Rechte und Pflichten gegenüber dem Finanzamt Gründermesse 2014 Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber Inhaltsübersicht Anzeige einer Betriebseröffnung Gewinnsteuern & Rechtsformen Steuerzuckerln Laufende Buchführung Arten der Gewinnermittlung Steuererklärungen Rechte & Pflichten gegenüber dem Finanzamt Notwendige Formulare Betriebsübernahmen Gründermesse 2014 Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
1. Anzeige der Betriebseröffnung Amtliches Formular zur Mitteilung einer Betriebseröffnung Welches Finanzamt ist zuständig? Angaben zum erwarteten Gewinn Eventuell: Angaben betreffend Gesellschafter Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (UID) Begrüßungsbesuch des Finanzamtes Kontrollen durch Finanzpolizei Vertretung durch Steuerberater? Gründermesse 2014 Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
2. Steuern & Rechtsformen Einzelunternehmer: ESt (Einkommensteuer) bis zu 50 % je nach Höhe des Gewinnes Personengesellschaft mit Firmenbucheintragung (OG, KG): ESt Personengesellschaft ohne Firmenbucheintragung (GesbR, ARGE, stille Gesellschaft): ESt Kapitalgesellschaft (GmbH, AG): KöSt + KESt KöSt (Körperschaftsteuer): fixer Steuersatz 25 % KESt (Kapitalertragsteuer): 25 % bei Ausschüttungen Gründermesse 2014 Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
2. Steuern & Rechtsformen Einkommensteuertarif seit 2009 Einkommen Steuer Belastung in % (Grenzsteuersatz) bis € 11.000,– € 0,– 0 % 11.000,- bis 25.000,- 36 % bei € 25.000,– € 5.110,– 43 % 25.000,- bis 60.000 ,- bei € 60.000,– € 20.235,– 50 % Gründermesse 2014 Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber 3. Steuerzuckerln Gewinnfreibetrag – bis 13 % des Gewinnes steuerfrei für Gewinne über 175.000,- Einschränkungen Investitionen als Voraussetzung: für Gewinne bis 30.000,- pro Jahr keine erforderlich, darüber Investitionen tätigen! NEUFÖG – Neugründungs-Förderungsgesetz Befreiungen von Abgaben und Gebühren Formular für Neugründung bzw für Betriebsübernahme (sog Betriebsübertragung) Gründermesse 2014 Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber 4. Laufende Buchführung Alle betrieblichen Vorgänge müssen durch Belege nachweisbar sein Laufende Aufschreibungen führen (laufende Buchführung) - Kassabuch, Wareneingangsbuch Registrierkassen: Kassen-Richtlinie des BMF Monatlich bzw vierteljährlich sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen (UVA) zu erstellen Belege sind aufzubewahren! Keine Belege vorhanden – Schätzung durch das Finanzamt! Name von Zahlungsempfängern elektronische Rechnungen möglich (per Email) Gründermesse 2014 Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
5. Gewinnermittlungsart Für jedes Kalenderjahr muss ein Jahresabschluss erstellt werden Unterschiedliche Arten von Jahresabschlüssen: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (Pauschalierung) steuerliche Bilanzierung Bilanzierung nach Unternehmensrecht GmbH: Einreichung beim Firmenbuch notwendig Vorlage der Jahresabschlüsse auch für Kredite bzw Förderungen eventuell auch für Firmenbuch notwendig Gründermesse 2014 Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
5. Gewinnermittlungsart Bilanz oder EAR oder Pauschalierung? Bilanzerstellung verpflichtend für: Kapitalgesellschaften (zB GmbH, GmbH & Co KG) Alle jene, die die steuerlichen Buchführungsgrenzen überschreiten: jährlicher Umsatz über € 700.000 bzw 1 Mio Land- & Forstwirte: über € 150.000 Einheitswert Freiwillige Bilanzierung ist möglich Gründermesse 2014 Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber 6. Steuererklärungen Für jedes Kalenderjahr müssen Steuererklärungen erstellt werden Beim Finanzamt elektronisch einreichen grundsätzlich bis 30. Juni des folgenden Jahres Wenn durch einen Steuerberater vertreten, dann längere Fristen Auf die Steuererklärung folgt dann ein Bescheid des Finanzamtes: Nachzahlung oder Gutschrift? Berufung gegen den Bescheid möglich Gründermesse 2014 Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber 6. Steuererklärungen Die wichtigsten Steuererklärungen: Einkommensteuer bzw Körperschaftsteuer Umsatzsteuer Kommunalsteuer Umsatzsteuer-Voranmeldungen (mehrmals pro Jahr) Zusammenfassende Meldungen (mehrmals pro Jahr) Steuererklärungen für die Gesellschaft und für die einzelnen Gesellschafter notwendig Gründermesse 2014 Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
7. Rechte gegenüber dem FA Jeder Steuerpflichtige genießt auch bestimmte Rechte im Abgabenverfahren: Recht, sich durch einen Steuerberater vertreten zu lassen Recht auf Akteneinsicht Recht, bestimmte Anträge zu stellen (zB Antrag auf Zahlungserleichterung, Antrag auf Verlängerung einer Frist) Recht auf Parteiengehör (zB bei Betriebsprüfung) Zustellung Finanzamtspost: per Post oder elektronisch in Finanzonline? Varianten wählbar Gründermesse 2014 Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
8. Pflichten gegenüber dem FA Ordnungsgemäße Buchführung (Eintragungen chronologisch geordnet, vollständig, richtig, zeitgerecht, Blätter fortlaufend nummerieren, nicht mit Bleistift, keine Unleserlichkeiten ...) Bei Pflichtverletzung: Schätzung möglich! Registrierkassen – neu: Kassenrichtlinie beachten! Steuern und Abgaben zeitgerecht entrichten Anzeigepflicht (zB auch bei Schenkungen) Wahrheits- und Offenlegungspflicht Mitwirkungspflicht – zB bei Kontrolle durch FiPol Gründermesse 2014 Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber 9. Formulare Für das Finanzamt unter www.bmf.gv.at SVA - Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft: Fragebögen werden zugesandt wenn Mitarbeiter: Tiroler Gebietskrankenkasse NeuFöG: Wirtschaftskammer Tirol Gründermesse 2014 Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
... und wenn Sie Hilfe benötigen Ihr Steuerberater kennt eine Lösung! Kummer-Nummer: (0512) 548 200 Hotline: 0699/10 12 22 50 Hot-mail: k.hilber@khwt.at Hot-Info: www.khwt.at Gründermesse 2014 Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber
... und wenn Sie Hilfe benötigen: Gründermesse 2014 Univ-Lekt StB Dr Klaus Hilber