Was erwarten die Hochschulen von der Wirtschaft?

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 Präsentation transkript:

Was erwarten die Hochschulen von der Wirtschaft? Assessor Diplom-Volkswirt Thomas A.H. Schöck Kanzler der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Dortmund, 10.11.2006

Erwartungen der Hochschulen an die Wirtschaft Kompliment an den genius loci Läßt sich der Text von Die Liaison bis ITEA noch einfärben? Es dürfte bereits so nicht lesbar sein, ist nur ein Bildchen. Sie werden es vorlesen müssen.

Gliederungsübersicht: Erwartungen der Hochschulen an die Wirtschaft Überblick über die anspruchsbegründenden Leistungen der Hochschulen Ausgangslage: Bedeutung und Bestandsaufnahme der F&E-Kooperationen Erwartungen für die F&E-Kooperationen Zusammenfassendes Beispiel einer gelungenen F&E-Kooperation ein viergliederiger Vortrag, Da man ohne etwas zu leisten nichts fordern sollte, beginne ich mit dem Überblick über die anspruchsbegründenden Leistugen der Hochschulen, die weit mehr als die in den übrigen drei Teilen beschriebenen Leistungen in F&E-Kooperationspartnerschaften ausmachen.

Überblick: Erwartungsbegründende Leistungen der Hochschulen in Lehre - Nachwuchs für die Wirtschaft durch Absolventen - Unterstützung durch Praktikanten, Diplomanden, Promovierende - duale Studiengänge, für die und mit der Wirtschaft in Forschung, Weiterbildung und Wissens- und Technologie- transfer (WTT) - Beratungen, Vorträge, Gutachten - F&E-Leistungen, Lizenzen, Patente, spin-offs Volkswirtschaftliche und kulturelle Leistungen - Arbeitgeberschaft (insbesondere auch Ausbildung in vielen nicht akademischen Bereichen) - Information und Vernetzung der örtlichen Wirtschaft - Internationalisierung - Soft skills-Vermittlung

Erwartungsbegründende Leistung: Ausbildung 28003 Studierende der Universität 25768 19663 Die akademische Ausbildung – daneben auch oft Ausbilder für angehende Handwerker, Kaufleute und Verwaltung Die Zahlen der FAU können repräsentativ für die bundesweite Entwicklung gelten. Eine Prognose für die Zukunft ist wegen den unbekannten Auswirkungen der Studienbeiträge schwierig; grundsätzlich wird von einer Steigerung ausgegangen (insbesondere G8). Um dies zu bewerkstelligen sehen vielen Zielvereinbarungen der Länderministerien mit den Hochschulen Maßnahmen vor. Flankiert in Bayern durch die „AK Studentenberg.

Erwartungsbegründende Leistung: Patente Patentanmeldungen der deutschen Hochschulen Quelle: Jahresbericht des Deutschen Patentamtes 2005, S. 13 f. Eine Leistung zur Innovationsfähigkeit der Volkswirtschaft: das Patentaufkommen. Entgegen den vielfach von der Wirtschaft geäußerten Befürchtung des rückläufigen Patentaufkommens zeigt diese Darstellung der Patentmeldungen aller deutschen Hochschulen. Die Anzahl der Patente pendelte sich in den letzten drei Jahren zwischen 500 und 600 ein. Gegenüber dem Jahr 2000 ist diese eine Steigerung um nahezu den Faktor drei.

Erwartungsbegründende Leistung: spin-offs Herkunft von spin-offs 2004 19 % 5 % 76 % Zahlenmaterial aus: Studien zum deutschen Innovationssystem Nr. 2-2006, Hrsg. vom Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsforschung e.V. und dem Stifterverband für die deutsche Wissenschaft Der Herkunft von spin-offs. Diese Sicherung des volkswirtschaftlich wichtigen Unternehmensnachwuchses ist eine Domäne der Hochschulen,

Erwartungsbegründende Leistung: spin-offs Auf IPR-Verwertung beruhende spin-offs der FAU: Quelle: Universität Erlangen-Nürnberg, Kontaktstelle wtt (FAU-Gründerbüro) , Wegfall von FLÜGGE in 2003/2004 IP-Verwertung durch spin offs: Spin offs (im engeren Sinne – und nur diese sind hier abgebildet) – sind besondere Unternehmensgründungen, nämlich diejenigen Existenzgründungen, welche auf IPR aufgebaut sind. Nicht alle Gründungen an der FAU basieren direkt auf „Intellectual Property“ und sind damit sog. „Spin offs“ im engeren Sinn. Beide Arten sind sehr wichtig, für eine Universität sind aber die auf IPR begründeten spin-offs ein besonderes Qualitätsmerkmal und ein Argument gegen den Elfenbeinturm. Das Diagramm zeigt deutlich die Effekte des Aufbaus der hochschuleigenen Gründerberatung. FAU behauptet sich seit 2003 in den Top 15 bundesweit – Bundesweites Ranking des Gründungsklimas an allen Universitäten (Lehrstuhl für Wirtschaftsgeographie der Universität Regensburg) Zu Flügge: Das Bayerische Förderprogramm zum leichteren Übergang in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) des Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst verfolgt das Ziel, Unternehmensgründungen aus der Hochschule in der Seed- bzw. Startup-Phase zu unterstützen. Dazu bietet es jungen Hochschulabsolventen sowie Hochschulmitarbeitern die Möglichkeit, parallel zur Konzeptionsphase ihrer Existenzgründung für die Dauer von ein bis zwei Jahren als Halbtagskräfte (Vergütung BAT II a/2 bzw. BAT IV b/2) an ihrer Hochschule zu arbeiten und dadurch ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Ausgangslage: Bedeutung und Bestandaufnahme von F&E-Kooperationen F&E-Kooperationen sind mehr als die bloße Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Hochschulen, sie dienen der Sicherung der volkswirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit durch - Produktinnovation - Ausbildung, Vermittlung und Weiterbildung von Forschenden - Impulse zur Forschungsorganisation dem Leistungsvergleich der Hochschulen als ein transparentes Exzellenzkriterium Gesetzlicher Auftrag: § 2 Abs. 7 HRG: Die Hochschulen fördern den Wissens- und Technologietransfer. Bayern: Art. 2 Abs. 5 Satz 1 3 BayHSchG: Die Hochschulen wirken entsprechend ihrer Aufgabenstellung mit der Wirtschaft und beruflichen Praxis zusammen und fördern den Wissens- und Technologietransfer Zum Leistungsvergleich: Am Markt zum Kooperationspartner ausgewählt ist zweifelsohne ein Exzellenzkriterium. Man kann sogar sagen, dass die Einheit EURO, also Geld, das älteste Benchmark überhaupt ist. Gesetzlichen Auftrag zuerst – mit Text als Folie einbauen

Ausgangslage: Bedeutung und Bestandsaufnahme von F&E-Kooperationen Ist-Zustand (2005) bei der Vergabe von externen F&E- Aufträgen der Wirtschaft 10 % 5 % 62 % 23 % Zahlenmaterial aus: Studien zum deutschen Innovationssystem Nr. 2-2006, Hrsg. vom Niedersächsischen Institut für Wirtschaftsforschung e.V. und dem Stifterverband für die deutsche Wissenschaft, S. 12 ff. als 78seitige PDF unter: Quelle: http://www.bmbf.de/pub/sdi-02-06.pdf herunterzuladen. Heißt das, daß 62 % der F&E-Aufträge der Wirtschaft wieder an die Wirtschaft gehen? Verteilung macht deutlich: F&E-Auftragsvergabe in die Wirtschaft größer als in die Hochschulen. Dies ist traditionell. Bemerkenswert ist der hohe Anteil der Hochschulen gegenüber den außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Schon hier möchte ich eine Erwartungshaltung vorwegnehmen: nämlich die Erwartung an die Wirtschaft zu prüfen, ob eine Auftragsvergabe nicht an eine Hochschule in Betracht kommt. Die bürokratischen Hindernisse einer solchen Kooperation sind mit Sicherheit geringer, als eine Auftragsvergabe an ausländische Firmen. Quelle: http://www.bmbf.de/pub/sdi-02-06.pdf

Ausgangslage: Bedeutung und Bestandsaufnahme von F&E-Kooperationen Erfindungsmeldungen an der FAU Dargestellt: linke Säule (rot) die Erfindungsmeldung der FAU aus Drittmitteln, Rechte Säule (aus sonstiger Forschungstätigkeit) und damit frei verwertbar. Vergrößerung des Anteils der Industrieerfindungen auf inzwischen 50 % belegt, dass die Innovationskraft der Hochschulen immer mehr auf Drittmitteln beruhen. Die rote Farbe wurde bewusst gewählt, sie quantifiziert das Probleme (und damit auch das Drängen der Erwartungen an die Wirtschaft) der Erfindungen bei Drittmittelprojekten. Sind es ausschließlich Industrieprojekte, aus denen die Drittmittel stammen?

Erwartungen für F&E-Forschungskooperationen Steigerung der Anzahl von F&E-Kooperationen durch - Reduzierung der Vorbehalte gegen externe Entwicklungen ("not invented here“-Syndrom) - Abbau der Schwellenangst gegenüber Hochschulen Zahlung leistungsgerechter Gegenleistungen (inklusive zumindest kostendeckender Overheads, und von Nutzungsentgelten für Altschutzrechte) Akzeptanz der Haftungsbeschränkung Steigerung der Anzahl: z.B. duch Vergabe an Hochschulen als an ausländische F&E-Einrichtungen Zahlung: Häufig meinen Firmen mit dem Tragen eines BAT IIa-Gehaltes die Forschungskosten abgedeckt zu haben, Nutte für Altschutzrechte werden grundsätzlich gerne übersehen. Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wird bei öffentlichen Einrichtungen problematischer als bei der Wirtschaft untereinander gesehen.

Erwartungen für F&E-Forschungskooperationen Akzeptanz der Gesetzeslage, insbesondere der Novellierung des Arbeitnehmererfindergesetzes

Erwartungen für F&E - Forschungskooperationen: Akzeptanz der Gesetzeslage Die geänderte Gesetzeslage steht im Fokus des Positionspapiers…

Erwartungen für F&E - Forschungskooperationen: Akzeptanz der Gesetzeslage Weiterer Auszug aus dem Rostocker Positionspapier Die Forderungen im Überblick…

Erwartungen für F&E –Forschungskooperationen: Akzeptanz der Gesetzeslage 07.02.2002: Novellierung § 42 Arbeitnehmererfindergesetz Hochschullehrer als Beschäftigte Verwertungsrecht bei Hochschulen neues „Hochschullehrerprivileg“; - Erfindervergütung - positive / negative Publikationsfreiheit - nichtausschließliches Benutzungsrecht Hochschullehrer als freie Erfinder Absehen von Schutzmöglichkeiten zugunsten von Publikationen Überlassung der Schutz- rechte an Drittmittelgeber Wenn ein Positionspapier, dann muß man sich mit der Novellierung näher auseinandersetzen. Beschäftigte: also normale Beschäftigte, die im Grundsatz den Beschäftigten der Wirtschaft gleichgestellt sind. Neues Privileg: gemeint sind die 30 % Erfindervergütung der Einnahmen vor Abzug der Kosten.

Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zur Sicherung der Erfindervergütung Erwartungen für F&E –Forschungskooperationen: Akzeptanz der Gesetzeslage 07.02.2002 Erfindung als außerobligatorische und separat zu vergütende Forschungsleistung Fürsorgepflicht des Arbeitgebers zur Sicherung der Erfindervergütung Nur eine Erfahrungsschilderung zum Punkt IPR. Die Erfindung ist zwar eine separate Forschungsleistung, aber die Universitäten berücksichtigen die Konkurrenzsituation des Kooperationspartners und geben ihm ein Right of First Refusal, d.h. ein Vorkaufsrecht / Andienungsrecht.

mehr unternehmerisches Denken und Handeln der Hochschulen Erwartungen für F&E –Forschungskooperationen: Akzeptanz der Gesetzeslage 07.02.2002 mehr unternehmerisches Denken und Handeln der Hochschulen Neugestaltung des Kooperationsmanagements Schaffung / Ausbau der Patentinfrastruktur und des Patentmanagements Erwartung als gleichberechtigter Unternehmer / Vertragspartner behandelt zu werden. Die Universitäten nehmen immer mehr Wesenszüge von Unternehmen an. Wir implementieren die Steuerungsinstrumente der Wirtschaft, wir agieren auf dem Markt, die Organisationsstrukturen gleichen sich stetig denen von Aktiengesellschaften an. Auch die neuen Beihilferegelungen der EU (in Ausführung zu Art. 87 ff. EGV) werten Hochschulen als Unternehmen. In diesem Zusammenhang ist es nur konsequent, dass das Hochschullehrerprivileg gewandelt worden ist und die Universitäten die Rechte von Unternehmen erhalten.

Erwartungen für F&E - Forschungskooperationen: Vermeidung von Maximalforderungen Hier ist nur das Deckblatt abgebildet – der Inhalt würde nur Bestürzung erzielen und ist in einer redaktionellen Phase. Zum Hintergrund Am 25. Oktober 2005 wurde auf einer Veranstaltung der Handelskammer Hamburg ein neuer Mustervertrag betreffend F&E-Kooperationen zwischen Wirtschaft und Hochschulen vorgestellt. Und am 13.10.2005 in München bei der Veranstaltung der LES (Licensing Executives Society) versucht zu verteidigen. Der Inhalt: Die Hochschule verzichtet im voraus auf die Inanspruchnahme von Erfindungen, die im Zuge des Forschungsvorhabens entstehen. Dabei wer- den die Erfindungen frei und stehen allein dem Hochschullehrer zu. Gleichzeitig überträgt der Hochschullehrer im voraus die frei gewordenen Erfindungen an den Industriepartner. Wurde aber noch nicht einmal von Wirtschaftsvertretern akzeptiert. Angebot den Vertrag zu schicken.

Erwartungen für F&E - Forschungskooperationen: partnerschaftliche Kompromisssuche zur Vermeidung langwieriger Vertragsverhandlungen: Abschluss von Rahmen- und Modellverträgen unter Anwendung der Bausteine verschiedener „Vertragswerkstätten“ (z.B. Berliner Vertrag) Einbau von Kompromisselementen, z.B. Zusicherung des Right of First Refusal Offenheit (und Geduld) gegenüber den Erfinderberatungen, Patentverwertungsagenturen und Wissenschafts- und Technologietransferstellen

Erwartungen für F&E - Forschungskooperationen: partnerschaftliche Kompromisssuche Praktiziertes „Stufenmodell“ der FAU: 1. Pauschalzahlung bei Übertragung der Rechte 2. weitere Pauschalzahlung bei Schutzrechtserteilung 3. weitere Zusatzvergütung bei Aufnahme einer kommerziellen Nutzung der der Erstanmeldung zugrunde liegenden Erfindung (Umsatzbeteiligung oder später zu vereinbarende Vergütung)

Sonderproblem: Graduierungsarbeiten Erwartungen für F&E - Forschungskooperationen: partnerschaftliche Kompromisssuche Sonderproblem: Graduierungsarbeiten Erwartung eines Entgelts für prüfungsunabhängige Leistungen der Hochschulen Vorkehrung durch Merkblätter für Prüfer, Studierende und Graduierende Merkblatt der FAU hängt an Wichtig ist das Verständnis, dass kein Entgelt für die Prüfungshandlung selber benötigt wird. Externe Graduierungsarbeiten erzeugen aber auch für einen erhöhten Mittelverbrauch am Lehrstuhl (z.B. Reisekosten zu den Firmen), die Betreuungsleistung geht regelmäßig über die Prüfungsbewertung hinaus. Bitte noch Konstanzer Urteil zur Vorteilsnahme in diesem Fall beiziehen (und eventuell weitere)

Zusammenfassend ein gelungenes Kooperationsbeispiel: Dualer Betriebswirtschaftslehre-Studiengang der FAU (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlicher Fakultät) und der Siemens AG Kooperationsvertrag mit Siemens Medical Solutions seit 1999 IPR-Vereinbarung seit Juni 2004 über Erfindungen, schutzfähige Leistungen, Erfinderprämien und Rechte an Arbeitsergebnissen Die Universität führt in allen Fakultäten ca. 140 FuE-Projekte mit der Siemens AG durch Kooperation von A (Afghanistankonferenz) bis Z (Zeiterfassungssysteme) Leistungen der Siemens AG an die Universität 2005: 1,9 Mio. € Pressemeldung zum dualen Studiengang hängt an. Auszug: Ab Wintersemester 2006/07 können Siemens-Auszubildende an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (WiSo) der Universität Erlangen-Nürnberg wissenschaftliches Arbeiten lernen: Die FAU arbeitet dabei eng mit der Sparte der kaufmännischen Siemens Berufsausbildung zusammen. Die Teilnehmer des Bachelorprogramms absolvieren eine betriebliche Ausbildung zur Industriekauffrau bzw. zum Industriekaufmann, die so genannte Siemens-Stammhauslehre, und studieren parallel an der Betriebswirtschaftslehre. Die Teilnehmer des neuen Verbundmodells haben so die Möglichkeit, ihre Stammhauslehre mit einer Doppelqualifikation abzuschließen: Mit dem IHK-Abschluss und mit dem Bachelor of Arts. Afghanistan: Projekt der Juristischen Fakultät auf dem Gebiet des Völkerrechts anlässlich der Geberkonferenz für Afghanistan 2004 Zeiterfassung: Projekt der Technischen Fakultät Gerade das Projekt für Afghanistan macht deutlich, dass die Kooperation mit der Industrie nicht nur in der Entwicklung von Technik stehen muss. Auch die Unternehmen müssen die gesellschaftlichen Anforderungen berücksichtigen, bei der Erkennung und Ausnutzung von Trends finden sich Unterstützung in den (interdisziplinären) Hochschulen Unter einem Großprojekt sind diejenigen Kooperationen zu verstehen, die mindestens einen Wissenschaftler für ein Jahr finanzieren (d.h. mehr als 50.000 € p.a.). Ein anderes Beispiel für erfolgreiche WTT ist das universitätseigene spinn-off Inchron. Dem ein eigener Tagespunkt am Samstag gilt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !