Abschlüsse, Versetzung, Übergang in die gymnasiale Oberstufe

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Herzlich Willkommen bei uns!
 Präsentation transkript:

Abschlüsse, Versetzung, Übergang in die gymnasiale Oberstufe

Berufsreife- Abschluss Übersicht Berufsreife- Abschluss Versetzung nach 10 Informationen Sekundar-abschluss I Übergang in die MSS

Berufsreife (§ 74 Abs. 2 und § 65 Abs. 2, 3 und 5) keine Belegpflicht Notenbedingungen E-Noten werden zu G-Noten aufgewertet (1 Note besser) nach Umrechnung mindestens Note 4 in allen Fächern D (EK) Note 4  D (GK) Note 3

Berufsreife (§ 74 Abs. 2 und § 65 Abs. 2, 3 und 5) Fallbeispiel: Berufsreife-Abschluss erreicht   WPF Fach D E M Ph Ch Bio F Wi Soz Wi Te Nw C Sp GL Rel Mu BK GK- Noten 3 4 2 EK- Noten nach Umrechnung mindestens Note 4 in allen Fächern

Versetzung nach 10 (§ 67 und § 65 Abs. 5) keine Belegpflicht Notenbedingungen G-Noten werden zu E-Noten abgewertet (1 Note schlechter) nach Umrechnung mindestens Note 4 in allen Fächern Hinweis 1-mal Note 5 in D, E oder M muss durch D, E, M oder WPF ausgeglichen werden M (GK) Note 3  M (EK) Note 4 AUSGLEICH: 1-mal Note 5 schon durch Note 3 (Hauptfächer)

Versetzung nach 10 (§ 67 und § 65 Abs. 5) Fallbeispiel: Versetzung erreicht   WPF Fach D E M Ph Ch Bio F Wi Soz Wi Te Nw C Sp GL Rel Mu BK GK- Noten 3 2  3 4 EK- Noten 4   4 nach Umrechnung mindestens Note 4 in allen Fächern

Versetzung nach 10 (§ 67 und § 65 Abs. 5) Fallbeispiel: Versetzung erreicht (wegen Ausgleich)   WPF Fach D E M Ph Ch Bio F Wi Soz Wi Te Nw C Sp GL Rel Mu BK GK- Noten 3 4 2 1 EK- Noten 4   5  3 Ausgleich geschafft! Versetzung erreicht! Ausgleich erforderlich mit D, E oder WPF Hauptfachnote 5 schon durch Note 3

Versetzung nach 10 (§ 67 und § 65 Abs. 5) Fallbeispiel: keine Versetzung   WPF Fach D E M Ph Ch Bio F Wi Soz Wi Te Nw C Sp GL Rel Mu BK GK- Noten 3 4 2 4  1 EK- Noten 5   3 Kein Ausgleich! Keine Versetzung! Ausgleich erforderlich mit D, E oder WPF Hauptfachnote 5 schon durch Note 3

Sekundarabschluss I (§ 75 Abs. 2) Belegpflicht mindestens 2 Erweiterungskurse Notenbedingungen Noten der Erweiterungskurse mindestens Note 4 Noten der Grundkurse mindestens Note 3 Fächer ohne Leistungsdifferenzierung (Religion, GL, Musik, Sport, WPF) mindestens 2-mal Note 3, sonst mindestens Note 4

Übergang in die gymnasiale Oberstufe Übergang in die gymnasiale Oberstufe (§ 30 Abs. 1, 3 – 6, § 75 Abs. 2 Nr. 4 und Nr. 5) Übergang in die gymnasiale Oberstufe Belegpflicht mindestens 3 Fächer auf dem Erweiterungsniveau, zwei davon aus D, E oder M Notenbedingungen Noten der Erweiterungskurse mindestens Note 3 Noten der Grundkurse mindestens Note 2 Fächer ohne Leistungsdifferenzierung (Religion, GL, Musik, Sport, WPF) mindestens Note 4 und im Durchschnitt mindestens befriedigend

Termine MSS-Beratung: 20.11.2014, 16-19 Uhr Elternsprechtag: 21.11.2014, 16-19 Uhr (Prognose-Abschluss) Tag der offenen Tür für MSS: 06.12.14, 10-14 Uhr verpflichtend für 9. und 10. Klassen mit Infoveranstaltung und Beratungsmöglichkeit für Eltern/Schüler Anmeldung für MSS: immer 1. Samstag nach Zeugnisausgabe (Halbjahreszeugnisse), auch Schüler der eigenen Schule müssen sich anmelden

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!