richtige Unternehmensnachfolge ist ein nachhaltiger und länger andauernder Prozess. Je vorausschauender er geplant ist, desto wahrscheinlicher ist die erfolgreiche Umsetzung. Dies betrifft auch die steuerliche Umsetzung, bei der verschiedene Steuerarten aufeinander abgestimmt werden müssen!

5 Schritte zur erfolgreichen Unternehmensnachfolge Ermittlung des Status quo Unternehmer erkennt und macht sich vertraut mit seinen eigenen Vorstellungen zur Unternehmensnachfolge, er kommuniziert diese Analyse und Ausarbeitung verschiedener Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der steuerlichen Konsequenzen Auswahl des Konzepts Umsetzung des Konzepts

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit