IFSG Belehrung nach § 43 IFSG (Infektionsschutzgesetz)

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 Präsentation transkript:

IFSG Belehrung nach § 43 IFSG (Infektionsschutzgesetz) 05.04.2017 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger Ursachen Tätigkeitsverbot nach § 42 IFSG Hygienegebote IFSG Zzgl. den Belehrungsvorgaben des LGA BW Belehrung nach § 43 IFSG (Infektionsschutzgesetz) für Beschäftigte im Lebensmittelbereich

....leckere Back- und Konditoreiwaren........ ..... können auch Krankheiten verursachen! 05.04.2017 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger Ursachen Mangelnde Sauberkeit Verzehr von verunreinigten Lebensmitteln Kontakt mit/ Verzehr von rohen tierischen Lebensmitteln 05.04.2017 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger Krankheiten Brechdurchfallerkrankungen Cholera bakterielle Ruhr Salmonellose andere Magen-Darm-Erkrankungen, z.B. durch Viren oder Eitererreger verursacht Ansteckende Leberentzündung Hepatitis A und E Thyphus und Paratyphus 05.04.2017 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger Krankheitserreger Bakterien mit dem Auge nicht sichtbare Einzeller können sich in Lebensmitteln rasant vermehren und können Lebensmittel vergiften Viren noch kleiner als Bakterien „Zellschmarotzer“ können sich in Lebensmitteln nicht vermehren, werden aber durch diese übertragen! 05.04.2017 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger Übertragungswege Verzehrsfertige Lebensmittel werden mit Krankheitserregern verunreinigt... Direkt von Menschen (Keimträgern) Indirekt über: verunreinigte Gerätschaften, unsaubere Arbeitskleidung, andere rohe Lebensmittel (besonders tierischer Herkunft) 05.04.2017 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger Ursache Mensch Erkrankte z.B. an einer Durchfallerkrankung Ausscheider Menschen, die sich gesund fühlen, aber Erreger ausscheiden Menschen mit eitrigen Wunden oder eiternden Entzündungen an unbedeckten Körperteilen oder anderen über Lebensmittel übertragbaren Hautkrankheiten 05.04.2017 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger Gefahr Lebensmittel Gefahr leicht verderbliche Lebensmittel, bilden den geeigneten Nährboden für Erreger (Bakterien) Lebensmittel, die ohne Erhitzung (backen, kochen, braten) abgegeben werden 05.04.2017 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

Gefährdete Lebensmittel Konditorei/ Confiserie- Waren mit nicht durchgebackenen Füllungen Milch und Erzeugnisse aus Milch oder auf Milchbasis (z.B. Käse, Joghurt) Fleisch, Geflügelfleisch (roh und gegart) und Erzeugnisse daraus (z.B. Wurst, Hackfleisch) Fische, Krebse oder sonstige Meeresfrüchte (Weichtiere, Muscheln, etc.) oder Erzeugnisse daraus (z.B. belegtes Baguette mit Krabbencocktail) Eiprodukte (z.B. Eiklar, Eiweiß oder Eigelb) 05.04.2017 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger Gefährdete Lebensmittel Säuglings- oder Kleinkindernahrung Konditorei/ Confiserie- Waren mit nicht durchgebackenen Füllungen Backwaren mit nicht durchgebackenen Anteilen (z.B. Torten, kremgefülltes Gebäck) Feinkost- Rohkost - und Kartoffelsalate, Marinaden und Speisen mit Mayonnaise, Saucen, Nahrungshefe 05.04.2017 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger Gefahr Verbraucher Gefahr durch Lebensmittel, die mit pathogenen Mikroorganismen kontaminiert sind, sind alle Verbraucher gefährdet Lebensgefahr bei Kranken und/oder alten Menschen, Säuglingen/Kleinkindern 05.04.2017 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger Tätigkeitsverbot bei..... § 42 Erkrankung oder Verdacht auf Ansteckende Magen-Darm-Erkrankung Typhus abdominalis Paratyphus Cholera Shigellenruhr Salmonellose Ansteckende Leberentzündung (Hepatitis A und E) 05.04.2017 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger Tätigkeitsverbot bei..... § 42 Hautkrankheiten, die über Lebensmittel übertragbar sind Infizierten (eitrigen) Wunden an Händen und unbedeckten Körperteilen Ausscheidung von Krankheitserregern (wie z.B. Salmonellen) 05.04.2017 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger § 42 Tätigkeitsverbot Erkrankte oder einer Krankheit verdächtige Personen oder Ausscheider dürfen nicht tätig sein oder beschäftigt werden, beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von leicht verderblichen Lebensmitteln, wenn sie mit diesen in Berührung kommen 05.04.2017 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger Tätigkeitsverbot § 42 Gilt entsprechend, wenn diese Personen mit Gerätschaften (Bedarfsgegenständen) so in Kontakt kommen, dass Erregerübertragung auf Lebensmittel möglich ist 05.04.2017 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger Tätigkeitsverbot § 42 Gilt kraft Gesetzes Muss nicht extra angeordnet werden Bei Nichtbefolgen mit Strafe bedroht Gesundheitsamt kann Ausnahmen zulassen Tätigkeiten ohne Berührung zu leicht verderblichen Lebensmitteln (Folie 9 + 10) oder außerhalb der Arbeitsbereiche mit kritischen Produkten sind erlaubt 05.04.2017 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger Vorbeugung Sorgfalt und persönliche Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln Bei Erkrankung, Ausscheidung, sowie bei Verdacht Unverzügliche Mitteilung an Arbeitgeber! 05.04.2017 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger Hygienegebote Persönliche Sauberkeit und Hygiene Häufiges Waschen und ggf. Desinfizieren der Hände und Händetrocknen mit Einwegtüchern vor Arbeitsantritt nach dem Toilettenbesuch bei Arbeitsplatzwechsel 05.04.2017 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger Hygienegebote Saubere komplette Arbeitskleidung Hand- und Unterarmschmuck ablegen Nicht auf Lebensmittel Husten oder niesen Wunden wasserdicht abdecken 05.04.2017 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger

LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger Arzt aufsuchen bei... Durchfall und Erbrechen Hautausschlag Eiternden Hautwunden Anhaltendem Niesen oder Husten Fieber Gelbfärbung der Haut und der Augenäpfel 05.04.2017 LIV für das Württ. Bäckerhandwerk, Dipl. Ing. (FH) A. Schmollinger