Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Brühl

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 Präsentation transkript:

Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Brühl Ausbildungsthema: Gefährliche Stoffe und Güter (GSG)

Lehrunterlage JF Brühl Stand 2001 Gliederung: Einleitung und Einsatzbeispiele Zielsetzung der GSG-Ausbildung im Tm-Bereich Rechtsgrundlagen und Begriffe Gefahrklasseneinteilung nach GGVS/ADR Kennzeichnungsarten nach GGVS, GGVE/RID, GGVBinSch/ADNR Einführung in die Einsatztaktik nach FwDv14 Erste Hilfe und Schutzausrüstungen Gliederungsnummer: 5.4

ca. 1,1 Mio Tonnen Gefahrgut werden täglich befördert! Warum GSG in der Feuerwehr ? : ca. 1,1 Mio Tonnen Gefahrgut werden täglich befördert!

Lehrunterlage JF Brühl Stand 2001 Zielsetzung der Ausbildung: Der vorgehende Trupp muß in der Lage sein, an Einsatzstellen das Vorhandensein von gefährlichen Stoffen zu ERKENNEN Die größtmögliche GEFAHR, die von Ihnen ausgeht ABSCHÄTZEN Gefahren vermeiden und taktisch richtig verhalten ! Gliederungsnummer: 5.4

§ Verordnungen und Vorschriften: GGVS / ADR (international) „Gefahrgutverordnung Straße“ GGVE / RID (int.) „Gefahrgutverordnung Eisenbahn“ GGVBinSch / ADNR (int.) „Gefahrgutverordnung Binnenschiffahrt“ GGVSee / IMDG (int.) „Gefahrgutverordnung Seeschifffahrt“ IATA-DGR (int.) Luftverkehr GefStoffV „Gefahrstoffverordnung“ VbF „Verordnung über brennbare Flüssigkeiten“ TRG „Technische Regeln Druckgase“ Sprengstoffgesetz Brandschutzbest. Munition DIN 2403 Kennzeichnung von Rohrleitungen

Die Gefahrstoffverordnung : Die GefStoffV regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Gefährliche Stoffe in diesem Sinne (Chemikaliengesetz) sind: Nickelcarbonyl (Nickeltetracarbonyl) Hinweise auf besondere Gefahren Kann Krebs erzeugen Irreversibler Schaden möglich Sicherheitsratschläge Dampf nicht einatmen Behälter sicher aufbewahren Chemie AG mindergiftig (gesundheitsschädlich) giftig sehr giftig ätzend reizend explosionsgefährlich brandfördernd hoch-/leichtentzündlich entzündlich umweltgefährlich krebserzeugend fruchtschädigend erbgutverändernd

brennbare Flüssigkeiten (VbF) Der Flammpunkt einer Flüssigkeit: Die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) Der Flammpunkt einer Flüssigkeit: 100 °C 55 °C 21 °C 0 °C Beispiele: Phenol (79°C) Schweres Heizöl (>65°C) Testbenzin (30-35°C) Spiritus (12°C) Benzin (<20°C) „Der Flammpunkt einer brennbaren Flüssigkeit ist die niedrigste Temperatur, bei der erstmals eine ausreichende Dampfmenge gebildet wird, so daß ein entzündbares Dampf/Luft-Gemisch entsteht “ A III 55-100°C 60°C 20°C A II 21-55°C A I unter 21°C B Gruppe A: wasserunlöslich Gruppe B: in jedem Verhältnis mit Wasser mischbar

Der pH-Wert als Maß für die Aggresivität Säuren und Laugen Der pH-Wert als Maß für die Aggresivität sauer Neutraler Bereich basisch 1 Salzsäure 3 Essig 7 Reines Wasser 11 Sodalösung 14 Natronlauge Auslaufstelle eingrenzen durch Sand, Erde oder PE-Folie Schutzkleidung/Atemschutz tragen Neutralisationsmittel (BC-Pulver) Vorsicht bei hochkonzentrierten Säuren, besonders bei Schwefel-säure (heftige exotherme Reaktion mit Wasser) Säure- und Laugenverletzung mit viel Wasser spülen

der Berufsgenossenschaften Warnschilder nach UVV der Berufsgenossenschaften

Druckgasflaschen (TRG/ DIN EN) Kennzeichnung von Druckgasflaschen (TRG/ DIN EN) Gas Farbe Anschlußgewinde Acetylen Gelb Bügelverschluß Andere brennbare Gase Rot Linksgewinde außen Sauerstoff Blau Rechtsgewinde außen Stickstoff Grün Preßluft Grau Rechtsgewinde innen Andere nicht-brennbaren Gase grau Bis zum 1.7.2006 Der Inhalt einer Druckgasflasche kann durch folgende Merkmale ermittelt werden: Farbkennzeichnung Anschlußgewinde Eingeschlagene Gasbezeichnung auf der Schulter Gefahrgutaufkleber am Flaschenhals (einzige rechtsverbindliche Kennzeichnung)

Druckgasflaschen (TRG/ DIN EN) Kennzeichnung von Druckgasflaschen (TRG/ DIN EN)

Gefahrklassen nach GGVS/ADR Die GGVS teilt Gefahrstoffe in 9 Gefahrklassen mit bis zu 6 Unterklassen ein: Gruppe Stoffeigenschaften Explosive Stoffe und Gegenstände Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase Entzündbare flüssige Stoffe Entzündbare feste Stoffe Brandfördernde Stoffe und organische Peroxide Giftige, ansteckungsgefährdende und ekelerregende Stoffe Radioaktive Stoffe Ätzende Stoffe Verschiedene gefährliche Stoffe oder Gegenstände Klassen 1.1 bis 1.6, je nach Explosivität Klassen 4.1 bis 4.3 Klassen 5.1 und 5.2 Klassen 6.1 und 6.2

Explosions- und Detonationsgefahr; giftige Brandgase Gefahrklassen 1, 2 und 3: Klasse Kennzeichnung Gefahren zusätzl. Gefahren/Hinweise Explosions- und Detonationsgefahr; giftige Brandgase Hauptgefahren: Klasse 1.1 Detonationsdruck Klasse 1.2 Splitterbildung Klasse 1.3 Feuer 1 Explosive Stoffe 1.1 bis 1.3 1.4 bis 1.6 Explosionsgefahr des Gas–Luft Gemisch; Druckgefäßzerknall; Erfrierungen; 2 gasförmige Stoffe Zusatzkennzeichnung in Verbindung mit Giftigkeit und Entzündbarkeit alternativ weiß od. schwarz Explosionsgefahr des Dampf–Luft Gemisch; Fließausbreitung; giftige Brandgase; Meist sind die Dämpfe Atemgifte -> Atemschutz; offene Oberflächen mit Schaum abdecken 3 Entzündbare Flüssigkeiten

Gefahrklassen 4 und 5: Klasse Kennzeichnung Gefahren zusätzl. Gefahren/Hinweise 4.1 Explosionsgefahr bei Stäuben; giftige Brandgase Entzündbare feste Stoffe 4.2 Alle Klassen können auch als heiße Schmelze transportiert werden. Selbstentzündliche feste Stoffe Heftige Reaktion bei Wassereinsatz möglich; giftige Brandgase; 4.3 Stoffe die bei Wasserkontakt entzündliche Gase bilden 5.1 Stichflammen und Verpuffungen; giftige und ätzende Dämpfe und Brandgase; Entzündende (oxidierende) Stoffe Mögliche Zusatzkennzeichnung 5.2 Explosionsgefahr; Freisetzung von Sauerstoff; sehr reaktionsfreudig; organische Peroxide

Gefahrklassen 6 und 7: Klasse Kennzeichnung Gefahren zusätzl. Gefahren/Hinweise 6.1 Dämpfe und Brandgase sind toxisch; Giftige Stoffe Mögliche Zusatzkennzeichnung 6.2 Infektionsgefahr durch Viren, Bakterien u.ä.; Verbreitungsgefahr durch Löschwasser Ansteckungs-gefährliche Stoffe Strahlenschäden; Vergiftung; Verbreitung durch Löschwasser; Versandstück-kennzeichnung mit Kategorie, je nach Aktivität und Art des Strahlers 7 Radioaktive Stoffe Fahrzeugkennzeichnung

Gefahrklassen 8 und 9: Klasse Kennzeichnung Gefahren zusätzl. Gefahren/Hinweise 8 Verätzungsgefahr für Haut, Lunge, Augen; Ausbreitung; gefährliche Reaktion mit Wasser Ätzende Stoffe 9 Verschiedenste Gefahren; meist Umwelt- oder Langzeitschäden möglich; Mögliche Zusatzkennzeichnung für erwärmte Stoffe Verschiedene gefährliche Stoffe Beispiele sind: Asbest, dioxinbildende Stoffe, Altöl

Transportkennzeichnung nach GGVS/ADR Gefahrzettel Orangene Warntafeln Versandstücke Tanks Tankfahrzeuge Aufsetztanks mind. 10cm x 10cm Kennzeichnung von Beförderungseinheiten mind. in Fahrtrichtung vorne und hinten Radioaktive Stoffe immer Nettogewicht > 50 kg der Klasse 6.2, 1.1-1.5 Nettogewicht > 1000 kg der Klassen 2, 3, 4, 5, 6.1, 8 und 9 Besonders gefährliche Stoffe 40cm x 30cm (PKW 30cm x 12cm) Nur im Straßenverkehr Tanks ab 1000 l im Straßenverkehr Tanks ab 3000 l im Schienenverkehr und Stoffe die im Anhang B5 der GGVS aufgeführt sind X 423 1428 Gefahrnummer Stoffnummer

Gefahrnummern (Kemmler-Zahlen) Kann die Gefahr durch eine Ziffer beschrieben werden, so wird eine 0 angehängt Verdoppelung der Ziffer bedeutet Zunahme der Gefahr Wenn der Stoff gefährlich mit Wasser reagiert wird ein X vorangestellt Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion Entzündbarkeit von Gasen, Flüssigkeiten oder Dämpfen oder Selbsterhitzungsfähigkeit flüssiger Stoffe Entzündbarkeit oder Selbsterhitzungsfähigkeit fester Stoffe Oxidierende (brandfördernde Wirkung) Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr Radioaktivität Ätzwirkung Gefahr einer spontanen, heftigen Reaktion Beispiele: 22 Tiefgekühltes Gas 30 Brennbare Flüssigkeit 72 Radioaktives Gas X886 Stark ätzender, giftiger Stoff, der gef. mit Wasser reagiert

Transportkennzeichnungen

Transportkennzeichnungen

Einsatztaktik Allgemeine Maßnahmen Besondere Maßnahmen Einsatzstelle weiträumig sichern und absperren Stoffidentifizierung Einsatzkräfte schützen Menschen und Tiere Retten Verhaltensweisen an gefährdete Personen weitergeben Löschangriff vorbereiten Sachkundige Hilfe hinzuziehen Besondere Maßnahmen Welche Möglichkeit der Stoffausbreitung besteht? Besteht die Möglichkeit des Eindringens in die Kanalisation? Welche Personen sind unmittelbar gefährdet? 50 m 25m

Quellenangabe und weiterführende Literatur Jörn Bettentrup (FF Gelsenkirchen) „Lehrunterlage GSG“ Dieter Nagelsdiek „Kennzeichnung von Gefahrgütern“ B. Dittrich (WF Continental) „Gefahrklassen – Einteilung der gefährlichen Stoffe“ Infobroschüre zur neuen Kennzeichnung von Gasflaschen Industriegasverband e.V. 1998 Die Beförderung gefährlicher Güter Bundesverkehrsministerium1992 Die Beförderung radioaktiver Stoffe Bundesverkehrsministerium Lehrblätter GSG Stufe 1 LFV NRW Lehrblätter Strahlenschutz Stufe 1 LFV NRW Der Feuerwehrmann auf der Schulbank Lehrblatt 5 Verlag Jürgen Jamelle, Bochum Feuerwehrdienstvorschriften 9/1, 9/2, 14 Kohlhammer Verlag, Stuttgart Brandschutz, deutsche Feuerwehrzeitschrift Ausgabe 2/98, 1/2000, Kohlhammer Verlag, Stuttgart

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Ende