Maßnahmenprogramm der Landesregierung zur schnellen Hilfe für Unternehmen und Beschäftigte in der aktuellen Finanzkrise Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz.

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Maßnahmenprogramm der Landesregierung zur schnellen Hilfe für Unternehmen und Beschäftigte in der aktuellen Finanzkrise Mittelstandsförderung in Rheinland-Pfalz Mainz, 09.07.2009 Hans-Jürgen Becker

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH Zentrales Wirtschaftsförderinstitut des Landes Rheinland-Pfalz (Förderung aus einer Hand) Gesellschafter: Land Rheinland-Pfalz Geschäftsaufnahme 1994 Instrumente: Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen € 8,0 Mrd. Geschäftsvolumen in der Gruppe in 2008 Eigenkapital € 225 Mio., Bilanzgewinn € 4,5 Mio. Bilanzvolumen € 7,3 Mrd.

Agenda Ziele des Soforthilfeprogramms Instrumente Darlehen Bürgschaften Voraussetzungen

2. Instrumente Erhöhung des Bürgschaftsrahmens des Landes von € 400 Mio. auf € 800 Mio. Sonderbürgschafts- und –darlehensprogramm (Geschäftsbesorger ISB) Beschleunigung des Bürgschaftsverfahrens Einrichtung einer ressortübergreifenden „Koordinierungsstelle Unternehmerhilfe und Beschäftigungssicherung“ beim Wirtschaftsministerium, erreichbar unter Tel.: 06131 / 162777

1. Ziele des Soforthilfeprogramms Schnelle Hilfe für rheinland-pfälzische Unternehmen und deren Beschäftigte, die im Zuge der Finanzkrise unverschuldet in Liquiditätsprobleme geraten sind (alle Informationen, Details, Anträge auf www.isb.rlp.de)

3. Darlehen Mittelstandsförderprogramm der ISB nur für Betriebsmittel bis T€ 500 Darlehen mit 60%iger Haftungsfreistellung/Bürgschaft Antragstellung nur über Hausbank

4. Bürgschaften Verbürgung ausschließlich von Betriebsmittelkrediten (Liquidität) Verbürgung von bis zu 80 % Beantragung zunächst bis 31.12.2009 möglich Laufzeit max. 3 Jahre mit Möglichkeit der Prolongation Tilgung ratierlich oder am Laufzeitende schlankes Genehmigungsverfahren Bearbeitung innerhalb von 10 Bankarbeitstagen, wenn alle relevanten Unterlagen vorliegen Antragstellung nur über die Hausbank

5. Voraussetzungen tragfähiges Geschäftsmodell, keine Existenzgründer intakte Eigenkapitalsituation, keine Überschuldung kein Unternehmen in Schwierigkeiten vor dem 01.07.2008 Beitrag der Gesellschafter (z.B. Privatsicherheiten, Reduzierung GF-Gehälter) Beitrag der Banken in Form von Tilgungsstundungen/ Tilgungsaussetzungen bei allen bestehenden Krediten Verbürgung nur von zusätzlichen Betriebsmittelkrediten Nachweis eines Umsatz- bzw. Auftragseinbruches von ca. 25 % im Zuge der Konjunkturkrise

6. Konditionen Einmaliges Bearbeitungsentgelt: bei Genehmigung: 1,5% des Bürgschaftsobligos, mind. € 250,-- Laufendes Bürgschaftsentgelt: 1,0% des Bürgschaftsobligos

7. Sicherheiten: Bankmäßige Sicherheiten Persönliche Haftung in angemessenem Umfang

8. KGG Handwerk/ISB-SHF - Erhöhung der Rückbürgschaftsquote des Bundes um 10% auf 49% für alle Gewährleistungen - Anhebung Bürgschaftsgrenze für 2009 und 2010 auf € 2 Mio. ab 01.03.2009 - Risikoverteilung: bisher normal Soforthilfe Bund 39% 49% 49% Land 26% 26% 26% KGG/SHF 35% 25% 12,5% ISB --- --- 12,5% Genehmigung durch kl. Bewilligungsausschuss der KGG Handwerk bzw. durch GF ISB

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Hans-Jürgen Becker Tel.: 06131 / 985-420