Senderketten 1 Formen der Zusammenarbeit von Hörfunksendern 4. Hörfunkworkshop
Senderketten 2 Zusammenarbeit mit Dritten Nachrichten- und Audioagenturen Zulieferung sprechfertiger oder fertig produzierter Nachrichten Zeitgleiche und unveränderte Übernahme von Nachrichten Nachrichten sind unverzichtbar, aber nicht imageprägend Nachrichten Einkauf von Agenturen, freien Mitarbeitern und anderen Sendern PR-Beiträge Beiträge
Senderketten 3 Zusammenarbeit mit Dritten Musik wird von der Redaktion ausgewählt Musikplanung erfolgt intern oder extern Musik Rahmenprogramm - radio NRW ARD - Nachtexpress, Berichte von Heute (NDR/WDR), Popnacht Franchise - Übernahme eines Programmkonzeptes Programmübernahmen
Senderketten 4 Zusammenarbeit mit Dritten National – RMS/AS&S Lokal/regional TOP Radiovermarktung/RadioKombi Baden-Württemberg Vermarktung Funkhäuser Planung und Betrieb von Leitungen und Sendern Technische Zusammenarbeit
Senderketten 5 Organisatorische Zusammenarbeit § 19 Abs. 8 RfStV, Gesetzlichen Auftrag zur Zusammenarbeit 12 Gemeinschaftseinrichtungen u.a. IRT, SRT und die ZFP ARD Ein Veranstalter verantwortet mehrere Programme - WDR, SWR, NDR je 8 Programme, FFH 3 Programme Senderfamilien
Senderketten 6 Organisatorische Zusammenarbeit Mehrere Veranstalter schließen sich zu einer Gesellschaft zusammen, die die Programme produziert und vermarktet. Funkhausmodell Unternehmen beteiligen sich an mehreren Radioveranstaltern in einem oder mehreren Märkten mit dem Ziel eine gemeinsamen Marke zu bilden. Senderkette Unternehmen beteiligen sich an mehreren Radioveranstaltern in einem oder mehreren Märkten ohne die Absicht zur Bildung einer gemeinsamen Marke, aber mit der Ziel, Synergien der Gruppe zu nutzen. Radio-Holding
Senderketten 7 Notwendigkeit der Zusammenarbeit Schwankungen auf dem Werbemarkt Nutzung von Synergien (gemeinsame Dienstleistungen – Forschung, Technik) Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit (intermediär/intramediär) Abwehr branchenfremder Veranstalter Finanzierung der Digitalisierung Wirtschaftliche Gründe Zusammenarbeit zur Verbesserung der Programmvielfalt – Art. 25 Abs. 3 BayMedG Zusammenarbeit zur Stärkung des Lokalfunks - NRW Rundfunkrechtliche/-politische Gründe
Senderketten 8 Grenzen der Zusammenarbeit Vermarktung – RMS Zusammenschluss in verwandten Märkten – Springer/ProSiebenSat1 Kartellrecht Autonomie im Rahmen der Rundfunkgesetze und Staatsverträge Beteiligung an privaten Veranstaltern richtet sich nach allg. Kartell- und Rundfunkrecht Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Regelungen der Programm- und Meinungsvielfalt nach den Landesmediengesetzen Veranstaltervielfalt gegen Programmvielfalt Privatrechtlicher Rundfunk
Senderketten 9 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit