Sportförderung des Freistaates Bayern

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 Präsentation transkript:

Sportförderung des Freistaates Bayern Änderung der Übungsleiterbezuschussung in eine Vereinspauschale (zum 1. Januar 2006)

Ziele der neuen Förderung Verwaltungsvereinfachung Planungssicherheit für Staat und Verein ??? Verstärkte Förderung der Jugendarbeit Qualitätssicherung

Förderumfang der Pauschale Übungsleiter Großgeräte Sportbetriebspauschale

Fördervoraussetzungen Mitglied beim Bayerischen Landessportverband, dem Bayerischen Sportschützenbund oder dem Oberpfälzer Sportschützenbund Aktive Jugendarbeit (Anteil der Jugendlichen bis einschl. 26 Jahren) Jugendanteil von mindestens 10% der Gesamtmitgliederzahl Mitgliederzahl ist zum 1. Januar des jeweiligen Antragsjahres anzugeben (muss mit den Angaben der Bestandserhebung des BLSV, BSSB übereinstimmen) Max. 4% der aktiv eingesetzten Übungsleiterlizenzen zur Gesamtmitgliederzahl werden gefördert Mindestzuschussvoraussetzung bei 500 ME

Was ist zu beachten (1)!!! Mitgliederzahlen zum 1. Januar 2006 (Übereinstimmung mit BLSV,BSSB-Bestandserhebung) Beitrags-Ist-Aufkommen zum 31.12.2005 Original-Lizenzen bzw. Mitteilung bei Lizenzteilung Nur aktive Übungsleiterlizenzen können gewertet werden Mehrfachlizenzen eines Übungsleiters werden gewertet (z.B. A-Lizenz und F-Lizenz somit 2 x 650 Punkte) wenn Übungsstunden in beiden Lizenzarten gehalten werden.

Was ist zu beachten (2)!!! Max. Lizenzteilung auf 2 Vereine Zusatzlizenzen werden mit 325 Punkten gewertet (Lizenzteilung ist nicht möglich) Lizenz muss im Bewilligungsjahr gültig sein. Entsprechende Fortbildungsmaßnahmen sind nachzuweisen Keine Übungsleiterbestätigung mehr erforderlich Abgabefrist 1. März 2006 – Vollständiger Antrag Vereinsvorsitzender trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben

Beispiel für max. 4% Lizenzen Erwachsene Mitglieder: 980 Sonstige Mitglieder: 490 Übungsleiterlizenzen: 57 gültige anerkannte Lizenzen (nur beim Verein A eingesetzt) 4 gültige anerkannte „halbe“ Lizenzen => Gesamtmitgliederzahl: 1.470 => daraus 4% = 58,8 Damit können max. 59 Lizenzen in die Berechnung mit einfließen Berechnung: 980 + 490 x 10 + (57 x 650 + 4 x 325) = 44.230 ME Zurück

Berechnungsverfahren Berechnungsformel: Erwachsene Mitglieder + Jugendliche x 10 + Eingesetzte Übungsleiterlizenzen x 650 (max. 4%) = ME (Mitgliedereinheiten) Beispiel: 980 Erwachsene 490 Jugendliche 57 Volllizenzen 980 + 490 x 10 + (57 x 650) = 42.930 ME x (Fördereinheit) ?=xxx €

Antragsverfahren/Bewilligung Die Vereine beantragen die Gewährung der Vereinspauschale bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt/Kreisfreie Stadt) Antrag muss spätestens am 1. März des Zuwendungsjahres eingegangen sein. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden Bewilligung und Auszahlung der Mittel erfolgt nach der Mitteilung der FE durch das Kultusministerium durch die Kreisverwaltungsbehörden

Ausgleichsregelung Zur Vermeidung existenzgefährdender Veränderungen bei der Umstellung der Sportförderung auf das pauschalierte Verfahren gilt, befristet bis zum 31.12.2008 folgende Regelung: Übersteigt der Förderbetrag die im Jahr 2005 bewilligte Zuwendung für Übungsleiter um mehr als 20%, so ist die Förderung auf diesen Betrag zu begrenzen. Die einbehaltenen Mittel werden von den Kreisverwaltungsbehörden auf die Vereine, deren Förderbetrag die im Jahr 2005 bewilligte Zuwendung für Übungsleiter unterschreitet, im Verhältnis zur jeweiligen Unterschreitung verteilt.

Förderjahr/Antragsgrundlage 2003 2004 2005 2006 ÜL-Std. 2002 ÜL-Std. 2003 ÜL-Std. 2004 ÜL-Std. 2005 Lizenzen Antragsgrundlage Bis zum Jahr 2005 war die Antragsgrundlage für die jeweilige Förderung die ÜL-Stundenabrechnung aus dem Vorjahr. Die bisherigen Übungsleiterzuwendungen sind mit Ablauf des 31.12.2005 außer Kraft getreten. Ab dem Jahr 2006 ist die Antragsgrundlage die Anzahl der vorgelegten Lizenzen. Den Vereinen geht durch diese Änderung dennoch kein Förderjahr verloren!!!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit