Aktuelle Rechtssprechung zum Kapitalanlagerecht
Aktuelle Rechtssprechung zum Kapitalanlagerecht ein Vortrag von Herrn Jens Reichow Jurist © Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen.
§ 1 Neuerungen in der Rechtsprechung
Agenda: Neues zum Thema … Rückvergütungen Negative Pressemitteilungen Einlagevermittlung Mögliche Vertragsgestaltung für Anlagevermittler 25.03.2017 © RA Stephan Michaelis
Fall 1: LG Kassel – Az.: 9 O 738/10 Frage 1: Muss der freie Anlagenvermittler über erhaltene Vergütungen aufklären? Frage 2: Muss über negative Berichte der Zeitschrift Stiftung Warentest/Finanztest aufgeklärt werden? 25.03.2017 © RA Stephan Michaelis 5 5
Frage 1: Muss der freie Anlagenvermittler über erhaltene Vergütungen aufklären? BGH Urteil vom 15.04.2010 (Az.: III ZR 196/09): Ein unabhängiger, freier Anlagevermittler muss nicht ungefragt über Vergütungen aufklären. OLG Düsseldorf Urteil vom 08.07.2010 (Az.: 6 U 136/09): Auch der unabhängige, freie Anlagevermittler ist zur ungefragten Aufklärung verpflichtet. Diese Aufklärungspflicht ist dem Beratungsvertrag immanent. (Revision ist anhängig: BGH - III ZR 170/10) 25.03.2017 © RA Stephan Michaelis 6 6
Frage 2: Muss über negative Berichte der Zeitschrift Stiftung Warentest/Finanztest aufgeklärt werden? BGH Urteil vom 06.07.1993 – AZ.: XI ZR 12/93: Aufklärungspflicht bei Veröffentlichung in Börsenzeitung, FTD, FAZ, Handelsblatt BGH Urteil vom 05.03.2009 – Az.: III ZR 302/07 Nicht alle Publikationsorgane sind vorzuhalten. Vermittler obliegt die Auswahl geeigneter Publikationen. BGH Urteil vom 05.11.2009 – Az.: III ZR 302/08 Lektüre des Handelsblatts ist Pflicht. 25.03.2017 © RA Stephan Michaelis 7 7
Jetzt neu: Was bedeutet eigentlich eine zeitnahe Auswertung der Presse? BGH Urteil vom 05.11.2009 – AZ.: III ZR 302/08: Tagesaktuelle Auswertung der Headlines und Durchsicht auf relevante Informationen. Detaillierte Auswertung innerhalb von 2-3 Tagen. 25.03.2017 © RA Stephan Michaelis 8 8
Fall 2: BGH Urteil vom 23.11.2010 – Az.: VI ZR 245/09 Selbständiger Vermittler (§ 34c GewO) Festverzinsliche Anlage: 6% p.a. Anbieter: in den USA ansässiger Daytrader Anleger: Erfahren und risikobereit Beratungsgespräch: Ordnungsgemäße Beratung und Aufklärung über das Risiko Folgen: Anlagerisiko realisiert sich. Haftung des Vermittlers? 25.03.2017 © RA Stephan Michaelis 9 9
Drittstaateneinlagenvermittlung Einlage: Annahme von Geldern gegen festen Zinssatz ohne Verbriefung. Drittstaat: Land, welches nicht Mitglied der EU ist. Drittstaateneinlagevermittlung ist nach §§ 32, 1 Abs.1a S.2 Nr.5 KWG erlaubnispflichtig. 25.03.2017 © RA Stephan Michaelis 10 10
Haftung des Vermittlers nach § 823 Abs.2 BGB § 32 KWG ist Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs.2 BGB. Schaden: Wertverlust z.B. infolge von Kursverlusten Haftung des Vermittlers trotz ordnungsgemäßer Beratung 25.03.2017 © RA Stephan Michaelis 11 11
Haftungsverantwortlicher Vermittler (z.B. Müller Vermittlungs- GmbH) Auch der Geschäftsführer persönlich (Herr Müller persönlich) Haftung mit dem gesamten Privat- und Geschäftsvermögen. 25.03.2017 © RA Stephan Michaelis 12 12
§ 2 Vertragliche Lösungen
Vorteile schriftlicher Vermittlungsverträge Transparente Vermittlerstellung Positive Ausgestaltung von Rechten und Pflichten Haftungsreduzierung 25.03.2017 © RA Stephan Michaelis 14 14
Art des Schuldverhältnisses? Maklervertrag: Dauerschuldverhältnis Vermittlungsvertrag: Keine Betreuungspflicht (BGH ZIP 2005, 435) Vermittlervertrag ist ein Austauschvertrag 25.03.2017 © RA Stephan Michaelis 15 15
Praktische Umsetzung Rechtsicher: Bei jedem neuen Vermittlungsvorgang neuen schriftlichen Vertrag abschließen. Alternativ: AGB‘s für alle Vermittlungsvorgänge (vgl. AGB-Banken). Problem: Einbeziehung in den Vertrag. Lösung: Verweis im (Versicherungs-) Maklervertrag 25.03.2017 © RA Stephan Michaelis 16 16
Ausblick 2011 Erste Lehman-Brother Entscheidungen des BGH sind zu erwarten. Anwendung der Kick-back - Rechtsprechung auf den freien Vermittler? 25.03.2017 © RA Stephan Michaelis 17 17
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und stehe Ihnen für weitere Fragen gern zur Verfügung. RA Michaelis LL.M. RA Dr. Freitag RA Funke RAin Loest RAin Pagel RA Wedekind RAin Jahnke LL.M. RA Cyrus Mittelweg 14 20148 Hamburg Tel: (040) 888 88-777 Fax: (040) 888 88-737 www.Kanzlei-Michaelis.de