Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München

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 Präsentation transkript:

Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtsmedizinische Aspekte bei nicht-ärztlicher Vorsichtung sowie Sichtung O.Peschel Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München

Feststellung des Todes

Sichtung ist eine Ärztliche Aufgabe = Vorsichtung/Erkundung Konsens Möglichst vielen Patienten die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen, in möglichst kurzer Zeit Sichtung ist eine Ärztliche Aufgabe Ab 150 ( ? ) Patienten soll/muss Sichtung Nichtärztlich begonnen werden = Vorsichtung/Erkundung

Sichtung ist eine Ärztliche Aufgabe = Vorsichtung/Erkundung Konsens Möglichst vielen Patienten die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen, in möglichst kurzer Zeit Sichtung ist eine Ärztliche Aufgabe Ab 150 ( ? ) Patienten soll/muss Sichtung Nichtärztlich begonnen werden = Vorsichtung/Erkundung

Nichtärztliche Vorsichtung Zwei System mSTaRT © modified simple triage and rapid treatment Rot-Weiss H.A. Adams Hannover Rot = rot Weiss = grün, gelb, schwarz, blau

später! wie?

(Todesfeststellung vs. Todesurteil) → zu klären: wie Diagnose Atemstillstand (mSTaRT)? wie Unterscheidung rot ←→ schwarz/blau Was ist eine Todesfeststellung ? Was darf/ soll (kann) Nichtärztlichem Personal delegiert werden ? Wann??? (Todesfeststellung vs. Todesurteil)

(Todesfeststellung vs. Todesurteil) Was ist eine Todesfeststellung ? Was darf/ soll (kann) Nichtärztlichem Personal delegiert werden ? (Todesfeststellung vs. Todesurteil) Rechtsmed. Probleme Todesfeststellung: Klinische Todeszeichen Sichere Todeszeichen: Livores, Rigor (ggf. schneller erkenn- bzw. prüfbar!) Problemfälle: Vokalregel – verlängerte Agonie Nicht-Rettbarkeit?

(Todesfeststellung vs. Todesurteil) Was ist eine Todesfeststellung ? Was darf/ soll (kann) Nichtärztlichem Personal delegiert werden ? (Todesfeststellung vs. Todesurteil) Rechtsmed. Probleme Todesfeststellung: Klinische Todeszeichen Sichere Todeszeichen: Livores, Rigor (ggf. schneller erkenn- bzw. prüfbar!) Problemfälle: Vokalregel – verlängerte Agonie Nicht-Rettbarkeit?

Ursachen für Vita minima Fehldiagnose Tod Ursachen für Vita minima A Alkohol Anoxie Anämie Azeton (Coma diabeticum) E Epilepsie Elektrizität Ertrinken I Injury = Schädel-Hirntrauma O Opiate andere Toxine, Schlaf- u Beruhigungsmittel U Unterkühlung Urämie

Ursachen für Vita minima Fehldiagnose Tod Ursachen für Vita minima A Alkohol Anoxie Anämie Azeton (Coma diabeticum) E Epilepsie Elektrizität Ertrinken I Injury = Schädel-Hirntrauma O Opiate andere Toxine, Schlaf- u Beruhigungsmittel U Unterkühlung Urämie

(Todesfeststellung vs. Todesurteil) Was ist eine Todesfeststellung ? Was darf/ soll (kann) Nichtärztlichem Personal delegiert werden ? (Todesfeststellung vs. Todesurteil) Rechtsmed. Probleme Problemkonstellationen: Kälte – Wasser – Intoxikationen – (Brand) Kein sicherer Schluss auf Nicht-Rettbarkeit bei prima vista fehlenden sicheren Lebenszeichen! Zusätzlich: ggf. wertvolle diagnostische Hinweise aus rascher Beurteilung von Verstorbenen (z.B. Bhopal)

Hic locus est ubi mors gaudet succurrere vitae. „Hier ist der Ort, an dem der Tod sich freut, dem Leben zu helfen.“

Kriterien der SK “Schwarz"  (abgeschlossene Hirntoddiagnostik)  Totenflecke (Livores)  Totenstarre (Rigor mortis)  (späte Leichenerscheinungen)  mit dem Leben nicht vereinbare Verletzungen

→ Lösungsvorschlag: 1) wie Diagnose Atemstillstand (mSTaRT)? wie Unterscheidung rot ←→ schwarz/blau 2) Was ist eine Todesfeststellung ? Was darf/ soll (kann) Nichtärztlichem Personal delegiert werden ? 1) VSicht spez. ausgeb. RAss. 2) Sicht sicherer Tod - Arzt /Rechtsmed.? Verfügbarkeit-Kompetenz fehlt nicht bei med. Versorgung! Wann??? Sofort ... + X

Großveranstaltung: Organisatorisch weitestgehend planbare Großveranstaltung, auch bezüglich medizinischen personellen und materiellen Ressourcen, in Kenntnis zahlen- und ereignisbezogen typischer Versorgungsschlüssel Großschadensereignis: Unerwartet eingetreten, mehrere hundert gesundheitlich Betroffene, initiale Dysproportion von personellen und materiellen medizinischen Ressourcen Katastrophe: Mehrere tausend gesundheitlich Betroffene bei zerstörter Infrastruktur (mit per definitionem erklärter Katastrophe)

Großveranstaltung: Organisatorisch weitestgehend planbare Großveranstaltung, auch bezüglich medizinischen personellen und materiellen Ressourcen, in Kenntnis zahlen- und ereignisbezogen typischer Versorgungsschlüssel Vorsichtung? Großschadensereignis: Unerwartet eingetreten, mehrere hundert gesundheitlich Betroffene, initiale Dysproportion von personellen und materiellen medizinischen Ressourcen Katastrophe: Mehrere tausend gesundheitlich Betroffene bei zerstörter Infrastruktur (mit per definitionem erklärter Katastrophe)

Großveranstaltung: Organisatorisch weitestgehend planbare Großveranstaltung, auch bezüglich medizinischen personellen und materiellen Ressourcen, in Kenntnis zahlen- und ereignisbezogen typischer Versorgungsschlüssel Vorsichtung? Großschadensereignis: Unerwartet eingetreten, mehrere hundert gesundheitlich Betroffene, initiale Dysproportion von personellen und materiellen medizinischen Ressourcen Vorsichtung ja, RM ? (sinnvoll) Katastrophe: Mehrere tausend gesundheitlich Betroffene bei zerstörter Infrastruktur (mit per definitionem erklärter Katastrophe)

Großveranstaltung: Organisatorisch weitestgehend planbare Großveranstaltung, auch bezüglich medizinischen personellen und materiellen Ressourcen, in Kenntnis zahlen- und ereignisbezogen typischer Versorgungsschlüssel Vorsichtung? Großschadensereignis: Unerwartet eingetreten, mehrere hundert gesundheitlich Betroffene, initiale Dysproportion von personellen und materiellen medizinischen Ressourcen Vorsichtung ja, RM ? (sinnvoll) Katastrophe: Mehrere tausend gesundheitlich Betroffene bei zerstörter Infrastruktur (mit per definitionem erklärter Katastrophe) Vorsichtung ja, RM zwingend

Todesfeststellung - nicht Todesurteil !!! → Fazit: Vorsichtung erforderlich? Ja – wann? 1) Ausbildung RAss. Unterscheidung rot ←→ schwarz/blau Rechtsmedizinische Erfahrungen wertvoll - auch für Qualifikation Sichtungsarzt s. Sefrin/Weidringer Notarzt 2012 2) Was ist eine Todesfeststellung ? Ärztliche Aufgabe (TB, Identifizierung) RM zwingend, Einbindung frühzeitig? Todesfeststellung - nicht Todesurteil !!!

Dauer der Reanimation fallbezogen gestalten Feststellung des Irreversibilitätskriteriums durch ausreichend lange Reanimation und Beobachtung der Reanimationsantwort Dauer der Reanimation fallbezogen gestalten Normalfall ca. 20 bis 30 Minuten Kinder, Hypothermie länger (u.U. 60 Minuten) ältere und multimorbide Patienten evtl kürzer (Die Dauer der Reanimation muss in manchen Bundesländern in die Todesbescheinigung eingetragen werden)

Voraussetzung für Strafbarkeit einer Handlung: Strafrecht (StGB) Voraussetzung für Strafbarkeit einer Handlung: 1. Tatbestand muß vorliegen 2. Rechtswidrigkeit 3. Schuld

Zur Rechtswidrigkeit: Strafrecht (StGB) Zur Rechtswidrigkeit: Körperverletzung durch Heilbehandlung ist nicht rechtswidrig, wenn vorliegen: 1. Indikation 2. Zustimmung des Patienten Aufklärung 3. Lex artis (4. Kein Verstoß gegen Gute Sitten)

Kennzahlen: Was ist Konsens Aufgabe: Wann wurde der erste „Rote“ transportiert, wann der letzte „Rote“, wieviele „Rote“ sind verstorben ? Aufgabe: Findet die „Roten“ Behandelt die „Roten“ Transportiert die „Roten“ Was ist Konsens

unsichere Todeszeichen Fehldiagnose Tod unsichere Todeszeichen Ohne technische Hilfsmittel nicht wahrnehmbar:  Puls  Herzschlag  Atmung  deutlich erniedrigte Körpertemperatur  Areflexie

Probleme Wann ist das Leben Wann beginnt der Tod? zu Ende? Atmung, Herz-Kreislauf, Hirn; Wann beginnt der Tod? Totenflecke, Totenstarre, Fäulnis;

Feststellung des Todes

Was ist Konsens

Nichtärztliche Vorsichtung Zwei Systeme mSTaRT © modified simple triage and rapid treatment Rot-Weiss H.A. Adams Hannover Rot = rot Weiss = grün, gelb, schwarz, blau Nichtärztliche Vorsichtung

später!

später! wie?