Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006."—  Präsentation transkript:

1 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes

2 Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 1.Einleitung 2.Verkürzter Lieferschein 3.Transparenz durch mehr Information -Verbesserung von angezeigter Menge und Qualität der Daten -Mehranzeige von Informationen bei Antrag bearbeiten 4.Zusammenfassung Überblick

3 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Vollzug der Klärschlammverordnung Die Kreisverwaltungsbehörden (KVB) sind in Bayern die sachlich zuständigen Behörden für den Vollzug der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) (gem. Gem. Bek. Rdnr 9). Das Bayerische Klärschlammnetz ist baldmöglichst bei der Datenüber- mittlung einzusetzen. (gem. Gem. Bek. Rdnrn. 144, 153) Gem. Bek. : Gemeinsamen Bekanntmachung der Staatsministerien für Landesentwicklung und Umweltfragen sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Vollzug der Klärschlammverordnung vom 29.04.1997, mit deren Änderung der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Landwirtschaft und Forsten vom 11. Juni 2004 ( AllMBl Nr. 13/1997, AllMBl Nr. 8/2004).

4 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Gemeinsamen Bekanntmachung der Staatsministerien für Landesentwicklung und Umweltfragen sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Vollzug der Klärschlammverordnung vom 29.04.1997, mit deren Änderung der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierungen für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie Landwirtschaft und Forsten vom 11. Juni 2004 ( AllMBL Nr. 13/1997, AllMBl Nr. 8/2004). Die Randnummern 144, 145, 153, 165 und 166 werden wie folgt geändert: Randnummer 144 erhält folgende Fassung: Der Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage setzt bei der Datenübermittlung baldmöglichst elektronische Datenverarbeitung ein (Erleichterung der Überwachung und Kontrolle). Hierfür existiert ein von den Staatsministerien für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und für Landwirtschaft und Forsten eingerichtetes landesweit einheitliches EDVSystem Bayerisches Klärschlammnetz. Die im Lieferschein einzutragenden Daten sollen den zuständigen Behörden vom Betreiber der Abwasserbehandlungsanlage oder von seinem beauftragten Dritten nach Möglichkeit elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Randnummer 153 erhält folgende Fassung: Übermittelt der Kläranlagenbetreiber oder der beauftragte Dritte nach Eingang des mit der Unterschrift des Landwirts versehenen Lieferscheins bei ihm den Lieferschein in elektronischer Form an die zentrale Datenbank nach Maßgabe von Randnummer 145, ist die in § 7 Abs. 3 Satz 1 vorgesehene Übersendung einer Durchschrift des mit der Unterschrift des Landwirts versehenen Lieferscheins an die dort genannten Behörden nach § 7 Abs. 3 Satz 3 entbehrlich; im Übrigen bleiben die Vorschriften von § 7 zum Originallieferschein unberührt. Die vom Kläranlagenbetreiber an die zentrale Datenbank in elektronischer Form übermittelten Lieferscheine sind für die Kreisverwaltungsbehörden und Landwirtschaftsämter für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich zugänglich. Soweit Lieferscheine in Papierform an die Kreisverwaltungsbehörden übermittelt worden sind, übermitteln die Kreisverwaltungsbehörden die Lieferscheindaten – soweit möglich elektronisch – an die Landwirtschaftsämter unverzüglich, spätestens vier Wochen nach der Aufbringung.

5 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 ALT Neue Übersichtsseite für das Profil KVB NEU

6 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 22.05.200624.05.2006 UDIS-RO-K0010 NEUENHOFEN Betriebsnr.: 2751584675; Hinterbichler, Johann (Emmeran) (bis 23.03.2009). erteilt Verkürzter Lieferschein Teil 1 und 2

7 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Weitere Kläranlagen einbinden

8 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Verkürzter Lieferschein Teil 3 Unterödfeld 1 FID: 6336000204 24.05.2005 Getreide (einschl. Mais)Winterweizen

9 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Verkürzter Lieferschein Teil 4 7,25 19.12.2005, 19.12.2005, 19.12.2005, 19.12.2005

10 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Verkürzter Lieferschein Teil 5 und 6 50 Meier GmbH 31. Untersuchungen müssen bis zum Ende des Aufbringungszeitraumes hier 31. 05.2006 gültig sein! Sonst werden diese im Lieferschein nicht angezeigt!

11 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Meier GmbH 50 Vollziehen des Lieferscheins V 50

12 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Vollziehen des Lieferscheins

13 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Vollziehen des Lieferscheins 50 Erst Eingabe:- TS bei Abgabe - Aufbringungsdatum v

14 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Übersichtsseiten - Listen

15 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Liste der verkürzten Lieferscheine

16 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Liste Voranzeigen und Lieferungen

17 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Übersichtsseiten - Klärschlammuntersuchungen

18 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Klärschlammuntersuchungen eingeben

19 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Übersichtsseiten – Tabelle der Flurstücke

20 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Tabelle der Flurstücke

21 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Übersichtsseiten – Landwirte und Flurstücke

22 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Landwirte und Flurstücke

23 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Übersichtsseiten - Aufbringungsplan und KS-Mengen s. Vortrag Herr Barthel

24 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Übersichtsseiten - Landkreisstatistik

25 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Landkreisstatistik

26 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Antrag bearbeiten

27 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Antrag bearbeiten

28 im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006 Insgesamt sollten mit der Erstellung des EDV-Programms Bayerisches Klärschlammnetz zum Vollzug der AbfKlärV folgende Ziel erreicht werden: -Vermeidung von Mehrfachbeschlammungen -Vollständige Erfassung ist mit Hilfe des Verkürzten Lieferscheins möglich. -Transparenz der Mengen und Qualitäten -Im Antrag bearbeiten sowie durch diverse Listen gegeben. -Hilfe zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags zur Überwachung -Im Antrag bearbeiten und den zugehörigen Tabellen für Sperrungen bei Wasserschutzgebieten, aus andern Naturschutzgründen oder bei Bioabfallaufbringung gegeben. -Grundlage für die Erstellung von Aufbringungsplänen -Vorhanden. - Vermeidung von mehrfachen Datenerfassungen - Gegeben. Die Ziele sind erfüllt, somit liegt es nun an Ihnen! Noch Fragen? Zusammenfassung


Herunterladen ppt "Im Routinebetrieb des Bayerischen Klärschlammnetzes Neue Möglichkeiten für die Kreisverwaltungsbehörden zur Überwachung © LfU / Abt. 3 / K. Bayer / 2006."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen