Initiative Stadtteilgenossenschaft Neues Hulsberg-Viertel
Was wir wollen Günstigen Wohnraum im neuen Hulsberg-Viertel schaffen: durch Nutzung von Bestandsgebäuden, Kauf, Vermietung oder Bau neuer Wohnanlagen Wohnraum durch genossenschaftliches Dauernutzungsrecht sichern, sozial binden und der Spekulation entziehen Privatisierung öffentlicher Flächen und Grundstücke erschweren bzw. verhindern – Anwendung des Erbbaurechts Gemeinschaftliches, ökologisches, barrierefreies, Generation verbindendes, interkulturelles und selbstbestimmtes Wohnen fördern Planung und Durchführung gemeinsamer Stadtteil-Projekte (z.B. für die Bereiche Ernährung, Energieversorgung, Kultur und Mobilität) Kleingewerbe, Sozial- und Kultureinrichtungen bezahlbare Arbeitsstätten zur Verfügung zu stellen Autofreies Wohnen
Geeignete Bestandsgebäude für eine Stadtteilgenossenschaft Bettenhaus Kinderklinik Betriebsratsgebäude evt. auch Neubau
Gemeinschafts-Projekte einer Stadtteilgenossenschaft Ernährung Mobilität Energie
Wann ist eine Genossenschaft die richtige Rechtsform? Eine Genossenschaft bietet sich immer dann an wenn die Mitglieder gemeinsam wirtschaften und handeln wollen wenn das erworbene und geschaffene Vermögen gemeinschaftlich und nicht individuell verstanden wird wenn Gewinne nicht privatisiert werden sollen
Was ist das Besondere einer Genossenschaft? Förderung vorrangig wirtschaftlicher Zwecke – im Gegensatz zum Verein der ideelle Zwecke verfolgt Das Identitätsprinzip: In der Genossenschaft sind die Mitglieder Miteigentümer des Unternehmens und zugleich Nutzer der von der Genossenschaft erstellten Leistungen, z.B. von Wohnungen Das Demokratieprinzip: „One man, one vote“. Unabhängig von der Zahl der eingezahlten Geschäftsanteile hat jedes Mitglied nur eine Stimme in der Mitgliederversammlung
Vorteile von Genossenschaften Es werden keine individuellen Gewinne aus gemeinsam geschaffenen Vermögen gezogen, eine Spekulation ist ausgeschlossen Es erfolgt eine dauerhafte Bindung des Vermögens für soziale, kulturelle und gemeinschaftliche Zwecke Die Genossenschaft ist eine Personengesellschaft, d.h. die Mitglieder können eintreten und austreten , ohne die Genossenschaft aufzulösen Aus der Identität der Mitglieder als Nutzer und Eigentümer ergibt sich ihre wirtschaftliche Verantwortung als Miteigentümer für das gemeinsame Unternehmen, die Genossenschaft Bei Entscheidungen gilt „ein Mensch – eine Stimme“, unabhängig vom eingebrachten Geld Die Genossenschaft wird geprägt durch die drei Grundprinzipien Selbstverwaltung, Selbstverantwortung und Selbsthilfe Genossenschaften haben von allen Unternehmensformen die geringste Insolvenzrate
Nachteile Ein relativ hoher Gründungsaufwand Eine Genossenschaft erfordert eine betriebswirtschaftliche Verwaltung und die dazu notwendigen Kenntnisse Die Genossenschaft ist bilanzierungs- und prüfungspflichtig Die Fixkosten sind insbesondere bei kleinen Genossenschaften relativ hoch Die notwenige Professionalisierung der Verwaltung erfordert gerade in ehrenamtlich verwalteten Projekten ein dauerhaft, breites und aktives Mitgliederengagement
Wohnungsgenossenschaften in Deutschland Gegenwärtig bieten Wohnungsgenossenschaften rund 5 Mio. Menschen ein sicheres und bezahlbares Zuhause. Fast 10 % der gut 23 Mio. Mietwohnungen in Deutschland befinden sich in der Hand von rund 2.000 Wohnungsgenossenschaften Bremen hat weniger als 10 Wohnungsgenossenschaften (im Vergleich: Hamburg hat ca. 30 mit ca. 200.000 Bewohnern)
Genossenschaft als Wirtschaftsunternehmen Nach§1 des Genossenschaftsgesetzes ist die eG ein Wirtschaftsunternehmen, das einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb zur wirtschaftlichen Förderung ihrer Mitglieder unterhält Damit verbunden sind wirtschaftliche Rechten und Pflichten Zentrale Pflichten sind die Haftung für die Verluste der Genossenschaft , allerdings nur mit den gezeichneten Geschäftsanteilen Zu den Rechten gehört die Beteiligung am Gewinn in Form einer Dividende, sofern ein entsprechender Beschluss der Generalversammlung vorliegt
Eine Genossenschaft hat kein Mindestkapital wie eine Gmbh Pflichtmitgliedschaft in einem Genossenschaftsverband und jährliche Prüfungspflicht Gründe: Eine Genossenschaft hat kein Mindestkapital wie eine Gmbh Die Haftung gegenüber Dritten ist auf das Vermögen der Genossenschaft beschränkt Die Prüfung dient sowohl den Mitgliedern als auch den Kreditgebern und Geschäftspartnern als Schutz vor finanziellen Risiken
Satzung Die Satzung ist das Statut der Genossenschaft Sie wird bei der Gründungsversammlung durch die Gründungsmitglieder beschlossen und unterschrieben Die Satzung definiert das Wirtschaftsunternehmen Genossenschaft und seine internen Spielregeln
Pflichtorgane einer Genossenschaft Vorstand Leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung Aufsichtsrat Ist das Kontrollgremium der Mitglieder gegenüber dem Vorstand Generalversammlung Ist das höchste Organ und trifft die Grundsatzentscheidungen, sie wählt den Vorstand und den Aufsichtsrat
Der Gründungsprozess Gründungsversammlung Beitritt zu einem Prüfungsverband Gründungsgutachten Eintragung in das Genossenschaftsregister Mit der Eintragung ins Register ist die Genossenschaft rechtsfähig Eine Genossenschaft in Gründung (i.G.) ist beschränkt geschäftsfähig, die Mitglieder haften aber dann unbegrenzt
Verwaltungsaufwand Abrechnung von Mieten und Nebenkosten Reparaturen und Instanthaltungen organisieren Aufträge an Bau- und Handwerksfirmen erteilen und abrechnen Bei Mieterwechsel neue Mieter werben Bücher führen und Jahresabschlüsse aufstellen Das Miteinander und den Betrieb von Gemeinschaftsräumen organisieren etc.
Finanzierung und Wirtschaftlichkeitsberechnung Bei der Genossenschaft finanziert nicht das einzelne Mitglied die Kosten der eigenen Wohnung, sondern die Genossenschaft nimmt als juristische Person Kredite auf schließt Verträge haftet gegenüber den Geldgebern mit ihrem Vermögen Prinzipien einer Immobilienfinanzierung sind, dass mindestens 20% der Kosten durch Eigenkapital (EK) der Genossenschaft gedeckt werden und max. 80% Fremdkapital zum Einsatz kommen 16
Eigenkapital Genossenschaftsanteile Bauliche Eigenleistungen/Selbsthilfe Mitgliederdarlehen 17
Genossenschaftsanteile Pflichtanteile Freiwillige Anteile Wohnungsbezogene Pflichtanteile Wohnungsbezogene freiwillige Anteile (reduziert die Miete) Fördermitglieder
Fremdkapital Kredite Öffentliche Förderungen z.B. KFW-Förderdarlehen Städtebaufördermittel etc. Wohnungsbaufördermittel (sozialer Wohnungsbau) 19
Von der Initiative zur Genossenschaft Orientierungsphase Ideen entwickeln, Ziele und Grundsätze formulieren Planungsphase Konzept der Gruppe/Initiative konkretisieren, Rechtsform klären, Gebäude und Grundstücke suchen, Bau- und Finanzierungspläne erstellen Gründungsphase Gründung der Genossenschaft als Rechtsakt Finanzierungs-, Kauf- und Bau- oder Mietverträge anschließen Nutzungsphase Organisation der Nutzung und des Betriebs des gemeinsamen Hauses/Gebäudes Verwaltung der Immobilie Organisation des alltäglichen Miteinanders
Genossenschaften und Erbbaurecht Geringere Anfangsbelastung durch Erbbaurecht Gutes Instrument, um öffentlichen Grund und Boden der Spekulation zu entziehen
Dachgenossenschaften Bauen und Leben eG, Bremen Schanze eG, Hamburg
Beispielhafte Genossenschaftsprojekte München: Wagnis eG Berlin. Möckernkiez eG Hamburg: Stattschule Zürich: Kalkbreite
Die nächsten Schritte Termine: Dezember: Do., 4.12.14, 19 Uhr: Treffen der Initiative im DGB-Saal, Bahnhofsplatz 22-28 Januar: Exkursion nach Hamburg. Gängeviertel eG und Stattschule Alona eG Gründungsberatung (ZDK Hamburg) 27.10.14