Abrechnung von Gehältern Teil 1 Sozialversicherung
Schema Lohn- u. Gehaltsabrechnung Grundbezug (Lohn, Gehalt) + Überstundenentgelt + Zuschläge + Zulagen = Gesamtbruttobezug gesetzliche Abzüge SV-DNA (inkl. KU und WF) LSt freiwillige Abzüge Gewerkschaftsbeitrag Betriebsratsumlage Küche,… sonstige Abzüge Akontozahlungen Rückzahlungen von Lohn- und Gehaltsvorschüssen E-Card-Service-Entgelt usw. + Familienbeihilfe (FB), Kinderabsetzbetrag (KAB) = Auszahlungs- bzw. Überweisungsbetrag (Netto)
FAB und KAB Auszahlung erfolgt im Allgemeinen durch das Finanzamt und NICHT durch den Dienstgeber
Sozialversicherung SV im engeren Sinn SV im weiteren Sinn
Sozialversicherung im engeren Sinn Arbeitslosenversicherung (AV) Krankenversicherung (KV) Unfallversicherung (UV) Pensionsversicherung (PV)
Sozialversicherung im weiteren Sinn Kammerumlage (KU) Wohnbauförderungsbeitrag (WF) Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IE) Nachtschwerarbeitsbeitrag (NB) Schlechtwetterentschädigung (SW) Mitarbeitervorsorge-Beitrag (MV) „Abfertigung Neu“ E-Card-Service-Entgelt (E-Card-Gebühr)
Sozialversicherung im weiteren Sinne Begründung: Auch diese Beiträge werden mit dem SV-Beitrag im engeren Sinne an die GKK abgeführt
Gesetzliche Grundlagen Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) Arbeitslosenversicherungsgesetz (ALVG) Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG)
Umfang der Versicherung Vollversicherung versichert in allen drei Versicherungen (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) bei einem oder mehreren Dienstgebern beschäftigte DN, Lehrlinge sowie freie DN Teilversicherung versichert nur in einer oder zwei Versicherungen geringfügig beschäftigte DN geringfügig beschäftigte freie DN
Beginn/Ende der Pflichtversicherung Pflichtversicherung beginnt unabhängig von der Anmeldung mit Tag des tatsächlichen Beginnes Die Pflichtversicherung endet mit dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses bzw. Ende des Entgeltanspruches
Anmeldung des Versicherten Vollmeldung Mindestangaben (Aviso-)Anmeldung
Vollmeldung (empfohlen) Vollständige Anmeldung erfolgt vor Arbeitsantritt bei der GKK
Mindestangaben- (Aviso-)Anmeldung Anmeldung in zwei Schritten vor Arbeitsantritt Dienstgeberkontonummer Name, Versicherungsnummer bzw. Geburtsdatum des DN Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme Innerhalb von 7 Tagen fehlende Angaben
Meldungen zur GKK Mittels elektronischer Datenfernübertragung (DFÜ) ELDA-Programme! Ausnahme: kein PC oder technisches Problem: Meldung per Fax oder per Post mit entsprechenden Formularen
Anmeldung bei der GKK Übung 1 (Seite 15) Formular Seite 123 ausfüllen
Änderungsmeldungen Innerhalb von 7 Tagen ist jede bedeutsame Änderung der GKK zu melden, z.B. eine Änderung des Namens der Adresse der Beitragsgruppe
Abmeldung Innerhalb von 7 Tagen nach dem Ende der Pflichtversicherung bei der GKK
Beitragsgrundlage für SV-Beiträge Grundlage ist das im Beitragszeitraum gebührende, auf Cent gerundete ENTGELT (mit Ausnahme allfälliger Sonderzahlungen) Entgelt sind alle Geld- und Sachbezüge auf die der Dienstnehmer Anspruch hat oder die er darüber hinaus erhält (z.B. Trinkgelder) Beitragszeitraum ist der Kalendermonat, der einheitlich mit 30 Tagen anzunehmen ist
Ermittlung des beitragspflichtigen Entgelts Summe der laufenden Geld- und Sachbezüge bzw. Leistungen vom DG oder Dritten (z.B. Trinkgelder) beitragsfreie Bezüge beitragspflichtiges Entgelt
SV-beitragsfreie Bezüge: Auslagenersätze *) Schmutzzulagen *) Fehlgeldentschädigungen bis € 14,53/M Abfertigungen Familienbeihilfe Jubiläumsgeschenke des DG freiwillige soziale Zuwendungen freie oder verbilligte Mahlzeiten Beiträge zur MV-Kassa oder Pensionskasse*) *) soweit sie nicht der Lohnsteuerpflicht unterliegen !
Auslagenersätze Fahrtkostenvergütungen Tages- und Nächtigungsgelder …
Freiwillige soziale Zuwendungen Geburtenbeihilfen Heiratsbeihilfen Ausbildungs- und Studienbeihilfen …
SV-Beitragssätze Angestellte Beitrags-gruppe DNA % DGA Summe D1 bis € 131,00 /Tag € 3.930,00/M. AV KV UV PV 3* 3,82 --- 10,25 3 3,83 1,4 12,55 6 7,65 22,8 KU WF IE MV 17,07 0,5 20,78 0,55 (1,53) 37,85 1 18,07 21,83 (23,36) 39,9 (41,43)
SV-Beitrag Angestellte max. SV-Beitrag € 726,41 17,07 % SV i.e.S 0,5 % KU 0,5 % WF 18,07 % SV i.w.S. beitragsfrei ASVG – Höchstbeitrags grundlage € 4.020,--
Technik der Beitragsermittlung SV-Beitragsgrundlage * 18,07 % = SV-Beitrag ! Beitragsgrundlage NICHT RUNDEN ! – Berechnung auf 2 Dezimalstellen!
Bonus-Malus-System Bei Aufnahme eines Mitarbeiters ab 50 Jahre entfällt der Dienstgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung (BONUS) Bei Auflösung eines Dienstverhältnises bei einem Mitarbeiters ab 50 Jahre: einmaliger MALUS-Beitrag fällig
Geringfügigkeitsgrenze Bei geringfügig Beschäftigten Monatliches Entgelt < 357,74 Im Allgemeinen keine Vollversicherungspflicht
SV-Abzüge Angestellte SV-Abzug 18,07 % frei € 4.020,-- € 480,-- Gehalt € 4.500,--
Berechnung der SV-DNA a) Bruttogehalt € 2.427,40 b) Bruttogehalt € 4.160,- Lösung € 2.427,40 x 18.07 % = € 438,63 Überschreitung der Höchstbeitragsgrundlage!!! => € 4.020,- x 18,07 % = € 726,41
Lernzielkontrolle Sozialversicherung Wie wird das Entgelt bei Angestellten bezeichnet? Was weißt Du bezüglich An- und Abmeldung zur Pflichtversicherung? Was versteht man unter SV im engeren Sinn und SV im weiteren Sinn? Wie hoch ist die Sozialversicherung für Angestellte? Was versteht man unter Vollversicherung und was unter Teilversicherung? Welche Grenzen und Prozentsätze sind bei der SV zu beachten? Was versteht man unter Entgelt? Welche Bezüge sind SV-beitragsfrei? Wie lautet die Rundungsregel bei der SV?