1. Die Europawahl 2. Befugnisse des EU-Parlaments 3. Zusammensetzung nach Ländern und Parteien
o Seit 1979 wird alle fünf Jahre von den Bürgern der EU gewählt. o Bürger entscheiden aus allen 27 Mitgliedstaaten o EU-Parlament debattiert über wichtige Zukunftsfragen und entscheidet über europäische Gesetze.
o 99 deutschen Europa- abgeordneten werden gewählt. o der Wähler nur eine Stimme o 3%-Sperrklausel
o Mitentscheidungsrecht des europäischen Parlaments o nimmt Vorschläge der Kommission an oder ändert sie ab o Parlament überwacht Kommission und stellt den Haushaltsplan fest
o 2009: 99 Abgeordneten o Nach Reformvertrage noch 96 Sitzplätze (Ab 2014) o 751 Abgeordneten, in 7 verschiedenen Fraktionen
Die Zahl und die Zusammen- setzung der Europa- abgeordneten haben sich seit 2004 wie folgt verändert
Quellen: