© 2014 IG BCE, VB 3, Abteilung Arbeitspolitik

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Dienstzettel. Dienstzettel AVRAG Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz Dienstzettel lt. AVRAG AVRAG Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz Der Arbeitgeber.
Advertisements

Arbeitszeit an Tankstellen
Halbleiter, Chips und Sensoren, Radar- und Videotechnik
Belastungsfaktor Arbeitszeit in der Gefährdungsbeurteilung
Betriebliche Gesundheitsförderung in den Klärwerken
Der DGB-Index Gute Arbeit Ziele und Umsetzungsperspektiven
Kriterien der Arbeitszeit: ein Überblick
Psychische Belastungen
Schichtarbeit vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung
Werkfeuerwehren in der IG BCE
Balance von Beruf und Familie/ Privatleben!
Betriebliche Sozialberatung bei der GSI
Neue Herausforderung für Aufsichtspersonen
Regelung der Arbeitszeit (Richtlinie 2002/15/EG)
Ambulante Intensive Betreuung (AIB) der Bewährungshilfe Köln
Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Dipl.-Ing. (FH) Kirsten Osterspey
Claudia Dunst / Dr. Sandra K. Saeed
Gesunder Mensch im gesunden Unternehmen
Gesellschaft im Wandel: Die Wirtschaftssektoren
Menschengerechte Arbeit heute
Gesundheitsschutz in der Aus- und Weiterbildung
Die referenzwertdefinierte Mitarbeiterbefragung
Gesund arbeiten – gut leben
Gleitzeit-Betriebsvereinbarung
U m w el t Hannover Schulung DGB Index Gute Arbeit A u G – Arbeit im Betriebsratsgremium : Verdeckte Konflikte erkennen und vermeiden ….
Vernetzungstreffen im ver.di-Projekt „Campus der Zukunft
Freizeit bei der Arbeit
Arbeitsgesetz Tages- und Abendarbeit
BURNOUT Mag. Ingeborg Saval
Ablauf des heutigen Tages
REACH in der Druckfarbenindustrie: 7 Thesen zum Praxisstand und zur Umsetzungsfrist 2018 Stuttgart, 09. Dezember 2013 Andreas Tüschen.
Entgrenzung der Arbeitszeit Ergebnisse einer telefonischen Befragung unter Angestellten n= 403 Pressekonferenz am Georg Michenthaler.
Betriebliche Gestaltungsfelder
Nick Kratzer Fallbeispiel „Konsumelektronik“
Aufbau und Betrieb eines BGM-Systems aus Beratersicht,
Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Starke Gewerkschaften – handlungsfähig, demokratisch, unabhängig
Nick Kratzer / Margit Lottes Fallbeispiel „Kommunikationstechnik“
Faire und vertrauensvolle Zusammenarbeit an der
Lerngewohnheiten: Aus einer pädagogischen und affektiven Perspektive Andrea Moreno (UTP) Carolina Buchwald (Psychopädagogin)
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Unsere Ansprüche an gute BR-Arbeit - wo stehen sie geschrieben?
Arbeitszeit bei REpower – wie wollen wir arbeiten?
Tagung Nahverkehr der Zukunft / Die heutige Jugend! – unsere KundInnen von morgen, 5./6. März 2012 in Linz Seite 1 Thema 1 Tarifwunsch versus Finanzierbarkeit.
ist für den Arbeitnehmer belastend.“
Job und Pflege in Balance - Erfahrungen der GISA GmbH Anja Kutzler
1. Handlungsfeld für Gleichstellungsbeauftragte Vereinbarkeit von Beruf und Familie – auch in Leitungsämtern 5. November 2014 Heike Moerland 2.
„Psychische Belastungen am Arbeitsplatz“
Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz (ASGS) Vorgehen bei Missständen
Wir stehen hinter Dir. Mitarbeiterbefragungen
Burn Out Karin Zimmermann Referat Sozialpolitik - Gesundheitspolitik
Nick Kratzer Selbstmanagement: Überforderung oder Lösung? Partizipation in neuen Organisations- und Steuerungsformen Präsentation im Forum 1 der 2. Jahrestagung.
Das Recht der Ausbildungsverhältnisse
Sprungbrett e.V. – Verein für sozialpädagogische Dienste Betreutes Wohnen in der Zeit von
Arbeitsrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitszeit
Verantwortung und psychovegetativer Stress bei Kernerwerbstätigen MYRIAM BAUM UND SOPHIA WOLF UNIVERSITÄT ZU KÖLN.
Die Präsentation ist ein Ergebnis des Forschungsprojektes inno.de.al (siehe das vom BMBF gefördert wurde © inno.de.al Arbeitshilfe Einstieg.
Herzlich Willkommen! Betriebliches Gesundheitsmanagement –
Arbeitsqualität aus Sicht von jungen Beschäftigten 4. Sonderauswertung des DGB-Index Gute Arbeit.
Mitbestimmung bei der Arbeitszeitgestaltung. Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche.
Tatort Betrieb - Gesundheit fordert Aktionen (GFA) Wolfgang Alles, BR Alstom Power Mannheim.
Handlungsbedarfe und –möglichkeiten für Betriebsräte in Umsetzung und Ausgestaltung des TV AWO NRW.
Dienstplanung Grundsätze und Besonderheiten einer Betriebsvereinbarung.
Baden-Württemberg 1 Arbeiten ohne Ende – höchste Zeit für Gesundheit.
Telearbeit / mobile Arbeit
Seminar für die Vorgesetzten und Sicherheitsbeauftragten
BKK Gesundheitsreport 2017
Stress lass nach! Verhältnis- und Verhaltens-prävention im Betrieb
 Präsentation transkript:

© 2014 IG BCE, VB 3, Abteilung Arbeitspolitik

Zwischen Autonomie und Fremdbestimmung MOBILE ARBEIT Zwischen Autonomie und Fremdbestimmung

Das Problem: Entgrenzung der Arbeit „Die Entgrenzung von Arbeit ist die Folge betrieblicher Rationalisierungsstrategien mit dem Ziel der erweiterten Nutzung der subjektiven Potentiale und lebensweltlichen Ressourcen der Beschäftigen. Sie hat weitreichende Konsequenzen für das Verhältnis von Erwerbsarbeit und privaten Lebenswelten.“ Nick Kratzer (ISF München), 2013

Was ist los in der Arbeitswelt? Mobile Arbeitsmittel (Smartphones, Blackberrys, Laptops) prägen verstärkt die Arbeitswelt vieler Beschäftigter. Es wird mehr Arbeit mit mobilen Endgeräten erledigt. Aber auch immer mehr Arbeitsgegenstände sind digitalisiert und miteinander vernetzt (Industrie 4.0). Der Arbeitsplatz ist nicht mehr starr, sondern beweglich. Mit mobilen Arbeitsmitteln kann quasi zu jeder Zeit von jedem Ort aus gearbeitet werden. Die Struktur des Tages verändert sich durch das Fehlen eines verlässlichen Feierabends.

Ausmaß ständiger Erreichbarkeit Zwei Drittel auch nach Feierabend erreichbar „Wie häufig wird von Ihnen erwartet, dass Sie auch außerhalb Ihrer normalen Arbeitszeit per E-Mail oder per Telefon für Ihre Arbeit erreichbar sind?“ Antworten von Beschäftigten in % Repräsentativbefragung 2011 der DGB-Index Gute Arbeit GmbH zu „Arbeitshetze – Arbeitsintensivierung – Entgrenzung“

Folgen ständiger Erreichbarkeit Beschäftigte, die ständig erreichbar sein müssen, geben an, dass sie... sich häufiger gehetzt fühlen; häufiger unter Schlafstörungen leiden; Erreichbarkeit als Zwang empfinden; sich in der Freizeit gestört fühlen; durch Erreichbarkeit der Urlaub verdorben wird (iga-Report 10/2013).

Folgen ständiger Erreichbarkeit Je mehr Arbeitsangelegenheiten Einzug ins Privatleben halten... desto größer sind die Beeinträchtigungen des Privatlebens durch die Arbeit; desto größer sind arbeitsbedingte Befindensbeeinträchtigungen (Nicht-Abschalten, Stress, Schuldgefühle); aber: desto ausgeprägter ist auch die positive Bewertung der Arbeit (Arbeitszufriedenheit, Engagement, Leistungsfähigkeit) (Baua 2013).

Individualrechtliche Probleme tägliche Höchstarbeitszeit gem. § 3 ArbZG Ruhezeit gem. § 5 ArbZG Sonn- und Feiertagsruhe gem. § 9 ArbZG Arbeiten während des Urlaubs stellt eine Unterbrechung des Urlaubs dar Erfassung und Vergütung von Arbeiten außerhalb der betriebsüblichen Arbeitswelt

Unsere kollektivrechtlichen Möglichkeiten Der Betriebsrat hat viele Möglichkeiten, dass Thema „Ständige Erreichbarkeit“ zu gestalten: Generelles MBR, ob mobile Arbeitsmittel eingeführt werden (§ 87 Nr. 1, Abs. 6) Maßnahmen zum Gesundheitsschutz (Ergonomie) (§ 87 Nr. 1, Abs. 7) Arbeitszeitgestaltung – Beginn und Ende sowie vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 & 3)

Das Dilemma kollektiver Vereinbarungen Es wird zunehmend schwieriger, Arbeitsbedingungen in einer individualisierten und flexibilisierten Arbeitswelt mit mobilen Arbeitsmitteln, ständiger Erreichbarkeit und entgrenzten Arbeitszeiten durch kollektive Vereinbarungen zu gestalten. Technische Regelungen werden häufig als Bevormundung empfunden. KOLLEKTIVE VEREINBARUNGEN ≠ ARBEITSREALITÄT

Unsere Lösungsansätze Es gibt keine einfache „Patentlösung“ zur Begrenzung von Erreichbarkeit. Der Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln muss aber geregelt werden. An erster Stelle steht, dass Erreichbarkeit als Arbeitszeit bewertet und entsprechend erfasst wird.

Unsere Lösungsansätze technische Regelung, die den Einsatz mobiler Arbeitsmittel begrenzen (VW, BMW) Kompensation des Einsatzes mobiler Arbeitsmittel durch Zeit Rahmenvereinbarungen zwischen Führungskraft und MitarbeiterIn, die den Einsatz mobiler Arbeitsmittel außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit klar festlegen Einführung eines Schichtmodells in Bereichen, in denen häufig Arbeiten außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit anfallen Integration des Themas Erreichbarkeit in die Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG klare Vertretungsregelung für E-Mail- Verkehr im Urlaub

Kontakt IG BCE Hauptverwaltung Vorstandsbereich 3 - Abt. Arbeitspolitik Arbeitsorganisation und betriebliche Arbeitszeitgestaltung Sören Tuleweit: soeren.tuleweit@igbce.de

für Ihre Aufmerksamkeit. VIELEN DANK für Ihre Aufmerksamkeit.