Planerische Steuerung von großflächigen Photovoltaikanlagen

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Planerische Steuerung von großflächigen Photovoltaikanlagen (Solarparks) im Außenbereich FD Bau und Regionalentwicklung 17. November 2009

Gliederung Ausgangslage Gute Gründe für Solarparks Planungsrechtliche Rahmenbedingungen IV. Erfordernis einer planerischen Steuerung V. Steuerung durch Instrumente der Raumordnung VI. Eigenes Handlungskonzept des Kreises VII. Fazit

I. Ausgangslage Realisierte Vorhaben: 7 ha Genehmigte Planungen: 44 ha Laufende Bauleitplanverfahren: 120 ha Bekannte Planungsabsichten: ca. 300 ha Planungsabsichten auch in Gemeinden, die bei der Ausweisung von Windenergieeignungsgebieten nicht berücksichtigt worden sind.

→ Errichtung einer größeren Zahl weiterer I. Ausgangslage ► Förderung gemäß EEG für bis 31.12.2014 im B-Plangebiet errichtete Anlagen ► technische Entwicklung (Erhöhung des Wirkungsgrads der Module von ca. 20 % auf über 50 %) ► Umfang der Verringerung der Vergütungssätze ab 2010 ? → Errichtung einer größeren Zahl weiterer Solarparks zu erwarten!

II. Gute Gründe für Solarparks ► Beitrag zur Sicherstellung der Energieerzeugung ► Beitrag zum Klimaschutz ► Möglichkeit der Wertschöpfung in der Region (landwirtschaftl. Betriebe, Bürgerinnen und Bürger …) ► Vereinnahmung von Gewerbesteuer

III. Planungsrechtliche Rahmenbedingungen ● Vorhaben ist nicht gemäß § 35 BauGB privilegiert ● gemeindliche Bauleitplanung erforderlich ► F-Plan ► B-Plan (in der Regel Vorhaben bezogen) Die Flächennutzungsplanung bedarf der Genehmigung durch das Innenministerium! ● landesplanerische, städtebauliche und landschafts-pflegerische Grundsätze sind zu berücksichtigen

IV. Erfordernis einer planerischen Steuerung Erkenntnisse aus Beratungsgesprächen und vorgelegten Planungen: ► Bauleitplanungen erfolgen häufig ohne qualifizierte Konzepterstellung und Alternativenprüfung (häufig „Gefälligkeitsplanungen“) ► Gefahr der Zersiedelung der Landschaft („Flickenteppich“ - vergleichbar mit Entwicklung bei Windenergie in den 80´er und 90´er Jahren) ► Gefahr einer erheblichen Belastung des Landschafts-bildes und der Natur (auch wenn andere räumliche Wirkung als Windkraftanlagen)

IV. Erfordernis einer planerischen Steuerung Fazit: Um eine geordnete räumliche Entwicklung (Konzentration von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf konfliktarme Gebiete) zu erreichen, ist eine planerische Steuerung erforderlich.

V. Steuerung durch Instrumente der Raumordnung - Darstellungen im Landesentwicklungsplan ► Aufnahme des Themas großflächige Photovoltaikanlagen als eigenständiges Kapitel im Landesentwicklungsplan mit konkreten Aussagen zu Grundsätzen und Zielen ► Optimierung des Beratungserlasses vom 05.07.2006 Ziel ist eine Konkretisierung und größere Verbindlichkeit der planerischen Vorgaben Übermittlung eines konkreten Vorschlages an das Innenministerium

V. Steuerung durch Instrumente der Raumordnung - Darstellungen im Landesentwicklungsplan ► Konzentration von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf konfliktarme Gebiete als Zielsetzung ► Darstellung von Ausschlussgebieten, die sich aus beste-henden gesetzlichen Beschränkungen (Naturschutz- bzw. Denkmalschutzrecht) ergeben (NATURA 2000 Gebiete, Biotope …) ► Darstellung von Ausschussgebieten mit der Möglichkeit der Feinsteuerung auf der F-Planebene

V. Steuerung durch Instrumente der Raumordnung - Darstellungen im Landesentwicklungsplan Ausschussgebiete mit der Möglichkeit der Feinsteuerung auf der F-Planebene sind unter anderem ► Knicklandschaften (soweit ein sehr kleinteiliges Knicknetz vorherrscht - gemäß Darstellung im Landschaftsrahmenplan) ► Brutgebiete für Wiesenvögel (ohnehin Einzelfallprüfung erforderlich, ob artenschutzrechtliche Belange beeinträchtigt sind)

V. Steuerung durch Instrumente der Raumordnung Knicklandschaften

V. Steuerung durch Instrumente der Raumordnung Brutgebiete für Wiesenvögel

V. Steuerung durch Instrumente der Raumordnung - Ausweisungen im Regionalplan ► Anpassungsgebot an Ziele der Raumordnung setzt entsprechende Ziele voraus! ► Zurzeit weist der Regionalplan keine entsprechenden Ziele aus, zudem würde eine Fortschreibung Jahre dauern. ► Keine Steuerung durch Ausweisung von Eignungs- gebieten möglich, da Solarparks nicht privilegiert sind.

VI. Eigenes Handlungskonzept des Kreises ► Leitsätze ► Handlungsleitfaden / Prüfraster für die Gemeinden ► Suchraumkarte ► Unterstützung von Modell-/ Pilotprojekten ► Kommunikation mit den Gemeinden = Qualifizierte Planungshilfe für die Gemeinden zur Wahr-nehmung der gemeindlichen Planungsverantwortung

VI. Eigenes Handlungskonzept des Kreises Leitsätze Die Zersiedelung der Landschaft ist zu vermeiden. (möglichst Anbindung an bestehende Siedlungsstrukturen) 2. Die Standorte sind konzeptionell zu ermitteln. Dabei sind sie auf konfliktarme Bereiche zu konzentrieren. (fachliche Prüfung, ggf. auch auf der Grundlage von Landschafts-planungen) 3. Die Möglichkeit einer gemeindeübergreifenden Planung und Kooperation ist zu prüfen.

VI. Eigenes Handlungskonzept des Kreises 4. Schutzgebiete und ihre Pufferzonen sind freizuhalten. (u. a. Denkmalbereiche, Naturschutzgebiete, NATURA 2000 Gebiete sowie Schutzabstand von in der Regel mindestens 300 m) 5. Gebiete, in denen höher zu bewertende öffentliche Belan-ge zu berücksichtigen sind, sind in der Regel freizuhalten. (u. a. Nahrungs- und Rastflächen für Vögel, Vordeichflächen, Schwerpunktbereiche für Tourismus und Erholung) - ausnahmsweise Zulassung, wenn diese Belange nicht beeinträchtigt werden -

VI. Eigenes Handlungskonzept des Kreises 6. Die Beeinträchtigung von Natur und Landschaft ist möglichst gering zu halten. (Erhaltung von Landschaftselementen, flache Modulanlagen) 7. Die Bevölkerung ist frühzeitig umfassend zu informieren und im Verfahren zu beteiligen. 8. Eine finanzielle Teilhabe der Bevölkerung (Bürger-Solarpark) ist anzustreben. (Erhöhung der Akzeptanz)

VI. Eigenes Handlungskonzept des Kreises Handlungsleitfaden / Prüfraster für die Gemeinden Anschauliche (einfache) Beschreibung der einzelnen Verfahrensschritte für die Gemeinden zur Beachtung der Planungsgrundsätze

VI. Eigenes Handlungskonzept des Kreises Suchraumkarte

VI. Eigenes Handlungskonzept des Kreises Unterstützung von Modell-/ Pilotprojekten Unterstützung von gemeindeübergreifenden Planungen und Kooperationen durch intensive Beratung und Ver-fahrensbegleitung

VI. Eigenes Handlungskonzept des Kreises Information und Beratung der Gemeinden im Hinblick die Leitsätze und den Handlungsleitfaden (Durchführung von Regionalkonferenzen, Einzelberatungen) Ohne eine Beachtung der Leitsätze und des Handlungs-leitfadens keine positive Stellungnahme des Kreises zu F-Plänen an das Innenministerium.

VII. Fazit Der Kreis Dithmarschen begrüßt den zunehmenden Einsatz von Photovoltaikanlagen. Im Interesse einer geordneten räumlichen Ent-wicklung ist eine planerische Steuerung von großflächigen Photovoltaikanlagen erforderlich. Der Kreis Dithmarschen ist bereit, die geeigneten Handlungsansätze offensiv zu nutzen.