Fälle zu den Anspruchsgrundlagen:

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
UN-Warenkaufrecht = UN Convention on Contracts for the International Sales of Goods (CISG) = Recht des internationalen kaufmännischen Warenkaufs Vergleich.
Advertisements

Probeklausur Z I vom Prof. Dr. Christoph Paulus
§ 307 BGB Benno´s Baumarkt 3. Es wird vermutet, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorhanden war, wenn seit Gefahrübergang nicht.
Kündigung Recht zur Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft Dauerschuldverhältnis: Geschuldet ist ein dauerndes Verhalten.
Fall 1: Schnelles Fahren
Schadenersatz Für die Pflichtverletzung aus den Kaufvertrags-pflichten ist Schadensersatz möglich, wenn der Schuldner an der Pflichtverletzung schuld ist!
Gefahrübergang gem. §§ 446, 447 BGB
3. Kapitel: Grundlagen des Schuldrechts – Störungen im Vertragsrecht
4. Kapitel: Pflichtverletzung -Sachmangelhaftung
§ 3 Gefahrtragung bei Unmöglichkeit der Leistung
§ 7 Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff.
Prof. Dr. Reinhard Singer Humboldt-Universität zu Berlin
§ 6 Kaufrecht Teil 2 Rechte des Käufers im Einzelnen
§ 6 Kaufrecht (Teil 1) Überblick Bedeutung, Geschichte
vom Schuldner zu vertreten § 276
Ansprüche bei Pflichtverletzung:
Sozialtypischer Vertrag: Gebrauchtwagen- und Neuwagenkauf
IHK zu Schwerin Sachmängelhaftung für Autoverkäufer
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
§§ Schadensersatzansprüche wegen Leistungsstörungen
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Die Schuldrechtsreform
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Beispielsfall nach OLG Karlsruhe NJW 2005, 989 © sl 2005 V verkauft einen Pkw, den er zuvor selbst im Internet zum Preis von gekauft hatte, an.
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
Kaufrechtliche Gewährleistung
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
§ 10 Schadensersatz.
Magische Wand Ein Lernspiel zu den Themen Mangelhafte Lieferung
Mangelhafte Lieferung
Anspruchsprüfung © sl 2002.
Hausarbeit im Bürgerlichen Recht
Termine Klausuren Mo, 4. November Mo, 9. Dezember Mo, 20. Januar jeweils Uhr im HS 1 des HS-Gebäudes Hubland (die Mittwochsstunde fällt in diesen.
Begriff und Rechtsnatur
Das neue Schuldrecht in Anspruchsgrundlagen
§ 9 Ansprüche aus dem Rückabwicklungsverhältnis
§ 7 Kaufrechtliches Gewährleistungsrecht im Überblick
Organisation und Alltag des Studiums der Rechtswissenschaft
1 Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät BGB II - SS 2013 Übungsfall 1 (Truhe)
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
Mängelhaftung des Werkunternehmers
Kaufvertrag unter Eigentumsvorbehalt (§ 449 Abs. 1 BGB)
Mängelhaftung beim Kauf:
Vorkaufsrecht Schuldrechtlich: §§ BGB Sachenrechtlich: §§ BGB.
Rechtsprobleme des Bauvertragsrechts
Rechtsprobleme des Bauvertragsrechts
Probleme von Grundstückskauf und Unternehmenskauf
Zwingendes Recht beim Verbrauchsgüterkauf, §§ 474 ff. BGB
Ansprüche bei mangelhafter Werkleistung: Fälle
Arbeitsvertrag und Dienstvertrag
Fall: Neuwagenkauf gem. NWVB 2002
Lieferungsverzug Zu-Spät-Lieferung
BGB II (SS 2014) Übungsfälle Kaufrecht
Crashkurs Zivilrecht Gruppe Prof Avenarius/Haferkamp
Ziel: Ausgleich von Interessen-beeinträchtigungen
Prof. Dr. Justus Meyer, Juristenfakultät
≠ Anfechtung Rechtsgeschäft Anfechtung [angefochteN] Gewolltes
Mangelhafte Lieferung oder Schlechtleistung
Kosten für Ersatz- gebrauch   Tilgungsbestimmung (362 ff. BGB)   Kosten für Durch- setzung Kosten für Ersatz Tausch- wert Gebrauchs- wert  
Für die Mängelhaftung relevante Zeitpunkte
System der kaufrechtlichen Mängelhaftung
Tutorium BGB Fall K sucht ein Auto mit maximal km Laufleistung. Am kauft K von V, einem Privatmann, einen.
Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 6 Antwort 1 Antwort 2 Antwort 3 Antwort 4 Antwort 5 Antwort 6 Fragenbandwurm Lege das Band von hinten zur.
Unmöglichkeit im gegenseitigen Vertrag Prof. Dr. Michael Beurskens, Universität Bonn.
Schlechtleistungs- SPECIAL
1 Probeklausur: Termin: Mittwoch, bis Uhr ZHG 008 Rückgabe und Besprechung in den jeweiligen BK‘s Auf Klausur bitte unbedingt jeweiligen.
1 Lerneinheit 11 – Überblick A.Leistungsstörungen 4. AbschnittSchlechtleistung § 15 Schadensersatz neben der Leistung nach § 280 I für Integritätsschäden.
1 Lerneinheit 5 – Überblick A.Leistungsstörungen 2. AbschnittDer Ausschluss der Leistungspflicht und seine Folgen § 5 Schadensersatz: Überblick.
Maria kauft sich von Ihrem Weihnachtsgeld bei einem großen Elektronikfachmarkt einen neuen Fernseher. Dieser wird ihr nach Hause geliefert und fachmännisch.
SchuldR BT 3. Woche.
 Präsentation transkript:

Fälle zu den Anspruchsgrundlagen: Mängelhaftung beim Kaufvertrag

K bestellt bei einem schwedischen Möbelmarkt eine Tischleuchte. Nach Lieferung stellt er fest, dass eine Metallverstrebung an der Leuchte gebrochen ist. Dieser Mangel wäre durch Verschweißen behebbar. Variante: K repariert die Leuchte selbst und verlangt die Kosten. Zu Recht? AGL? 2. Variante: K verlangt Mängelbeseitigung. Kann der Möbelmarkt die Mängelbeseitigung gem. § 439 Abs. 3 BGB verweigern, weil es viel billiger wäre, eine neue mangelfreie Leuchte zu liefern? AGL: §§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB. a) Kaufvertrag. b) Sachmangel gem. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 c) Gefahrübergang § 446 (Übergabe) d) Einwand: Unverhältnismäßige Kosten (§ 439 Abs. 3 S. 1) e) RF: Kein Reparaturanspruch (sondern nur Anspruch auf Ersatzlieferung)  Wie wäre es beim vom Käufer liebevoll installierten PC?

Probleme des Nacherfüllungsanspruchs: § 439 Abs. 3. : Unzumutbarkeit der gewünschten Art der NE, Interessenabwägung § 439 Abs. 2: Umfang der Nacherfüllung: Muss der Verkäufer die fehlerhaften Dachziegel vom Dach nehmen + womöglich die neuen auf das Dach bauen? § 439 Abs. 2: Kostenersatz auch, wenn Käufer sogleich zur Selbstvornahme schreitet? § 439 Abs. 1: Nacherfüllungsanspruch, auch wenn der Mangel nur unvollständig behoben werden kann? Gutzeit NJW 2007, 956: Ausbesserungsanspruch ./. BGH 22.6.05 (o-beiniger Dackel)

Verkauf eines Hauses (Marktwert 500. 000 €) für 450. 000 € Verkauf eines Hauses (Marktwert 500.000 €) für 450.000 €. Später bemerkt der Käufer, dass das Haus mit Holzbock befallen ist. Es hatte nur einen Wert von 400.000 €. V verweigert die Beseitigung des „Mitbewohners“. Kann der Käufer den Kaufpreis mindern? AGL: §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 2, 441 BGB. a) Kaufvertrag; b) Mangel (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2); c) bei Gefahrübergang (§ 446); d) Nacherfüllungsverweigerung des V (§ 323 Abs. 2); e) RF: Minderung gem. § 441: Die Minderung berechnet man wie folgt: Der Minderwert des mit Holzbock befallenen Hauses gegenüber einem fehlerfreien beträgt 20%. Entsprechend kann der Käufer den Kaufpreis von 450.000 € um 20% mindern: 90.000 €.  Variante: Der Kaufpreis betrug 600.000 €?

Rücktritt wegen eines Mangels ist nur möglich, wenn der Mangel nicht unerheblich ist: §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 5 S. 2 BGB  Erheblichkeit wird vom BGH immer bejaht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat: Feuchtigkeit - BGH 24. März 2006 - V ZR 173/05, NJW 2006, 1960. Sehr zweifelhaft! Erheblichkeit bleibt, auch wenn sich der Mangel nach vergeblichen Beseitigungsversuchen später (im Prozess bei genauer Untersuchung der Sache durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen) als leicht behebbar heraus stellt: Range Rover - BGH 5.11.08 - VIII ZR 166/07, Pressemitteilung (Feuchtigkeit im Innenraum des Autos)

Ein Architekt kauft von einem Fachmann einen Gebrauchtwagen. Sie sprechen nicht über die Frage der Unfallfreiheit, die der Käufer aber generell erwarten kann. Tatsächlich hatte der Wagen einen reparierten Unfallschaden, den ein Fachmann anhand der Reparaturspuren auch erkennen kann. 1. A verlangt von F Schadensersatz in Höhe der Differenz des Wertes zum Preis. AGL: §§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2 BGB a) Kaufvertrag. b) Mangel (§ 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ): Soll = unfallfrei; Ist = reparierter Unfallschaden; negative Abweichung. c) Bei Übergabe. d) Anfängliche Unmöglichkeit der ordentlichen Leistung (§ 311a Abs. 1 BGB). e) § 311a Abs. 2 S. 2 BGB: Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis des Verkäufers? Keine Kenntnis, aber Leichtfertigkeit: als Fachmann hätte der Verkäufer auf ersten Blick erkennen müssen, dass es sich um einen Unfallwagen handelt. Daher liegt grob fahrlässige Unkenntnis vor. f) Schaden. g) Schadensersatz gem. §§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2, 280, 249 ff.

2. Variante: Folge des Unfalls war eine defekte Lenkung, die beim Rangieren leicht arretiert. A fährt gegen einen Baum. Er verlangt von F + die Reparatur der Lenkung und + des Blechschaden hinten, der beim Rangieren entstanden ist, und + Ersatz der Kosten des Baumes. F lehnt ab, da er von dem Unfall auch nicht gewusst habe. a) Autoreparatur (Lenkung): AGL: §§ 437 Nr. 3, 281 + Mangel = reparierter Unfallschaden + Defekt) b) Autoreparatur hinten: AGL: §§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2, 280 + AGL: § 823 Abs. 1 + w.o. c) Baum: 3. Variante: Wie oben, aber F hätte den reparierten Unfallschaden auch bei Untersuchung des Autos vor dem Verkauf nicht erkennen können ? a) Kosten der Lenkungsreparatur: §§ 437 Nr. 3, 281 +

Varianten des Schadensersatzanspruchs bei mangelhafter Sache (1) Pflichtverletzung bei nachbesserungsfähigen Mängeln = die in der Frist schuldhaft nicht erfolgte Nacherfüllung = § 281 SE statt der Leistung. (Ähnlich Verzug: schuldhafte Nichtleistung trotz Mahnung.) (2) Anders (2.1) bei Mängeln, die nicht durch Nacherfüllung behoben werden können: Pflichtverletzung = Lieferung einer mangelhaften Ware. = § 283: bei Verschulden des Mangels: SE statt der Leistung bzw. auch ohne Verschulden § 326 I bzw. § 326 IV: Rücktritt; = § 311a Abs. 2: Bei anfänglicher Unmöglichkeit der Nacherfüllung. (2.2) bei Schäden, die aufgrund eines Mangels eingetreten sind: Pflichtverletzung = schuldhafte Lieferung einer mangelhaften Ware = § 280 oder § 311a Abs. 2: SE.