Birkert Wertpapierhandelshaus AG a.o. Hauptversammlung am 29. Mai 2006
Tagesordnung TOP 1 1.Anzeige über den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Birkert Wertpapierhandelshaus AG nach § 92 Absatz 1 Aktiengesetz und Bericht des Vorstands
Kapitalentwicklung GrundkapitalEuro ,00 Eigenkapital per Euro ,89 voraus. Verlust 2005Euro ,19 Eigenkapital per Euro ,25
Ausgeprägte Ertragsschwäche/geringere Einnahmen Die Ursachen: - in der Tendenz sinkende Volatilitäten seit geringere Bid-/Ask Spreads bei Aktien - zunehmende Informationseffizienz - schnellerer Marktzugang für konkurrierende Handelsteilnehmer und Kapitalanleger Geschäftsjahr 2005
Handelsergebnisse ** Maßstab angepasst
Handelsergebnisse JahrRGJ 2003* Handels- ergebnis (netto) 4,0291,8050,587 Ergebnis d. g. G. 0,369-1,929-1,494 * annualisiert
Quelle: Bloomberg VDAX
Quelle: VDAX
Mitarbeiter Aug Aug Dez Dez Apr Dez. 2005
Entwicklung wichtiger Kostenpositionen Personal (ohne Boni) EDV-Kosten H1 H H1 H H1 H H1 H
Entwicklung wichtiger Kostenpositionen 97 Miete H1 H H1 H H1 H2 2005
Entwicklung wichtiger Kostenpositionen Abschreibungen (Betriebsausstattung) Allgemeine Verwaltungskosten H1 H H1 H H1 H H1 H
Tagesordnung TOP 2 2.Anpassung der Satzung an das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts
Tagesordnung TOP 2 Um die Satzung der Gesellschaft in Einklang mit den Bestimmungen des Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts zu bringen und von hierdurch ermöglichten Satzungsgestaltungen Gebrauch zu machen, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Satzung wie folgt zu ändern:
2.1.§ 13 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tag, bis zu dessen Ablauf sich die Aktionäre zur Hauptversammlung anzumelden haben, einzuberufen. Tagesordnung TOP 2
2.2. § 14 Absatz 1 bis 3 der Satzung werden wie folgt neu gefasst: (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben. Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tage vor der Hauptversammlung zugehen. Tagesordnung TOP 2
(2) Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptver- sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich. Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptver- sammlung beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse bis spätestens am siebten Tag vor der Hauptversammlung zugehen. Tagesordnung TOP 2
(3) Fristen, die von der Hauptversammlung zurückrechnen, sind jeweils vom nicht mitzählenden Tage der Versammlung zurückzurechnen; fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen am Sitz der Gesellschaft gesetzlich anerkannten Feiertag oder Sonnabend, so tritt an die Stelle dieses Tages der zeitlich vorhergehende Werktag. Tagesordnung TOP 2
2.3. § 15 der Satzung wird um einen Absatz 3 ergänzt, der wie folgt lautet: (3) Der Versammlungsleiter kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken; er kann insbesondere den zeitlichen Rahmen des Versammlungsverlaufs, der Aussprache zu den Tagesordnungspunkten sowie des einzelnen Rede- oder Fragebeitrags angemessen festsetzen. Tagesordnung TOP 2
3.§ 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens) wird aufgehoben und wie folgt vollständig neu gefasst: § 2 Gegenstand des Unternehmens Tagesordnung TOP 3
3.1. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Wertpapieren und anderen Finanz- instrumenten im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie das Eingehen, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen aller Art. Die Gesellschaft erbringt keine erlaubnispflichtigen Finanzdienstleistungen und betriebt keine Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes. Tagesordnung TOP 3
3.2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Sie darf zu diesem Zweck im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an diesen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen oder sich auf die kapitalistische Verwaltung der Beteiligung beschränken. Tagesordnung TOP 3
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit!