Referat Strahlenschutz

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Referat Strahlenschutz Titel des Vortrags (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile / Notizblätter und Handzettel) Radonsicheres Bauen und Sanieren. Haben wir die Grundlagen für die Umsetzung des Artikels 74? Allgemein und einige Anmerkungen aus baden–württembergischer Sicht Christian Grimm Referat Strahlenschutz Begrüßung und Hinweis auf die Tatsache Nichtjurist! Vortragender, Anlass, 07.04.2017

Einleitung Allgemeines Artikel 74 Forderungen Auswirkungen Maßnahmen Anhang XVI Baden - Württemberg Radoninformation und Umsetzung Bad Schlema Juni 2012

Euratom-Vertrag – Die Präambel Titel des Vortrags (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile / Notizblätter und Handzettel) Euratom-Vertrag – Die Präambel Vertrag zur friedlichen Nutzung und Förderung der Kernenergie 21.April 1956 beschlossen und im Jahr 1957 unterzeichnet Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft EURATOM Bad-Schlema Juni 2012 Vortragender, Anlass, 07.04.2017

Der Artikel 31 Euratom-Vertrag Titel des Vortrags (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile / Notizblätter und Handzettel) Der Artikel 31 Euratom-Vertrag Im Kapitel III wird der Gesundheitsschutz behandelt. Dort finden wir auch den Artikel 31 Bad-Schlema Juni 2012 Vortragender, Anlass, 07.04.2017

Titel des Vortrags (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile / Notizblätter und Handzettel) Die Richtlinie Im Mai 1996 verabschiedet der Rat der Europäischen Union Die Richtlinie zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen für den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlung Umsetzung in deutsches Recht erfolgt Damit wurde erstmals neben der künstlichen auch die natürlichen Strahlung einer gesetzlichen Überwachung unterworfen!! Diese Richtlinie wurde im Teil 3 der Strahlenschutz VO abgebildet. Bad-Schlema Juni 2012 Vortragender, Anlass, 07.04.2017

Der Richtlinienentwurf Titel des Vortrags (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile / Notizblätter und Handzettel) Der Richtlinienentwurf Zur Feststellung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratom-Vertrag im September 2011 Im Jahr 2011 Vorlage eines Entwurfs nach Artikel 31 Euratomvertrag zur Stellungnahme durch den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und hier ist zu prüfen, welche Voraussetzungen wir für die Umsetzung des Artikel 74 und 103 in Verbindung mit Anhang XVI notwendig wären. Dies geschieht unabhängig davon wie der Stand der Beratungen zur Richtlinie ist. Bundesrat hat sich gegen etliche Punkte ausgesprochen, die vom Bund mit der EU nochmals verhandelt werden. Wie heute morgen bereits von Herrn Dr. Böttger berichtet sind die Beratungen der Ratsgruppe Atomfragen noch nicht abgeschlossen. Deshalb sind alle Aussagen vorläufig! Bad-Schlema Juni 2012 Vortragender, Anlass, 07.04.2017

Artikel 74 Radon in Wohnräumen und öffentlich zugänglichen Gebäuden Titel des Vortrags (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile / Notizblätter und Handzettel) Artikel 74 Radon in Wohnräumen und öffentlich zugänglichen Gebäuden Im Rahmen des in Artikel 103 des genannten Maßnahmenplans legen die Mitgliedsstaaten nationale Referenzwerte für die Radonkonzentration in Gebäuden fest, die (im jährlichen Durchschnitt) folgende Werte nicht überschreiten dürfen: 200 Bq m-3 in neuen Wohnräumen und neuen öffentlich zugänglichen Gebäuden. 300 Bq m-3 in bestehenden Wohnräumen. 300 Bq m-3 in bestehenden öffentlich zugänglichen Gebäuden. In bestimmten Fällen in denen die Aufenthaltsdauer nur kurz ist, kann ein Referenzwert von bis zu 1000 Bq m-3 festgelegt werden. Im Rahmen des nationalen Maßnahmenplans Treffen die Mitgliedsstaaten Maßnahmen, um bestehende Wohnräume zu bestimmen, in denen der Referenzwert überschritten wird, und dazu anregen, Maßnahmen zur Verringerung der Radonwerte in solchen Wohnräumen zu treffen; Sorgen die Mitgliedsstaaten dafür, dass in öffentlich zugänglichen Gebäuden in radongefährdeten Gebieten Radonmessungen durchgeführt werden. Die Mitgliedsstaatenlegen besondere Bauvorschriften fest, um einen Radoneintritt aus dem Boden sowie (gemäß dem nationalen Maßnahmenplan) aus Baumaterialien zu verhindern und verpflichten insbesondere in radongefährdeten Gebieten zu Einhaltung solcher Bauvorschriften, um Radonkonzentrationen zu vermeiden, die den Referenzwert für Gebäude überschreiten. Die Mitgliedsstaatenstellen lokale und nationale Daten über die vorhandenen Radonkonzentrationen, die damit verbundenen Gesundheitsrisiken und die zur Verringerung vorhandener Radonkonzentrationen verfügbaren technischen Mittel bereit. Allgemeine Vorstellung Übersicht Der Artikel 74 Erste Zeile – Verbindung zu Artikel 103 Bad-Schlema Juni 2012 Vortragender, Anlass, 07.04.2017

Titel des Vortrags (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile / Notizblätter und Handzettel) Artikel 103 Die Mitgliedsstaaten erstellen einen Maßnahmenplan für den Umgang mit langfristigen Risiken der Radon-Exposition in Wohnräumen, öffentlich zugänglichen Gebäuden und an Arbeitsplätzen, und zwar hinsichtlich jeglicher Radonquellen im Boden, in Baumaterialien oder im Wasser. Der Maßnahmenplan trägt den in Anhang XVI aufgeführten Punkten Rechnung. Die Mitgliedsstaaten übermitteln der Kommission den Maßnahmenplan und Angaben zu allen ermittelten radongefährdeten Gebieten. Die Mitgliedsstaaten aktualisieren den Maßnahmenplan und die Angaben zu den radongefährdeten Gebieten regelmäßig. Hinweis auf wichtige Punkte (kursiv und fett) Maßnahmenplan in Verbindung mit Anhang XVI Bad-Schlema Juni 2012 Vortragender, Anlass, 07.04.2017

Anhang XVI Titel des Vortrags (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile / Notizblätter und Handzettel) Als Anhaltspunkt dienende Liste von Punkten, die im nationalen Maßnahmenplan zum Umgang mit langfristigen Risiken von Radon-Expositionen enthalten sein sollten Strategie für die Durchführung von Erhebungen zu Radonkonzentrationen in Gebäuden, für den Umgang mit Messdaten (nationale Radon-Datenbank) und für die Aufstellung sonstiger Parameter (Boden- oder Gesteinsarten, Bodengaskonzentration, Durchlässigkeit und Gehalt an Radium-226 in Gestein und Boden). Verfügbare Daten und Kriterien für die Abgrenzung radongefährdeter Gebiete oder für die Ermittlung radongefährdeter Gebäude. Ermittlung von öffentlich zugänglichen Gebäuden und von Arbeitsplätzen, z.B. von Schulen, unterirdischen Arbeitsplätzen oder Badeanlagen, in denen Messungen erforderlich sind, ausgehend von einer Risikoabschätzung, die auch Aufenthaltszeiten berücksichtigt. Grundlage für die Aufstellung von Referenzwerten für bestehende Wohnräume, Arbeitsplätze, öffentlich zugängliche Gebäude und neue Gebäude. Zuweisung von Zuständigkeiten (staatlich und nicht-staatlich), Koordinierungsmechanismen und verfügbare Ressourcen für die Umsetzung des Maßnahmenplans. Strategie für die Verringerung der Radon-Exposition in Wohnräumen, insbesondere in radongefährdeten Gebieten. Strategie, darunter Methoden und Instrumente, zur Verhinderung des Radon-Eintritts in neue Gebäude, einschließlich der Ermittlung von Baumaterialien mit bedeutender Radon-Exhalation. Zeitpläne für Audits und Überprüfung des Maßnahmenplans. Kommunikationsstrategie zur Schärfung des Bewusstseins der Öffentlichkeit und Unterrichtung örtlicher Entscheidungsträger über die mit dem Rauchen verbundenen Radonrisiken. Gegebenenfalls Leitlinien für Messmethoden und –instrumente sowie Abhilfemaßnahmen. Zu erwägen sind auch Kriterien für die Akkreditierung von Mess- und Sanierungsdiensten. Gegebenenfalls Bereitstellung finanzieller Hilfe für Radonerhebungen und für Abhilfemaßnahmen, insbesondere für private Wohnräume mit sehr hohen Radonkonzentrationen. Langfristige Ziele in Bezug auf die Verringerung des durch Radon-Exposition bedingten Lungenkrebsrisikos (für Raucher und Nichtraucher). Eine Liste von Punkten auf die ich gleich näher eingehen werde Bad-Schlema Juni 2012 Vortragender, Anlass, 07.04.2017

Titel des Vortrags (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile / Notizblätter und Handzettel) Artikel 74 (1) Im Rahmen des in Artikel 103 des genannten Maßnahmenplans legen die Mitgliedsstaaten nationale Referenzwerte für die Radonkonzentration in Gebäuden fest, die (im jährlichen Durchschnitt) folgende Werte nicht überschreiten dürfen: 200 Bq m-3 in neuen Wohnräumen und neuen öffentlich zugänglichen Gebäuden. 300 Bq m-3 in bestehenden Wohnräumen. 300 Bq m-3 in bestehenden öffentlich zugänglichen Gebäuden. In bestimmten Fällen in denen die Aufenthaltsdauer nur kurz ist, kann ein Referenzwert von bis zu 1000 Bq m-3 festgelegt werden. Wo und wie sollen die Referenzwerte verankert werden? Gehören sie in die Strahlenschutz-Verordnung oder wie sollen sie verbindlich gemacht werden? Ist die Aufnahme in das Baurecht der richtige Weg? Was sind Referenzwerte, welchen Rechtscharakter haben sie? Weiter ist zu beachten, dass sich bei der Umsetzung bereits Kompetenzprobleme ergeben können. Für das Strahlenschutzrecht kann der Bund in seiner Zuständigkeit Festlegungen treffen. Im Baurecht sind die Länder größtenteils autark und deshalb ist hier die Umsetzung nicht so einfach durchführbar. Festlegung der Werte => Aufenthaltsdauer Was ist kurz? Zeitraum ? Bad-Schlema Juni 2012 Vortragender, Anlass, 07.04.2017

Artikel 74 (2) 2. Im Rahmen des nationalen Maßnahmenplans Titel des Vortrags (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile / Notizblätter und Handzettel) Artikel 74 (2) 2. Im Rahmen des nationalen Maßnahmenplans Treffen die Mitgliedsstaaten Maßnahmen, um bestehende Wohnräume zu bestimmen, in denen der Referenzwert überschritten wird, und dazu anregen, Maßnahmen zur Verringerung der Radonwerte in solchen Wohnräumen zu treffen; Sorgen die Mitgliedsstaaten dafür, dass in öffentlich zugänglichen Gebäuden in radongefährdeten Gebieten Radonmessungen durchgeführt werden. Hier wird explizit verlangt, dass mittels Messung in Wohnräumen Werte ermittelt werden sollen. Abgesehen von der oben beschriebenen Problematik der Messungen, ist die Frage nach den Kosten und der Durchsetzbarkeit einer solchen Maßnahme zu stellen. Vollzug: Wer darf messen? Qualifikation! Fachkunde Sachverständiger Wie muss gemessen werden? Messvorschrift, Durchführungsbestimmungen Messgeräte: Geeichte? Typ geprüfte? Bauartgeprüfte? Bescheinigung amtlich? Mit der Ermittlung eines Wertes ist es aber dann ja nicht getan, es ist die ganze Palette der daraus entstehenden Maßnahmen weiter zu beachten. Hier kann sich unter Umständen eine Kontrollpflicht bzw. eine Anpassungspflicht für das entsprechende Gebäude ergeben. Solche umfangreichen wiederkehrenden Prüfungen würden aber der Einrichtung einer eigenen Behörde bedürfen. Mit bestehenden Institutionen und Einrichtungen wäre ein solcher Kontrollaufwand nicht zu leisten. Bad-Schlema Juni 2012 Vortragender, Anlass, 07.04.2017

Titel des Vortrags (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile / Notizblätter und Handzettel) Artikel 74 (3) 3. Die Mitgliedsstaaten legen besondere Bauvorschriften fest, um einen Radoneintritt aus dem Boden sowie (gemäß dem nationalen Maßnahmenplan) aus Baumaterialien zu verhindern und verpflichten insbesondere in radongefährdeten Gebieten zu Einhaltung solcher Bauvorschriften, um Radonkonzentrationen zu vermeiden, die den Referenzwert für Gebäude überschreiten. Der Abschnitt drei fordert von den Mitgliedsstaaten eine besondere Bauvorschrift, die dazu dient, den Radoneintritt in Gebäude bzw. den Radonaustritt aus Baumaterialien zu begrenzen. Diese Aufforderung ist vor der Tatsache, dass solche Fragen bereits in der europäischen Bauprodukte-Richtlinie ihren Niederschlag gefunden haben, nicht nachvollziehbar. Hier sei der Hinweis erlaubt, dass das Strahlenschutzrecht nicht dazu geeignet ist, europäische Bauvorschriften in nationales Recht umzusetzen. Bad-Schlema Juni 2012 Vortragender, Anlass, 07.04.2017

Titel des Vortrags (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile / Notizblätter und Handzettel) Artikel 74 (4) 4. Die Mitgliedsstaaten stellen lokale und nationale Daten über die vorhandenen Radonkonzentrationen, die damit verbundenen Gesundheitsrisiken und die zur Verringerung vorhandener Radonkonzentrationen verfügbaren technischen Mittel bereit. Dazu ist jedoch wiederum die Messung und Erfassung notwendig, die wie für alle vorstehend beschriebenen Punkte die gleiche Problematik beinhaltet, dass die Voraussetzung einer Datenerhebung das Vorhandensein einer genauen Messvorschrift zwingend erforderlich macht. Vergleichbarkeit der Messwerte siehe Abs. 2 Bad-Schlema Juni 2012 Vortragender, Anlass, 07.04.2017

Auch andere haben Überlegungen angestellt! Titel des Vortrags (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile / Notizblätter und Handzettel) Auch andere haben Überlegungen angestellt! Welche Behörden und Institutionen sind gefordert Bad-Schlema Juni 2012 Vortragender, Anlass, 07.04.2017

Ergebnis Die Frage: Haben wir die Grundlagen für die Umsetzung des Artikel 74 Ist mit nein zu beantworten Bad-Schlema Juni 2012

Radoninformation und Umsetzung in Baden-Württemberg Titel des Vortrags (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile / Notizblätter und Handzettel) Radoninformation und Umsetzung in Baden-Württemberg Radonhandbuch Radonhandbuch 2007 Bad-Schlema Juni 2012 Vortragender, Anlass, 07.04.2017

Radoninformation und Umsetzung in Baden-Württemberg Titel des Vortrags (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile / Notizblätter und Handzettel) Radoninformation und Umsetzung in Baden-Württemberg Zusammenschluss der Alpenanrainer Schweiz Österreich Italien Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg Arbeitsgruppe Ergebnis 4 Broschüren aufgefächert nach Einzelthemen Einfluss der energetischen Sanierung Messung und Bewertung Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden Mehrsprachige Übersetzung ! Bad-Schlema Juni 2012 Vortragender, Anlass, 07.04.2017

Radoninformation und Umsetzung in Baden-Württemberg Titel des Vortrags (Menü Ansicht / Kopf- und Fußzeile / Notizblätter und Handzettel) Radoninformation und Umsetzung in Baden-Württemberg Information der unteren Bau- und Umweltbehörden Landratsämter und kreisfreien Städte Großflächige Verteilung der Broschüren Pressearbeit Kontakt zu Verbänden und Energieversorgern Firmenkontakte Messgerätehersteller und Anbieter von Messungen Beratung bei Bürgeranfragen Bad-Schlema Juni 2012 Vortragender, Anlass, 07.04.2017

Radoninformation und Umsetzung in Baden-Württemberg Reaktion der Politik Anfragen Anträge Einrichtung einer Beratungsstelle Kosten ?? Personal ??? Bad-Schlema Juni 2012

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Bad-Schlema Juni 2012