Schritt 4: Maßnahmenbedarf - Einatmen

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§ 7 Informationsermittlung und Gefährdungsermittlung
 Präsentation transkript:

Schritt 4: Maßnahmenbedarf - Einatmen Schutzstufe 1 keine geringe Gefährdung Schutzstufe 2 Beratung Schutzstufe 3 25.03.2017 Annette Wilmes

Schritt 4: Maßnahmenbedarf - Einatmen immer anwenden Allgemeine Schutzmaßnahmen und Grundpflichten Technische Schutzmaßnahmen Geschlossenes System 25.03.2017 Annette Wilmes

Schutzleitfaden 200 Punktabsaugung: Gestaltung des Arbeitsverfahrens Es wird dicht an der Emissionsquelle abgesaugt. Die Emissionsquelle ist eingehaust. Beschäftigte werden vom verunreinigten Luftstrom fern gehalten. Der Arbeitsbereich ist nicht in der Nähe von Türen, Fenstern und Durchgängen, „keine Zugluft“. Es ist ausreichend Zuluft im Arbeitsraum. Absaugleitungen sind kurz und gerade. Die Funktion der Absauganlage wird z. B. durch Manometer oder Volumenstrommessung überwacht. Ob eine Reinigung der Abluft notwendig ist wurde überprüft (BImSchG). Ob eine offene Erfassungseinrichtung der Bauart Rohrstutzen mit Flansch bzw. Düsenplatte einsetzbar ist, wurde überprüft. Die abgesaugte Luft wird an einen sicheren Ort abgeführt. Störströmungen werden durch Leitelemente oder Wände von der Erfassungsströmung ferngehalten. 25.03.2017 Annette Wilmes

Schutzleitfaden 200 Punktabsaugung: Wartung und Wirksamkeitsprüfung, Instandhaltung Arbeitsmittel werden in einem ordnungsmäßigen funktionsfähigen Zustand gehalten. Bedienungsanleitungen werden beachtet. Informationen zur regelmäßigen Überprüfung sind vorhanden. Die Anlage wird einmal pro Woche auf Anzeichen von Beschädigung geprüft (Sichtkontrolle). Die Absaugleistung wird einmal im Jahr geprüft. Alle Prüfnachweise werden 5 Jahre aufbewahrt. 25.03.2017 Annette Wilmes

Schutzleitfaden 200 Punktabsaugung: Weitere Anforderungen Die allgemeinen Anwendungshinweise wurden beachtet. Ersatzstoffe und Ersatzstoffverfahren wurden geprüft und dokumentiert. Verunreinigte Arbeitskleidung werden getrennt aufbewahrt. Pausenbereiche sind vorhanden, es sind keine Nahrungs- und Genussmittel am Arbeitsplatz. Zusätzliche Schutzmaßnahmen bei Alleinarbeit werden getroffen. Vorkehrungen für Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle wurden getroffen, z. B. zur Ersten Hilfe. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge findet statt - Beratung des Unternehmens und der Beschäftigten - Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden angeboten. 25.03.2017 Annette Wilmes

Schutzleitfaden 200 Punktabsaugung: Informationsquellen Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Gefahrstoffe Schutzleitfaden 100 (allgemeine Lüftung), 101 (allgemeine Lagerung) BGR 121, Arbeitsplatzlüftung - Lufttechnische Maßnahmen (bisher ZH 1/140), Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft (HVBG), Januar 2004, als PDF unter http://www.arbeitssicherheit.de Luftbeschaffenheit am Arbeitsplatz: Minderung der Exposition luftfremder Stoffe, VDI 2262 (enthält auch Hinweise zur Luftrückführung) Katalog technischer Maßnahmen zur Luftreinhaltung, Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitmedizin, FB 834, Wirtschaftsverlag NW, Bremerhaven, 2001 Leitfaden zur Anwendung umweltverträglicher Stoffe - Für die Hersteller und gewerblichen Anwender gewässerrelevanter chemischer Produkte, Umweltbundesamt Berlin, 02/2003 als PDF unter http://www.umweltbundesamt.de/umweltvertraegliche -stoffe/stoffe.htm 25.03.2017 Annette Wilmes

Hautkontakt durch verschmutzte Arbeitskleidung Schutzausrüstung Arbeitsflächen Arbeitsmittel durch Stäube Flüssigkeiten Pasten Aerosole Gase Dämpfe 25.03.2017 Annette Wilmes

Schritt 5: Gefährlichkeitsgruppe „Hautkontakt“ Ä H R L I C K T S Gefährlichkeitsgruppe Zugeordnete R-Sätze HA R 66 HB R38 HC R21*, R43, R48/21, R68/21 HD R24*, R34, R40*, R39/24, R48/24, R62*, R63*, R68* HE R24 und R34, R27*, R35, R39/27, R45*, R46*, R60*, R61* TRGS 401 *HINWEIS: Wenn Ihnen bekannt ist, dass Ihr Stoff NICHT hautresorptiv ist, kann die Zuordnung zur Gefährlichkeitsgruppe entfallen. 25.03.2017 Annette Wilmes 8

Schritt 5: Gefährlichkeitsgruppe „Hautkontakt“ Ä H R L I C K T S Gefährlichkeitsgruppe Zugeordnete H-Sätze HA EUH066 HB H315 HC H312**; H317; H371*; H373* HD H311; H314 (Hautätz. 1B, 1C); H341*; H351*; H361*; H370*; H372* HE H310; H314 (Hautätz. 1A); H340*; H350*; H360* Hinweis* = Expositionsweg berücksichtigen | Hinweis** = LD50 berücksichtigen 25.03.2017 Annette Wilmes 9

SDB: Vollständigkeit der Daten Sicherheitsdatenblatt Kap. 11 TRGS 400 Prüfung auf akute Toxizität Prüfung auf Reizung Prüfung auf erbgutveränderndes Potential Prüfung auf Hautsensibilisierung Bewertung der Toxizität bei wiederholter Applikation R23, R24, R25 R38 Gefährlichkeitsgruppe HC R68 R43 25.03.2017 Annette Wilmes 10

Schritt 6: Wirkfläche und Wirkdauer Wirkdauer endet mit dem Entfernen des Gefahrstoffes Reinigen im Chemielabor, Optikerwerkstatt: Spritzer www.inqa-fotos.de Foto: Fox Agentur www.bgw-online.de Haarwäsche - Hände und Unterarme sind exponiert: große Wirkfläche kurz: unter 15 Minuten/Tag lang: über 15 Minuten/Tag Das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung z. B. Schutzhandschuhe ändert nicht die Größe der Wirkfläche ! www.inqa-fotos.de Foto: Fox Agentur 25.03.2017 Annette Wilmes

Gefährlichkeitsgruppe Wirkfläche Wirkdauer Maßnahmenbedarf HA klein kurz gering lang groß erweitert HB HC hoch HD HE Schritt 7: Maßnahmen „Hautkontakt 25.03.2017 Annette Wilmes 12

Schritt 7: Zusätzlicher Maßnahmenbedarf bei Hautkontakt GERINGER MAßNAMENBEDARF Schutzleitfaden 120 - Organisations- und Hygienemaßnahmen Haut ERWEITERTER MAßNAHMENBEDARF Hautkontakt durch technische Mittel minimieren, sonst PSA unter Einweisung der Beschäftigten, arbeitsmedizinische Beratung Schutzleitfaden 250 - Erweiterter Maßnahmenbedarf - hautsensibilisierende Stoffe - Feuchtarbeitsplätze HOHER MAßNAHMENBEDARF Ersatzstoffprüfung geschlossenes System 25.03.2017 Annette Wilmes

Schritt 8: Wirksamkeitsüberprüfung – Einatmen Stoffe mit AGW Zubereitungen mit Inhaltsstoffen mit AGW Stoffe ohne AGW Zubereitungen mit Inhaltsstoffen ohne AGW Ziel Einhaltung der / des AGW Überprüfung der Schutzmaßnahmen Ermittlungsmethode Messtechnisch – nicht Messtechnisch z. B. EMKG – – nicht Messtechnisch z. B. EMKG & Schutzleitfäden 25.03.2017 Annette Wilmes 14

Schritt 8: Wirksamkeitsüberprüfung Stoffe und Zubereitungen Einrichtungen für Stäube mindestens jährlich, sonst mindestens alle 3 Jahre prüfen. Wirksamkeitsüberprüfung technischer Schutzmaßnahmen Messtechnische Überprüfung lüftungstechnischer oder technologischer Parameter Sicht und Funktionskontrolle Sonstige Verfahren zur Überprüfung Herstellerangaben beachten! 25.03.2017 Annette Wilmes

Schritt 8: Stoff mit AGW z. B. Isobutanol Gefährlichkeits-gruppe (GG) - Einatmen- AGW nach TRGS 900: 100 ppm EMKG = nichtmesstechnische Ermittlungsmethode GG Luftkonzentrationsbereich A 50 – 500 ppm B 5 – 50 C 0,5 – 5 D 0,05 – 0,5 E < 0,05 Ergebnis: GG B statt GG A 25.03.2017 Annette Wilmes 16

Schritt 4: Maßnahmenbedarf - Einatmen Schutzstufe 1 keine geringe Gefährdung Schutzstufe 2 Beratung Schutzstufe 3 25.03.2017 Annette Wilmes

Schritt 8: Wirksamkeitsüberprüfung KONTROLLE Nutzung und Handhabung von persönlicher Schutzausrüstung. Nutzung von Hautreinigungs-, Hautschutz- und Hautpflegemitteln. Schutzausrüstung wird auf Funktionsfähigkeit überprüft Haltbarkeit der Produkte 25.03.2017 Annette Wilmes

Welche Punkte erfüllt das EMKG, gemeinsam mit den Schutzleitfäden? TRGS 400 - Checkliste für die Qualität von standardisierten Arbeitsverfahren Tätigkeit Inhalative und dermale Gefährdungen Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW, BGW, ERB) Technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen Häufigkeit und Dauer der Exposition physikalisch chemische Wirkungen Arbeitsbedingungen und Verfahren Arbeitsmittel und Gefahrstoffmenge Möglichkeit zur Substitution Wirksamkeitsüberprüfung Schlussfolgerungen aus durchgeführten arbeitsmedizinischen Untersuchungen 25.03.2017 Annette Wilmes

Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe … … das Control Banding Tool der BAuA 25.03.2017 Annette Wilmes 20

Wichtige Quellen im Überblick Technische Regeln www.baua.de >> Themen von A-Z >> Gefahrstoffe >> Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)  Informationen zu Sicherheitsdatenblättern www.baua.de >> Themen von A-Z >> Gefahrstoffe >> Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) >> Bekanntmachung 220 Sicherheitsdatenblatt www.baua.de >> Themen von A-Z >> Gefahrstoffe >> Sicherheitsdatenblatt CLP-Verordnung und Anhänge www.reach-clp-heöpdesk.de >> CLP-Verordnung >> CLP-Verordnung Inhalt  Konzeptbeschreibung EMKG und Schutzleitfäden www.baua.de/emkg  EMKG Kompakt www.baua.de/Taschenscheibe  25.03.2017 Annette Wilmes 21

Weitere Informationen erhalten Sie… TRGS-Newsletter: Informationen zu neu veröffentlichten oder geänderten Technischen Regeln Gefahrstoffe. EMKG E-Mailverteiler: Aktuelle Informationen zum Konzept. Anmeldung unter sek4.6@baua.bund.de Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Noch Fragen? Annette Wilmes Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Tel.: 0231 9071 2474 E-Mail: wilmes.annette@baua.bund.de 25.03.2017 Annette Wilmes