Pauschalbewertung von Forderungen
2090 Pauschalwertberichtigungen zu LF Inland Pauschalbewertung Forderungen, die nicht bereits einzeln berichtet wurden, werden aufgrund der Erfahrung mit einem bestimmten Prozentsatz wertberichtigt KONTO: 2090 Pauschalwertberichtigungen zu LF Inland
7805 Zuw. an WB zu Ford. / 2090 Pauschal-WB zu Ford. Pauschalbewertung Berechnung: Nettobetrag der Forderungen einzelwertberichtigte Forderungen Ergebnis mal %-Satz Verbuchung: Erstmalige Bildung per 31.12.: 7805 Zuw. an WB zu Ford. / 2090 Pauschal-WB zu Ford.
Pauschalbewertung Während des Jahres: keine Buchung auf 2090 Am 31.12. Konto 2090 aktualisieren EStG: Pauschale WB zu Forderungen nicht zulässig (gilt nur für die Errechnung des steuerpflichtigen Gewinnes/Verlustes) In der Buchführung (Bilanz) sind pauschale WB zu Forderungen jedoch zu bilden, wenn ein entsprechendes Verlustrisiko besteht. Wichtig: möglichst genaue und umfassende Einzel-WB der Forderungen durchführen!
> < Pauschalbewertung Verbuchung des Differenzbetrages WB per 31. Dez. > WB per 31. Dez. < WB per 1. Jan. WB per 1. Jan. 7805 Zuw. an die WB zu Ford. an 2090 Pauschal-WB zu LF Inland 2090 Pauschal-WB zu LF Inland an 4870 Ertr. aus d. Aufl. v. WB zu F. Erhöhung der Wertberichtigung Verringerung der Wertberichtigung
7805 Zuw. an WB zu Ford. / 2090 Pauschal-WB zu Ford. 1.600,- Pauschalbewertung L 35 31.12.08: Erstmalige Bildung der pauschalen WB: € 96.000,- : 1,2 = Nettobetrag * 0,02= € 1.600,- 7805 Zuw. an WB zu Ford. / 2090 Pauschal-WB zu Ford. 1.600,- 31.12.09: Ermittlung des neuen WB-Betrages € 102.000,- : 1,2 = Nettobetrag * 0,017= € 1.445,- - ausgewiesene WB - € 1.600,- - € 155,- 2090 Pauschal-WB zu Ford. / 4870 Ertr. a. d. Aufl. v. WB zu Ford. 155,-
Pauschalbewertung Kombination von Einzel- und Pauschalbewertung von Forderungen Die als zweifelhaft bzw. uneinbringlich bekannten Forderungen werden einzeln bewertet. Restliche Forderungen: Pauschale WB