Verbraucherrechtsreform 2014

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Verbraucherrechtsreform 2014 Allgemeine Informationspflicht für Unternehmer im stationären Handel und Zusammenführung von Fernabsatzverträgen und Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen

Neuerungen bei Fernabsatzverträgen und Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen Haustürgeschäfte werden nun als Außergeschäftsraumverträge bezeichnet §312 I S. 1 BGB-neu: Fernabsatzverträge müssen eine entgeltliche Leistung als Vertragsgegenstand haben Fernkommunikationsmittel SMS Außergeschäftsraumvertrag auch, wenn der Vertragsschluss zwar im Geschäftsraum stattfand, aber dem unmittelbar zuvor eine persönliche Ansprache des Verbrauchers außerhalb der Geschäftsräume vorrausging

Definition von Geschäftsräumen Nach §312 II b S. 1 BGB-neu sind Geschäftsräumen einerseits „unbewegliche Gewerberäume in denen der Unternehmer seine Tätigkeit dauerhaft ausübt“ auch „bewegliche Gewerberäume, in denen der Unternehmer seine Tätigkeit für gewöhnlich ausübt“

Neuerungen bei Fernabsatzverträgen und Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen Bietet der Unternehmer ein Telekommunikationsdienst für Fragen oder Erklärungen an, darf es das Entgelt für die bloße Nutzung des Dienstes nicht überschreiten Entgeltliche Nebenleistungen müssen ausdrücklich vereinbart werden Keine Voreinstellung bei elektronischen Geschäftsverkehr

Abgrenzungsprobleme: Fernabsatzgeschäft oder persönliches Geschäft Bisher: Auf Vertragsschluss kam es an Neu: §312c I BGB-neu: Es müssen ausschließlich Fernkommunikationsmittel für den Vertragsschluss verwendet werden. Vertragsverhandlung im Geschäftsraum -> kein Fernabsatzvertrag ABER: bei der Vertragsverhandlung muss es sich um die konkrete Anbahnung des abgeschlossenen Geschäfts handeln

Informationspflicht für Unternehmer im stationären Handel informiert werden muss vor Vertragsschluss klar und in verständlicher Weise über: wesentliche Eigenschaften der Ware/ Dienstleistung Identität des Unternehmers Gesamtpreis Art der Preisberechnung ( ggf. anfallende Fracht-, Liefer- und Versandkosten sowie sonst anfallende Kosten Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sind anzugeben Wie geht der Unternehmen mit Beschwerden um ( das Verfahren) Gesetzliches Gewährleistungsrecht von Waren und die Bedingungen von Kundendienstleistungen sowie gewerbliche Garantien Laufzeit des Vertrages; Bedingungen für die Kündigung, sowie die ggf. bestehende automatische Verlängerung des Vertrages Funktionsweise digitaler Inhalte einschließlich technische Schutzmaßnahmen und die ggf. vorhandende Interoperabilität digitaler Inhalte mit Hard- und Software vorgesehen -> außer sie ergibt sich bereits aus den Umständen

Probleme und Bereichsausnahme im stationären Handel § 105a Geschäfte des täglichen Lebens Tätigt ein volljähriger Geschäftsunfähiger ein Geschäft des täglichen Lebens, das mit geringwertigen Mitteln bewirkt werden kann, so gilt der von ihm geschlossene Vertrag in Ansehung von Leistung und, soweit vereinbart, Gegenleistung als wirksam, sobald Leistung und Gegenleistung bewirkt sind. Satz 1 gilt nicht bei einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Geschäftsunfähigen. Einer Information bedarf es nicht, wenn sie sich bereits aus den Umständen ergibt Wesentliche Merkmale einer Ware oder Dienstleistung -> deskriptiver Ausgangspunkt Bereichsausnahme für sofort erfüllbare Geschäfte des täglichen Lebens Sofort erfüllbare Geschäfte wie in §105a BGB

Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen und Außergeschäftsraumverträge Gleiche Informationspflichten wie im stationären Handel und zusätzlich hat der Unternehmer zu unterrichten: Anschrift, Telefonnummer, Fax und Emailadresse muss zur Verfügung stellen –> schnelle Kontaktaufnahme Kosten für den Einsatz der Fernkommunikationsmittel Über das Bestehen und die Bedingungen des Kundendienstes Bestehende Verhalten Kodizes, denen sich der Unternehmer unterworfen hat Mindestdauer der Verpflichtung Zugang zu einem außergerichtlichen Beschwerde und- Rechtsbehelfsverfahren

Erleichterte Informationspflicht Erleichterte Informationspflichten bei Kleinstreparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen bis 200,- Euro Bei begrenzter Darstellungsmöglichkeiten Basisinformationen Wesentliche Eigenschaften der Leistung Identität des Unternehmers Gesamtpreis Art der Preisberechnung (Nicht)Bestehen eines Widerrufsrecht Vertragslaufzeit Bedingungen der Kündigung

Formale Anforderungen Unternehmer muss die Informationen in klarer und verständlicher Weise dem Verbraucher vor Vertragsschluss zukommen lassen Außergeschäftsraumvertrag auf Papier; außer andere Vereinbarung Bei Fernabsatzvertrag dauerhafter Datenträger möglich Bei Außergeschäftsraumverträge und im Fernabsatz muss Unternehmer eine Abschrift bzw. Bestätigung des Vertrages dem Verbraucher zukommen lassen

Sanktionen bei der Pflichtverletzung: Wird partiell in der Richtlinie geregelt -> zusätzliche Kosten und Kosten der Rücksendung muss der Verbraucher nicht tragen wenn der Unternehemer nicht aufklärt Verbraucher hat Anspruch auf Nachholung Hat der Unternehmer zugunsten des Verbraucher etwas dargestellt, würde als Folge in Betracht kommen, dass der Unternehmer dann auch daran gebunden ist Zudem kommen allgemeine zivilrechtliche Sanktionen in Betracht, wie Anfechtbarkeit bei nicht ordnungsgemäß mitgeteilten Produkteigenschaften Wenn die unterbliebene Information die Frage nach dem Ob aufwirft dann eine Wiederherstellung in den Urzustand Vertragsanpassung