Das Opfer in der STPO Daniel Geiger SS 2010.

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 Präsentation transkript:

Das Opfer in der STPO Daniel Geiger SS 2010

Der Opferbegriff Legaldefinition in § 65 Z1 lit a-c StPO Opfer nach § 65 Z 1 lit a StPO: Jede Person, die durch eine vorsätzlich begangene Straftat Gewalt oder gefährliche Drohung ausgesetzt oder in ihrer sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sein könnte

Opfer nach § 65 Z 1 lit b StPO: Der Ehegatte, der Lebensgefährte, die Verwandten in gerader Linie, der Bruder oder die Schwester einer Person, deren Tod durch eine Straftat herbeigeführt worden sein könnte, oder andere Angehörige, die Zeugen der Tat waren

Opfer nach § 65 Z 1 lit c STPO Jede andere Person, die durch eine Straftat Schaden erlitten haben oder sonst in ihren strafrechtlich geschützten Rechtsgütern beeinträchtigt worden sein könnte. Privatbeteiligter ist jedes Opfer, das erklärt, sich am Verfahren zu beteiligen, um Ersatz für den erlittenen Schaden oder die erlittene Beeinträchtigung zu begehren (Z 2 leg cit)

Opferrechte Recht auf Vertretung (§§ 66 Abs 1 Z 1) Rechtsanwalt Anerkannte Opferschutzeinrichtung Sonst geeignete Person Ausübung der Verfahrensrechte, Beratung und Unterstützung der Opfer Recht auf Akteneinsicht (§ 66 Abs 1 Z 2) Kostenlos Anlehnung an Rechte der Beschuldigten Recht auf Übersetzung (§§ 66 Abs 1 Z 5, 56)

Recht auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung (§§ 65 Z 1 lit a und b) Modellversuch, seit 01.01.2006 gesetzlich verankert Kostenlos Ab Anzeigenerstattung bis zur Rechtskraft des Urteils (§§ 60, Abs 2, 70 Abs 1 1. Satz) Information durch Strafverfolgungsbehörden über Recht Opfer entscheidet über Inanspruchnahme Spezifisch geschulte Prozessbegleiter Opfer-Notruf Verzicht auf kostenlose Prozessbegleitung bedeutet im Gegenzug kein Anspruch auf Verfahrenshilfe bei Inanspruchnahme eines Rechtanwaltes (§ 67 Abs 7)

Recht auf Information über allgemeine Opferrechte Beschwerderecht (§ 87) gegen gerichtliche Beschlüsse außerhalb von Urteilen Recht auf Information über allgemeine Opferrechte Information über Gegenstand des Verfahrens Information über wesentlichen Rechte (§§ 66, 67, 10 Abs 2aE) Recht auf Information über spezielle Opferrechte Voraussetzungen der Prozessbegleitung (§ 70 Abs 1 3. Satz) Sexualdeliktsopfer (§ 70 Abs 2)

Recht auf Mitwirkung an der Beweisaufnahme (§ 66 Abs 1) Aktive Beteiligung am Ermittlungsverfahren Teilnahme an der Befundaufnahme (§ 127 Abs 2) Teilnahme an der Tatrekonstruktion (§ 150) Teilnahme an der kontradiktorischen Vernehmung (§ 165 Abs 2) Recht auf Beiziehung einer Vertrauensperson Hinweis in Ladung (§ 160 Abs 2) Spezielle Bestimmung bei psychisch Kranken, geistig Behinderten, Unmündigen (§ 160 Abs 3) Ausschluss der Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung (§ 230 Abs 2)

Rechte spezieller Opfer im Zusammenhang mit ihrer Vernehmung Schonende Vernehmung bei Unmündigen und Sexualdeliktsopfern (§ 165 Abs 4, siehe auch Abs 3) Sexualdeliktsopfer: Recht, im Ermittlungsverfahren von einer Person gleichen Geschlechts vernommen zu werden (§ 70 Abs 2 Z 1)

Rechte im Rahmen von Personendurchsuchungen Opfer, die durch eine Straftat Verletzungen oder andere Veränderungen am Körper erlitten haben könnten (§ 119 Abs 2 Z 3), dürfen in keinem Fall dazu gezwungen werden, sich gegen ihren Willen durchsuchen zu lassen (§§ 120 Abs 1 letzter Satz, 121 Abs 1 letzter Satz) Wenn Durchsuchung zugelassen wird, dann kann Vertrauensperson beigezogen werden

Recht auf Verständigung über den Fortgang des Verfahrens (§ 66 Abs 1 Z 4) Information über Verfahrensschritte Abtretung an StA (§ 25 Abs 3) - Freilassung des Beschuldigten  - nur auf Antrag (§ 177 Abs 5) von Amts wegen (§ 428a SPG, Opfer von Gewalt in Wohnungen, § 65 Z 1 lit a Einstellung oder Fortführung des Verfahrens (§§ 194, 195) Diversion (§ 208 Abs 3) Rücktritt (§ 206 Abs 1 aE)

Recht, die Fortführung des Verfahrens zu beantragen (§ 195 Abs 1) wenn die Voraussetzungen für eine Beendigung des Verfahrens nicht vorlagen oder neue Tatsachen oder Beweismittel beigebracht werden Begründeter Antrag binnen 14 Tagen an StA OLG entscheidet über Stattgabe (§ 196 Abs 3) (P) Gruppe jener „anderen Personen“

Rechte im Rahmen der Diversion Anlehnung an Ermittlungsverfahren Recht auf Einspruch wegen Rechtsverletzung ( § 106) Rechtsmittel zur Durchsetzung subjektiver Interessen, wenn Opferrech-te wie z.B. Gewährung einer Übersetzungshilfe) nicht gewährt werden

Spezifische Rechte im Hauptverfahren Opfer NICHT Beteiligte des Hauptverfahrens (§ 221 Abs 1) Aber: Ladung zur HV, Anwesenheit bei der HV, Fragerecht, Anhörungsrecht zu seinen „Ansprüchen“, Ausschluss der Öffentlichkeit, schonende Vernehmung (Opfer iSd § 65 Z lit a), Rechte im Rahmen der Diversion

Der Privatbeteiligte und seine Rechte (§ 67 StPO) Sämtliche Opferrechte Feststellung des Schadensausmaßes von Amts wegen Feststellung der Schmerzperioden durch den Sachverständigen Beweisanträge Verfahrenshilfe Ladung zur HV Ausführung und Begründung der Ansprüche nach Schlussantrag der StA Beschwerde gegen die gerichtliche Einstellung des Verfahrens Berufung wegen privatrechtlicher Ansprüche Nichtigkeitsbeschwerde Subsidiaranklage

Ende Materialien abrufbar unter http://geix82.jimdo.com Unterpunkt Universität  Strafprozessrecht Überblick StPO alt- neu PP-Folien DANKE!