Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung – Teil 1

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 Präsentation transkript:

Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung – Teil 1 Planung im Unternehmen aus Unternehmersicht Finanzplanung Woher kommt das notwendige Geld? Investitionsplanung (welche Mittel müssen für die Realisierung eingesetzt werden) Ertragsplanung Kostenplanung Höhe der Kosten nach Bereichen Personalplanung Welche und wie viele Arbeitskräfte werden wann und wo benötigt Absatzplanung was und wie viel soll wann und an wen verkauft werden? Produktionsplanung Was und wie viel wird wann und wo hergestellt.

Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung – Teil 2 Planung ist die gedankliche Vorwegnahme des in die Zukunft gerichteten, zielstrebigen Handelns (Lexika) Unternehmensplanungsbereiche gibt es viele. Ohne Planung kann kein Unternehmen bestehen. Unternehmer, die behaupten, sie planen nichts, sind es nicht mehr lange oder sie lügen. Zu den Planungsbestandteilen gehören: Gewinn- Absatz- und Kostenplanung Bestandsplan Forschungs- und Entwicklungsplan Produktions- und Investitionsplan Beschaffungsplan und Personalplanung

Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung – Teil 3 Arten der Personalplanung Personalbedarfsplanung Personalbeschaffungsplanung Personalabbauplanung Personalkostenplanung Personalentwicklungsplanung Personaleinsatzplanung

Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung – Teil 4 Planungsbereiche: Planungsinhalte: Personalbedarfsplanung Welche Arbeitskräfte werden an welchen Arbeitsplätzen wann benötigt? Personalbeschaffungs-planung Welche und wie viele Arbeitskräfte sollen wann eingestellt werden? Wo und wie werden Arbeitskräfte beschafft? Personalabbauplanung Welche Arbeitskräfte sollen wann und wie abgebaut werden?

Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung – Teil 5 Planungsbereiche: Planungsinhalte: Personalentwicklungs-planung Welche Qualifizierungsmaßnahmen müssen wann durchgeführt werden, um die Gewinnplanung nicht zu gefährden? Personaleinsatzplanung Welche Arbeitskräfte sollen zu welchem Zeitpunkt wo eingesetzt werden? Personalkostenplanung Was soll und darf das alles kosten? Merke: Kein Unternehmer wird auch nur einen dieser Planungen vernachlässigen. Aber er wird dem BR alles Mögliche erzählen…

Personalplanung als Teil der Unternehmensplanung – Teil 6 Der Arbeitgeber hat den BR in allen Belangen der Personalplanung zu beteiligen. Eine bestehende Personalplanung muss vorgelegt werden. BetrVG § 92 Der Betriebsrat muss den Arbeitgeber – am besten schriftlich – auffordern, die Personalplanung vorzulegen. Die wenigsten Arbeitgeber werden das dann tun. BR´s werden hören: „Wir haben im Unternehmen keine Personalplanung.“ Der BR ist dann weitestgehend machtlos. Die Erstellung einer Personalplanung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Was es – angeblich –nicht gibt, kann auch nicht eingeklagt werden. Dennoch muss der BR am Ball bleiben. Beispielsweise eigene Personalplanungen vorlegen. Der AG kann nur mit einem Kopplungsgeschäft gezwungen werden.