! ! Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung

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 Präsentation transkript:

Der neue bAV Tarifvertrag für Arzthelferinnen Chance für den Vertrieb

! ! Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte Wie hoch ist überhaupt das Potential in Deutschland? ! ca. 500.000 Beschäftigte bei den niedergelassenen Ärzte ! 99% haben keine betriebliche Altersversorgung

! ! ! Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte ! ca. 230.000 niedergelassene Ärzte und Zahnärzte in Deutschland Klientel ist zahlungskräftig und lukrativ ! Absatzerfolg der sog. GesundheitsRente enttäuschend lediglich 2500 Verträge sind seit Ende 2002 verkauft worden ! „Durchdringungsquoten“ tendieren gegen Null ca. 30.000 Ärzte sind allein im Hausärzteverband organisiert

Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte Die GesundheitsRente ( Hintergrundinfos) Konsortium: Deutschen Ärzteversicherung ( Konsortialführer ) Deutschen Apotheker- und Ärztebank ( Apo-Bank ) Pro bAV Pensionskasse Ende 2002 zur betrieblichen Altersversorgung für die Angestellten der in Deutschland niedergelassenen Ärzte geschaffen worden Vertrieb durch MLP, Apo-Finanz, DÄV

Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte Die GesundheitsRente „Die Bundeszahnärztekammer legt aber Wert darauf, dass mit dieser Information ausdrücklich keine Empfehlung verbunden ist, da auch andere Vorsorgeprodukte auf dem Markt existieren. Die Wahl der privaten Altersvorsorge ist und bleibt eine Einzelentscheidung“ (Veröffentlichung der Bundeszahnärztekammer)

Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellten in Berlin Vertragsparteien

Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte §1 Geltungsbereich Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen, die im Bundesgebiet in Einrichtungen der ambulanten Versorgung tätig sind staatlich geprüfte Kranken- und Kinderkrankenschwestern staatlich geprüfte Kranken- und Kinderkrankenpflegerinnen Sprechstundenschwestern und -helferinnen Auszubildende

Novum in der Geschichte der Tarifverträge für Arzthelferinnen !!! Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte Kernpunkte: lineare Gehaltserhöhung um 2,5% ab dem 1. Januar 2008 Anspruch auf arbeitgeberfinanzierte bAV „Betriebsrente vom Arzt“ Novum in der Geschichte der Tarifverträge für Arzthelferinnen !!! Auf den ersten Blick mag der Tarifabschluss relativ hoch erscheinen. Schaut man jedoch zurück, zeigt sich, dass die letzte Lohnanpassung 2004 vollzogen wurde. Mit der damaligen Anpassung von einem Prozentpunkt wurden die sechs Jahren davor ohne Anpassung gering vergütet. Anders ausgedrückt, Lohnerhöhung plus BAV ergeben eine durchschnittliche Einkommensanpassung bezogen auf die vergangenen sechs Jahre von ungefähr 0,6 % im Jahr.

Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte § 2 (1)a) Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung Wahl der Zahlung zusätzlich zur VWL: Vollzeitbeschäftigt und Teilzeitbeschäftigte mit durchschnittlich 18 h pro Woche und mehr AZUBIS nach der Probezeit erhalten 20 € monatlich Teilzeitbeschäftigte mit durchschnittlich weniger als 18 h pro Woche erhalten 10 € monatlich

Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte § 2 (1) b) Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung Wahl der Zahlung anstelle der VWL: Vollzeitbeschäftigt und Teilzeitbeschäftigte mit durchschnittlich 18 h pro Woche und mehr erhalten 56 € monatlich Teilzeitbeschäftigte mit durchschnittlich weniger als 18 h pro Woche erhalten 28 € monatlich AZUBIS nach der Probezeit erhalten 38 € monatlich

Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte § 2 Arbeitgeberbeitrag Zusätzlich zur VWL Anstelle der VWL 20,-- € / Monat (Vollzeit > 18 Std./ Woche) 10,-- € / Monat (Vollzeit < 18 Std./ Woche) 20,-- € / Monat (Azubis nach Probezeit) 56,-- € / Monat (Vollzeit > 18 Std./ Woche) 28,-- € / Monat (Vollzeit < 18 Std./ Woche) 38,-- € / Monat (Azubis nach Probezeit)

Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte § 2 (2) Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechtes: innerhalb von 3 Monaten nach In-Kraft-Treten des TV nach Beginn eines neuen Beschäftigungsverhältnis nach Auslaufen eines bestehenden VWL Vertrages wird kein Gebrauch gemacht: AG muss gemäß Bestimmungen ohne VWL verfahren (56 € VZ - 28 € TZ - 38 € AZUBI)

Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte § 2 (3) Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung Übergangsregelung: Wahl befristet bis einschl. 31.12.2014 ab 01.01.2015 Anspruch gemäß § 2 (1) b) 56 € - 28 € - 38 € AG Beitrag kann nicht für die Riester Rente verwendet werden

Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte Entgeltumwandlung § 6 (3) Höhe der Umwandlung AG Zuschuss in Höhe von 20% des umgewandelten Betrages mindestens 10,- € monatlich maximal 4% BBG West ( 63.600 € p.a.) Im Jahr 2008 2.544,-- € Zuschuss beträgt maximal 508,80 € p.a.

Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte § 7 (13) Umwandelbare Entgeltbestandteile 13. Monatsgehalt VWL sonstige Entgeltbestandteile

Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte § 9 Durchführungsweg (1) AG bietet Pensionskasse an (2) trifft AG nicht innerhalb 4 Wochen nach Antragstellung bzw nach Entstehung des Anspruchs auf AG Leistung eine Entscheidung hat AN freies Wahlrecht mit DV oder PK

Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte § 11 sofortige Unverfallbarkeit Anwartschaft aus Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschuss und Versorgungszusage aus Arbeitgeberbeitrag sind ab Versicherungsbeginn unverfallbar.

Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte § 13 Fortführung und Übertragung der Versorgungsanwartschaft (2) Pflicht des AG zur Fortführung des gewählten Durchführungsweg ( DV bzw. Pk) bei Neueinstellungen mit bestehendem bAV Vertrag. (3) Sofern der neue AG die Versorgungsanwartschaft übernimmt …unwiderrufliches Bezugsrecht und Unverfallbarkeit sind einzuräumen

Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte § 15 Steuern und Sozialabgaben (2) Pauschalsteuer gemäß § 40 b ESTG ist vom AN zu tragen

Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte § 17 Ausschlussfristen Abweichend von § 21 Manteltarifvertrag sind Ansprüche innerhalb von 36 Monaten schriftlich geltend zu machen

Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte § 18 In-Kraft-Treten und Laufzeit (1) Tarifvertrag tritt am 01.04.2008 in Kraft, kündbar erstmals zum 31.12.2010 (3) … bestehende Betriebsvereinbarungen oder Individualvereinbarungen …bleiben unberührt…

Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte Welchen Arbeitgeber betrifft es? Mehr als sie denken! Die Regelungen zur bAV betreffen Arbeitgeber … die dem Tarifvertrag angeschlossen sind … die sich in der Bezahlung an den Tarifvertrag anlehnen … als Arbeitsvertrag den Mustervertrag der Ärztekammer benützen … auch ohne Anlehnung an den Tarifvertrag die Anpassung ihren Mitarbeitern zukommen lassen möchten

Auswirkungen einer Entgeltumwandlung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte (Grundlage: Alter: 30 Jahre, Tätigkeitsgruppe III, 17. Berufsjahr, Steuerklasse I, 0 Kinder) Tarifliches Gehalt Euro Nach Umwandlung 100,-- Euro (49,72 netto) Nach Umwandlung 130,-- Euro (64,41 netto) Nach Umwandlung 200,-- Euro (99,41 netto) Brutto 1.988,-- 1.888,-- 1858,-- 1.788,-- Steuer (inkl. Soli; Ki-St.) 286,10 256,12 247,23 226,61 Sozialversicherung (Erhöhter PV-Satz) 408,54 387,99 381,82 367,44 Netto 1293,36 1243,89 1228,95 1193,95

Nach Umwandlung 100,-- Euro Auswirkungen einer Entgeltumwandlung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte (Grundlage: Alter: 30 Jahre, Tätigkeitsgruppe III, 17. Berufsjahr, Steuerklasse I, 0 Kinder) Nach Umwandlung 100,-- Euro (49,72 netto) 1.888,-- 256,12 387,99 1243,89 Was wird aber effektiv angespart? nicht 100,-- sondern… 176,--!!!

Arbeitnehmersicht: Beispielhafte Rechnung I - Ein Beispiel sagt mehr als 1000 Worte… (Grundlage: Alter: 30 Jahre, Steuerklasse I, Rente mit 67,Tarif Best Invest Rente Direkt): Euro Anlagebetrag 100,--Entgeltumwandlung 56,-- ArbG-Betrag 20,-- ArbG-Zuschuss    176,-- Reduzierung Nettogehalt    49,72 Altersrente bei 6% eff. Verzinsung    770,00 Nettorente nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen    450,08 Rendite ( Netto-Rente zu Nettobeitrag )    6,10% Quelle: Vorsorgeanalyse Tool Volksfürsorge Versicherung

Arbeitnehmersicht: Beispielhafte Rechnung II - Ein Beispiel sagt mehr als 1000 Worte… (Grundlage: Alter: 30 Jahre, Steuerklasse I, Rente mit 67,Tarif Best Invest Rente Direkt): Euro Anlagebetrag 130,-Entgeltumwandlung 56,-- ArbG-Betrag 26,-- ArbG-Zuschuss   212,-- Reduzierung Nettogehalt   64,41 Altersrente bei 3% eff. Verzinsung 927,58 Nettorente nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen 534,00 Rendite ( Netto-Rente zu Nettobeitrag )   5,88 % Quelle: Vorsorgeanalyse Tool Volksfürsorge Versicherung

Arbeitnehmersicht: Beispielhafte Rechnung II - Ein Beispiel sagt mehr als 1000 Worte… (Grundlage: Alter: 30 Jahre, Steuerklasse I, Rente mit 67,Tarif Best Invest Rente Direkt): Euro Anlagebetrag 200,-Entgeltumwandlung 56,-- ArbG-Betrag 40,-- ArbG-Zuschuss   296,-- Reduzierung Nettogehalt   99,41 Altersrente bei 3% eff. Verzinsung   1295,00 Nettorente nach Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen 723,66 Rendite ( Netto-Rente zu Nettobeitrag )   5,1 % Quelle: Vorsorgeanalyse Tool Volksfürsorge Versicherung

Der neue Tarifvertrag für betriebliche Altersversorgung für Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte Zusammenfassung: Die Gehälter der Medizinischen Fachangestellten (Arzthelferinnen) steigen ab 1. Januar 2008 um 2,5 Prozent. Rechtsanspruch ab 1.4.08 auf Arbeitgeberzuschuss in festen Beträgen und prozentual zur Entgeltumwandlung fest: 20,- (10,-) alternativ 56,- ( 28,-) und 20% der Entgeltumwandlung Potential: 230.000 niedergelassene Ärzte mit 500.000 Beschäftigten 99 % der Beschäftigten haben keine bAV Absatzerfolg der sog. GesundheitsRente mehr als enttäuschend Arzt hat freies Wahlrecht des Vertragspartners, GesundheitsRente ist kein Zwang