CC - Tierschutz – in Schaf- und Ziegenhaltenden Betrieben

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CC - Tierschutz – in Schaf- und Ziegenhaltenden Betrieben Version 2010/11

Wieso Checkliste und Selbstevaluierung Ab 1. 1. 07 ist Tierschutz auch CC relevant – Grundlage für den Erhalt von Förderungen Wer das Bundestierschutzgesetzt einhält = CC-okay Wird auch vom Amtstierarzt überprüft Kontrollstichprobe : mind. 1% der Antragsteller Auswahl der Betriebe erfolgt mittels Risikoanalyse auf Basis INVEKOS – Stichprobe (Flächen/Tiere) Bei Verstoß: Kürzung des Gesamtbetrages bei Direkt- und ÖPUL – Zahlungen Ausmaß der Kürzung : je nach schwere 0 - 5%

Wieso Checkliste und Selbstevaluierung Checkliste: ist die Grundlage für die amtliche Überprüfung d.h. die Kontrollorgane nehmen diese Liste bei der Kontrolle Selbstevaluierung: heißt soviel wie „eigene Bewertung“ Selbstevaluierung ist empfohlene Grundlage für Eigenkontrolle Tierschutz bei AMA-Produktionsbestimmungen (AMA-Gütesiegel-Richtlinie) Jeder Schaf- und Ziegenhalter soll die Checkliste für sein Tierkategorie selbst durchgehen Fragestellung nach dem JA / NEIN – Prinzip beantworten JA : Forderung des Tierschutzgesetztes erfüllt NEIN: Forderung des Tierschutzgesetztes nicht erfüllt

Art der Beanstandungen bei CC-Kontrollen 2009 Aufzeichnungen Tiermeldungen Schaf- bzw. Ziegenkennzeichnung Fehler im Bestandsverzeichnis Nitrat Düngerlagerung Feldmieten Grundwasser Indirekte Eintragungen

Anwendungshinweise Checkliste I 07.04.2017 /Folie 7

Handhabung der Checkliste Durchgehen der Kontrollpunkte im „trockenen“ Feststellung der Maße im Stall Dazu Handbuch CC – Tierschutz Schafe/Ziegen verwenden Übertragen und berechnen der Platzverhältnisse/Tier Kritische Punkte überdenken ev. Rückfragen

Inhalte Bodenbeschaffenheit Bewegungsmöglichkeit und Sozialkontakt Luft, Licht, Lärm Tränke und Fütterung Betreuung Eingriffe Ganzjährige (überwiegende) Haltung im Freien (überwiegende gilt für Ziegen)

A Bodenbeschaffenheit Schafe werden nicht auf Vollspalten- oder Volllochböden gehalten  ausreichende große, planbefestigte Liegefläche muss vorhanden sein (A 2) Mindestliegeflächen in teilperforierten Buchten für Schafe bzw. Ziegen : Tierkategorie Mindestliegeflächen Mutterschaf ohne Lamm 0,65 m²/ Mutterschaf – 0,55 m²/Mutterziege Mutterschafmit 1 Lamm 0,95 m²/ Mutterschaf mit Lamm – 0,90 m²/ Mutterziege mit Kitz Mutterschaf mit mehr als 1 Lamm 1,20 m²/Mutterschaf mit Lämmern – 1,10 m²/ Mutterziege mit Kitzen Lämmer/ Kitze bis 6 Monate 0,4 m²/Tier Jungschafe/-Ziegen über 6 bis 12 Mon. 0,5 m²/Tier Widder/ Böcke 1,20 m²/Tier

A Bodenbeschaffenheit Max.2 cm Spaltenbreite für Schafe – max. 1,5 cm für Ziegen, Auftrittsbreite mind. 4 cm (Lochböden d 1,8-2 cm) planbefestigte, Liegeflächen ausreichend eingestreut oder weisen weiche und wärmegedämmte Beläge auf BIO: der Liegebereich muss mindestens 1/3 der Mindeststallfläche betragen; Haltung auf perforierten Böden ist nicht erlaubt

Optimal eingestreute Liegefläche

Haltung auf Vollspaltenboden ist verboten! www.caprimilk.com

B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt I Schafe werden nicht in Anbindehaltung gehalten Vorrübergehend erlaubt zum Zweck von Pflegemaßnahmen, Tierschauen und sonstigen Veranstaltungen (Schafe < 11 Mon.) Lämmer und Jungschafe werden in Gruppen gehalten Ausnahme: bei Erkrankungen und nach tierärztlicher Anordnung Einzelbuchten für über 12 Mon. alte Schafe ermöglichen Sichtkontakt mit anderen Tieren Schafe in Einzelhaltung erhalten an mind. 90 d im Jahr Weidegang oder Auslauf

Vorübergehende Anbindehaltung ist nur für Messen, Tierschauen und für Behandlungsmaßnahmen erlaubt Ausreichend Licht, Luft und Bewegung fördert die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere

B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt II Jedem Tier steht mind. die in nachstehender Tabelle angeführte Bodenfläche im Stall zur Verfügung - SCHAFE: Tierkategorie Gruppenbucht Einzelbucht Mutterschaf ohne Lamm 0,80 m²/ Mutterschaf (BIO 1,50m²) 1,20 m²/ Mutterschaf (BIO 2,0 m²) Mutterschaf mit 1 Lamm 1,20 m²/ Mutterschaf mit Lamm 2, 00 m²/ Mutterschaf mit Lamm (BIO 2,0 m²) Mutterschaf mit mehr als 1 Lamm 1,50 m²/ Mutterschaf mit Lämmern 2,30 m²/Mutterschaf mit Lämmern (BIO mit 2 Lämmern 2,3 m², mit 3 Lämmern 2,55 m²) Lämmer bis 6 Mon. 0,50 m²/Tier Jungschafe (6-12 Mon.) 0,60 m²/Tier Widder 1,50 m²/Tier 3,00 m²/Tier

Buchtengestaltung

B Bewegungsmöglichkeit & Sozialkontakt III Jedem Tier steht mind. die in nachstehender Tabelle angeführte Bodenfläche im Stall zur Verfügung - ZIEGEN: Tierkategorie Gruppenbucht Einzelbucht Mutterziege ohne Kitz 0,70 m²/ Mutterziege (BIO 1,50m²) 1,10 m²/ Mutterziege (BIO 2,0 m²) Mutterziege mit 1 Kitz 1,10 m²/ Mutterziege mit Kitz 1,80 m²/ Mutterziege mit Kitz (BIO 1,85 m²) Mutterziege mit mehr als 1 Kitz 1,40 m²/ Mutterziege mit Kitzen 2,10 m²/Mutterziege mit Kitzen (BIO mit 2 Kitzen 2,2 m², mit 3 Kitzen 2,55 m²) Kitze bis 6 Mon. 0,50 m²/Tier Jungziege (6-12 Mon.) 0,60 m²/Tier Bock 1,50 m²/Tier 3,00 m²/Tier

Besonders Jungtiere erkunden gerne Strukturierung in Funktionsbereiche wirkt sich positiv auf das Tierverhalten aus

C Luft, Licht, Lärm Es sind funktionstüchtige Lüftungssysteme vorhanden Bei hauptsächlich mechanischer Lüftung sind funktionierende Alarmsysteme und geeignete funktionstüchtige Ersatzsysteme vorhanden Es wird für einen ausreichenden und dauernden Luftwechsel gesorgt Schädliche Zugluft im Tierbereich wird vermieden Fensterfläche betragen mind. 3% der Stallbodenfläche – oder die Tiere haben stets Zugang ins Freie Der Tierbereich weist über mind. 8 Stunden pro Tag mind. 40 Lux auf Lärmpegel wird so gering wie möglich gehalten und dauernder oder plötzlicher Lärm wird vermieden

D Tränke und Fütterung Tränkeeinrichtungen sind so zu gestalten, dass eine artgemäße Wasseraufnahme möglich ist Tiere haben Zugang zu einer ausreichenden Menge an Wasser Das Tränkwasser ist nicht verunreinigt Tier : Fressplatz -Verhältnis von 1:1 (bei rationierter Fütterung oder zeitlich begrenzter Futtervorlage) bzw. 2,5:1 (bei ad libitum Fütterung bei ganztägiger Futtervorlage) wird nicht überschritten Fressplatzbreite in Gruppenhaltungssystemen für Schafe und Ziegen entspricht mindestens folgenden Werten: Futter und Fütterungseinrichtungen entsprechen den Bedürfnissen der Tiere Futter und Fütterungseinrichtungen sind nicht verunreinigt Tierkategorie Fressplatzbreite Mutterschaf/-Ziege auch mit Lämmern 40 cm pro Tier Lämmer, Jungschafe bis 6 Mon. 20 cm pro Tier Jungschafe, -ziegen (6-12 Mon.) 30 cm pro Tier Widder/ Böcke 50 cm pro Tier

Tränke - und Fütterungsplätze Ständiger Zugang zu frischem Wasser ist notwendig! Bei ad. libitum Fütterung kann Tier : Fressplatz-Verhältnis erhöht werden; Für eine gute leistung ist jedoch ein Fressplatz pro Tier unbedingt zu empfehlen!

Fütterung – so nicht! Mangelnde Futterhygiene 27.06.2008/Folie 23

E Betreuung Die Tiere werden von fachkundigen Personen betreut, gepflegt und kontrolliert Für die Betreuung sind genügend Betreuungspersonen vorhanden Die Tiere werden mindestens 1 x jährlich geschoren (Schafe, rassebedingt) Zustand der Klauen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf eine Klauenpflege durchgeführt Kranke oder verletzte Tiere werden unverzüglich angemessen untergebracht, versorgt (und wenn erforderlich) einer tierärztlichen Behandlung zugeführt

Betreuungsaufgaben

Problembereich Tiergesundheit MODERHINKE schlechte Umweltbedingungen (und mangelnde Pflegemaßnahmen) sind häufig Ursache für beginnende Bestandsprobleme

Problembereich Tiergesundheit LIPPENGRIND

Problembereich Tiergesundheit EKTO- und ENDOPARASITEN

E Betreuung Alle Tiere mindestens 1 x am Tag kontrolliert Es werden Aufzeichnungen über alle medizinischen Behandlungen und die Anzahl toter Tiere geführt Das für die Unterkünfte und Haltungsvorrichtungen verwendete Material ist für die Tiere ungefährlich und lässt sich angemessen reinigen Haltungsumwelt ist so ausgeführt, dass die Tiere keine Verletzungen erleiden können.

F Eingriffe Gummiringe, Ätzstifte und Ätzsalben werden nicht für Eingriffe am Tier verwendet Es werden keine anderen als die folgenden zulässigen Eingriffe durchgeführt Das Kupieren des Schwanzes wird rechtskonform durchgeführt Die Kastration männlicher Schafe wird ausschließlich durch einen Tierarzt oder einen gewerblichen Viehschneider nach wirksamer Betäubung durchgeführt

Eingriffe am Tier - Kupieren fallen unter nationales Recht in der EU findet sich eine große Bandbreite beim „Schwanz kupieren“ Charolais Widder aus Frankreich (siehe bild) versus totales Kupierverbot in den Niederlanden Ö geht einen Mittelweg  rechtskonform, d.h: höchstens 1/3 ein kürzen die Lämmer sind < 3 Tage alt, ohne Betäubung > 3 d Betäubung und Tierarzt erforderlich (BIO: nur mittels Schmerzausschaltung und NUR bei weiblichen Zuchttieren erlaubt)

Eingriffe am Tier - Enthornen Das Enthornen von weiblichen Zuchtkitzen ist bis zu einem Alter von maximal 4 Wochen, unter tierärztlicher Aufsicht, mit wirksamer Betäubung noch bis 31.12.2010 erlaubt. Behornte Ziegen können anderen Ziegen lebensgefährliche Verletzungen zufügen

Eingriffe am Tier – Kastration nur durch Tierarzt oder gewerblicher Viehschneider Nur nach wirksamer Betäubung Blutig und unblutig erlaubt

Unerlaubte Eingriffe am Tier Enthornen von Schafen und adulten Ziegen Entfernen von Afterzitzen bei Schafen und Ziegen Verwendung von Gummiringen!!!

G Ganzjährige Haltung im Freien Für jedes Tier steht eine überdachte, trockene und eingestreute Liegefläche mit Windschutz zur Verfügung Alle Tiere können ungestört und gleichzeitig auf der Liegefläche liegen Es wird zusätzlich Futter angeboten, wenn der Futterbedarf nicht ausreichend durch die Weide gedeckt werden kann Auch bei tiefen Temperaturen ist sichergestellt, dass Menge und Energiegehalt des vorhandenen Futters ausreichen, um den Energiebedarf der Tiere zu decken Der Boden im Bereich der ständig benützten Fütterungs- und Tränkebereiche ist befestigt Kranke und verletzte Tiere werden gesondert und geschützt untergebracht

Danke für Ihre Aufmerksamkeit Für die Diskussion stehen wir gerne zur Verfügung