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Veröffentlicht von:Ebner Boch Geändert vor über 9 Jahren
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Christopher Ackerl Daniel Geiger SE „Alternative Sanktionsformen“ WS 2009/10
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alternative Konfliktregelung alternativ zum Strafverfahren? Opferkonzentriertheit
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Annahme der Verantwortung durch den Schädiger Schädiger soll direkt für die Schäden verantwortlich gemacht werden Verantwortungsübernahme für die Wiedergutmachung
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alle Schäden müssen konkret benannt und ausgeglichen werden keine Manipulation, kein Zwang, keine Bedrohung Ehrlichkeit des Täters bei Verantwortungsübernahme Rechte aller Beteiligten müssen gewahrt werden Erklärtes Ziel = Reintegration in die Gesellschaft Mediator muss unparteilich sein
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Weniger als die Hälfte aller Straftaten werden angezeigt Vorselektion durch Opfer (90-95% aller Straftaten werden durch Anzeige bekannt!) Problematik: Stellenunterbesetzungen bei der Polizei Diverse andere Gründe für Unterlassung der A
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Geringfügigkeit des Schadens Vermutete Aussichtslosigkeit der Anzeige Bagatellisierung der Tat Verwandtschaft oder Bekanntschaft mit dem Täter
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Angst vor Rache des Täters (zB bei Gewaltdelikten bei Jugendlichen) Resignation Misstrauen in die Strafjustiz Faulheit Rechtsunkenntnis Andere persönliche Gründe
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Wiedergutmachung für Opfer statt Bestrafung für Täter im Mittelpunkt Vergeltung? (Tora, archaisches Prinzip, Vendetta) Diskussion: Ist das Prinzip Auge um Auge – Zahn um Zahn in unserem Rechtssystem angebracht? Territorialitätsprinzip?
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Bei Vermögensschäden eher Rückerlangung und Schadenersatz, weniger Strafe Bei Gewaltdelikten eher Strafbedürfnis Eingriff in höchstpersönlichen Bereich Fernhalten des Täters von Opfer und Gesellschaft
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Vertrauen in die Strafjustiz könnte (weiter) sinken Sanktionen müssen sein Verwaltungsstrafen sollen durch Entschädigungszahlungen ersetzt werden
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Haft soll letztes Mittel sein Geldersparnis (Vollzugskosten, Verfahrenskosten…) „Abrutschen“ in das kriminelle Millieu kann verhindert werden Das OPFER im Mittelpunkt 2.Chance für den Täter
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In der Haft gewisse erzieherische Beeinflussung Generalpräventiver Charakter könnte durch zu milde Strafen geschwächt werden Spezialpräventiver Charakter ebenso Vollzugsbeamte können Risken in der Haft erkennen
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Ausgewogenes System aus Bestrafung und Menschlichkeit Verantwortungsbewusste Abwägung der Interessen von Opfer, Gesellschaft und Täter Naives soziales Denken vermeiden Klare Grenzen für die Anwendbarkeit
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Materialien, Seminararbeit und Referat downloadbar unter http://geix82.jimdo.com (Unterpunkt „Universität) Danke für die Aufmerksamkeit!
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