Medienbildung im Kontext des Verbraucherschutzes Cornelia Tausch 08.04.2014 – Runder Tisch 5, Strategieprozess Medienbildung in Baden-Württemberg.

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 Präsentation transkript:

Medienbildung im Kontext des Verbraucherschutzes Cornelia Tausch – Runder Tisch 5, Strategieprozess Medienbildung in Baden-Württemberg

Verbraucher - Medienkompetenz Keine einheitliche Definition. Ein Versuch: Die Kompetenz von Menschen, die sich als Verbraucher der Medien (insb. digitale Medien) bedienen um ihre Bedarfe selbstbestimmt zu befriedigen und Kaufentscheidungen zu treffen, über Medien als komplexes absatzwirtschaftliches Instrument der Anbieter und ihrer Verbände Bescheid wissen, diese kritisch einschätzen können und zu einem begründeten, selbstbestimmten Entscheidungs- und Nutzungsverhaltens angesichts eines breiten Angebots gelangen. Oder eine andere Annäherung: Verbraucherkompetenz ist Alltagswissen

Wer sind die Verbraucher § 13 BGB Verbraucher Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Kinder und Jugendliche vom Gesetz besonders geschützt geschäftsunfähig § 104 Abs. 1 BGB (unter 7 Jahre) beschränkt geschäftsfähig § 106 BGB (7 J. vollendet) Außer: Zustimmung der Eltern, Taschengeldparagraph, ausschließlich rechtlich vorteilhaft

Leitbilder der Verbraucherbildung Der schutzbedürftige Verbraucher Der „mündige Verbraucher“ grund­sätzlich kompetent, vollständig informiert, in der Lage, sein Verhalten und seine Bedürfnisse kritisch zu reflektieren, entscheidet immer rational Der vertrauende, der verletzliche oder der verantwortungsvolle Verbraucher (Behavioural Economics)

(1) Medienkompetenz für Verbraucher heißt … die gewählten Endgeräte so nutzen zu können, dass die Verbraucher ihre Konsumbedürfnisse entfalten können, sich selbst (ggf. durch Dritte) den notwendigen Schutz herstellen können bei technischen Problemen oder Einschränkungen um die Rechte als Verbraucher wissen zu wissen, wo Hilfe für welche Fragestellung zu bekommen ist

Einige der Herausforderungen … Gewährleistung vs. Garantie Proprietäre Systeme Beschränkungen von Nutzungslizenzen, der Übertragbarkeit von digitalen Produkten auf alternative Endgeräte Virenschutz / Firewall / Einstellungen der Software / Datenschutz Wo Hilfe für eine konkrete Fragestellung erhalten? Die Durchsetzung berechtigter rechtlicher Ansprüche

(2) Medienkompetenz für Verbraucher bedeutet … erkennen können, wann welche Rechte und Pflichten aus einer Situation als Verbraucher entstehen

Besuch einer Website Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung, Musterwiderrufsbelehrung, Nutzungsbedingungen „Kostenpflichtig bestellen“ Unten auf der Website, anklickbar: „Nutzungsbedingungen Hier werden die Regeln erläutert, mit denen Sie sich einverstanden erklären, wenn Sie unsere Dienste nutzen.“ „… und hiermit bestätigen Sie, dass Sie die AGB / die Datenschutzerklärung / die Musterwiderrufsbelehrung / die Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden haben.“ Verbrauchervertragsrecht und Schutzbestimmungen

die Mechanismen der unterschiedlichen Währungen der digitalen Welt (Geld, Daten, Aufmerksamkeit) zu kennen die Techniken des Trackings, Targeting und zielgruppenspezifischer Werbung sowie Zusammensetzung von Websites zu kennen (3) Medienkompetenz für Verbraucher bedeutet …

die neuen digitalen Instrumente und Angebote, die Verbrauchern Hilfestellung für selbstbestimmte Konsumentscheidungen geben können, kennen, systematische Wirkungsweisen erkennen lernen, kritisch nutzen (oder ablehnen) können

Neue Instrumente für Verbraucher Suchmaschinen: erschließen das Wissen und listen besonders interessante Seiten auf Werbung vs. Suchergebnisse Suchalgorithmen Tracking, personenbezogene Werbung Suchmaschinenoptimie- rung Agenturen (Empfehlungen und mehr)

Neue Instrumente für Verbraucher Vergleichsportale: Sammeln, Sortieren und Stellen eine Vielzahl von Informationen in einen für den Verbraucher wichtigen Kontext (Qualität, Preis, …) Vermitteln die Güter oder Dienstleistungen, organisieren Anbieterwechsel Geschäftsmodell Voreinstellungen Aktualität der Information Neutralität der Information Tracking

Blogs, Foren, … Bieten Austausch von Informationen über Produkte und Dienstleistungen Verlässlichkeit von Informationen, Tests versus Erfahrungsberichte Aktualität der Information Agenturen (Empfehlungen und mehr) Rechte und Pflichten

„Trend“: Verbraucher als Prosumer Bewertungen auf Verkaufsplattformen Bewertungen auf Vergleichsportalen Verbraucher als gewollte / ungewollte Werbeträger Diskussionen in Blogs und Foren Rechte und Pflichten als Prosumer kennen Kritisch erkennen können, wenn Beiträge / Bewertungen gefälscht sind (4) Medienkompetenz für Verbraucher bedeutet …

Wer hat Angebote zur Medienkompetenz für Verbraucher? Öffentliche Institutionen wie z.B. Ministerien, Schulen Die allg. Angebote der Verbraucherzentralen Spezialseiten Medien (u.a. Materialkompass, bewertete Materialien zur Verbraucherbildung) checked4you.de andere Themenseiten ( …) Besonderheit: anbieterunabhängig!

Wer hat Angebote zur Medienkompetenz für Verbraucher? Anbieter (Websites, Werbung, Informationen zu Sozialen Netzwerken im SN) Anbieter in Zusammenschlüssen oder Verbänden Bsp: Deutschland sicher im Netz in Schulen Selbsthilfe Verbraucher fragen Verbraucher – Foren, das Bauen auf Experten plus Schwarmintelligenz

Die Herausforderung für Angebote: Mit welchen Angeboten können welche Verbrauchergruppen wann erreicht werden? Verbraucher ist man lebenslang. Für Erwachsene gibt es wenig allgemein definierte Wege Informationen und Kompetenzen zu vermitteln!

Was muss der Verbraucher alles können und wissen? Soll durch Medien- / Verbraucherbildung schlechte Regulierung kompensiert werden? Welche Verantwortung können andere Regelwerke / Rahmenbedingungen leisten? Welche Verantwortung tragen Gesetzgeber und Unternehmen?

Medienkompetenz für Verbraucher könnte auch heißen … Rechtliche Texte zur Verbraucherinformation werden einem verpflichtenden „Verständlichkeitscheck“ unterzogen Texte, die Verbraucher bei Annahme gegen sich gelten lassen müssen (AGB, Datenschutz- erklärungen, etc.) haben in erster Linie leicht zugänglich, verständlich und kurz sein Verbraucherinformationen müssen zum relevanten ! Zeitpunkt verfügbar sein

Informationen und Texte werden zielgruppenspezifisch aufbereitet Es werden rechtliche Vorgaben für verbraucherfreundliche Voreinstellungen gemacht Verbraucherunfreundliche Praktiken oder Geschäftsmodelle müssen beschränkt oder verboten werden, Medienkompetenz ist dann kein geeignetes Instrument

Das Wunsch-Leitbild der Verbraucher- / Medienpolitik aus Sicht des Verbraucherschutzes: (1)Der vertrauende, der verletzliche, der verantwortungsvolle Verbraucher: Maßnahmen an realen Menschen orientieren (2)Die Medienkompetenz als Ziel sinnvoll beschränken (3)Eine Beschlussfassung, wie die Neuausrichtung aussehen soll (4)Die Unterstützung der Politik ist bei dieser Neuorientierung notwendig

Vielen Dank!