Abrechnung von SONDERZAHLUNGEN
Begriffsbestimmung Sonderzahlungen sind Bezüge, die in größeren Zeiträumen und regelmäßig gewährt werden. Beispiele sind Weihnachtsremuneration (WR) Urlaubsbeihilfe (UB), Gewinnanteile, Bilanzgeld
Arbeitsrechtliche Bestimmungen Grundlage: Kollektivverträge Anspruchszeitraum: meist Kalenderjahr WR und UB i.d.R. ein Monatsgehalt/-lohn (4,33 Wochenlöhne) pro Kalenderjahr Entgelthöhe bemisst sich i.d.R. nach Entgelthöhe zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Sonderzahlungen
Weihnachtsremuration Bezeichnet auch als 13. Bezug oder Weihnachtsgeld Auszahlung in der Regel bis Anfang Dezember
Urlaubsbeihilfe Bezeichnet auch als Urlaubszuschuss, Urlaubsgeld, 14. Bezug Auszahlung (je nach Kollektivvertrag) bei Urlaubsantritt oder zu einem bestimmten Zeitpunkt (z.B. spätestens am 31. Juli)
Aliquotierung von Sonderzahlungen Anteilsmäßige (aliquote) Sonderzahlungen gebühren, wenn DN kein ganzes Kalenderjahr bei einem DG beschäftigt war sowie im Fall des Vorliegens entgeltloser Zeiten (z.B. Karenz, Bildungskarenz, Familienhospizkarenz, unbezahlter Urlaub, Krankenstand)
Sozialversicherungspflicht der Sonderzahlungen Sonderzahlungen sind SV-pflichtig! Höchstbeitragsgrundlage liegt bei € 8.040,--, darüber hinaus SV-frei SV-HBGl: € 4.020,-- * 2 Sozialversicherung mindert die LSt-Bemessungsgrundlage der Sonder-zahlung
SV-Beiträge der Sonderzahlungen Jahresbetrag Angestellte Arbeiter bis € 8.040,00 17,07 %* 17,20 %* über € 8.040,00 ---- ----
Lohnsteuerpflicht der Sonderzahlungen Berechnung der Lohnsteuer nicht mit der Tabelle 0 – € 620,00/Kalenderjahr: LSt-frei € 620,00 – Sechstelgrenze: 6 % (2 Monatsgehälter) Über der Sechstelgrenze: Zurechnung Beachtung der Freigrenze € 2.100,00! Bei mehreren Dienstverhältnissen: bei jedem DV sind Freibetrag und Freigrenze zu berücksichtigen (Korrektur durch Arbeitnehmerveranlagung)
Lernzielkontrolle Sonderzahlungen Was versteht man unter Sonder-zahlungen? Nenne Beispiele für sonstige Bezüge? Wie werden die Sonderzahlungen in der Sozialversicherung behandelt? Wie sieht es mit der Lohnsteuerpflicht von Sonderzahlungen aus?
Übungsbeispiele Sonderzahlungen Ü 35 Ü 36
SV und LSt bei sonstigen Bezügen 8.040,00 17,07 % SV SV-frei Bilanzgeld € 3.000,-- UB € 4.000,-- WR € 4.000,-- Tabelle LSt frei 620,-- 6 % € 4.000,00 * 2 = Sechstelgrenze
Sechstelbestimmung Das Jahressechstel (1/6) sind zwei durchschnittliche Monatsbezüge! Die Jahressechstelberechnung verwendet man, wenn mehr als zwei durchschnittliche Monatsbezüge an sonstigen Bezügen ausbezahlt werden
Rechenschema der Sechstelberechnung 1. Bish. zugeflossene lfd. Bezüge (inkl. des aktuellen Monatsbezuges) 2. Jahressechstel = durchschnittlicher Monatsbezug * 2 3. Bisher mit dem festen Steuersatz von 6 % versteuerte sonstige Bezüge und Freibetrag von € 620,-- 4. Rest auf das Jahressechstel (2.-3.) 5. Neuer sonstiger Bezug 6. Sechstelüberschreitung (5.-4.)
Lernzielkontrolle Sechstelgrenze Was passiert, wenn mehr als zwei sonstige Bezüge zur Auszahlung gelangen? Was heißt Sechstelgrenze? Wo findet diese ihre Anwendung? Wie errechnet sich der durchschnittliche Monatsbezug?
Übungsbeispiele Sonderzahlungen Bsp. S. 54 Ü 37 Ü 38 Ü 39 L 16 Ü 40 Ü 41 Ü 42 Ü 43