Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HI-Tier) Zentrale Datenbank - Voraussetzung für Meldungen Stand der Einrichtung R. Carmanns 1 1
Voraussetzung für Meldungen Registrierung als Tierhalter über Betriebsnummer (Registriernummer nach VVVO) unter Angabe der Betriebsanschrift (Betriebsstätte) und des Betriebstyps (landwirtschaftlicher Tierhalter, sonstiger nichtlandwirtschaftlicher Tierhalter, Viehhändler, Schlachtbetrieb, Veterinärverwaltung, etc.) Ein numerisches Paßwort (PIN) für elektronische Meldungen
Meldungen und Inhalte Geburt: Geburtsbetrieb, Ohrmarke, Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht, Mutternummer. Bewegungen: Zugang: Zugangsbetrieb, Ohrmarke, Datum Abgang: Abgangsbetrieb, Ohrmarke, Datum Verendung/Hausschlachtung: Betriebsnummer, Ohrmarke, Datum Schlachtung: Schlachtbetrieb, Ohrmarke, Datum, Schlachtnummer, Schlacht- oder ggf. Lebendgewicht, Kategorie
Wer meldet was Landwirt meldet Geburt, Importmarkierung, Zugang, Abgang, Verendung oder Hausschlachtung Händler meldet Zugang, Abgang, Verendung, Geburt Betreiber von Märkten, Sammelstellen und Ausstellungen melden Zugang und Abgang der aufgetriebenen bzw. vermarkteten Rinder Schlachtbetrieb meldet Zugang und Schlachtung
Meldewege Papier Telefon mit Interactive Voice Response über vorgedruckte Meldekarten für Geburt, Bewegung (Zugang, Abgang, Verendung) und Schlachtung direkt an die RS zum Scannen Telefon mit Interactive Voice Response Dialog mittels Tonwahl und Sprachmenüs mit zentraler Datenbank Online über Internet Dialogprogramm über WWW-Browser mit der zentralen Datenbank Batch Massentransfer direkt zur ZDB, im Einzelfall via Regionalstelle
Meldebeginn und -Fristen Voller Meldebetrieb ab 26.09.1999 (ab Bestandsanzeige) Innerhalb von 7 Tagen sind Geburten, Zugänge, Abgänge, Verendungen und Schlachtungen zu melden.
Stand der Einrichtung Adreßdaten Lieferung durch Regionalstellen bis 30.09.99 280 000 Adressen von Tierhaltern Korrekturen und Ergänzungen fortlaufend Tierdaten Start des Regelbetriebes der zentralen Datenbank am 26.09.1999 mit folgenden Meldewegen Telefonmeldung (IVR) Internet (Batchmeldung) Internet Einzelmeldung (01.10.99) 2
Stand der Meldungen: 07.12.99 Geburt, Bewegung und Schlachtung Meldeweg: Postkarte 1 391 988 38,88 % Telefon (IVR) 144 483 4,04 % Internet Einzelm. 584 386 15,32 % Sammelmeldung 1 495 203 41,76 % Total 3 580 060 100,00 % - rund. 52 000 Meldungen pro Tag 2
Stand der Meldungen: 07.12.99 Ersterfassung des Rinderbestandes zum 26.09.1999: 6 263 016 Rinder von ca. 14,9 Mio. 2,2 Mio Rinder werden derzeit eingespielt von einigen Ländern wurden noch keine Daten übermittelt Ohrmarkenserien 1 025 886 Gespeicherte Meldungen insgesamt: 10 868 962 - rund 160 000 Meldungen pro Tag 2
Verantwortliche Stellen für Tierdaten Zentrale Datenbank (BayStMELF) Betrieb der Datenbank Technische Infrastruktur Regionalstelle als beauftragte Stelle Operative Durchführung übernimmt hoheitliche Aufgaben zuständige für Ausgabe von Ohrmarken und Rinderpässen zuständig für Fehlerbearbeitung und Korrektur eine Regionalstelle je Land (NRW 2) Anhang 2 siehe „Vortrag Versandschlachter Bonn 15-07-99 Anhang.doc“
Pflege von Registriernummer und Adressdaten Vergabestelle für Registriernummern i.d.R. Behörden oder LKV als beauftragte Stelle in Bayern Amt für Landwirtschaft und Ernährung Wieviele Registriernummern benötigt man eine für das Unternehmen, bzw. Hauptbetrieb eine für jede sonstige Betriebsstätte Pflege der Adressdaten Pflege der Adreß- und Stammdaten i.d.R. durch Vergabestelle Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen Anhang 1 siehe „Vortrag Versandschlachter Bonn 15-07-99 Anhang.doc“
Zugriff auf die Daten in der Datenbank Für den eigenen Datenbereich alle meldepflichtigen Rinderhalter Schlachtbetriebe Veterinärbehörden beauftragte Regionalstellen Prämienbehörden der Länder amtlich zugelassene Etikettierbetriebe Bei der Zugriffsregelung für die einzelnen Berechtigten werden die Grundsätze des Datenschutzes gewahrt.
Datenverwendung Herkunfts- und Identitätsnachweis Tierpaß Etikettierung Prämienabgleich Seuchenbekämpfung