Ladung? – die rollende Werkstatt

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 Präsentation transkript:

Ladungssicherung für Hufschmiedefahrzeuge 032 INSTO 08 PPS 0001

Ladung? – die rollende Werkstatt Materialien Pflegemittel, Heilmittel Werkzeuge Maschinen Geräte, Apparate Gasflasche(n) Einbauten Schürzen, PSA Reste, Abfall …

Interessen an Ladungssicherung? Vorhandensein aller nötigen Werkzeuge vor Ort Raum effizient nutzen: Zugänglichkeit zu allen untergebrachten Geräten, Werkzeugen und Materialien nach Zugriffshäufigkeit Suchen, Platzmangel und unnötige Fahrten vermeiden („Ladung“ wiederfinden) Fahrzeug nicht beschädigen „Ladung“ nicht beschädigen nichts ins Genick bekommen Fahrstabilität Kraftstoffverbrauch

„Zielkonflikt“ Ladungssicherung Zielaspekte/-konflikt: Jeder der Beteiligten hat andere Sichtweise, Interessen an Ladungssicherung: Fahrzeug Fahrzeughalter, Sachversicherer ■ Auswahl des geeigneten Fahrzeugs ■ Vermeidung von Beschädigungen ■ Wirtschaftliche Aspekte ■ Verkehrssicherer Transport Ladung Besitzer der Ladung (Absender), Verlader, Sachversicherer ■ Schonende Behandlung der Ladung ■ Verhinderung von Transportschäden Fahrer, Beifahrer BG, Staat (Polizei, BAG, GAA), Spediteur, Fahrzeughalter ■ Vermeidung von Personenschäden Verkehrsteilnehmer Staat (Polizei, BAG, GAA), BG Belader, Entlader BG Infrastruktur Staat (Polizei, BAG, GAA), Sachversicherer Blickwinkel Arbeitssicherheit: Gefährdungsbeurteilung: Betrachtung nicht retrospektiv, sondern prospektiv Maßnahmen T-O-P (Frage nach Unfallzahlen erübrigt sich somit – aber einschlägiges Unfallgeschehen ist vorhanden - sh. 1.)

Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften Straßenverkehrsrecht StVO, StVZO Unfallverhütungs-vorschriften BGV A1, BGV D29 Betriebssicherheit BetrSichV Gefahrgutrecht GGVSEB Haftung und Sanktionen OwiG, StGB, BGB, HGB sonstige Regelungen TRBS, VDI-, DIN-, EN-Normen, BGI, CTU-Packrichtlinien 0014

§ 22 UVV „Fahrzeuge“ (BGV D29) Fahrzeugaufbauten müssen so beschaffen sein, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Fahrzeuges die Ladung gegen Verrutschen, Verrollen, Umfallen, Herabfallen … … gesichert ist oder werden kann. Ist eine Ladungssicherung durch den Fahrzeugaufbau allein nicht gewährleistet, müssen Hilfsmittel zur Ladungssicherung vorhanden sein.

§ 31 (2) StVZO: Verantwortung für den Betrieb „Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass … die Ladung … nicht vorschriftsmäßig ist, oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch die Ladung oder die Besetzung leidet.“ § 31 (2) StVZO: Verantwortung für den Betrieb

§ 22 (1) StVO: Sicherheit der Ladung „Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“

BGI 5133 9.3 Ladungssicherung Fahrzeug muss geeignet sein … Lastverteilung (tief, längs, achsgerecht) Ladung sichern - gemäß den üblichen Verkehrsbedingungen Fahrzeuge in Aufbau und Ausrüstung gemäß den Erfordernissen aus-/umrüsten …

Belastbarkeit der Trennwand nach DIN 75410-3 Bei Kastenwagen ist nach DIN 75410-3 die Belastbarkeit des Aufbaus - mit Ausnahme Trennwand und Zurrpunkte - nicht geregelt. Diese ist ggf. durch Herstellerbescheinigung oder Gutachten nachzuweisen. Skizze: BGHM, Günther

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Lastverteilungsplan Kleintransporter (KEP) Beispiel: Kastenwagen Nutzlast 1300kg zulässiges Gesamtgewicht 3500kg Quelle:

Nützliche Zurrmittel für Formschluss Mini-Zurrgurte mit Klemmschloss oder Hobbyratsche Einteilige Zurrgurte zum Bündeln von Ladungsteilen oder Umreifen mit Fahrzeug(teilen) nur mit Etikett zur Ladungssicherung geeignet! Fotos: BGHM, Günter

Gepäckträger-Spanngurte „Gepäckseil“ „Spanngummi“ „Gepäckgummi“ „Gepäckspinne“ „Gepäckspanner“ …sind zur Ladungssicherung in Kraftfahrzeugen nicht geeignet! Fotos: BGHM, Günther